Dieser Skill ersetzt keine Steuerberatung nach Paragraf 3 StBerG und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Die Ausgabe ist eine Arbeitshilfe ohne Gewaehr. Im Einzelfall ist eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder eine Rechtsanwaeltin/ein Rechtsanwalt zu konsultieren.
Haltefrist-Ermittlung bei mehreren Anschaffungs- und Veraeusserungsvorgaengen
Zweck / Anwendungsfall
Bei mehreren Kaeufen derselben Kryptowaehrung zu unterschiedlichen Zeitpunkten und nur teilweiser Veraeusserung muss zugeordnet werden, welche Tranche veraeussert wurde, um die Haltefrist nach Paragraf 23 EStG korrekt zu bestimmen.
Eingaben
- Liste aller Anschaffungsvorgaenge mit Datum, Menge, Kosten.
- Liste aller Veraeusserungsvorgaenge mit Datum, Menge, Erloes.
- Angabe, ob eine Zuordnungsmethode (z. B. FIFO) bereits konsistent angewendet wurde.
- Angaben zu zwischenzeitlicher Nutzung fuer Staking/Lending je Tranche.
Ablauf / Checkliste
- Alle Anschaffungs- und Veraeusserungsvorgaenge chronologisch ordnen.
- Zuordnungsmethode festlegen (siehe Skill
fifo-lifo-bewertungsmethode) und konsistent fuer den gesamten Veranlagungszeitraum anwenden. - Jede Veraeusserung einer konkreten Anschaffungstranche zuordnen.
- Haltefrist je Tranche berechnen (Anschaffungsdatum bis Veraeusserungsdatum).
- Pruefen, ob fuer einzelne Tranchen eine Fristverlaengerung durch Einkuenfteerzielung in Betracht kommt.
- Tabelle mit Tranche, Haltefrist, Ergebnis (steuerpflichtig/nicht steuerpflichtig) erstellen.
- Gesamtergebnis ausformulieren.
Quellenpflicht
Verbindlich: ../../../references/zitierweise-krypto.md.
Ausgabeformat
- Tabelle je Tranche zulaessig, ergaenzt durch ausformulierten Pruefungstext.
- Rechtsstand-Datum angeben.
- Gesamtergebnis am Ende klar benennen.
Beispiele
Beispiel (fiktiv): Anschaffung von 1 ETH am 1. Maerz 2023 und weiteren 1 ETH am 1. Juni 2024. Veraeusserung von 1 ETH am 1. Mai 2024. Bei FIFO wird die Tranche vom 1. Maerz 2023 als veraeussert behandelt; Haltefrist ueber ein Jahr, damit grundsaetzlich nicht steuerbar nach Paragraf 23 EStG (vorbehaltlich Fristverlaengerung).
Normen und Rechtsprechung
- Paragraf 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.
- Aktuelles BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Waehrungen (Verbrauchsfolgefiktion, Datum verifizieren).