Red-Team Qualitygate
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Red-Team Qualitygate im Bereich insolvenzrecht sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- InsO §§ 13, 15a, 17-19, 21, 35, 38, 87, 129 ff., 174 ff.; StaRUG; AnfG; GmbHG § 15a/§ 64 a.F.-Nachwirkungen.
- Zahlungsfähigkeit, Überschuldung, Masse, Aussonderung/Absonderung, Anfechtung, Forderungsanmeldung und Geschäftsleiterhaftung trennen.
- Zahlen immer mit Stichtag, Quelle, Bankstand, Fälligkeit, Liquiditätslücke und Planannahme dokumentieren.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Insolvenzrecht-Red-Team-Checks
- Fristen: § 15a InsO (3 Wochen bei ZU, 6 Wochen bei Überschuldung) korrekt berechnet ab Eintritt der materiellen Insolvenz (nicht ab Erkenntnis)?
- Eröffnungsgrund-Schwellen:
- § 17 InsO Zahlungsunfähigkeit: 10-Prozent-Schwelle und 3-Wochen-Liquiditätslücke (BGH-Linie) explizit geprüft?
- § 19 InsO Überschuldung: zweistufige Prüfung (rechnerische Überschuldung + negative Fortbestehensprognose) sauber getrennt?
- § 18 InsO drohende Zahlungsunfähigkeit: Prognosezeitraum 24 Monate (seit SanInsFoG 2021) genannt?
- Verwechslungsgefahr:
- Überschuldung ≠ bilanzielle Unterdeckung — Fortbestehensprognose entscheidet.
- Zahlungsstockung ≠ Zahlungsunfähigkeit — Drei-Wochen-Grenze.
- Anfechtung: Bei § 133 InsO 4-Jahres-Zeitraum (seit Reform 2017 für kongruente Deckungen), bei §§ 130, 131 InsO 3 Monate, bei § 134 InsO 4 Jahre.
- Strafbarkeit erkannt? § 15a Abs. 4 InsO, §§ 283 ff. StGB, § 266a StGB Sozialversicherungsbeiträge.
- EU-Bezug: COMI-Prüfung (Art. 3 EuInsVO) erfolgt bei grenzüberschreitendem Sachverhalt?
Halluzinations-Stopps
- Keine erfundenen Az. Falls unsicher: "BGH zu § X InsO, Az. zu verifizieren".
- Keine erfundenen IDW-Standard-Nummern (S6, S11, EPS 11 sind real; höhere Zahlen prüfen).
- Keine Verwechslung von § 64 GmbHG a.F. (vor 2021) und § 15b InsO (seit SanInsFoG).