Red-Team Qualitygate
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Red-Team Qualitygate im Bereich dsa-dma-digitalregulierung sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Red-Team-Prüfpunkte DSA/DMA
- Rollenklarheit: Vermittlungsdienst (Art. 6 DSA), Hosting (Art. 6 DSA), Online-Plattform (Art. 19 ff. DSA) oder VLOP/VLOSE (Art. 33 ff. DSA)? Pflichtenkanon variiert erheblich.
- Anwendungsbereich: Anbieter mit Sitz in EU (Art. 2 DSA) oder Drittlandsanbieter mit EU-Nutzern (dann Art. 13 DSA Rechtsvertreter Pflicht)?
- Notice-and-Action: Wurde der Mechanismus nach Art. 16 DSA implementiert? Mit den Pflichtinformationen?
- Statement of Reasons (SoR): Art. 17 DSA — wird vollständig gegenüber Nutzer und Transparenzdatenbank erfüllt?
- AGB: Erfüllen die Nutzungsbedingungen Art. 14 DSA-Anforderungen?
- DMA-Gatekeeper-Verwechslung: Kein DMA-Argument bei einem Anbieter, der nicht als Gatekeeper benannt ist; und umgekehrt — DMA-Pflichten gelten erst nach Benennung.
- Nationaler vs. EU-Rahmen: DSA-Aufsicht national bei DSC (BNetzA für DE), DMA-Aufsicht ausschließlich EU-Kommission.
- Halluzinations-Check: Keine erfundenen Erwägungsgründe; keine Vermischung Erwägung — Norm — Leitlinie.
Praxis-Tipp
Häufiger Fehler: DSA und DMA werden vermischt. Die Pflichtenwirkung ist eine andere — DSA gilt für alle Vermittlungsdienste mit gestuftem Pflichtenkanon, DMA nur für ausdrücklich benannte Gatekeeper. Bei Beratung stets zuerst klären: "Ist Ihr Mandant von der EU-Kommission als Gatekeeper benannt?" Wenn nein: kein DMA-Argument.
1---2name: workflow-redteam-qualitygate-183description: Für Red-Team Qualitygate: prüft Ergebnis, Beweislast und Gegenposition; Ergebnis: Gegenprüfung mit Beweis- und Fristencheck. Fachgebiet: DSA, DMA und Digitalregulierung der EU.4---5
6# Red-Team Qualitygate
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8## Arbeitsauftrag
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10Dieser Arbeitsgang macht **Red-Team Qualitygate** im Bereich **dsa-dma-digitalregulierung** sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
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12## Aktenstart ohne Leerlauf
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141. Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
152. Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
163. Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
174. Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
185. Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
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20## Fachliche Anker
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22- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
23- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
24- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
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26## Arbeitsprodukt
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28- **Kurzdiagnose:** Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
29- **Belegmatrix:** Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
30- **Risikoampel:** Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
31- **Entwurf:** je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
32- **Fehlerbremse:** keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
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34## Ergänzende Hinweise
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36## Red-Team-Prüfpunkte DSA/DMA
371. **Rollenklarheit:** Vermittlungsdienst (Art. 6 DSA), Hosting (Art. 6 DSA), Online-Plattform (Art. 19 ff. DSA) oder VLOP/VLOSE (Art. 33 ff. DSA)? Pflichtenkanon variiert erheblich.
382. **Anwendungsbereich:** Anbieter mit Sitz in EU (Art. 2 DSA) oder Drittlandsanbieter mit EU-Nutzern (dann Art. 13 DSA Rechtsvertreter Pflicht)?
393. **Notice-and-Action:** Wurde der Mechanismus nach Art. 16 DSA implementiert? Mit den Pflichtinformationen?
404. **Statement of Reasons (SoR):** Art. 17 DSA — wird vollständig gegenüber Nutzer und Transparenzdatenbank erfüllt?
415. **AGB:** Erfüllen die Nutzungsbedingungen Art. 14 DSA-Anforderungen?
426. **DMA-Gatekeeper-Verwechslung:** Kein DMA-Argument bei einem Anbieter, der nicht als Gatekeeper benannt ist; und umgekehrt — DMA-Pflichten gelten erst nach Benennung.
437. **Nationaler vs. EU-Rahmen:** DSA-Aufsicht national bei DSC (BNetzA für DE), DMA-Aufsicht ausschließlich EU-Kommission.
448. **Halluzinations-Check:** Keine erfundenen Erwägungsgründe; keine Vermischung Erwägung — Norm — Leitlinie.
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46## Praxis-Tipp
47Häufiger Fehler: DSA und DMA werden vermischt. Die Pflichtenwirkung ist eine andere — DSA gilt für alle Vermittlungsdienste mit gestuftem Pflichtenkanon, DMA nur für ausdrücklich benannte Gatekeeper. Bei Beratung stets zuerst klären: "Ist Ihr Mandant von der EU-Kommission als Gatekeeper benannt?" Wenn nein: kein DMA-Argument.