Red-Team Qualitygate
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Red-Team Qualitygate im Bereich fachanwalt-strafrecht sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- StPO §§ 136, 137, 147, 160, 163, 244, 257, 261; StGB je nach Delikt; OWiG §§ 46, 55, 66, 67, 71, 77.
- Trenne Anfangsverdacht, Beschuldigtenstatus, Belehrung, Beweisverwertbarkeit, Akteneinsicht, Frist und taktische Einlassung.
- Keine Tatsachen ergänzen: Belastungs- und Entlastungsbelege mit Fundstelle, Datum, Quelle und Beweiswert erfassen.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Strafrechts-Red-Team-Checks
- Halluzinations-Check: Keine erfundenen BGH/BVerfG-Az; bei staendiger Rspr. nur "BGH-Linie / staendige Rspr." schreiben.
- Frist-Re-Check alle Verfahrensschritte: Berufung § 314 StPO (1 Woche), Revision § 341 StPO (1 Woche) + § 345 StPO (1 Monat), Strafbefehl-Einspruch § 410 StPO (2 Wochen), Beschwerde § 311 StPO (sofortige 1 Woche; einfache § 304 StPO unbefristet), Wiedereinsetzung § 44 StPO (1 Woche ab Wegfall), Klageerzwingungsverfahren § 172 StPO.
- Belehrungs-Re-Check: § 136 StPO Beschuldigtenbelehrung; § 52 StPO Zeugnisverweigerung Angehoeriger; § 55 StPO Auskunftsverweigerung; § 257c V StPO Verstaendigungsbelehrung; qualifizierte Belehrung bei Wiederholung der Vernehmung.
- Beweisverwertungs-Check: § 136a StPO verbotene Vernehmungsmethoden; § 252 StPO Sperrwirkung; Beweisverwertungsverbote bei Belehrungsmaengeln (BGH-Linie).
- Verfahrensruegen-Check für Revision: absoluter Revisionsgrund § 338 StPO (Besetzung, Ausschlussgruende, Sachleitung); relativer § 337 StPO; Verstaendigungsmaengel § 257c StPO; Akteneinsichts-Verletzung § 147 StPO.
- Vollmachts-Check: Mandatsvollmacht; Vertretungsvollmacht für § 411 II StPO bei Strafbefehl, § 232 StPO bei Abwesenheitsverhandlung.
- Konsequenzen-Re-Check: BZRG-Eintrag, FZR-Eintrag, berufsrechtliche Konsequenzen (Beamtenrecht, Aerzte, Rechtsanwaelte), ausländische Folgen (Visum, Niederlassung).
- Mandantengeheimnis § 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB, § 53 I Nr. 2 StPO Zeugnisverweigerung.