Zulassungsgrenzen-Check Sozialgericht
Fachlicher Anker
- Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Kernwerte Stand Mai 2026
| Thema | Grenze | Norm |
|---|---|---|
| Berufung bei Geld-, Dienst- oder Sachleistung | Zulassung nötig, wenn Beschwer 750 EUR nicht übersteigt | § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG |
| Wiederkehrende oder laufende Leistungen | Berufung ohne Wertgrenze, wenn mehr als ein Jahr betroffen ist | § 144 Abs. 1 S. 2 SGG |
| Erstattungsstreit Behörden/juristische Personen öffentlichen Rechts | Zulassung nötig, wenn 10.000 EUR nicht überstiegen | § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG |
| Zulassungsgründe | Grundsatz, Divergenz, Verfahrensmangel | § 144 Abs. 2 SGG |
| Berufungsfrist | 1 Monat | § 151 SGG |
| Nichtzulassungsbeschwerde | 1 Monat | § 145 SGG |
| Revision | Zulassung nötig | § 160 SGG |
Prüfablauf
1. Entscheidung lesen
Prüfen Sie im Urteil:
- Wurde die Berufung zugelassen?
- Gibt es eine Rechtsmittelbelehrung?
- Welcher Betrag oder Zeitraum ist betroffen?
- Geht es um Geld, Sachleistung, Dienstleistung oder Status?
2. Beschwer berechnen
Beschwer bedeutet: Was fehlt Ihnen durch das Urteil?
Beispiele:
- Krankenkasse verweigert Hilfsmittel im Wert von 1.200 EUR: Berufung grundsätzlich möglich.
- Jobcenter-Sanktion 300 EUR: Berufung nur bei Zulassung oder Nichtzulassungsbeschwerde.
- Bürgergeld für 14 Monate: Berufung möglich, weil laufende Leistungen für mehr als ein Jahr betroffen sind.
- Pflegegrad-Streit mit monatlicher Dauerleistung: Zeitraum genau prüfen.
3. Zulassung prüfen
Wenn Wertgrenze nicht erreicht und keine laufenden Leistungen über mehr als ein Jahr betroffen sind, prüfen:
| Grund | Bedeutung |
|---|---|
| Grundsätzliche Bedeutung | Frage betrifft viele Fälle oder ungeklärte Rechtsfrage |
| Divergenz | SG weicht von LSG, BSG, Gemeinsamen Senat oder BVerfG ab |
| Verfahrensmangel | Zum Beispiel rechtliches Gehör, Beweisantrag, Amtsermittlung |
4. Vertretung prüfen
- SG und LSG: Bürger dürfen sich selbst vertreten.
- BSG: Vertretungszwang nach § 73 Abs. 4 SGG. Rechtzeitig Anwalt, Sozialverband oder zugelassene Vertretung prüfen.