Dieser Skill ersetzt keine Steuerberatung nach Paragraf 3 StBerG und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Die Ausgabe ist eine Arbeitshilfe ohne Gewaehr. Im Einzelfall ist eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder eine Rechtsanwaeltin/ein Rechtsanwalt zu konsultieren.
NFT: Einkommensteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung
Zweck / Anwendungsfall
Pruefung, wie das Erstellen (Minting), der Kauf und der Verkauf von Non-Fungible Tokens (NFT) einkommensteuerlich und umsatzsteuerlich zu behandeln sind.
Eingaben
- Rolle der Person (Kuenstlerin/Kuenstler bzw. Erstellerin/Ersteller, Kaeuferin/Kaeufer, Wiederverkaeuferin/Wiederverkaeufer).
- Anschaffungs- bzw. Erstellungskosten, Verkaufserloes, jeweilige Zeitpunkte.
- Haeufigkeit und Umfang der Taetigkeit (fuer Unternehmereigenschaft nach UStG und Abgrenzung gewerblich/privat bei der Einkommensteuer).
- Sitz/Ansaessigkeit der Vertragspartner (fuer Leistungsortbestimmung bei der Umsatzsteuer).
Ablauf / Checkliste
- Einkommensteuer: Pruefen, ob beim Verkauf eines im Privatvermoegen gehaltenen NFT ein privates Veraeusserungsgeschaeft nach Paragraf 23 EStG vorliegt (Anschaffung, Haltefrist, Freigrenze wie bei anderen Kryptowerten).
- Einkommensteuer bei Erstellerinnen/Erstellern: Pruefen, ob das
Minting und der Erstverkauf eine gewerbliche oder kuenstlerische
Taetigkeit darstellt (Abgrenzung wie bei Skill
mining-gewerblich-oder-privat, analog anzuwenden). - Umsatzsteuer: Pruefen, ob die Person Unternehmerin/Unternehmer im Sinne von Paragraf 2 UStG ist (Nachhaltigkeit, Einnahmeerzielungsabsicht).
- Umsatzsteuer Leistungsort: Einordnung der NFT-Transaktion als sonstige Leistung (elektronisch erbrachte Leistung) und Bestimmung des Leistungsorts nach Paragraf 3a UStG.
- Umsatzsteuer Steuersatz/Befreiung: Pruefen, ob eine Kleinunternehmerregelung (Paragraf 19 UStG) oder eine Steuerbefreiung in Betracht kommt.
- Ergebnis getrennt fuer Einkommensteuer und Umsatzsteuer ausformulieren.
Quellenpflicht
Verbindlich: ../../../references/zitierweise-krypto.md.
Ausgabeformat
- Zwei klar getrennte Abschnitte: Einkommensteuer und Umsatzsteuer.
- Rechtsstand-Datum angeben.
- Hinweis auf die im Einzelfall noch nicht abschliessend geklaerte Verwaltungspraxis zu bestimmten NFT-Konstellationen.
Beispiele
Beispiel (fiktiv): Eine digitale Kuenstlerin mintet und verkauft regelmaessig NFT-Kunstwerke gegen Kryptowaehrung. Einkommensteuerlich spricht die Regelmaessigkeit fuer eine gewerbliche oder kuenstlerische Taetigkeit; umsatzsteuerlich liegt eine unternehmerische Taetigkeit mit zu pruefendem Leistungsort vor.
Normen und Rechtsprechung
- Paragraf 23 EStG (privates Veraeusserungsgeschaeft).
- Paragraf 2 UStG (Unternehmereigenschaft).
- Paragraf 3a UStG (Ort der sonstigen Leistung).
- Paragraf 19 UStG (Kleinunternehmerregelung).
- Aktuelle Verwaltungsauffassung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von NFT (Datum verifizieren).