Kaltstart und Routing
Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.
Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
- Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
- Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
- Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
Urteils- und Relationsbau
- § 313 ZPO Aufbau: Rubrum, Tenor, Tatbestand (unstreitig, streitig Kläger, streitig Beklagter, Anträge), Entscheidungsgründe (Begründetheit / Unbegründetheit), Nebenentscheidungen (Kosten § 91 ZPO, vorl. Vollstreckbarkeit §§ 708 ff. ZPO), Rechtsmittelbelehrung.
- Tatbestand: im Präsens für unstreitige, im Konjunktiv für streitige Tatsachen. "Der Kläger behauptet ... Der Beklagte bestreitet ..." Anträge wörtlich aus den Schriftsätzen.
- Entscheidungsgründe: Urteilsstil, nicht Gutachtenstil. Knapp, deduktiv: "Die Klage ist zulässig (§ 23 GVG ...) und begründet (§ 433 II BGB)."
- Relationstechnik: Schlüssigkeit der Klage prüfen (Klägerstation), dann Erheblichkeit der Einwendungen (Beklagtenstation), dann Beweisstation.
- Beweismaß § 286 ZPO (Vollbeweis) vs. § 287 ZPO (Schadensschätzung); Beweisaufnahme durch Erhebung der angebotenen Beweise.
- Falle: Im Tatbestand werten oder bewerten — der Tatbestand dient nur der Sachverhaltsdarstellung; alle juristischen Wertungen gehören in die Entscheidungsgründe.