Zuschlagskriterien und Wertungsschema im Vergabeverfahren ausarbeiten und angreifen: Auftraggeber will rechtsfeste Wertungsmatrix
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die vergaberechtlich einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Zuschlagskriterien und Wertungsschema im Vergabeverfahren ausarbeiten und angreifen: Auftraggeber will rechtsfeste Wertungsmatrix; Bieter will mangelhafte Wertung ruegen. Normen: § 127 GWB (Zuschlag), § 58 VgV (Wertung), § 31 SektVO, § 16 KonzVgV, VOB-A § 16d. Prüfraster: Auftragsbezug, Diskriminierungsverbot, Transparenz, Gewichtung, Unterkriterien, Punktevergabe, Preis-Leistungs-Relation, Lebenszykluskosten § 59 VgV. Output Wertungsmatrix-Entwurf, Prüfvermerk Wertungsruege. Abgrenzung: Eignungspruefung siehe fachanwalt-vergaberecht-eignungspruefung; Ruege siehe fachanwalt-vergaberecht-ruege-vor-zuschlag.
Zuschlagskriterien und Wertungsschema
Einstieg
- Auftraggeber oder Bieter?
- Lieferung, Dienstleistung, Bau, Konzession?
- Schwellenwert ueberschritten? (Oberschwelle = GWB/VgV/SektVO/KonzVgV; Unterschwelle = UVgO/VOB-A Abschn. 1)
- Welche Kriterien liegen bereits in der Bekanntmachung/Auftragsunterlagen?
- Wertungsmethode bekannt (einfache Punktvergabe, gewichtete Nutzwertanalyse, Preis-Leistungs-Quotient, UFAB)?
- Ist Zuschlag bereits erteilt? (Dann nur noch Schadensersatzpfad)
Prüfraster Wertungskriterien
1. Auftragsbezug § 127 Abs. 3 GWB
Kriterium muss mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Soziale, oekologische, innovative Aspekte sind zulässig, wenn auftragsbezogen.
2. Diskriminierungsverbot § 97 Abs. 2 GWB
Keine versteckte Bieterauswahl über technische Spezifikationen oder Referenzen, die nur ein bestimmter Bieter erfuellen kann.
3. Transparenz § 127 Abs. 5 GWB
Kriterien und Gewichtung in Bekanntmachung oder Auftragsunterlagen. Unterkriterien und Gewichtung müssen spaetestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe offengelegt sein (EuGH C-532/06 Lianakis; OLG Duesseldorf VII-Verg 39/15).
4. Gewichtung
Prozentuale Gewichtung oder Bandbreite zulässig. Reine Verbalbewertung ohne Gewichtung ist regelmaessig vergaberechtswidrig (BGH X ZR 80/16).
5. Preis-Leistungs-Relation
Reine Preisvergabe nur in Ausnahmefaellen (§ 58 Abs. 2 VgV: bei standardisierten Leistungen). Sonst wirtschaftlichstes Angebot über Nutzwertanalyse oder einfache Richtwertmethode (UFAB).
6. Lebenszykluskosten § 59 VgV
Anschaffung, Nutzung, Wartung, Entsorgung. Methodische Anforderungen: Daten transparent, Berechnung nachvollziehbar.
Prüfraster Wertungsdurchfuehrung
- Wertungsmatrix vor Angebotsoeffnung festlegen und dokumentieren.
- Bewertungspersonen benennen (Vier-Augen-Prinzip).
- Einzelbegruendung je Kriterium und Bieter, nicht nur Gesamtnote.
- Punktevergabe nachvollziehbar (z. B. Notenskala mit Beschreibung pro Stufe).
- Dokumentation Vergabevermerk § 8 VgV.
Typische Fehler
- Schulnotenbewertung ohne Beschreibung der Notenstufen (OLG Duesseldorf VII-Verg 36/17).
- Unterkriterien erst nach Angebotsoeffnung definiert.
- Preis-Leistungs-Formel mit unrealistischen Spreizungen (Preis wird wertungsneutral).
- Referenzanforderungen, die nur Altanbieter erfuellen.
- Nachhaltigkeit ohne Auftragsbezug.
Output-Module
Wertungsmatrix-Entwurf (Auftraggeber)
Tabelle: Kriterium | Gewicht (%) | Unterkriterien | Bewertungsmaßstab | Maximalpunktzahl | Begruendung Auftragsbezug.
Prüfvermerk Wertungsruege (Bieter)
- Wertungskriterium und Begruendung des Auftraggebers
- Vergaberechtlicher Maßstab
- Konkreter Fehler
- Auswirkung auf Wertungsergebnis
- Antrag im VK-Verfahren
Vergabe-Workbench-Boost v61.2
- Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
- Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
- Für Anfaenger: erklaere
Ruge, Nachpruefung, Stillhaltefrist, Eignung, Zuschlag, Auftragswert und Praeklusion jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
- Für Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
- Prüfe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
- Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
- Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.
1---2name: zuschlagskriterien-wertungsschema3description: Für Zuschlagskriterien Wertungsschema: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Zuschlagskriterien und Wertungsschema im Vergabeverfahren ausarbeiten und angreifen: Auftraggeber will rechtsfeste Wertungsmatrix789## Arbeitsweg1011- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?12- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.13- Tragende Normen verifizieren: die vergaberechtlich einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.14- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).15- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1617**Fokus:** Zuschlagskriterien und Wertungsschema im Vergabeverfahren ausarbeiten und angreifen: Auftraggeber will rechtsfeste Wertungsmatrix; Bieter will mangelhafte Wertung ruegen. Normen: § 127 GWB (Zuschlag), § 58 VgV (Wertung), § 31 SektVO, § 16 KonzVgV, VOB-A § 16d. Prüfraster: Auftragsbezug, Diskriminierungsverbot, Transparenz, Gewichtung, Unterkriterien, Punktevergabe, Preis-Leistungs-Relation, Lebenszykluskosten § 59 VgV. Output Wertungsmatrix-Entwurf, Prüfvermerk Wertungsruege. Abgrenzung: Eignungspruefung siehe fachanwalt-vergaberecht-eignungspruefung; Ruege siehe fachanwalt-vergaberecht-ruege-vor-zuschlag.1819### Zuschlagskriterien und Wertungsschema2021## Einstieg221. Auftraggeber oder Bieter?232. Lieferung, Dienstleistung, Bau, Konzession?243. Schwellenwert ueberschritten? (Oberschwelle = GWB/VgV/SektVO/KonzVgV; Unterschwelle = UVgO/VOB-A Abschn. 1)254. Welche Kriterien liegen bereits in der Bekanntmachung/Auftragsunterlagen?265. Wertungsmethode bekannt (einfache Punktvergabe, gewichtete Nutzwertanalyse, Preis-Leistungs-Quotient, UFAB)?276. Ist Zuschlag bereits erteilt? (Dann nur noch Schadensersatzpfad)2829## Prüfraster Wertungskriterien30### 1. Auftragsbezug § 127 Abs. 3 GWB31Kriterium muss mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Soziale, oekologische, innovative Aspekte sind zulässig, wenn auftragsbezogen.3233### 2. Diskriminierungsverbot § 97 Abs. 2 GWB34Keine versteckte Bieterauswahl über technische Spezifikationen oder Referenzen, die nur ein bestimmter Bieter erfuellen kann.3536### 3. Transparenz § 127 Abs. 5 GWB37Kriterien und Gewichtung in Bekanntmachung oder Auftragsunterlagen. Unterkriterien und Gewichtung müssen spaetestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe offengelegt sein (EuGH C-532/06 Lianakis; OLG Duesseldorf VII-Verg 39/15).3839### 4. Gewichtung40Prozentuale Gewichtung oder Bandbreite zulässig. Reine Verbalbewertung ohne Gewichtung ist regelmaessig vergaberechtswidrig (BGH X ZR 80/16).4142### 5. Preis-Leistungs-Relation43Reine Preisvergabe nur in Ausnahmefaellen (§ 58 Abs. 2 VgV: bei standardisierten Leistungen). Sonst wirtschaftlichstes Angebot über Nutzwertanalyse oder einfache Richtwertmethode (UFAB).4445### 6. Lebenszykluskosten § 59 VgV46Anschaffung, Nutzung, Wartung, Entsorgung. Methodische Anforderungen: Daten transparent, Berechnung nachvollziehbar.4748## Prüfraster Wertungsdurchfuehrung49- Wertungsmatrix vor Angebotsoeffnung festlegen und dokumentieren.50- Bewertungspersonen benennen (Vier-Augen-Prinzip).51- Einzelbegruendung je Kriterium und Bieter, nicht nur Gesamtnote.52- Punktevergabe nachvollziehbar (z. B. Notenskala mit Beschreibung pro Stufe).53- Dokumentation Vergabevermerk § 8 VgV.5455## Typische Fehler56- Schulnotenbewertung ohne Beschreibung der Notenstufen (OLG Duesseldorf VII-Verg 36/17).57- Unterkriterien erst nach Angebotsoeffnung definiert.58- Preis-Leistungs-Formel mit unrealistischen Spreizungen (Preis wird wertungsneutral).59- Referenzanforderungen, die nur Altanbieter erfuellen.60- Nachhaltigkeit ohne Auftragsbezug.6162## Output-Module63### Wertungsmatrix-Entwurf (Auftraggeber)64Tabelle: Kriterium | Gewicht (%) | Unterkriterien | Bewertungsmaßstab | Maximalpunktzahl | Begruendung Auftragsbezug.6566### Prüfvermerk Wertungsruege (Bieter)671. Wertungskriterium und Begruendung des Auftraggebers682. Vergaberechtlicher Maßstab693. Konkreter Fehler704. Auswirkung auf Wertungsergebnis715. Antrag im VK-Verfahren7273## Vergabe-Workbench-Boost v61.27475- Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.76- Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.77- Für Anfaenger: erklaere `Ruge`, `Nachpruefung`, `Stillhaltefrist`, `Eignung`, `Zuschlag`, `Auftragswert` und `Praeklusion` jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.78- Für Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.79- Prüfe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.80- Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.81- Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.