Mandantenkommunikation
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Mandantenkommunikation im Bereich fachanwalt-verkehrsrecht sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Verkehrsrechts-Mandantenkommunikation Speziallage
- Entscheidungsfragen pro Saeule:
- Unfallregulierung: fiktive vs. konkrete Abrechnung; SV-Gutachten in Auftrag geben; Mietwagen vs. Nutzungsausfall; Vorschuss/Klage gegen Versicherer § 115 VVG.
- OWi: Einspruch gegen Bussgeld trotz Kostenrisiko? Ziel: Punkte vermeiden, Fahrverbot abwenden, Geldbusse senken.
- Strafrecht: Schweigerecht § 136 StPO; bei Trunkenheitsfahrt § 316 StGB nach Akteneinsicht; vorläufige Entziehung Fuehrerschein § 111a StPO.
- FeV: MPU - Beratung Vorbereitungskurs, Abstinenznachweis (Haaranalyse, Urinkontrollen); Wiedererteilungsantrag rechtzeitig vor Ablauf Sperre § 20 FeV.
- Versicherung: Anzeigeobliegenheit § 30 VVG; Schadensmeldung vollstaendig; Quotenregelung bei Eigenverschulden.
- Berufliche Auswirkungen stets explizit ansprechen: Berufskraftfahrer, Außendienst, Pendler, Aerzte/Anwaelte (BZRG-Eintrag bei Verurteilung); Kammerpflicht-Meldungen prüfen.
- Versicherungsrechtliche Beratung: ggf. Erhoehung KH-Beitrag (Schadenfreiheitsrabatt), Insassenversicherung, Rechtsschutz prüfen (Selbstbeteiligung, Vorvertrag, Wartezeit).
- Kostenhinweis RVG: Verkehrsstrafsachen / Bussgeld: VV 4100 ff. RVG; Hauptverhandlungstermin auch Sonderkosten; Rechtsschutzversicherung Deckungszusage einholen.
- Mandantenfreigabe schriftlich für: Einspruchsruecknahme, Vergleich mit Versicherer, Strafrechtliche Deals § 257c StPO, MPU-Antritt.
- Pflicht-Hinweise: kein Schweigen gegenueber Polizei am Unfallort verpflichtend über Pflichtangaben (Name, Adresse, Kfz-Daten); aber keine Aussage zur Schuldfrage; Schweigerecht im Strafverfahren.