Dieser Skill ersetzt keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und keine aufsichtsrechtliche Einzelfallauskunft der BaFin. Die Ausgabe ist eine Arbeitshilfe ohne Gewaehr. Im Einzelfall ist eine Rechtsanwaeltin oder ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Bank-/Aufsichtsrecht zu konsultieren.
BaFin-Erlaubnispflicht fuer Kryptowertedienstleistungen
Zweck / Anwendungsfall
Pruefung, ob eine geplante oder bereits ausgeuebte Taetigkeit mit Kryptowerten eine erlaubnispflichtige Kryptowertedienstleistung im Sinne von Paragraf 1 Abs. 1a KWG bzw. der MiCAR-Vorgaben fuer Kryptowertedienstleister darstellt.
Eingaben
- Genaue Beschreibung der Taetigkeit (z. B. Verwahrung, Handel, Vermittlung, Betrieb einer Handelsplattform, Beratung).
- Angabe, ob die Taetigkeit gegenueber Dritten gewerblich erbracht wird.
- Angabe zum Sitz/Ort der Geschaeftstaetigkeit und der Kundengruppe (Inland, EU, Drittstaat).
- Geschaeftsvolumen und Kundenzahl, soweit bekannt.
Ablauf / Checkliste
- Pruefen, ob die Taetigkeit unter den Katalog der Kryptowertedienstleistungen faellt (z. B. Verwahrung und Verwaltung, Betrieb einer Handelsplattform, Tausch gegen Fiat-Waehrung oder andere Kryptowerte, Ausfuehrung von Auftraegen, Platzierung).
- Pruefen, ob die Taetigkeit gewerblich oder in einem Umfang erfolgt, der einen in kaufmaennischer Weise eingerichteten Geschaeftsbetrieb erfordert.
- Anwendbare Ausnahmetatbestaende pruefen (z. B. konzerninterne Geschaefte, geringfuegiger Umfang).
- Zustaendigkeit der BaFin und erforderliche Erlaubnisart bestimmen.
- Folgepflichten benennen (Eigenmittelanforderungen, Geschaeftsleiter- Eignungspruefung, Organisationspflichten).
- Ergebnis ausformulieren, Hinweis auf moegliche Uebergangsregelungen im Zusammenhang mit der MiCAR-Einfuehrung geben.
Quellenpflicht
Verbindlich: ../../../references/zitierweise-krypto.md.
Ausgabeformat
- Ausformulierte Pruefung mit klarer Ja/Nein-Aussage zur Erlaubnispflicht (oder Benennung der verbleibenden Unsicherheit).
- Rechtsstand-Datum angeben.
Beispiele
Beispiel (fiktiv): Ein Unternehmen moechte gewerblich Kryptowerte fuer Kunden verwahren und verwalten. Dies spricht fuer eine erlaubnispflichtige Kryptowertedienstleistung nach Paragraf 1 Abs. 1a KWG bzw. den entsprechenden MiCAR-Vorgaben fuer Kryptowertedienstleister, mit der Folge einer BaFin-Erlaubnispflicht.
Normen und Rechtsprechung
- Paragraf 1 Abs. 1a KWG (Kryptowertedienstleistung).
- Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR), Titel V (Kryptowertedienstleister).
- BaFin-Merkblaetter zur Erlaubnispflicht (Fundstelle und Datum verifizieren).