Dieser Skill ersetzt keine Steuerberatung nach Paragraf 3 StBerG und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Die Ausgabe ist eine Arbeitshilfe ohne Gewaehr. Im Einzelfall ist eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder eine Rechtsanwaeltin/ein Rechtsanwalt zu konsultieren.
Bewertungsmethoden FIFO und LIFO bei Kryptowerten
Zweck / Anwendungsfall
Wenn dieselbe Kryptowaehrung zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Preisen angeschafft wurde und nur ein Teil davon veraeussert wird, muss eine Verbrauchsfolgefiktion (z. B. First In First Out oder Last In First Out) angewendet werden, um zu bestimmen, welche Tranche als veraeussert gilt.
Eingaben
- Vollstaendige Liste aller Anschaffungen (Datum, Menge, Kosten).
- Vollstaendige Liste aller Veraeusserungen (Datum, Menge, Erloes).
- Angabe, ob in der Vergangenheit bereits eine Methode angewendet wurde (Konsistenzgebot).
Ablauf / Checkliste
- Pruefen, welche Verbrauchsfolgefiktion nach aktueller Verwaltungsauffassung als sachgerecht gilt (in der Praxis regelmaessig First In First Out je Wallet/Verwahrstelle).
- Anschaffungstranchen chronologisch auflisten.
- Veraeusserungen den Tranchen nach der gewaehlten Methode zuordnen.
- Gewinn/Verlust je zugeordneter Tranche berechnen.
- Konsistenz mit fruehrer angewendeter Methode pruefen — ein Methoden- wechsel ohne sachlichen Grund ist kritisch zu hinterfragen.
- Ergebnis als Tabelle plus ausformulierte Zusammenfassung darstellen.
Quellenpflicht
Verbindlich: ../../../references/zitierweise-krypto.md.
Ausgabeformat
- Tabelle mit Tranchen-Zuordnung, ergaenzt durch ausformulierten Text.
- Rechtsstand-Datum angeben.
- Hinweis, dass die Wallet-bezogene Betrachtung (statt uebergreifend) nach aktueller Verwaltungsauffassung relevant sein kann.
Beispiele
Beispiel (fiktiv): Anschaffung von 1 BTC am 1. Januar 2023 fuer 18.000 Euro und weiteren 1 BTC am 1. Januar 2024 fuer 30.000 Euro in derselben Wallet. Veraeusserung von 1 BTC am 1. Juni 2024 fuer 35.000 Euro. Bei FIFO wird die Tranche vom 1. Januar 2023 zugeordnet: Gewinn von 17.000 Euro, Haltefrist ueber ein Jahr.
Normen und Rechtsprechung
- Paragraf 23 EStG (privates Veraeusserungsgeschaeft, Ermittlung des Gewinns).
- Aktuelles BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Waehrungen, insbesondere zur Verbrauchsfolgefiktion (Datum verifizieren).