Dieser Skill ersetzt keine Steuerberatung nach Paragraf 3 StBerG und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Die Ausgabe ist eine Arbeitshilfe ohne Gewaehr. Im Einzelfall ist eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder eine Rechtsanwaeltin/ein Rechtsanwalt zu konsultieren.
Token-Swap: Steuerfolgen eines direkten Krypto-Krypto-Tauschs
Zweck / Anwendungsfall
Pruefung der steuerlichen Folgen, wenn eine Kryptowaehrung direkt gegen eine andere getauscht wird (z. B. ETH gegen einen anderen Token), ohne zwischenzeitliche Umwandlung in Euro.
Eingaben
- Getauschte Token (hingegeben und erhalten), jeweils Menge.
- Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten des hingegebenen Tokens.
- Marktwert beider Token zum Tauschzeitpunkt in Euro.
- Datum des Tauschs.
Ablauf / Checkliste
- Feststellen, dass ein Tausch einkommensteuerlich als Veraeusserung des hingegebenen Tokens und gleichzeitige Anschaffung des erhaltenen Tokens behandelt wird.
- Veraeusserungserloes des hingegebenen Tokens zum Marktwert im Tauschzeitpunkt ermitteln.
- Gewinn/Verlust aus der "Veraeusserung" des hingegebenen Tokens nach Paragraf 23 EStG pruefen (Haltefrist, Freigrenze wie bei Krypto-Euro-Verkaeufen).
- Anschaffungskosten des neu erhaltenen Tokens auf den Marktwert im Tauschzeitpunkt festsetzen; neue Haltefrist beginnt mit diesem Datum.
- Ergebnis ausformulieren.
Quellenpflicht
Verbindlich: ../../../references/zitierweise-krypto.md.
Ausgabeformat
- Ausformulierte Pruefung mit getrennter Darstellung von "Veraeusserung" des hingegebenen und "Anschaffung" des erhaltenen Tokens.
- Rechtsstand-Datum angeben.
Beispiele
Beispiel (fiktiv): Tausch von 1.000 Euro Anschaffungswert in BTC gegen ETH mit einem Marktwert von 1.300 Euro zum Tauschzeitpunkt, Haltefrist des BTC unter einem Jahr. Es ergibt sich ein zu pruefender Gewinn von 300 Euro aus der "Veraeusserung" des BTC, sofern die Freigrenze ueberschritten wird; gleichzeitig beginnt fuer den erhaltenen ETH eine neue Haltefrist mit Anschaffungskosten von 1.300 Euro.
Normen und Rechtsprechung
- Paragraf 23 EStG (privates Veraeusserungsgeschaeft, Tausch als Veraeusserungsvorgang).
- Aktuelles BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Waehrungen, insbesondere zu Tauschvorgaengen (Datum verifizieren).