Dieser Skill ersetzt keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und keine aufsichtsrechtliche Einzelfallauskunft der BaFin. Die Ausgabe ist eine Arbeitshilfe ohne Gewaehr. Im Einzelfall ist eine Rechtsanwaeltin oder ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Bank-/Kapitalmarktrecht zu konsultieren.
Token-Klassifizierung nach MiCAR
Zweck / Anwendungsfall
Einordnung eines Tokens nach der Verordnung (EU) 2023/1114 (Markets in Crypto-Assets Regulation, MiCAR) als E-Geld-Token, vermoegenswert- referenzierter Token oder sonstiger Kryptowert, sowie Abgrenzung zu Finanzinstrumenten im Sinne der MiFID II/des WpHG.
Eingaben
- Funktionsbeschreibung des Tokens (Zahlungsmittel, Werterhalt, Beteiligungsrecht, Nutzungsrecht innerhalb einer Plattform).
- Angabe, ob der Token an eine Waehrung oder einen Waehrungskorb gebunden ist (E-Geld-Token-Indiz) oder an mehrere Vermoegenswerte/Rechte referenziert (vermoegenswertreferenzierter Token).
- Emittentenstruktur (zentraler Emittent, dezentrales Protokoll).
- Handelbarkeit und Uebertragbarkeit des Tokens.
Ablauf / Checkliste
- Pruefen, ob der Token unter eine der MiCAR-Ausnahmen faellt (z. B. reine Finanzinstrumente, die bereits unter MiFID II fallen).
- Pruefen, ob der Token ein E-Geld-Token im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Nr. 7 MiCAR ist (Bindung an eine einzige Fiat-Waehrung, Werterhalt-Funktion).
- Pruefen, ob der Token ein vermoegenswertreferenzierter Token im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Nr. 6 MiCAR ist (Referenzierung auf mehrere Vermoegenswerte, Waehrungen oder Rechte).
- Pruefen, ob der Token ein "sonstiger Kryptowert" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Nr. 5 MiCAR ist (Auffangkategorie).
- Abgrenzung zu Finanzinstrumenten nach Art. 2 Abs. 4 MiCAR pruefen (insbesondere bei Token mit Beteiligungs- oder Gewinnbezugsrechten).
- Pflichtenfolgen je Klassifizierung benennen (Whitepaper-Pflicht, Zulassungspflicht, laufende Informationspflichten).
- Ergebnis ausformulieren.
Quellenpflicht
Verbindlich: ../../../references/zitierweise-krypto.md. Artikelangaben
zur MiCAR sind mit Verordnungsnummer (EU) 2023/1114 zu versehen; bei
Unsicherheit ueber die genaue Artikelnummer ist dies offen zu benennen.
Ausgabeformat
- Ausformulierte Drei-Stufen-Pruefung mit klarem Klassifizierungsergebnis.
- Rechtsstand-Datum angeben.
- Hinweis auf laufende Durchfuehrungsstandards (technische Regulierungsstandards), die die Einordnung praezisieren koennen.
Beispiele
Beispiel (fiktiv): Ein Token, der 1:1 an den Euro gebunden ist und als Zahlungsmittel innerhalb einer Handelsplattform genutzt wird, spricht fuer eine Einordnung als E-Geld-Token nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 7 MiCAR mit entsprechenden Zulassungs- und Informationspflichten fuer den Emittenten.
Normen und Rechtsprechung
- Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR), insbesondere Art. 2, Art. 3.
- WpHG/MiFID II zur Abgrenzung von Finanzinstrumenten.
- BaFin-Merkblaetter zur Token-Klassifizierung (Fundstelle und Datum verifizieren).