Dieser Skill ersetzt keine Steuerberatung nach Paragraf 3 StBerG und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Die Ausgabe ist eine Arbeitshilfe ohne Gewaehr. Im Einzelfall ist eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder eine Rechtsanwaeltin/ein Rechtsanwalt zu konsultieren.
Bilanzierung von Kryptowerten im Betriebsvermoegen
Zweck / Anwendungsfall
Pruefung, wie Kryptowerte im Betriebsvermoegen eines bilanzierenden Unternehmens (HGB-Jahresabschluss) anzusetzen und zu bewerten sind.
Eingaben
- Art der gehaltenen Kryptowerte und Zweck der Haltung (Zahlungsmittel- Ersatz, Spekulation, Betriebsstoff fuer Mining).
- Anschaffungskosten und Anschaffungszeitpunkt.
- Marktwert zum Bilanzstichtag.
- Bilanzierungsmethode des Unternehmens (Anlage- oder Umlaufvermoegen).
Ablauf / Checkliste
- Pruefen, ob Kryptowerte als immaterielle Vermoegensgegenstaende des Umlaufvermoegens oder des Anlagevermoegens einzuordnen sind, abhaengig von Zweck und Haltedauer.
- Ansatz zu Anschaffungskosten nach Paragraf 253 Abs. 1 HGB pruefen.
- Bei Marktwert unter Anschaffungskosten am Bilanzstichtag: Wertminderung pruefen (bei Umlaufvermoegen strenges Niederstwertprinzip nach Paragraf 253 Abs. 4 HGB; bei Anlagevermoegen Pruefung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung nach Paragraf 253 Abs. 3 HGB).
- Zuschreibungsverbot bei Wertsteigerung ueber die Anschaffungskosten hinaus beachten (Anschaffungskostenprinzip).
- Steuerbilanzielle Parallelpruefung vornehmen (i. d. R. Massgeblichkeit der Handelsbilanz, Wertaufholungsgebot nach Paragraf 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG bei Wegfall der Wertminderung).
- Ergebnis ausformulieren.
Quellenpflicht
Verbindlich: ../../../references/zitierweise-krypto.md.
Ausgabeformat
- Ausformulierte Pruefung mit getrennter Darstellung von Handelsbilanz und Steuerbilanz.
- Rechtsstand-Datum angeben.
Beispiele
Beispiel (fiktiv): Ein Unternehmen haelt BTC im Umlaufvermoegen mit Anschaffungskosten von 50.000 Euro; der Marktwert zum Bilanzstichtag betraegt 40.000 Euro. Nach dem strengen Niederstwertprinzip ist eine Abschreibung auf 40.000 Euro vorzunehmen.
Normen und Rechtsprechung
- Paragraf 253 HGB (Bewertung von Vermoegensgegenstaenden).
- Paragraf 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Bewertung im Betriebsvermoegen, Wertaufholungsgebot).
- Einschlaegige IDW-Stellungnahmen zur Bilanzierung von Kryptowerten (Fundstelle vor Verwendung verifizieren).