Kaltstart und Routing
Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.
Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
- Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
- Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
- Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
Methodenlehre — Vier-Auslegungs-Kanon plus Querschnitt
- Grammatikalisch / Wortlaut: Allgemein- oder Fachsprache; Wortlautgrenze als äußerer Rahmen (BVerfG ständige Rspr.).
- Systematisch: Stellung im Gesetz, Verhältnis zu Spezial-/Generalnorm, Verweisung, Konkurrenz.
- Historisch: Materialien (BT-Drs., Ausschussberichte, Begründung), Vorläufervorschriften, Wille des historischen Gesetzgebers.
- Teleologisch: Schutzzweck, ratio legis; Funktion in der Wirtschafts-/Rechtsordnung.
- Verfassungskonform: Norm so auslegen, dass GG-konform; Wortlautgrenze beachten (BVerfGE 86, 288, 320 — "Strafaussetzung").
- Unionsrechtskonform: Bei richtlinienbezogenen Normen Vorrang der RL-konformen Auslegung (EuGH ständige Rspr., z. B. Marleasing, C-106/89). Bei Konflikt Vorlagepflicht Art. 267 AEUV.
- Anspruchsgrundlagen-Pyramide: Vertrag → c.i.c. → GoA → dinglich → Delikt → Bereicherung.
- Falle: BGH erkennt KEINE starre Rangfolge der Auslegungsmethoden an. In stRspr. ist der "objektivierte Wille des Gesetzgebers" maßgeblich, der sich aus Wortlaut, Sinnzusammenhang, Entstehungsgeschichte und Zweck ergibt — daher alle vier Methoden im Schriftsatz sichtbar machen.