Dieser Skill ersetzt keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und keine aufsichtsrechtliche Einzelfallauskunft der BaFin. Die Ausgabe ist eine Arbeitshilfe ohne Gewaehr.
Stablecoin-Emittenten: Pflichten nach MiCAR
Zweck / Anwendungsfall
Pruefung der aufsichtsrechtlichen Pflichten eines Emittenten von E-Geld-Token oder vermoegenswertreferenzierten Token (umgangssprachlich "Stablecoins") nach der MiCAR.
Eingaben
- Vorab durchgefuehrte Token-Klassifizierung (siehe Skill
token-klassifizierung-mica). - Geplantes Emissionsvolumen und Zielmarkt (EU-weit oder national).
- Zusammensetzung der Reserve/Ruecklage, die den Token unterlegt.
- Vorgesehene Vertriebskanaele (eigene Plattform, Drittplattformen).
Ablauf / Checkliste
- Zulassungspflicht des Emittenten pruefen (Erfordernis einer Zulassung als E-Geld-Institut/Kreditinstitut bei E-Geld-Token bzw. spezifische Zulassung bei vermoegenswertreferenzierten Token nach MiCAR).
- Whitepaper-Pflicht pruefen (Mindestinhalt, Notifizierung/Genehmigung durch die zustaendige Aufsichtsbehoerde).
- Ruecklagenanforderungen pruefen (Zusammensetzung, Trennung vom Emittentenvermoegen, Liquiditaetsanforderungen).
- Laufende Informationspflichten gegenueber Token-Haltern pruefen (regelmaessige Berichte, Ruecknahmerecht).
- Beschraenkungen fuer signifikante Token pruefen (zusaetzliche Anforderungen bei grossem Nutzerkreis/Transaktionsvolumen).
- Ergebnis mit Pflichtenkatalog ausformulieren.
Quellenpflicht
Verbindlich: ../../../references/zitierweise-krypto.md.
Ausgabeformat
- Ausformulierte Pruefung mit nummeriertem Pflichtenkatalog am Ende.
- Rechtsstand-Datum angeben.
- Hinweis auf noch nicht abschliessend ausgearbeitete technische Regulierungsstandards.
Beispiele
Beispiel (fiktiv): Ein Unternehmen moechte einen an den Euro gebundenen Stablecoin in der gesamten EU vertreiben. Dies erfordert die Zulassung als E-Geld-Token-Emittent, die Erstellung eines genehmigten Whitepapers sowie die Einhaltung der Ruecklagen- und Informationspflichten nach MiCAR.
Normen und Rechtsprechung
- Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR), Titel III (E-Geld-Token) und Titel IV (vermoegenswertreferenzierte Token).
- BaFin-Hinweise zur Zulassung von Stablecoin-Emittenten (Fundstelle und Datum verifizieren).