Kaltstart und Routing
Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.
Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
- Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
- Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
- Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
Routing-Heuristik Vertragsausfueller
- Template-Erkennung: Welche Vertragsart liegt vor (NDA, MSA/Rahmenvertrag, SaaS, Werk, Liefer/AGB)?
- NDA: -> Plugin
nda-abgleichSkills. - SaaS/MSA: -> Skill
vaf-konzern-rahmenvertrag-anpassen. - AGB/Standard-Lieferbedingungen: -> Plugin
agb-recht-pruefer.
- NDA: -> Plugin
- Platzhalter-Strategie:
- Vollstaendige Daten -> Direkt ausfuellen (
vaf-clean-output). - Daten unvollstaendig -> Fragebogen-Modus (
vaf-fragebogen-input-leitfaden). - Komplexer Konzernverbund -> Batch-Modus (
vaf-batch-modus-konzern).
- Vollstaendige Daten -> Direkt ausfuellen (
- Bilingual/Multi-Lingual:
- Englisch-Deutsch parallel -> Skill
vaf-fremdsprachige-vertraege-bilingual. - Mehrsprachig (3+ Sprachen) ->
vaf-mehrsprachige-vertraege-spezial.
- Englisch-Deutsch parallel -> Skill
- Format:
- .docx mit Tracked Changes -> Skill
vaf-redline-qa. - .docx ohne Markierung ->
vaf-docx-stripper.
- .docx mit Tracked Changes -> Skill
Vertragsabschluss-Form sicher pruefen
- Schriftform nach Paragraf 126 BGB: etwa Wohnraummietvertrag mit Laufzeit über einem Jahr nach Paragraf 550 BGB, Bürgschaft nach Paragraf 766 BGB oder Verbraucherdarlehen nach Paragraf 492 BGB; jeweilige Sonderregeln und Ausschlüsse prüfen.
- Textform nach Paragraf 126b BGB: Bei Grundstücks- und Gewerberaummietverträgen mit Laufzeit über einem Jahr gilt sie über Paragraf 578 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 550 BGB. Bei Altverträgen Entstehungs- und Änderungsdatum nach Artikel 229 Paragraf 70 EGBGB einordnen.
- Textform § 126b BGB (lesbarer Text, Person des Erklaerenden genannt, dauerhaft): E-Mail, PDF, SMS reichen aus; Standardform fuer Widerrufsbelehrung, Mahnung, Kuendigung von Verbrauchervertraegen ueber digitale Plattformen.
- Qualifizierte elektronische Signatur (qES) § 126a BGB: Ersetzt Schriftform, sofern nicht ausgeschlossen (§ 484 Abs. 1 BGB Teilzeit-Wohnrechtevertrag, § 623 BGB Arbeitsvertrag-Kuendigung, § 766 S. 2 BGB Buergschaftserklaerung im B2C).
- eIDAS-VO 910/2014: Qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter; QES europaweit gleichwertig wie handschriftliche Unterschrift.
- Formfrei: Grundsatz der Formfreiheit (§ 311 BGB; § 154 BGB nur bei strittiger Einigung); Beweisfunktion der Schriftform sollte trotzdem beachtet werden.
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.