Red-Team Qualitygate
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Red-Team Qualitygate im Bereich verkehrsowi-verteidiger sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- StPO §§ 136, 137, 147, 160, 163, 244, 257, 261; StGB je nach Delikt; OWiG §§ 46, 55, 66, 67, 71, 77.
- Trenne Anfangsverdacht, Beschuldigtenstatus, Belehrung, Beweisverwertbarkeit, Akteneinsicht, Frist und taktische Einlassung.
- Keine Tatsachen ergänzen: Belastungs- und Entlastungsbelege mit Fundstelle, Datum, Quelle und Beweiswert erfassen.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
OWi-Red-Team-Checks
- Frist-Re-Check: Einspruch § 67 OWiG 2 Wochen ab Zustellung; Rechtsbeschwerde §§ 79, 80 OWiG 1 Woche / 1 Monat; Verjährung § 26 III StVG 3 Monate (bis Bescheid) / 6 Monate (bis 1. Instanz Urteil); Unterbrechung § 33 OWiG.
- BKatV-Re-Check: Aktuelle Anlage zur StVO und § 26a StVG; Regelbusse, Punkte, Fahrverbote stets gegen Tatzeit prüfen; bei Änderungen lex mitior § 4 III OWiG.
- Messverfahren-Check:
- Eichschein im Tatzeitraum gueltig?
- Bedienerschein Messbeamter?
- Standardisiertes Messverfahren (BGH-Linie zur Beweiskraft)?
- Toleranzwerte zugunsten Betroffener abgezogen?
- Lichtbild Identifizierung Fahrer?
- Beweisanforderungs-Check Akteneinsicht § 49 OWiG i.V.m. § 147 StPO: Vollstaendigkeit Akte; Messprotokoll; Lebensakte Geraet; Rohdaten (BVerfG-Linie zur fair-trial-Garantie); Schulungs-/Sachkundenachweis Bediener.
- Toleranzwerte:
- Geschwindigkeit < 100 km/h: 3 km/h, ab 100 km/h: 3 %.
- Abstand: 10 % der Standard-Messung.
- Atemalkohol: 0,1 mg/l Toleranz.
- Konsequenzen-Re-Check: Punkte FAER 1-3? Fahrverbot 1-3 Monate? 8-Punkte-Grenze (§ 4 V StVG = Fahrerlaubnisentzug)? Wiederholungstaeter § 4 II StVG?
- Berufliche Relevanz angesprochen? Berufskraftfahrer, Aerzte, Anwaelte, Beamte - existenzielles Risiko Fahrverbot.
- Halluzinations-Check: Keine erfundenen OLG-Az; "OLG-Linie" / "staendige Rspr." statt erfundener Fundstellen.