Gezielte Anpassung des Arbeitsrechts-Praxisprofils – Standort-Fußabdruck, Risikoeinstellung, Eskalationskontakte, Einstellungsregeln, Kündigungsregeln, Handbuchpositionen oder Untersuchungseinstellungen ändern, ohne das gesamte Kaltstart-Interview neu zu durchlaufen.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Gezielte Anpassung des Arbeitsrechts-Praxisprofils – Standort-Fußabdruck, Risikoeinstellung, Eskalationskontakte, Einstellungsregeln, Kündigungsregeln, Handbuchpositionen oder Untersuchungseinstellungen ändern, ohne das gesamte Kaltstart-Interview neu zu durchlaufen.
/arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen
Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
/arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- Normenradar: BGB §§ 611a, 613a, 615, 623; KSchG §§ 1, 4, 7; TzBfG §§ 14, 15, 16; AGG §§ 1, 3, 7, 15, 22; EntgTranspG §§ 3, 5, 7; BUrlG §§ 1, 3, 7; BetrVG §§ 87, 99, 102; ArbZG; NachwG; SGB IX §§ 164, 167, 168.
- Verifizierte Anker: BAG, Urteil vom 23.10.2025 - 8 AZR 300/24 (Entgeltgleichheit, Paarvergleich, Beweislast, bundesarbeitsgericht.de); BAG, Urteil vom 03.06.2025 - 9 AZR 104/24 (kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis); bei Kündigungszugang immer § 623 BGB, Zugang nach § 130 BGB, Dreiwochenfrist §§ 4, 7 KSchG und Beweis des konkreten Umschlags trennen.
- Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Eingaben
- Beschreibung der gewünschten Änderung (Freitext oder Abschnittsname)
- Aktuelle Konfigurationsdatei
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md
Ablauf
1. Konfiguration lesen
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md und ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/unternehmens-profil.md einlesen.
Falls das Plugin noch nicht eingerichtet ist oder [PLATZHALTER] enthält:
Das Plugin wurde noch nicht eingerichtet. Führen Sie /arbeitsrecht:arbeitsrecht-kaltstart-interview aus.
2. Gewünschte Änderung klären
Wenn die Angabe des Nutzers unklar ist, einen einzigen klärenden Prompt stellen – nicht mehrere Nachfragen hintereinander:
Was möchten Sie ändern?
- Neuen Standort / neues Bundesland hinzufügen
- Tarifvertrag oder Betriebsratssituation aktualisieren
- Eskalationskontakt ändern
- Einstellungs- oder Kündigungsregeln anpassen
- Handbuch-/Betriebsvereinbarungsreferenz aktualisieren
- Integrationen neu prüfen (
--check-integrations)
- Anderes – bitte beschreiben
3. Nur den betroffenen Abschnitt aktualisieren
Den relevanten Abschnitt in der Konfigurationsdatei isolieren, die Änderung durchführen, den Rest unberührt lassen. Keine komplette Neugenerierung.
Besonderheiten:
- Neuer Standort / Bundesland: Eskalationstabelle um das neue Bundesland ergänzen. Auf besondere Landesgesetze hinweisen (z.B. Bayerisches Urlaubsgesetz, abweichendes Landesdatenschutzrecht). KSchG-Schwellenwert neu berechnen.
- Neuer Tarifvertrag: Nachwirkung (§ 4 Abs. 5 TVG) und Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG) berücksichtigen. Ggf. Hinweis auf Allgemeinverbindlichkeit (§ 5 TVG).
- Betriebsrat neu eingetragen: § 102 BetrVG-Verpflichtung in Eskalationstabelle aufnehmen; Hinweis auf § 99 BetrVG (Einstellung) und § 87 BetrVG (Mitbestimmung).
- Eskalationskontakt: Nur dieses Feld ändern; Risikologik bleibt.
4. Änderung schreiben und bestätigen
Die geänderte Konfiguration zurückschreiben und dem Nutzer mitteilen, was geändert wurde (Vorher/Nachher, ein Diff).
Quellen und Zitierweise
Zitierstandard: ../references/zitierweise.md. Methodik: ../references/methodik-buergerliches-recht.md.
Relevante Normen je nach Änderungsbereich:
- Neues Bundesland: Landesurlaubsgesetze, LDSG des Landes, ggf. Tarifvertrag mit Landesbezug
- Betriebsrat: BetrVG §§ 1, 87, 99, 102, 111 ff.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Beispiele
/arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen
Neuen Standort Hamburg hinzufügen, ca. 25 Mitarbeiter, kein Betriebsrat.
/arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen
Eskalationskontakt für betriebsbedingte Kündigungen auf Dr. Müller (GC) ändern.
/arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen
Wir sind seit Januar diesem Jahr an den Tarifvertrag Einzelhandel NRW gebunden.
Risiken / typische Fehler
- Landesrecht übersehen. Bayern, Brandenburg und andere Länder haben eigene Urlaubsgesetze mit abweichenden Mindesturlaubstagen. Bei neuem Bundesland immer Landesspezifika prüfen.
- Tarifbindung durch Bezugnahmeklausel. Auch ohne Verbandsmitgliedschaft kann ein Tarifvertrag vertraglich einbezogen sein. Prüfen, ob neue Tarifbindung auch bestehende Verträge erfasst.
- Betriebsrat-Zuständigkeit. Bei neuem Betriebsrat: § 102 BetrVG gilt für JEDE Kündigung, § 99 BetrVG für jede Einstellung – sofort in Eskalationstabelle aufnehmen.
1---2name: anpassen-73description: Gezielte Anpassung des Arbeitsrechts-Praxisprofils – Standort-Fußabdruck, Risikoeinstellung, Eskalationskontakte, Einstellungsregeln, Kündigungsregeln, Handbuchpositionen oder Untersuchungseinstellungen ändern, ohne das gesamte Kaltstart-Interview neu zu du...4---5
6# Gezielte Anpassung des Arbeitsrechts-Praxisprofils – Standort-Fußabdruck, Risikoeinstellung, Eskalationskontakte, Einstellungsregeln, Kündigungsregeln, Handbuchpositionen oder Untersuchungseinstellungen ändern, ohne das gesamte Kaltstart-Interview neu zu durchlaufen.
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9## Arbeitsweg
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11- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
12- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
13- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
14- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
15- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
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17**Fokus:** Gezielte Anpassung des Arbeitsrechts-Praxisprofils – Standort-Fußabdruck, Risikoeinstellung, Eskalationskontakte, Einstellungsregeln, Kündigungsregeln, Handbuchpositionen oder Untersuchungseinstellungen ändern, ohne das gesamte Kaltstart-Interview neu zu durchlaufen.
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19### /arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen
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21## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
22- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `/arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
23- **Normenradar:** BGB §§ 611a, 613a, 615, 623; KSchG §§ 1, 4, 7; TzBfG §§ 14, 15, 16; AGG §§ 1, 3, 7, 15, 22; EntgTranspG §§ 3, 5, 7; BUrlG §§ 1, 3, 7; BetrVG §§ 87, 99, 102; ArbZG; NachwG; SGB IX §§ 164, 167, 168.
24- **Verifizierte Anker:** BAG, Urteil vom 23.10.2025 - 8 AZR 300/24 (Entgeltgleichheit, Paarvergleich, Beweislast, bundesarbeitsgericht.de); BAG, Urteil vom 03.06.2025 - 9 AZR 104/24 (kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis); bei Kündigungszugang immer § 623 BGB, Zugang nach § 130 BGB, Dreiwochenfrist §§ 4, 7 KSchG und Beweis des konkreten Umschlags trennen.
25- **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
26- **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
27- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
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29## Eingaben
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31- Beschreibung der gewünschten Änderung (Freitext oder Abschnittsname)
32- Aktuelle Konfigurationsdatei `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md`
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34## Ablauf
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36### 1. Konfiguration lesen
37
38`~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md` und `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/unternehmens-profil.md` einlesen.
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40Falls das Plugin noch nicht eingerichtet ist oder `[PLATZHALTER]` enthält:
41> Das Plugin wurde noch nicht eingerichtet. Führen Sie `/arbeitsrecht:arbeitsrecht-kaltstart-interview` aus.
42
43### 2. Gewünschte Änderung klären
44
45Wenn die Angabe des Nutzers unklar ist, einen einzigen klärenden Prompt stellen – nicht mehrere Nachfragen hintereinander:
46
47> Was möchten Sie ändern?
48> - Neuen Standort / neues Bundesland hinzufügen
49> - Tarifvertrag oder Betriebsratssituation aktualisieren
50> - Eskalationskontakt ändern
51> - Einstellungs- oder Kündigungsregeln anpassen
52> - Handbuch-/Betriebsvereinbarungsreferenz aktualisieren
53> - Integrationen neu prüfen (`--check-integrations`)
54> - Anderes – bitte beschreiben
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56### 3. Nur den betroffenen Abschnitt aktualisieren
57
58Den relevanten Abschnitt in der Konfigurationsdatei isolieren, die Änderung durchführen, den Rest unberührt lassen. Keine komplette Neugenerierung.
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60**Besonderheiten:**
61- **Neuer Standort / Bundesland:** Eskalationstabelle um das neue Bundesland ergänzen. Auf besondere Landesgesetze hinweisen (z.B. Bayerisches Urlaubsgesetz, abweichendes Landesdatenschutzrecht). KSchG-Schwellenwert neu berechnen.
62- **Neuer Tarifvertrag:** Nachwirkung (§ 4 Abs. 5 TVG) und Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG) berücksichtigen. Ggf. Hinweis auf Allgemeinverbindlichkeit (§ 5 TVG).
63- **Betriebsrat neu eingetragen:** § 102 BetrVG-Verpflichtung in Eskalationstabelle aufnehmen; Hinweis auf § 99 BetrVG (Einstellung) und § 87 BetrVG (Mitbestimmung).
64- **Eskalationskontakt:** Nur dieses Feld ändern; Risikologik bleibt.
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66### 4. Änderung schreiben und bestätigen
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68Die geänderte Konfiguration zurückschreiben und dem Nutzer mitteilen, was geändert wurde (Vorher/Nachher, ein Diff).
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70## Quellen und Zitierweise
71
72Zitierstandard: `../references/zitierweise.md`. Methodik: `../references/methodik-buergerliches-recht.md`.
73
74Relevante Normen je nach Änderungsbereich:
75- Neues Bundesland: Landesurlaubsgesetze, LDSG des Landes, ggf. Tarifvertrag mit Landesbezug
76- Betriebsrat: BetrVG §§ 1, 87, 99, 102, 111 ff.
77- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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79## Beispiele
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81```
82/arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen
83Neuen Standort Hamburg hinzufügen, ca. 25 Mitarbeiter, kein Betriebsrat.
84```
85
86```
87/arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen
88Eskalationskontakt für betriebsbedingte Kündigungen auf Dr. Müller (GC) ändern.
89```
90
91```
92/arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen
93Wir sind seit Januar diesem Jahr an den Tarifvertrag Einzelhandel NRW gebunden.
94```
95
96## Risiken / typische Fehler
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98- **Landesrecht übersehen.** Bayern, Brandenburg und andere Länder haben eigene Urlaubsgesetze mit abweichenden Mindesturlaubstagen. Bei neuem Bundesland immer Landesspezifika prüfen.
99- **Tarifbindung durch Bezugnahmeklausel.** Auch ohne Verbandsmitgliedschaft kann ein Tarifvertrag vertraglich einbezogen sein. Prüfen, ob neue Tarifbindung auch bestehende Verträge erfasst.
100- **Betriebsrat-Zuständigkeit.** Bei neuem Betriebsrat: § 102 BetrVG gilt für JEDE Kündigung, § 99 BetrVG für jede Einstellung – sofort in Eskalationstabelle aufnehmen.