Kaltstart und Routing
Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.
Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
- Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
- Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
- Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
Routing-Heuristik Fluggastrechte
- Verspätung ≥ 3 h Ankunft → Ausgleichszahlung Art. 7 VO 261/2004 (EuGH Sturgeon, ständige Rspr.).
- Annullierung → Art. 5, 7 VO 261/2004; Pflicht zur Ersatzbeförderung (Art. 8) und Betreuung (Art. 9).
- Nichtbeförderung wegen Überbuchung → Art. 4 VO 261/2004 sofortige Ausgleichszahlung.
- Gepäckverlust/-beschädigung → Montrealer Übereinkommen Art. 17 ff. (international) bzw. Warschauer Abkommen (Ausnahmen); Höchstbeträge in SDR.
- Außergewöhnliche Umstände → Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004 entlastet Airline; aber EuGH eng auszulegen (Wallentin-Hermann, ständige Rspr.).
- Pauschalreise mit Flug → §§ 651a ff. BGB iVm VO 261/2004 parallel.
Praxis-Hinweis
- Bei Verspätung Beweissicherung: Boarding-Pass, Ankunftsbestätigung am Bestimmungsort (z. B. Foto Anzeigetafel mit Uhrzeit), Bordkarte. Beweislast Verspätung trifft Fluggast.
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
1---2name: workflow-kaltstart-und-routing-743description: Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Fluggastrechte.4---56# Kaltstart und Routing78## Aufgabe9Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.1011## Kaltstart12Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:13141. Wer fragt in welcher Rolle?152. Was ist das gewünschte Ergebnis?163. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?174. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?1819## Arbeitsworkflow201. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.212. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.223. Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.234. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.2425## Routing-Heuristik Fluggastrechte26- Verspätung ≥ 3 h Ankunft → Ausgleichszahlung Art. 7 VO 261/2004 (EuGH Sturgeon, ständige Rspr.).27- Annullierung → Art. 5, 7 VO 261/2004; Pflicht zur Ersatzbeförderung (Art. 8) und Betreuung (Art. 9).28- Nichtbeförderung wegen Überbuchung → Art. 4 VO 261/2004 sofortige Ausgleichszahlung.29- Gepäckverlust/-beschädigung → Montrealer Übereinkommen Art. 17 ff. (international) bzw. Warschauer Abkommen (Ausnahmen); Höchstbeträge in SDR.30- Außergewöhnliche Umstände → Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004 entlastet Airline; aber EuGH eng auszulegen (Wallentin-Hermann, ständige Rspr.).31- Pauschalreise mit Flug → §§ 651a ff. BGB iVm VO 261/2004 parallel.3233## Praxis-Hinweis34- Bei Verspätung Beweissicherung: Boarding-Pass, Ankunftsbestätigung am Bestimmungsort (z. B. Foto Anzeigetafel mit Uhrzeit), Bordkarte. Beweislast Verspätung trifft Fluggast.3536## Output-Standard37- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.38- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.39- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.40- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.4142## Quellenregel43- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.44- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.45- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.46- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.