Mandantenkommunikation
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Mandantenkommunikation im Bereich fachanwalt-familienrecht sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- BGB Paragrafen 1297 ff., 1353 ff., 1564 ff., 1601 ff., 1626 ff.; FamFG; VersAusglG; GewSchG bei Schutzsachen.
- Eilbedürftigkeit, Kindeswohl, Unterhalt, Vermögen, Sorge/Umgang, Versorgungsausgleich und Vollstreckung getrennt strukturieren.
- Belege: Einkommen, Betreuung, Kommunikation, Vermögen, Rentenanwartschaften und gerichtliche Fristen mit Datum erfassen.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Besonderheiten Familienrechts-Mandate
- Hochkonfliktfälle: Trennungsschmerz, gewachsene Vorwürfe, Kinder als emotionaler Hebel. Klare Rolle als Rechtsbeistand, nicht Psycholog/Mediator.
- Mandatskonflikt: bei gemeinsamer Beratung beider Ehegatten Vorsicht; Paragraf 43a Abs. 4 BRAO. Im Zweifel nur einen Ehegatten vertreten.
- Datenschutz: bei Kindern besondere Sensibilität; Schweigepflicht gegenüber Familienangehörigen (Paragraf 43a Abs. 2 BRAO).
- Kostenstruktur: Mandant über Kosten klar informieren. RVG-Werte: Scheidung Verfahrenswert nach Paragraf 43 FamGKG (3-fach Nettoeinkommen); Folgesachen separate Werte.
- Verfahrenskostenhilfe (Paragrafen 76 ff. FamFG iVm Paragraf 114 ZPO) prüfen.
- Schlüsselthema im Schreiben: Frist, Empfehlung, nächste Schritte. Keine endgültige Wertung vor Beweisaufnahme.