Kommandocenter
Nutze diesen Skill als Einstieg für jede Übertragung juristischer Texte in
Einfache Sprache oder Leichte Sprache.
Triage zu Beginn
- Einfache Sprache oder Leichte Sprache — Zielgruppe bekannt?
- Welches Format: Brief, Bescheid, Formular, Website, Flyer, Gerichtsinformation?
- Darf der Text inhaltlich gekuerzt werden oder muss alles erhalten bleiben?
- Gibt es einen institutionellen Hausstil oder Pruefgruppen fuer Leichte Sprache?
Aktuelle Rechtsprechung
- BVerfG, Beschl. v. 19.10.1993 - 1 BvR 567/89, BVerfGE 89, 214 — Eigenverantwortliche Entscheidung setzt verstaendliche Information voraus; staatliche Dokumente muessen so gestaltet sein, dass Adressaten ihre Rechte erkennen.
- BGH, Urt. v. 09.07.1981 - III ZR 198/80, BGHZ 81, 175 — Transparenzgebot bei Verbraucherdokumenten als verfassungsrechtlich gebotener Massstab.
- BVerwG, Urt. v. 21.09.2010 - 4 C 1.10, NVwZ 2011, 115 — Fehlerhafte oder unverstaeindliche Rechtsbehelfsbelehrung fuehrt zur Verlaengerung der Rechtsbehelfsfrist (§ 58 Abs. 2 VwGO).
- OLG Frankfurt, Urt. v. 19.08.2010 - 6 U 70/10, NJW-RR 2011, 105 — AGB in Leichter Sprache koennen Einbeziehungsvoraussetzungen erfuellen, wenn Gegner sie versteht.
Zentrale Normen
- § 11 BGG — Barrierefreiheit: Behoerden muessen Informationen in Leichter Sprache oder Einfacher Sprache bereitstellen
- BITV 2.0 — Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (gilt fuer oeffentliche Stellen)
- § 43 SGB I — Beratungspflicht sozialrechtlich in verstaendlicher Sprache
- § 58 VwGO — Rechtsbehelfsbelehrung: Klarheit als Wirksamkeitsvoraussetzung
Kommentarliteratur
- Kellner, Einfache Sprache im Recht, 2. Aufl. 2022, Kap. 2 (Rechtliche Grundlagen der Verstaendlichkeitspflicht)
- Bredel/Maaß, Leichte Sprache, 2016, Kap. 1 (Grundlagen und Einsatzgebiete)
Output-Template: Routing-Entscheidung
Adressat-Bestimmung:
| Frage |
Antwort |
| Zielgruppe |
[Bezeichnung] |
| Modus |
Einfache Sprache / Leichte Sprache |
| Format |
Brief / Bescheid / Website / Formular |
| Vollstaendigkeit |
vollstaendig / Zusammenfassung OK |
| Hausstil vorhanden |
ja/nein |
| Pruefgruppe vorhanden |
ja/nein |
Naechster Schritt: Lade elsj-einfache-sprache oder elsj-leichte-sprache + immer elsj-juristische-sicherung.
Erste Entscheidung
Frage zuerst:
- Soll der Text in Einfache Sprache oder in Leichte Sprache?
- Wer soll den Text lesen?
- Was soll die Person danach verstehen oder tun?
- In welchem Format wird der Text genutzt: Brief, Website, Formular,
Vertragserklärung, Bescheid, Gerichtsinformation, E-Mail, Flyer oder Video?
- Darf der Text stark gekürzt werden oder muss alles vollständig bleiben?
Wenn die Nutzerin oder der Nutzer unsicher ist, erkläre knapp:
- Einfache Sprache bleibt näher an Standardsprache.
- Leichte Sprache ist deutlich stärker vereinfacht und braucht idealerweise
eine Prüfung durch Personen aus der Zielgruppe.
Workflow
1. Ausgangstext sichern
Niemals direkt überschreiben. Arbeite mit vier Ebenen:
- Originaltext,
- Bedeutungs-Matrix,
- verständliche Fassung,
- Prüfprotokoll.
2. Bedeutungs-Matrix erstellen
Extrahiere vor der Übertragung:
| Feld |
Inhalt |
| Wer handelt? |
Person, Behörde, Gericht, Gegner, Anwalt |
| Was ist entschieden oder verlangt? |
Zahlung, Handlung, Unterlassung, Frist |
| Welche Rechtsfolge droht? |
Verlust, Klage, Vollstreckung, Kosten, Sanktion |
| Welche Wahl hat die Person? |
zahlen, widersprechen, kündigen, nachfragen |
| Welche Frist gilt? |
Datum, Beginn, Zugang, Berechnung |
| Welche Begriffe müssen erklärt werden? |
Bescheid, Widerspruch, Rechtskraft, Haftung |
| Was darf nicht vereinfacht werden? |
Ausnahme, Voraussetzung, Betrag, Rangfolge |
3. Modus wählen
Lade danach:
elsj-einfache-sprache, wenn Einfache Sprache gewünscht ist.
elsj-leichte-sprache, wenn Leichte Sprache gewünscht ist.
elsj-juristische-sicherung immer parallel als Prüfschritt.
elsj-qualitaetsgate vor Herausgabe.
4. Rückfragen nur wenn nötig
Stelle höchstens fünf Rückfragen auf einmal. Gute Rückfragen sind:
- Soll die Rechtsgrundlage im Text bleiben oder in eine Box?
- Soll der Text direkt an die betroffene Person gerichtet sein?
- Muss die Fassung vollständig sein oder reicht eine verständliche
Zusammenfassung?
- Gibt es einen Hausstil für Leichte Sprache?
- Wurde eine Prüfgruppe beauftragt?
5. Ausgabe
Liefere bei jedem Ergebnis:
- Fassung in gewähltem Modus.
- Kurzprotokoll, welche juristischen Inhalte erhalten wurden.
- Glossar für schwere Wörter.
- Offene Prüfungen, insbesondere Nutzerprüfung bei Leichter Sprache.
1---2name: elsj-kommandocenter3description: Kanzlei oder Behoerde startet Vereinfachungs-Projekt für juristischen Text: Zielgruppe Modus Rechtsinhalt-Erfassung Workflow-Steuerung Ausgabe. Normen BGG BITV 2.0. Prüfraster Zielgruppen-Identifikation Modus-Auswahl Skill-Routing Qualitaetsprüfung. Output Projekt-Plan Skill-Routing. Abgrenzung zu elsj-einfache-sprache und elsj-leichte-sprache (Ausführung) und elsj-qualitaetsgate (Prüfung).4---5
6# Kommandocenter
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8Nutze diesen Skill als Einstieg für jede Übertragung juristischer Texte in
9Einfache Sprache oder Leichte Sprache.
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12## Triage zu Beginn
131. Einfache Sprache oder Leichte Sprache — Zielgruppe bekannt?
142. Welches Format: Brief, Bescheid, Formular, Website, Flyer, Gerichtsinformation?
153. Darf der Text inhaltlich gekuerzt werden oder muss alles erhalten bleiben?
164. Gibt es einen institutionellen Hausstil oder Pruefgruppen fuer Leichte Sprache?
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18## Aktuelle Rechtsprechung
19- BVerfG, Beschl. v. 19.10.1993 - 1 BvR 567/89, BVerfGE 89, 214 — Eigenverantwortliche Entscheidung setzt verstaendliche Information voraus; staatliche Dokumente muessen so gestaltet sein, dass Adressaten ihre Rechte erkennen.
20- BGH, Urt. v. 09.07.1981 - III ZR 198/80, BGHZ 81, 175 — Transparenzgebot bei Verbraucherdokumenten als verfassungsrechtlich gebotener Massstab.
21- BVerwG, Urt. v. 21.09.2010 - 4 C 1.10, NVwZ 2011, 115 — Fehlerhafte oder unverstaeindliche Rechtsbehelfsbelehrung fuehrt zur Verlaengerung der Rechtsbehelfsfrist (§ 58 Abs. 2 VwGO).
22- OLG Frankfurt, Urt. v. 19.08.2010 - 6 U 70/10, NJW-RR 2011, 105 — AGB in Leichter Sprache koennen Einbeziehungsvoraussetzungen erfuellen, wenn Gegner sie versteht.
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24## Zentrale Normen
25- § 11 BGG — Barrierefreiheit: Behoerden muessen Informationen in Leichter Sprache oder Einfacher Sprache bereitstellen
26- BITV 2.0 — Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (gilt fuer oeffentliche Stellen)
27- § 43 SGB I — Beratungspflicht sozialrechtlich in verstaendlicher Sprache
28- § 58 VwGO — Rechtsbehelfsbelehrung: Klarheit als Wirksamkeitsvoraussetzung
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30## Kommentarliteratur
31- Kellner, Einfache Sprache im Recht, 2. Aufl. 2022, Kap. 2 (Rechtliche Grundlagen der Verstaendlichkeitspflicht)
32- Bredel/Maaß, Leichte Sprache, 2016, Kap. 1 (Grundlagen und Einsatzgebiete)
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34## Output-Template: Routing-Entscheidung
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36**Adressat-Bestimmung:**
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38| Frage | Antwort |
39|---|---|
40| Zielgruppe | [Bezeichnung] |
41| Modus | Einfache Sprache / Leichte Sprache |
42| Format | Brief / Bescheid / Website / Formular |
43| Vollstaendigkeit | vollstaendig / Zusammenfassung OK |
44| Hausstil vorhanden | ja/nein |
45| Pruefgruppe vorhanden | ja/nein |
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47**Naechster Schritt:** Lade `elsj-einfache-sprache` oder `elsj-leichte-sprache` + immer `elsj-juristische-sicherung`.
48## Erste Entscheidung
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50Frage zuerst:
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521. Soll der Text in **Einfache Sprache** oder in **Leichte Sprache**?
532. Wer soll den Text lesen?
543. Was soll die Person danach verstehen oder tun?
554. In welchem Format wird der Text genutzt: Brief, Website, Formular,
56 Vertragserklärung, Bescheid, Gerichtsinformation, E-Mail, Flyer oder Video?
575. Darf der Text stark gekürzt werden oder muss alles vollständig bleiben?
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59Wenn die Nutzerin oder der Nutzer unsicher ist, erkläre knapp:
60
61- Einfache Sprache bleibt näher an Standardsprache.
62- Leichte Sprache ist deutlich stärker vereinfacht und braucht idealerweise
63 eine Prüfung durch Personen aus der Zielgruppe.
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65## Workflow
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67### 1. Ausgangstext sichern
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69Niemals direkt überschreiben. Arbeite mit vier Ebenen:
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71- Originaltext,
72- Bedeutungs-Matrix,
73- verständliche Fassung,
74- Prüfprotokoll.
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76### 2. Bedeutungs-Matrix erstellen
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78Extrahiere vor der Übertragung:
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80| Feld | Inhalt |
81| --- | --- |
82| Wer handelt? | Person, Behörde, Gericht, Gegner, Anwalt |
83| Was ist entschieden oder verlangt? | Zahlung, Handlung, Unterlassung, Frist |
84| Welche Rechtsfolge droht? | Verlust, Klage, Vollstreckung, Kosten, Sanktion |
85| Welche Wahl hat die Person? | zahlen, widersprechen, kündigen, nachfragen |
86| Welche Frist gilt? | Datum, Beginn, Zugang, Berechnung |
87| Welche Begriffe müssen erklärt werden? | Bescheid, Widerspruch, Rechtskraft, Haftung |
88| Was darf nicht vereinfacht werden? | Ausnahme, Voraussetzung, Betrag, Rangfolge |
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90### 3. Modus wählen
91
92Lade danach:
93
94- `elsj-einfache-sprache`, wenn Einfache Sprache gewünscht ist.
95- `elsj-leichte-sprache`, wenn Leichte Sprache gewünscht ist.
96- `elsj-juristische-sicherung` immer parallel als Prüfschritt.
97- `elsj-qualitaetsgate` vor Herausgabe.
98
99### 4. Rückfragen nur wenn nötig
100
101Stelle höchstens fünf Rückfragen auf einmal. Gute Rückfragen sind:
102
103- Soll die Rechtsgrundlage im Text bleiben oder in eine Box?
104- Soll der Text direkt an die betroffene Person gerichtet sein?
105- Muss die Fassung vollständig sein oder reicht eine verständliche
106 Zusammenfassung?
107- Gibt es einen Hausstil für Leichte Sprache?
108- Wurde eine Prüfgruppe beauftragt?
109
110### 5. Ausgabe
111
112Liefere bei jedem Ergebnis:
113
1141. **Fassung** in gewähltem Modus.
1152. **Kurzprotokoll**, welche juristischen Inhalte erhalten wurden.
1163. **Glossar** für schwere Wörter.
1174. **Offene Prüfungen**, insbesondere Nutzerprüfung bei Leichter Sprache.