Beteiligung — frühzeitig und förmlich
Zweck
Audit der zweistufigen Beteiligung. Hier finden sich die meisten Verfahrenshebel: Auslegungsdauer, Bekanntmachung der Auslegung, Identität der ausgelegten Unterlagen, Online-Veröffentlichung, Behandlung der Stellungnahmen.
Schritt 1 — Frühzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
Inhalt
- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
- Hinweis auf wesentliche Auswirkungen
- Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
Form
- Häufig Bürgerversammlung
- Auslegung von Vorentwurf möglich
- Im beschleunigten Verfahren § 13a BauGB kann von früher Beteiligung abgesehen werden
Audit-Punkte
- Wurde frühe Beteiligung durchgeführt? Ja/nein
- Wie wurde sie angekündigt? Anstoßfunktion?
- Wurde die Öffentlichkeit über wesentliche Auswirkungen unterrichtet?
- Gibt es Niederschrift der Äußerungen?
Schritt 2 — Förmliche Beteiligung Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB
Auslegung
- Planentwurf und Begründung einschließlich Umweltbericht
- Auslegungsdauer mindestens ein Monat
- Auslegung an einer für die Öffentlichkeit zugänglichen Stelle
Bekanntmachung der Auslegung
- Mindestens eine Woche vor Beginn (BVerwG-Linie)
- Hinweis auf Art der Stellungnahmen
- Hinweis dass nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können (alte Präklusion)
- Hinweis Auslegungsort, -beginn, -ende
Online-Veröffentlichung § 4a Abs. 4 BauGB
- Seit 2017 zusätzlich Einstellung in das Internet
- Pflicht zur Veröffentlichung auf der Internet-Seite der Gemeinde
- Pflicht zur Veröffentlichung in einem zentralen Internet-Portal des Landes
- In Bayern: zentrales Bauleitplan-Portal
Inhaltliche Identität
- Ausgelegt werden müssen genau die Unterlagen, die im Bekanntmachungstext genannt sind
- Erkenntliche Diskrepanz zwischen Bekanntmachungstext und ausliegender Mappe — beachtlicher Fehler
Schritt 3 — Behördenbeteiligung § 4 BauGB
Frühzeitige Beteiligung § 4 Abs. 1 BauGB
- Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird
- Bei B-Plan in Augsburg z.B. Regierung von Schwaben, Wasserwirtschaftsamt, Untere Naturschutzbehörde, IHK, Handwerkskammer, Deutsche Bahn, Nachbargemeinden
- Aufforderung zur Stellungnahme zu allgemeinen Zielen
Förmliche Beteiligung § 4 Abs. 2 BauGB
- Versendung des förmlichen Planentwurfs
- Frist mindestens ein Monat
- Stellungnahmen sind in die Abwägung einzustellen
Konsultation der Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB
- Bei interkommunaler Abstimmungspflicht
- Bei interkommunal abgestimmten Belangen
Schritt 4 — Erneute Auslegung § 4a Abs. 3 BauGB
Voraussetzung
- Wesentliche Änderung des Entwurfs nach Auslegung
- Substantielle Berührung der Grundzüge der Planung
Verfahren
- Erneute Auslegung im selben Verfahren
- Beschränkung auf geänderte Teile möglich
- Frist mindestens zwei Wochen bei Beschränkung
Häufiger Treffer
- Aufstockung Bauhöhe nach Auslegung
- Hinzufügen neuer Festsetzungen ohne erneute Auslegung
- Gravierende Änderung der Verkehrsführung
- Neuer Vorhabenträger nach Auslegung
Schritt 5 — Behandlung der Stellungnahmen
Eingangsverwaltung
- Eingangsstempel der Gemeinde
- Eingangsverzeichnis
- Eingangsbestätigung gegenüber Bürgern (gute Praxis, nicht zwingend)
Inhaltliche Behandlung
- Jede Stellungnahme ist abwägungsrelevant
- Pauschale Zurückweisungen formelhaft sind Indiz für Abwägungsdefizit
- Substantielle Auseinandersetzung erforderlich
Wegfall der Präklusion 2017
- Vor 2017 konnte Präklusion eintreten wenn nicht fristgerecht eingewendet
- Durch BVerwG-Rechtsprechung und unionsrechtskonforme Auslegung weitgehend abgemildert
- Heute kein Verlust materieller Rüge durch Nicht-Einwendung (BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 – 4 CN 3.10)
- Trotzdem strategisch sinnvoll, eingewendet zu haben
Schritt 6 — Audit Stellungnahmen Mandant
Eigene Einwendungen
- Vollständige Sammlung Mandanten-Einwendungen
- Datum und Eingang bei der Stadt
- Bezugnahme auf den jeweiligen Auslegungsstand
- Eingangsbestätigung
Behandlung
- Welche Aussagen finden sich in der Abwägungsdokumentation zu den Mandantenpunkten?
- Wurde der Belang erkannt? Falsch dargestellt? Mit anderen Belangen vermischt?
- Hat die Stadt einen Gegen-Beleg vorgelegt? Sachgerecht?
Schritt 7 — Online-Pflicht und Barrierefreiheit § 4a Abs. 4 BauGB
Mindestpflicht
- Veröffentlichung auf Gemeinde-Website
- Veröffentlichung im zentralen Landes-Portal
- Vollständigkeit aller auszulegenden Unterlagen
Häufige Treffer
- Nur Planurkunde online, nicht Begründung
- Nur PDF mit niedriger Auflösung
- Fehlende textliche Festsetzungen
- Umweltbericht nicht eingestellt
- BVerwG zur Bedeutung Online-Veröffentlichung in Entwicklung
Schritt 8 — Beachtlichkeit Verfahrensfehler
§ 214 Abs. 1 BauGB
- Beachtlich: Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, soweit ausdrücklich aufgeführt
- Insbesondere § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
§ 215 Abs. 1 BauGB
- Auch beachtliche Verstöße werden unbeachtlich, wenn nicht binnen Jahresfrist gerügt
Strategie
- Sofortige Rüge gegenüber Gemeinde binnen Jahresfrist
- Parallel Normenkontrollantrag binnen Jahresfrist § 47 Abs. 2 VwGO
Quellen
- BauGB §§ 2 3 4 4a 13 13a 214 215
- BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 – 4 CN 3.10 (Präklusion)
- BVerwG, Urteil vom 29.1.2009 – 4 C 16.07 (Auslegung Identität)
- BVerwG, Urteil vom 18.7.2013 – 4 CN 3.12 (erneute Auslegung)
Ergänzende Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
1---2name: beteiligung-frueh-foermlich3description: Mandant greift Bebauungsplan wegen Fehlern in der Buerger- oder Behoerdenbeteiligung an. §§ 3 4 BauGB Beteiligungsverfahren. Prüfraster: fruehzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 foermliche Auslegung § 3 Abs. 2 mindestens 1 Monat Behoerdenbeteiligung §§ 4 Abs. 1 und 2 Wiederholung bei wesentlicher Aenderung § 4a Abs. 3 Online-Pflicht § 4a Abs. 4. Output: Beteiligungsfehler-Prüfprotokoll und Angriffspunkte. Abgrenzung zu aufstellungsbeschluss-bekanntmachung (formelle Verfahrenskette) und planerhaltung-214-215-baugb.4---5
6# Beteiligung — frühzeitig und förmlich
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8## Zweck
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10Audit der zweistufigen Beteiligung. Hier finden sich die meisten Verfahrenshebel: Auslegungsdauer, Bekanntmachung der Auslegung, Identität der ausgelegten Unterlagen, Online-Veröffentlichung, Behandlung der Stellungnahmen.
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12## Schritt 1 — Frühzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
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14### Inhalt
15- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
16- Hinweis auf wesentliche Auswirkungen
17- Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
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19### Form
20- Häufig Bürgerversammlung
21- Auslegung von Vorentwurf möglich
22- Im beschleunigten Verfahren § 13a BauGB kann von früher Beteiligung abgesehen werden
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24### Audit-Punkte
25- Wurde frühe Beteiligung durchgeführt? Ja/nein
26- Wie wurde sie angekündigt? Anstoßfunktion?
27- Wurde die Öffentlichkeit über wesentliche Auswirkungen unterrichtet?
28- Gibt es Niederschrift der Äußerungen?
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30## Schritt 2 — Förmliche Beteiligung Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB
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32### Auslegung
33- Planentwurf und Begründung einschließlich Umweltbericht
34- Auslegungsdauer mindestens ein Monat
35- Auslegung an einer für die Öffentlichkeit zugänglichen Stelle
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37### Bekanntmachung der Auslegung
38- Mindestens eine Woche vor Beginn (BVerwG-Linie)
39- Hinweis auf Art der Stellungnahmen
40- Hinweis dass nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können (alte Präklusion)
41- Hinweis Auslegungsort, -beginn, -ende
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43### Online-Veröffentlichung § 4a Abs. 4 BauGB
44- Seit 2017 zusätzlich Einstellung in das Internet
45- Pflicht zur Veröffentlichung auf der Internet-Seite der Gemeinde
46- Pflicht zur Veröffentlichung in einem zentralen Internet-Portal des Landes
47- In Bayern: zentrales Bauleitplan-Portal
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49### Inhaltliche Identität
50- Ausgelegt werden müssen genau die Unterlagen, die im Bekanntmachungstext genannt sind
51- Erkenntliche Diskrepanz zwischen Bekanntmachungstext und ausliegender Mappe — beachtlicher Fehler
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53## Schritt 3 — Behördenbeteiligung § 4 BauGB
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55### Frühzeitige Beteiligung § 4 Abs. 1 BauGB
56- Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird
57- Bei B-Plan in Augsburg z.B. Regierung von Schwaben, Wasserwirtschaftsamt, Untere Naturschutzbehörde, IHK, Handwerkskammer, Deutsche Bahn, Nachbargemeinden
58- Aufforderung zur Stellungnahme zu allgemeinen Zielen
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60### Förmliche Beteiligung § 4 Abs. 2 BauGB
61- Versendung des förmlichen Planentwurfs
62- Frist mindestens ein Monat
63- Stellungnahmen sind in die Abwägung einzustellen
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65### Konsultation der Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB
66- Bei interkommunaler Abstimmungspflicht
67- Bei interkommunal abgestimmten Belangen
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69## Schritt 4 — Erneute Auslegung § 4a Abs. 3 BauGB
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71### Voraussetzung
72- Wesentliche Änderung des Entwurfs nach Auslegung
73- Substantielle Berührung der Grundzüge der Planung
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75### Verfahren
76- Erneute Auslegung im selben Verfahren
77- Beschränkung auf geänderte Teile möglich
78- Frist mindestens zwei Wochen bei Beschränkung
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80### Häufiger Treffer
81- Aufstockung Bauhöhe nach Auslegung
82- Hinzufügen neuer Festsetzungen ohne erneute Auslegung
83- Gravierende Änderung der Verkehrsführung
84- Neuer Vorhabenträger nach Auslegung
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86## Schritt 5 — Behandlung der Stellungnahmen
87
88### Eingangsverwaltung
89- Eingangsstempel der Gemeinde
90- Eingangsverzeichnis
91- Eingangsbestätigung gegenüber Bürgern (gute Praxis, nicht zwingend)
92
93### Inhaltliche Behandlung
94- Jede Stellungnahme ist abwägungsrelevant
95- Pauschale Zurückweisungen formelhaft sind Indiz für Abwägungsdefizit
96- Substantielle Auseinandersetzung erforderlich
97
98### Wegfall der Präklusion 2017
99- Vor 2017 konnte Präklusion eintreten wenn nicht fristgerecht eingewendet
100- Durch BVerwG-Rechtsprechung und unionsrechtskonforme Auslegung weitgehend abgemildert
101- Heute kein Verlust materieller Rüge durch Nicht-Einwendung (BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 – 4 CN 3.10)
102- Trotzdem strategisch sinnvoll, eingewendet zu haben
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104## Schritt 6 — Audit Stellungnahmen Mandant
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106### Eigene Einwendungen
107- Vollständige Sammlung Mandanten-Einwendungen
108- Datum und Eingang bei der Stadt
109- Bezugnahme auf den jeweiligen Auslegungsstand
110- Eingangsbestätigung
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112### Behandlung
113- Welche Aussagen finden sich in der Abwägungsdokumentation zu den Mandantenpunkten?
114- Wurde der Belang erkannt? Falsch dargestellt? Mit anderen Belangen vermischt?
115- Hat die Stadt einen Gegen-Beleg vorgelegt? Sachgerecht?
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117## Schritt 7 — Online-Pflicht und Barrierefreiheit § 4a Abs. 4 BauGB
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119### Mindestpflicht
120- Veröffentlichung auf Gemeinde-Website
121- Veröffentlichung im zentralen Landes-Portal
122- Vollständigkeit aller auszulegenden Unterlagen
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124### Häufige Treffer
125- Nur Planurkunde online, nicht Begründung
126- Nur PDF mit niedriger Auflösung
127- Fehlende textliche Festsetzungen
128- Umweltbericht nicht eingestellt
129- BVerwG zur Bedeutung Online-Veröffentlichung in Entwicklung
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131## Schritt 8 — Beachtlichkeit Verfahrensfehler
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133### § 214 Abs. 1 BauGB
134- Beachtlich: Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, soweit ausdrücklich aufgeführt
135- Insbesondere § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
136
137### § 215 Abs. 1 BauGB
138- Auch beachtliche Verstöße werden unbeachtlich, wenn nicht binnen Jahresfrist gerügt
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140### Strategie
141- Sofortige Rüge gegenüber Gemeinde binnen Jahresfrist
142- Parallel Normenkontrollantrag binnen Jahresfrist § 47 Abs. 2 VwGO
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144## Quellen
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146- BauGB §§ 2 3 4 4a 13 13a 214 215
147- BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 – 4 CN 3.10 (Präklusion)
148- BVerwG, Urteil vom 29.1.2009 – 4 C 16.07 (Auslegung Identität)
149- BVerwG, Urteil vom 18.7.2013 – 4 CN 3.12 (erneute Auslegung)
150
151## Ergänzende Rechtsprechung
152
153- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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155## Quellenregel
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157Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.