Deutsche juristische Zitierweise anwenden (v4.1)
Dieser Skill verkörpert die Klotzkette-Hauszitierweise in der Fassung v4.1. Aktiviere ihn, sobald juristische Quellen zitiert, geprüft oder umformatiert werden — in Memos, Schriftsätzen, Mandantenkommunikation oder Belegapparaten. Der Skill ist zuerst eine Halluzinationsbremse: keine Fundstelle ohne echte Quelle.
Pragmatik vs. Wissenschaft (Vorbemerkung)
Diese Hauszitierweise ist eine pragmatische Repository-Konvention. Sie ist innerhalb dieses Repositories verbindlich, nicht in der Welt. Wissenschaftliche Texte (Dissertationen, Habilitationen, Theoriezeitschriften) verwenden vielfach ausführlichere Notationen. Beide Vorgehen sind legitim, solange dokumentintern konsistent.
Wann dieser Arbeitsgang greift
- Du zitierst Rechtsprechung, Materialien oder Gesetzesnormen.
- Du prüfst einen vorhandenen Text auf korrekte Zitierweise.
- Du erkennst BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatzangaben und musst prüfen, ob sie wirklich verifiziert sind.
- Du erkennst veraltete oder fehlerhafte BGB-Kommentartitel als aktuelle Quelle.
- Du stellst einen Belegapparat zusammen (Reihenfolge, Doppelnotation, Pinpoint-Randnummern).
Grundprinzipien
- Verifikation vor Eleganz — nicht zitieren, was nicht geprüft ist.
- Mindestdaten bei Rechtsprechung — Gericht, Entscheidungsform, Datum und Aktenzeichen sind Pflicht.
- Freie Quelle bevorzugen — amtliche Gerichtsseite oder frei zugänglicher Volltext vor Datenbankkürzel.
- Keine Blindliteratur — Kommentare, Bücher und Aufsätze nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
- Konsistenz — innerhalb eines Dokuments dieselbe Zitierform durchhalten.
Rechtsprechung — Schema und Beispiele
Schema: <Gericht>, <Entscheidungsform> v. <Datum> - Az. <Aktenzeichen>, <Fundstelle oder freie Quelle> Rn. <Randnummer>.
Der Marker Az. steht direkt vor dem Aktenzeichen und ist Pflichtbestandteil.
Wenn die freie Quelle noch fehlt, nicht auffüllen. Dann so markieren:
[Rechtsprechung prüfen: Gericht, Entscheidung v. TT.MM.JJJJ - Az. ...; freie Quelle noch nicht gefunden.]
Datenbank- und Literaturangaben
Diese Quellenkategorien werden nicht aus Modellwissen erzeugt.
- BeckRS nur übernehmen, wenn Nutzerquelle oder lizenzierter Live-Zugriff vorhanden ist.
- juris-Nummern nur übernehmen, wenn Nutzerquelle oder lizenzierter Live-Zugriff vorhanden ist.
- Kommentare nur zitieren, wenn der konkrete Auszug/Export vorliegt.
- Aufsätze nur zitieren, wenn der konkrete Beitrag vorliegt.
- Ansonsten Recherchehinweis geben, keine Fundstelle.
Zulässige Form:
[Nutzerquelle: Auszug aus ..., vom Nutzer bereitgestellt, dort Rn. ...]
Behördliche und gesetzgeberische Materialien
Schema: <Herausgeber/Behörde>, <Titel>, <Datum oder Stand>, <Fundstelle>, <Pinpoint>, ggf. <URL>
- Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung, BT-Drucks. 20/9123, S. 14 (dserver.bundestag.de).
- BMF-Schreiben v. 12.03.2024 – Az. IV C 6 – S 2144/19/10003 :003, BStBl. I 2024, 421 Rn. 8 (bundesfinanzministerium.de).
- BaFin, Merkblatt zu § 32 KWG, Stand März 2024, Ziff. III.2 (bafin.de).
Wo kein Pinpoint vergeben ist, ist das Datum verpflichtend; eine Ziff./Abschnittsüberschrift, wenn das Dokument sie trägt.
Aktuelle BGB-Kommentartitel und Schreibfehler
Es gibt kein aktuelles BGB-Kommentarwerk mit dem Namen "Palandt". Der frühere Palandt erscheint seit der 81. Auflage 2022 unter dem Titel Grüneberg, BGB.
- Taucht "Palandt" als aktuelle Quelle auf: als Alt-/Schreibweise markieren; für Auflagen ab 2022 auf Grüneberg umstellen, aber nur mit echter Quelle.
- Taucht "Pahlen" auf: als Schreib-/Quellenfehler markieren, nicht zitieren.
- Grüneberg nur zitieren, wenn der Nutzer die Quelle liefert oder ein lizenzierter Live-Zugriff besteht.
Reihenfolge mehrerer Belege
Rechtsprechung untereinander — erst Hierarchie, dann Zeit oder Relevanz
Bei mehreren Rechtsprechungs-Belegen wird immer zuerst nach Gerichtshierarchie sortiert, innerhalb derselben Ebene chronologisch absteigend (neueste zuerst).
Hierarchie:
- BVerfG
- EuGH, EGMR (vor BGH, soweit unionsrechtliche bzw. konventionsrechtliche Aussage tragend)
- BGH, BAG, BSG, BFH, BVerwG
- OLG, LAG, LSG, FG, OVG, VGH
- LG, ArbG, SG, VG
- AG
Alternative: Innerhalb derselben Hierarchieebene ist eine Relevanzsortierung zulässig (Leitentscheidung zuerst). Wahl muss dokumentintern konsistent durchgehalten werden.
Typografische Detailregeln
Die folgenden Regeln gelten als pragmatische Repository-Konvention. Wissenschaftliche Alternativen mit vollständiger Erstzitierung, Titel im Beleg und ausführlicher Verlagsangabe sind in wissenschaftlichen Texten zulässig — dann durchgängig.
- Zeitschriftenkürzel ohne Punkt (NJW, ZUM, MMR, GRUR, NZA, ZIP), Ausnahme bei amtlich gesetztem Punkt (BStBl.).
- Vierstelliges Erscheinungsjahr (
2020, nie '20).
- Kein "S." bei Zeitschriften.
- Kein floskelhaftes
vgl. vor einer punktgenauen Fundstelle.
Gesetzeszitate
§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB
§§ 280 Abs. 1; 281 Abs. 1 und Abs. 2 BGB
Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO
§ 263 Abs. 1 und Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Var. 1 StGB
Bei Gesetzen, die im allgemeinen juristischen Sprachgebrauch durchgängig abgekürzt werden (BGB, StGB, ZPO, GG, DSGVO, ...), ist die Vollform nicht erforderlich.
Quellenrang im Repository
In Deutschland besteht keine Präjudizienbindung; das BVerfG bindet nach § 31 BVerfGG, der Große Senat des BGH die anderen BGH-Senate nach § 132 GVG.
- Gesetz und amtliche Materialien zuerst.
- Verifizierte Rechtsprechung danach.
- Literatur nur bei echter Quelle.
- Ein bloßes "h. M.", "h. L." oder "st. Rspr." ersetzt keine konkreten Belege.
Checkliste für jedes Zitat (vor Ausgabe abprüfen)
Vertiefung
Die vollständige Hauszitierweise steht in references/zitierweise.md. Lies sie als verbindliche Pflicht vor jedem Zitat.
Verknüpfung mit anderen Plugins
methodenlehre-buergerliches-recht — Jede juristische Bewertung folgt der dortigen Methodik; die Zitierweise belegt die Aussagen.
kanzlei-builder-hub/skills/fundstellenglattzieher — markiert BeckRS-, Palandt-/Pahlen- und Literatur-Blindzitat-Risiken.
- Alle Klotzkette-Rechtsgebiet-Plugins setzen diese Zitierweise als Hausstandard voraus.
1---2name: zitierweise-anwenden3description: Für Deutsche juristische Zitierweise anwenden (v4.1): ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Deutsche juristische Zitierweise anwenden (v4.1)78Dieser Skill verkörpert die Klotzkette-Hauszitierweise in der Fassung v4.1. Aktiviere ihn, sobald juristische Quellen zitiert, geprüft oder umformatiert werden — in Memos, Schriftsätzen, Mandantenkommunikation oder Belegapparaten. Der Skill ist zuerst eine Halluzinationsbremse: keine Fundstelle ohne echte Quelle.910## Pragmatik vs. Wissenschaft (Vorbemerkung)1112Diese Hauszitierweise ist eine pragmatische Repository-Konvention. Sie ist innerhalb dieses Repositories verbindlich, **nicht** in der Welt. Wissenschaftliche Texte (Dissertationen, Habilitationen, Theoriezeitschriften) verwenden vielfach ausführlichere Notationen. Beide Vorgehen sind legitim, solange dokumentintern konsistent.1314## Wann dieser Arbeitsgang greift1516- Du zitierst Rechtsprechung, Materialien oder Gesetzesnormen.17- Du prüfst einen vorhandenen Text auf korrekte Zitierweise.18- Du erkennst BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatzangaben und musst prüfen, ob sie wirklich verifiziert sind.19- Du erkennst veraltete oder fehlerhafte BGB-Kommentartitel als aktuelle Quelle.20- Du stellst einen Belegapparat zusammen (Reihenfolge, Doppelnotation, Pinpoint-Randnummern).2122## Grundprinzipien23241. **Verifikation vor Eleganz** — nicht zitieren, was nicht geprüft ist.252. **Mindestdaten bei Rechtsprechung** — Gericht, Entscheidungsform, Datum und Aktenzeichen sind Pflicht.263. **Freie Quelle bevorzugen** — amtliche Gerichtsseite oder frei zugänglicher Volltext vor Datenbankkürzel.274. **Keine Blindliteratur** — Kommentare, Bücher und Aufsätze nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.285. **Konsistenz** — innerhalb eines Dokuments dieselbe Zitierform durchhalten.2930## Rechtsprechung — Schema und Beispiele3132**Schema:** `<Gericht>, <Entscheidungsform> v. <Datum> - Az. <Aktenzeichen>, <Fundstelle oder freie Quelle> Rn. <Randnummer>.`3334Der Marker `Az.` steht direkt vor dem Aktenzeichen und ist Pflichtbestandteil.3536Wenn die freie Quelle noch fehlt, nicht auffüllen. Dann so markieren:3738`[Rechtsprechung prüfen: Gericht, Entscheidung v. TT.MM.JJJJ - Az. ...; freie Quelle noch nicht gefunden.]`3940## Datenbank- und Literaturangaben4142Diese Quellenkategorien werden nicht aus Modellwissen erzeugt.4344- BeckRS nur übernehmen, wenn Nutzerquelle oder lizenzierter Live-Zugriff vorhanden ist.45- juris-Nummern nur übernehmen, wenn Nutzerquelle oder lizenzierter Live-Zugriff vorhanden ist.46- Kommentare nur zitieren, wenn der konkrete Auszug/Export vorliegt.47- Aufsätze nur zitieren, wenn der konkrete Beitrag vorliegt.48- Ansonsten Recherchehinweis geben, keine Fundstelle.4950Zulässige Form:5152`[Nutzerquelle: Auszug aus ..., vom Nutzer bereitgestellt, dort Rn. ...]`5354## Behördliche und gesetzgeberische Materialien5556**Schema:** `<Herausgeber/Behörde>, <Titel>, <Datum oder Stand>, <Fundstelle>, <Pinpoint>, ggf. <URL>`5758- Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung, BT-Drucks. 20/9123, S. 14 ([dserver.bundestag.de](https://dserver.bundestag.de/btd/20/091/2009123.pdf)).59- BMF-Schreiben v. 12.03.2024 – Az. IV C 6 – S 2144/19/10003 :003, BStBl. I 2024, 421 Rn. 8 ([bundesfinanzministerium.de](https://www.bundesfinanzministerium.de/)).60- BaFin, Merkblatt zu § 32 KWG, Stand März 2024, Ziff. III.2 ([bafin.de](https://www.bafin.de/)).6162Wo kein Pinpoint vergeben ist, ist das Datum verpflichtend; eine Ziff./Abschnittsüberschrift, wenn das Dokument sie trägt.6364## Aktuelle BGB-Kommentartitel und Schreibfehler6566Es gibt kein aktuelles BGB-Kommentarwerk mit dem Namen "Palandt". Der frühere Palandt erscheint seit der 81. Auflage 2022 unter dem Titel Grüneberg, BGB.67681. Taucht "Palandt" als aktuelle Quelle auf: als Alt-/Schreibweise markieren; für Auflagen ab 2022 auf Grüneberg umstellen, aber nur mit echter Quelle.692. Taucht "Pahlen" auf: als Schreib-/Quellenfehler markieren, nicht zitieren.703. Grüneberg nur zitieren, wenn der Nutzer die Quelle liefert oder ein lizenzierter Live-Zugriff besteht.7172## Reihenfolge mehrerer Belege7374### Rechtsprechung untereinander — erst Hierarchie, dann Zeit oder Relevanz7576Bei mehreren Rechtsprechungs-Belegen wird **immer zuerst nach Gerichtshierarchie** sortiert, innerhalb derselben Ebene **chronologisch absteigend** (neueste zuerst).7778Hierarchie:79801. BVerfG812. EuGH, EGMR (vor BGH, soweit unionsrechtliche bzw. konventionsrechtliche Aussage tragend)823. BGH, BAG, BSG, BFH, BVerwG834. OLG, LAG, LSG, FG, OVG, VGH845. LG, ArbG, SG, VG856. AG8687**Alternative:** Innerhalb derselben Hierarchieebene ist eine **Relevanzsortierung** zulässig (Leitentscheidung zuerst). Wahl muss dokumentintern konsistent durchgehalten werden.8889## Typografische Detailregeln9091Die folgenden Regeln gelten als **pragmatische Repository-Konvention**. Wissenschaftliche Alternativen mit vollständiger Erstzitierung, Titel im Beleg und ausführlicher Verlagsangabe sind in wissenschaftlichen Texten zulässig — dann durchgängig.9293- Zeitschriftenkürzel **ohne Punkt** (NJW, ZUM, MMR, GRUR, NZA, ZIP), Ausnahme bei amtlich gesetztem Punkt (BStBl.).94- **Vierstelliges Erscheinungsjahr** (`2020`, nie `'20`).95- **Kein "S."** bei Zeitschriften.96- Kein floskelhaftes `vgl.` vor einer punktgenauen Fundstelle.9798## Gesetzeszitate99100- `§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB`101- `§§ 280 Abs. 1; 281 Abs. 1 und Abs. 2 BGB`102- `Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO`103- `§ 263 Abs. 1 und Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Var. 1 StGB`104105Bei Gesetzen, die im allgemeinen juristischen Sprachgebrauch durchgängig abgekürzt werden (BGB, StGB, ZPO, GG, DSGVO, ...), ist die Vollform nicht erforderlich.106107## Quellenrang im Repository108109In Deutschland besteht keine Präjudizienbindung; das BVerfG bindet nach § 31 BVerfGG, der Große Senat des BGH die anderen BGH-Senate nach § 132 GVG.110111- Gesetz und amtliche Materialien zuerst.112- Verifizierte Rechtsprechung danach.113- Literatur nur bei echter Quelle.114- Ein bloßes "h. M.", "h. L." oder "st. Rspr." ersetzt keine konkreten Belege.115116## Checkliste für jedes Zitat (vor Ausgabe abprüfen)117118- [ ] Gericht in üblicher Abkürzung?119- [ ] Entscheidungsform (Urt./Beschl.) angegeben?120- [ ] Datum vorhanden ("v. TT.MM.JJJJ")?121- [ ] `Az.` als Marker vor dem Aktenzeichen?122- [ ] Aktenzeichen vollständig?123- [ ] Verifizierbare Quelle vorhanden oder Prüfvermerk gesetzt?124- [ ] Randnummer angegeben, sofern in der Fundstelle vorhanden?125- [ ] Keine BeckRS- oder juris-Nummer ohne Nutzerquelle oder lizenzierten Live-Zugriff?126- [ ] Keine Kommentar-/Aufsatz-/Buchfundstelle ohne Nutzerquelle oder lizenzierten Live-Zugriff?127- [ ] Keine aktuellen Palandt-/Pahlen-Zitate?128- [ ] Bei Materialien: Herausgeber, Datum, Pinpoint, ggf. URL?129- [ ] Reihenfolge eingehalten — Rspr. erst Hierarchie, dann chronologisch oder relevanzsortiert (konsistent)?130- [ ] Keine `vgl.`-Floskeln ohne nachvollziehbaren Verweis?131132## Vertiefung133134Die vollständige Hauszitierweise steht in `references/zitierweise.md`. Lies sie als verbindliche Pflicht vor jedem Zitat.135136## Verknüpfung mit anderen Plugins137138- **`methodenlehre-buergerliches-recht`** — Jede juristische Bewertung folgt der dortigen Methodik; die Zitierweise belegt die Aussagen.139- **`kanzlei-builder-hub/skills/fundstellenglattzieher`** — markiert BeckRS-, Palandt-/Pahlen- und Literatur-Blindzitat-Risiken.140- Alle Klotzkette-Rechtsgebiet-Plugins setzen diese Zitierweise als Hausstandard voraus.141142<!-- AUDIT 28.05.2026: Beispielblock auf schema- und prüfvermerkbasierte Darstellung reduziert, damit der Skill keine nicht erneut live verifizierten Beispielsfundstellen weiterträgt. -->