Dieser Skill ersetzt keine Steuerberatung nach Paragraf 3 StBerG und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Die Ausgabe ist eine Arbeitshilfe ohne Gewaehr. Im Einzelfall ist eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder eine Rechtsanwaeltin/ein Rechtsanwalt zu konsultieren.
Privates Veraeusserungsgeschaeft mit Kryptowaehrungen (Paragraf 23 EStG)
Zweck / Anwendungsfall
Pruefung, ob der Kauf und anschliessende Verkauf (oder Tausch) von Kryptowaehrungen im Privatvermoegen einer natuerlichen Person ein steuerpflichtiges privates Veraeusserungsgeschaeft nach Paragraf 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG darstellt.
Eingaben
- Art und Menge der Kryptowaehrung (z. B. Bitcoin, Ether).
- Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten (inkl. Gebuehren).
- Veraeusserungsdatum und Veraeusserungserloes.
- Angabe, ob die Einheiten zwischenzeitlich fuer Staking, Lending oder vergleichbare Ertragsquellen genutzt wurden (relevant fuer Haltefristverlaengerung).
- Sonstige im selben Kalenderjahr getaetigte private Veraeusserungsgeschaefte (fuer Freigrenzenpruefung).
Ablauf / Checkliste
- Feststellen, dass eine Kryptowaehrung als "anderes Wirtschaftsgut" im Sinne von Paragraf 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu behandeln ist.
- Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten dokumentieren.
- Veraeusserungszeitpunkt und Veraeusserungserloes dokumentieren.
- Haltefrist berechnen (Zeitraum zwischen Anschaffung und Veraeusserung).
- Pruefen, ob die Haltefrist durch Einkuenfteerzielung (z. B. Staking, Lending) auf zehn Jahre verlaengert sein koennte — Einzelfallpruefung, die jeweils aktuelle Verwaltungsauffassung beachten.
- Bei Haltefrist unter einem Jahr (bzw. verlaengerter Frist): Gewinn als Veraeusserungsgewinn ermitteln (Veraeusserungserloes minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten).
- Freigrenze nach Paragraf 23 Abs. 3 Satz 5 EStG pruefen (Gewinn aus allen privaten Veraeusserungsgeschaeften des Kalenderjahres zusammenrechnen).
- Ergebnis formulieren: steuerpflichtig/nicht steuerpflichtig, Hoehe des zu versteuernden Gewinns.
Quellenpflicht
Verbindlich: ../../../references/zitierweise-krypto.md. Keine
Blindzitate zu BMF-Schreiben-Daten oder BFH-Aktenzeichen — diese sind vom
Nutzer zu verifizieren oder als pruefungsbeduerftig zu kennzeichnen.
Ausgabeformat
- Vollstaendig ausformulierte Pruefung im Gutachtenstil, kein reines Stichpunkt-Endergebnis.
- Rechtsstand-Datum angeben.
- Klar abgegrenztes Ergebnis am Ende ("Ergebnis: ...").
- Hinweis auf verbleibende Unsicherheiten (z. B. ungeklaerte Haltefristverlaengerung).
Beispiele
Beispiel (fiktiv): Kauf von 0,5 BTC am 10. Januar 2024 fuer 20.000 Euro, Verkauf von 0,5 BTC am 15. Februar 2025 fuer 28.000 Euro. Haltefrist: mehr als ein Jahr (vorbehaltlich Pruefung einer Fristverlaengerung durch Einkuenfteerzielung) — bei fehlender Fristverlaengerung waere der Gewinn von 8.000 Euro nicht nach Paragraf 23 EStG steuerpflichtig.
Normen und Rechtsprechung
- Paragraf 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (privates Veraeusserungsgeschaeft).
- Paragraf 23 Abs. 3 Satz 5 EStG (Freigrenze).
- Aktuelles BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Waehrungen und sonstigen Token (Datum vor Verwendung verifizieren).
- Einschlaegige BFH-Rechtsprechung zur Einordnung von Kryptowaehrungen als Wirtschaftsgut (Aktenzeichen vor Verwendung verifizieren).