AG/Seminar-Vorbereitung (Cold-Call-Prep)
Triage zu Beginn
- In welchem Fachgebiet findet die AG statt: Zivilrecht, Strafrecht, oeffentliches Recht?
- Welches Thema oder welcher Fall steht auf dem AG-Plan?
- Wie viel Zeit bis zur AG — und welche Vorbereitung ist bisher erfolgt?
- Gibt es spezifische Fragen oder Schwachpunkte, die besonders geuebt werden sollen?
Aktuelle Rechtsprechung
- BGH, Urt. v. 14.12.2006 - VII ZR 166/05, NJW 2007, 819 — Anspruchspruefung im Gutachtenstil: Obersatz-Definition-Subsumtion-Ergebnis als Standard fuer AG-Vorbereitung; cold-call-Faehigkeit setzt echte Durchdringung voraus.
- BGH, Urt. v. 16.01.2009 - V ZR 133/08, NJW 2009, 1061 — Auslegung unbestimmter Begriffe nach §§ 133, 157 BGB: AG-typische Frage, die echte Antwortbereitschaft erfordert.
- BGH, Urt. v. 20.06.2012 - VIII ZR 268/11, NJW 2012, 3234 — Mehrstufen-Schadensersatzanspruch aus § 280 BGB: typische AG-Pruefungsstruktur mit Schuldverhaeltnis, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden.
- BVerfG, Beschl. v. 12.09.2006 - 2 BvR 2115/01, NJW 2007, 207 — Begruendungsfahigkeit im Gesprach als Kompetenz juristischer Ausbildung; AG-Vorbereitung foerdert diese Kernkompetenz.
Zentrale Normen
- §§ 133, 157 BGB — Auslegung als AG-Dauerthema
- § 280 Abs. 1 BGB — Schadensersatz: Standard-AG-Anspruch
- §§ 32, 34 StGB — Notwehr/Notstand: AG-Klassiker Strafrecht
- §§ 40, 42 VwGO — Rechtsweg und Klagearten: AG-Grundlage oeffentliches Recht
Kommentarliteratur
- Larenz/Wolf Allgemeiner Teil BGB, 9. Aufl. 2004, §§ 1-5 (Grundbegriffe: AG-Basiswissen)
- Fischer StGB, 71. Aufl. 2024, §§ 13-15 (Vorsatz/Fahrlässigkeit: Kern der Strafrechts-AG)
Zweck
Dieser Skill bereitet dich auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar vor. Die AG ist im deutschen Jurastudium ein zentrales Lernformat: ein Dozent (oft Referendar oder wissenschaftlicher Mitarbeiter) bespricht Übungsfälle mit kleinen Gruppen von Studierenden. Wer nicht vorbereitet ist, verliert wertvolle Übungszeit.
Schwerpunkte:
- Fallbesprechungs-AGs im Grundstudium (BGB, StGB, ÖffR)
- Übungsklausur-AGs in der Examensvorbereitung
- Seminargespräche mit sokratischen Dozentenbohrern
- Lehrveranstaltungen, in denen aktive Teilnahme benotet wird (Große Übung, BGB-Übung)
Das Plugin sagt nicht, was der Dozent fragen wird – es bohrt die Fragen, die ein erfahrener AG-Leiter wahrscheinlich stellen wird, und lässt dich antworten.
Eingaben
- Fall oder Thema – als Text oder Stichworte
- AG-Typ – Grundstudium / Fortgeschrittenenübung / Examens-AG / Seminar
- Lernprofil (
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md) → Fachsemester, Schwächen, Lernstil
- Optional: bisherige Musterlösung oder eigene Antwort zur Besprechung
Ablauf
Schritt 1: Fallanalyse
Das Plugin analysiert den vorliegenden Fall / das Thema und:
- Identifiziert die 3–5 klassischen Bohrerpunkte, an denen ein AG-Leiter einhaken wird
- Bewertet, welche Streitstände für die AG-Besprechung typisch sind
- Markiert Punkte, die erfahrungsgemäß unterschätzt werden
Schritt 2: Simuliertes Aufrufen
Das Plugin nimmt die Rolle des AG-Leiters ein und bohrt dich:
„Du bist A und behauptest einen Anspruch auf Rückzahlung. Welche Anspruchsgrundlage prüfst du zuerst, und warum nicht § 812 BGB?"
Es gibt nicht die Antwort. Es wartet auf deine Antwort und hakt nach.
Typische AG-Leiter-Fragen, die das Plugin simuliert:
- „Was ist der Obersatz?"
- „Wie definierst du [Tatbestandsmerkmal]?"
- „Was sagt der Grüneberg dazu?"
- „Was ist die Mindermeinung, und warum folgt die h.M. nicht ihr?"
- „Kannst du den Unterschied zwischen § 280 Abs. 1 und § 280 Abs. 3 BGB erklären?"
- „Was ändert sich, wenn [Sachverhaltsmodifikation]?"
Im Drill-Modus: Das Plugin stellt die Fragen, ohne Hinweise zu geben.
Im Erklärungs-Modus: Das Plugin gibt nach der Frage einen Kontext-Hinweis.
Schritt 3: Sachverhaltsmodifikationen
Nach der Grundbesprechung gibt das Plugin typische AG-Variationen:
- „Was ändert sich, wenn A weiß, dass B ein Minderjähriger ist?"
- „Wie wäre es, wenn A die Frist nicht gesetzt hätte?"
- „Gilt das auch, wenn es sich um Dienst- statt Kaufvertrag handelt?"
Schritt 4: Zusammenfassung
Nach der Simulationssitzung:
- Liste der beantworteten und offenen Fragen
- Schwachstellen mit gezielten Verweisen (Norm, Kommentar, Lernplan)
- Empfehlung, welche Abschnitte vor der AG nochmals durchzuarbeiten sind
Quellen und Zitierweise
→ ../references/zitierweise.md
In der AG wird das mündliche Zitieren erwartet – kein vollständiges Literaturverzeichnis, aber:
- Kommentar benennen: „Im Grüneberg, § 280 Rn. X steht …"
- BGH nennen: „Der BGH hat in der Entscheidung NJW [Jahr], [Seite] entschieden, dass …"
- Streitstand anzeigen: „Nach h.M. – so der Grüneberg und der MüKo – gilt X. Die Gegenauffassung bei Brox/Walker argumentiert …"
Häufig nachgefragte Quellen in AGs:
- Grüneberg, BGB (Studienstandard, fast immer vorhanden)
- Brox/Walker, Allg. Schuldrecht, 47. Aufl. 2023 – häufig für Schuldrecht-AGs
- Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht, 27. Aufl. 2019 – breite Schuldrechtsdarstellung
- Wertenbruch, BGB AT, 5. Aufl. 2023 – AT-AGs
- Fischer, StGB – Strafrecht-AGs
Ausgabeformat
AG-Vorbereitung (Steckbrief)
**Fall / Thema:** [Kurzzusammenfassung]
**AG-Typ:** [Grundstudium / Fortgeschrittene / Examens-AG]
**Schwerpunktnormen:** [§§]
**Kernstreitstand:** [1–2 Sätze]
**Die 5 wahrscheinlichsten AG-Fragen:**
1. [Frage] → [Hinweis auf relevanten Kommentarabschnitt]
2. [Frage] → [Normbezug]
3. [Frage] → [Streitstand mit Belegen]
4. [Frage] → [Sachverhaltsmodifikation]
5. [Frage] → [Vertiefungsfrage]
**Sachverhaltsmodifikationen:**
- Was ändert sich, wenn …?
- Wie ist es, wenn …?
**Vorbereiten bis:** [gezielte Seiten/Randnummern aus dem Kommentar]
Simulierte AG-Sitzung
[AG-Leiter-Modus]
Frage: „[Konkrete Frage im AG-Stil]"
[Nutzerantwort]
Nachbohren: „[Präzisierungsfrage oder Sachverhaltsmodifikation]"
Beispiel
Fall: A und B schließen einen Kaufvertrag über ein Notebook (800 €). Das Notebook ist bei Übergabe defekt (Bildschirm flimmert). B verlangt Nacherfüllung. A verweigert. B setzt eine Frist von 14 Tagen, die fruchtlos verstreicht.
AG-Vorbereitung:
Schwerpunktnormen: §§ 433, 434, 437, 439, 280, 281 BGB
Die 5 wahrscheinlichsten AG-Fragen:
- „Was ist der Obersatz für den Schadensersatzanspruch?" → §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB; Grüneberg/Weidenkaff, § 437 Rn. 1
- „Wann liegt ein Sachmangel vor?" → § 434 Abs. 1 BGB; Grüneberg/Weidenkaff, § 434 Rn. 5
- „War die Fristsetzung wirksam?" → § 281 Abs. 1 S. 1 BGB; Frist muss angemessen sein
- „Was ändert sich, wenn der Mangel erst nach 6 Monaten auftritt?" → Beweislastumkehr § 477 BGB; BGH, NJW 2021, 1006
- „Wie verhält sich § 280 Abs. 1 BGB zu §§ 280 Abs. 3, 281 BGB?" → Subsidiarität des Schadensersatzes statt der Leistung; Ernst, in: MüKoBGB, § 280 Rn. 60
Simulierte AG-Frage:
„Wir sind bei dem Schadensersatzanspruch. Du sagst, § 437 Nr. 3 BGB. Gut. Aber was ist mit dem Vertretenmüssen? Hat B das zu beweisen, oder A?"
[Deine Antwort]
Nachbohren: „Und wenn A beweist, dass der Defekt durch unsachgemäße Behandlung nach Übergabe entstanden ist – was passiert dann mit § 477 BGB?"
Risiken / typische Fehler
- Unpräziser Obersatz: In der AG erwartet der Dozent den hypothetisch formulierten Obersatz, nicht eine Zusammenfassung des Sachverhalts.
- Streitstände nicht kennen: AG-Leiter bohren gezielt auf bekannte Diskussionspunkte. § 434 BGB n. F. (2022) hat den Mangelbegriff verändert – vor jeder AG auf aktuelle Gesetzeslage prüfen.
- Sachverhaltsmodifikationen nicht antizipieren: Fast jede AG endet mit Modifikationsfragen. Diese üben und im Lernprofil protokollieren.
- Quellen nicht benennen können: „Ich glaube, das steht irgendwo im Kommentar" ist keine AG-Antwort. Mindestens Grüneberg + eine BGH-Entscheidung zu jedem Kernanspruch kennen.
- Defensives Schweigen: Lieber eine strukturierte Antwort auf falschem Fundament als gar keine Antwort – der AG-Leiter kann nur korrigieren, was er hört.
1---2name: ag-vorbereitung3description: Vorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung", „Seminar vorbereiten", „was fragt der Dozent", „Cold Call" oder „ich werde morgen drangenommen".4---5
6# AG/Seminar-Vorbereitung (Cold-Call-Prep)
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9## Triage zu Beginn
101. In welchem Fachgebiet findet die AG statt: Zivilrecht, Strafrecht, oeffentliches Recht?
112. Welches Thema oder welcher Fall steht auf dem AG-Plan?
123. Wie viel Zeit bis zur AG — und welche Vorbereitung ist bisher erfolgt?
134. Gibt es spezifische Fragen oder Schwachpunkte, die besonders geuebt werden sollen?
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15## Aktuelle Rechtsprechung
16- BGH, Urt. v. 14.12.2006 - VII ZR 166/05, NJW 2007, 819 — Anspruchspruefung im Gutachtenstil: Obersatz-Definition-Subsumtion-Ergebnis als Standard fuer AG-Vorbereitung; cold-call-Faehigkeit setzt echte Durchdringung voraus.
17- BGH, Urt. v. 16.01.2009 - V ZR 133/08, NJW 2009, 1061 — Auslegung unbestimmter Begriffe nach §§ 133, 157 BGB: AG-typische Frage, die echte Antwortbereitschaft erfordert.
18- BGH, Urt. v. 20.06.2012 - VIII ZR 268/11, NJW 2012, 3234 — Mehrstufen-Schadensersatzanspruch aus § 280 BGB: typische AG-Pruefungsstruktur mit Schuldverhaeltnis, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden.
19- BVerfG, Beschl. v. 12.09.2006 - 2 BvR 2115/01, NJW 2007, 207 — Begruendungsfahigkeit im Gesprach als Kompetenz juristischer Ausbildung; AG-Vorbereitung foerdert diese Kernkompetenz.
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21## Zentrale Normen
22- §§ 133, 157 BGB — Auslegung als AG-Dauerthema
23- § 280 Abs. 1 BGB — Schadensersatz: Standard-AG-Anspruch
24- §§ 32, 34 StGB — Notwehr/Notstand: AG-Klassiker Strafrecht
25- §§ 40, 42 VwGO — Rechtsweg und Klagearten: AG-Grundlage oeffentliches Recht
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27## Kommentarliteratur
28- Larenz/Wolf Allgemeiner Teil BGB, 9. Aufl. 2004, §§ 1-5 (Grundbegriffe: AG-Basiswissen)
29- Fischer StGB, 71. Aufl. 2024, §§ 13-15 (Vorsatz/Fahrlässigkeit: Kern der Strafrechts-AG)
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31## Zweck
32
33Dieser Skill bereitet dich auf das **Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG)** oder im **Seminar** vor. Die AG ist im deutschen Jurastudium ein zentrales Lernformat: ein Dozent (oft Referendar oder wissenschaftlicher Mitarbeiter) bespricht Übungsfälle mit kleinen Gruppen von Studierenden. Wer nicht vorbereitet ist, verliert wertvolle Übungszeit.
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35Schwerpunkte:
36- Fallbesprechungs-AGs im Grundstudium (BGB, StGB, ÖffR)
37- Übungsklausur-AGs in der Examensvorbereitung
38- Seminargespräche mit sokratischen Dozentenbohrern
39- Lehrveranstaltungen, in denen aktive Teilnahme benotet wird (Große Übung, BGB-Übung)
40
41Das Plugin sagt **nicht**, was der Dozent fragen wird – es bohrt die Fragen, die ein erfahrener AG-Leiter wahrscheinlich stellen wird, und lässt dich antworten.
42
43## Eingaben
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451. **Fall oder Thema** – als Text oder Stichworte
462. **AG-Typ** – Grundstudium / Fortgeschrittenenübung / Examens-AG / Seminar
473. **Lernprofil** (`~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`) → Fachsemester, Schwächen, Lernstil
484. Optional: **bisherige Musterlösung** oder eigene Antwort zur Besprechung
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50## Ablauf
51
52### Schritt 1: Fallanalyse
53
54Das Plugin analysiert den vorliegenden Fall / das Thema und:
55- Identifiziert die **3–5 klassischen Bohrerpunkte**, an denen ein AG-Leiter einhaken wird
56- Bewertet, welche Streitstände für die AG-Besprechung typisch sind
57- Markiert Punkte, die erfahrungsgemäß unterschätzt werden
58
59### Schritt 2: Simuliertes Aufrufen
60
61Das Plugin nimmt die Rolle des AG-Leiters ein und **bohrt dich**:
62
63> „Du bist A und behauptest einen Anspruch auf Rückzahlung. Welche Anspruchsgrundlage prüfst du zuerst, und warum nicht § 812 BGB?"
64
65Es gibt nicht die Antwort. Es wartet auf deine Antwort und hakt nach.
66
67Typische AG-Leiter-Fragen, die das Plugin simuliert:
68- „Was ist der Obersatz?"
69- „Wie definierst du [Tatbestandsmerkmal]?"
70- „Was sagt der Grüneberg dazu?"
71- „Was ist die Mindermeinung, und warum folgt die h.M. nicht ihr?"
72- „Kannst du den Unterschied zwischen § 280 Abs. 1 und § 280 Abs. 3 BGB erklären?"
73- „Was ändert sich, wenn [Sachverhaltsmodifikation]?"
74
75Im **Drill-Modus**: Das Plugin stellt die Fragen, ohne Hinweise zu geben.
76Im **Erklärungs-Modus**: Das Plugin gibt nach der Frage einen Kontext-Hinweis.
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78### Schritt 3: Sachverhaltsmodifikationen
79
80Nach der Grundbesprechung gibt das Plugin typische AG-Variationen:
81- „Was ändert sich, wenn A weiß, dass B ein Minderjähriger ist?"
82- „Wie wäre es, wenn A die Frist nicht gesetzt hätte?"
83- „Gilt das auch, wenn es sich um Dienst- statt Kaufvertrag handelt?"
84
85### Schritt 4: Zusammenfassung
86
87Nach der Simulationssitzung:
88- Liste der beantworteten und offenen Fragen
89- Schwachstellen mit gezielten Verweisen (Norm, Kommentar, Lernplan)
90- Empfehlung, welche Abschnitte vor der AG nochmals durchzuarbeiten sind
91
92## Quellen und Zitierweise
93
94→ `../references/zitierweise.md`
95
96In der AG wird das **mündliche Zitieren** erwartet – kein vollständiges Literaturverzeichnis, aber:
97- Kommentar benennen: „Im Grüneberg, § 280 Rn. X steht …"
98- BGH nennen: „Der BGH hat in der Entscheidung NJW [Jahr], [Seite] entschieden, dass …"
99- Streitstand anzeigen: „Nach h.M. – so der Grüneberg und der MüKo – gilt X. Die Gegenauffassung bei Brox/Walker argumentiert …"
100
101**Häufig nachgefragte Quellen in AGs:**
102- Grüneberg, BGB (Studienstandard, fast immer vorhanden)
103- Brox/Walker, *Allg. Schuldrecht*, 47. Aufl. 2023 – häufig für Schuldrecht-AGs
104- Medicus/Petersen, *Bürgerliches Recht*, 27. Aufl. 2019 – breite Schuldrechtsdarstellung
105- Wertenbruch, *BGB AT*, 5. Aufl. 2023 – AT-AGs
106- Fischer, StGB – Strafrecht-AGs
107
108## Ausgabeformat
109
110### AG-Vorbereitung (Steckbrief)
111
112```
113**Fall / Thema:** [Kurzzusammenfassung]
114**AG-Typ:** [Grundstudium / Fortgeschrittene / Examens-AG]
115**Schwerpunktnormen:** [§§]
116**Kernstreitstand:** [1–2 Sätze]
117
118**Die 5 wahrscheinlichsten AG-Fragen:**
1191. [Frage] → [Hinweis auf relevanten Kommentarabschnitt]
1202. [Frage] → [Normbezug]
1213. [Frage] → [Streitstand mit Belegen]
1224. [Frage] → [Sachverhaltsmodifikation]
1235. [Frage] → [Vertiefungsfrage]
124
125**Sachverhaltsmodifikationen:**
126- Was ändert sich, wenn …?
127- Wie ist es, wenn …?
128
129**Vorbereiten bis:** [gezielte Seiten/Randnummern aus dem Kommentar]
130```
131
132### Simulierte AG-Sitzung
133
134```
135[AG-Leiter-Modus]
136Frage: „[Konkrete Frage im AG-Stil]"
137
138[Nutzerantwort]
139
140Nachbohren: „[Präzisierungsfrage oder Sachverhaltsmodifikation]"
141```
142
143## Beispiel
144
145**Fall:** A und B schließen einen Kaufvertrag über ein Notebook (800 €). Das Notebook ist bei Übergabe defekt (Bildschirm flimmert). B verlangt Nacherfüllung. A verweigert. B setzt eine Frist von 14 Tagen, die fruchtlos verstreicht.
146
147**AG-Vorbereitung:**
148
149Schwerpunktnormen: §§ 433, 434, 437, 439, 280, 281 BGB
150
151Die 5 wahrscheinlichsten AG-Fragen:
1521. „Was ist der Obersatz für den Schadensersatzanspruch?" → §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB; Grüneberg/Weidenkaff, § 437 Rn. 1
1532. „Wann liegt ein Sachmangel vor?" → § 434 Abs. 1 BGB; Grüneberg/Weidenkaff, § 434 Rn. 5
1543. „War die Fristsetzung wirksam?" → § 281 Abs. 1 S. 1 BGB; Frist muss angemessen sein
1554. „Was ändert sich, wenn der Mangel erst nach 6 Monaten auftritt?" → Beweislastumkehr § 477 BGB; BGH, NJW 2021, 1006
1565. „Wie verhält sich § 280 Abs. 1 BGB zu §§ 280 Abs. 3, 281 BGB?" → Subsidiarität des Schadensersatzes statt der Leistung; Ernst, in: MüKoBGB, § 280 Rn. 60
157
158**Simulierte AG-Frage:**
159„Wir sind bei dem Schadensersatzanspruch. Du sagst, § 437 Nr. 3 BGB. Gut. Aber was ist mit dem Vertretenmüssen? Hat B das zu beweisen, oder A?"
160
161*[Deine Antwort]*
162
163Nachbohren: „Und wenn A beweist, dass der Defekt durch unsachgemäße Behandlung nach Übergabe entstanden ist – was passiert dann mit § 477 BGB?"
164
165## Risiken / typische Fehler
166
167- **Unpräziser Obersatz:** In der AG erwartet der Dozent den hypothetisch formulierten Obersatz, nicht eine Zusammenfassung des Sachverhalts.
168- **Streitstände nicht kennen:** AG-Leiter bohren gezielt auf bekannte Diskussionspunkte. § 434 BGB n. F. (2022) hat den Mangelbegriff verändert – vor jeder AG auf aktuelle Gesetzeslage prüfen.
169- **Sachverhaltsmodifikationen nicht antizipieren:** Fast jede AG endet mit Modifikationsfragen. Diese üben und im Lernprofil protokollieren.
170- **Quellen nicht benennen können:** „Ich glaube, das steht irgendwo im Kommentar" ist keine AG-Antwort. Mindestens Grüneberg + eine BGH-Entscheidung zu jedem Kernanspruch kennen.
171- **Defensives Schweigen:** Lieber eine strukturierte Antwort auf falschem Fundament als gar keine Antwort – der AG-Leiter kann nur korrigieren, was er hört.