Karteikarten-Drill
Zweck
Definitionen, Tatbestandsmerkmale und Normstrukturen für das Staatsexamen müssen exakt und abrufbar sein — nicht „ungefähr bekannt". Diese Skill erzeugt Karteikarten aus eigenen Materialien (Skripten, Lernblättern, Definitionen-Sammlungen) oder aus eigenen Notizen, übt sie im Leitner-System und zeigt, welche Wissenslücken bestehen.
Nicht diese Skill: Anki selbst ersetzen. Wer Anki bereits nutzt, sollte es behalten. Diese Skill ist für den Direkteinstieg im Chat — ohne Programmwechsel.
Modi: --erstellen | --üben (Standard) | --durchsehen | --statistik | --einheit <n>
Eingaben
- Rechtsgebiet oder Thema (z. B. „BGB AT Willenserklärung", „§ 242 StGB", „Allgemeines Verwaltungsrecht Ermessen")
- Quelle (Skript, Lernblatt, eigene Notizen — optional, aber für genaue Karten erforderlich)
- Kartenanzahl (Standard: 10–20 pro Einheit)
- Prüfungsziel (Erstes Staatsexamen, Zweites Staatsexamen, Klausur, Hausarbeit)
Rechtlicher Rahmen
Die Karteikarten folgen der kanonischen Definitionsliteratur des deutschen Rechts. Definitionen ohne zuverlässige Quellenangabe werden mit [PRÜFEN] markiert.
Maßgebliche Literatur und Rechtsprechung:
- Larenz/Wolf, BGB Allgemeiner Teil, 9. Aufl. 2004 — Grundlagendefinitionen BGB AT
- Medicus/Lorenz, Schuldrecht I Allgemeiner Teil, 22. Aufl. 2021 — Schuldrecht
- Roxin/Greco, Strafrecht Allgemeiner Teil, Bd. I, 5. Aufl. 2020 — StGB AT
- Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 20. Aufl. 2020 — VerwR
- Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 46. Aufl. 2022
- Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht AT, 53. Aufl. 2023
- Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025 (vormals Palandt) — maßgeblich für Kurzformeln
Leitentscheidungen (Beispiele für Kartenkontexte):
- BGH, Urt. v. 07.06.1984 – IX ZR 66/83, BGHZ 91, 324 — Schweigen als Willenserklärung
- BGH, Urt. v. 08.03.2005 – XI ZR 170/04, NJW 2005, 1579 Rn. 14 — Anfechtung § 119 BGB
- BGH, Urt. v. 26.11.2015 – I ZR 174/14, NJW 2016, 1575 — Bestimmtheitsgrundsatz
- BGH BGHZ 213, 374 Rn. 26 ff. — Vorsatz und dolus eventualis im Zivilrecht
Kommentare:
- Ellenberger, in: Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 119 Rn. 4
- Armbrüster, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2021, § 123 Rn. 12
- Wendtland, in: BeckOK BGB, 70. Ed. (Stand 01.08.2024), § 133 Rn. 5
Ablauf
Schritt 1: Modus bestimmen
--erstellen: Karten aus bereitgestellter Quelle generieren
--üben (Standard): Fällige Karten + neue Karten üben; Frage zeigen → antworten → Antwort zeigen → Selbsteinschätzung → Bucket aktualisieren
--durchsehen: Gesamte Kartei nach Bucket anzeigen
--statistik: Fortschritt je Rechtsgebiet; hängen gebliebene Karten für mündlichen Drill markieren
--einheit <n>: Fokussierte Einheit mit n Karten, priorisiert nach früheren Fehlern
Schritt 2: Kartenerstellung (--erstellen)
Kartenformat:
### Karte [N]
**F:** [Frage — ein Begriff, ein Tatbestandsmerkmal]
**A:** [Definition oder Regel — ein bis zwei Sätze, exakte Formulierung]
**Norm:** [§ / Art. — z. B. § 119 BGB]
**Quelle:** [Skript-Seite, Literatur, Urteil]
**Bucket:** neu
**Zuletzt geübt:** —
**Nächste Wiederholung:** [heutiges Datum]
**Hinweise:** [Abgrenzungen, Ausnahmen, Klausurfallen]
Kartenregeln:
- Ein Begriff, ein Tatbestandsmerkmal = eine Karte. Nie mehrere Definitionen auf einer Karte.
- Die Forderseite stellt eine Frage, kein Stichwort. Nicht „Vorsatz" — sondern „Was ist Vorsatz im Sinne des § 15 StGB?"
- Die Rückseite enthält die Definition in Examensqualität — so wie sie in der Klausur gefordert wird.
- Paragraphenangabe immer mit §-Zeichen:
§ 242 StGB, § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB.
- Karten aus eigenen Quellen sind zuverlässig. Karten aus meinem Wissen ohne Quelle erhalten
[PRÜFEN: Definition bestätigen].
Beispiel-Karte:
F: Was ist Beleidigung im Sinne des § 185 StGB?
A: Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung gegenüber einer bestimmten Person
durch Erklärung oder tätliches Verhalten.
Norm: § 185 StGB
Quelle: Wessels/Hettinger/Engländer, Strafrecht BT 1, 46. Aufl. 2023, Rn. 401
Schritt 3: Drill-Modus (--üben)
Priorisierung:
- Karten mit
nächste_wiederholung <= heute und Bucket ≠ gekonnt
- Neue, noch nicht versuchte Karten
- Kein Fälliges mehr: Fragen, ob gekonnte Karten zur Verfallsprävention wiederholt werden sollen
Drill-Ablauf je Karte:
- Frage zeigen. Auf Antwort warten.
- Nutzer antwortet (oder: „weiß nicht" / „überspringen")
- Antwort und Norm zeigen
- Selbsteinschätzung:
gewusst / teilweise / nicht gewusst / weiß nicht
- Bucket und Wiederholungstermin aktualisieren:
| Einschätzung |
Bucket |
Nächste Wiederholung |
| gewusst |
aufsteigen (neu → lernend → überprüfend → gekonnt) |
+1 Tag neu, +3 lernend, +7 überprüfend, +21 gekonnt |
| teilweise |
gleich |
+1 Tag |
| nicht gewusst |
absteigen |
heute +4 Stunden |
| weiß nicht |
absteigen |
heute +4 Stunden |
Ausgabeformat
- Karten im Markdown-Format, ein Block je Karte
- Statistik als Tabelle: Rechtsgebiet / Gesamt / Bucket-Verteilung / Heute fällig
- Sitzungsbericht am Ende einer
--einheit:
sitzungs_verlauf:
- datum: 2026-05-08
rechtsgebiet: Schuldrecht BT
typ: karteikarten
karten_anzahl: 10
gewusst: 7
teilweise: 2
nicht_gewusst: 1
problemthemen: [§ 823 Abs. 2 BGB Schutzgesetze]
Beispiel
Einheit BGB AT — 5 Karten:
F: Wann liegt eine Willenserklärung vor?
A: Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die unmittelbar auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist (Handlungswille, Erklärungsbewusstsein [str.], Geschäftswille).
Norm: §§ 116 ff. BGB; Ellenberger, in: Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, Vor § 116 Rn. 1.
F: Was ist der Unterschied zwischen Anfechtung nach § 119 und § 123 BGB?
A: § 119 BGB: Irrtum über Inhalt oder Erklärungsinhalt (ohne Verschulden des Anfechtungsgegners); § 123 BGB: arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung (Verschulden des Täuschenden erforderlich). Ausschlussfrist: § 119 „unverzüglich", § 123 Abs. 1 i.V.m. § 124 BGB ein Jahr.
Norm: §§ 119, 123, 124 BGB.
Risiken und typische Fehler
- Ungenaue Definitionen lernen: Eine Karte mit einer im Wesentlichen richtigen, aber examensuntauglichen Definition ist schlimmer als keine Karte. Definitionen aus Skripten sind oft schärfer als solche aus meinem Wissen — Skripte bevorzugen.
- Zu viel auf eine Karte: Tatbestandsmerkmale sind einzeln zu üben, nicht als Block. Wer „Betrug § 263 StGB: alle Merkmale" auf eine Karte schreibt, hat sechs Karten in eine gepresst.
- Karte als Lernersatz: Karteikarten sind Abruftraining für bereits Verstandenes. Eine Karte, die regelmäßig falsch beantwortet wird, zeigt ein Verständnisproblem — dann ist mündliches Durcharbeiten mit
sokratisches-drillen angezeigt.
- Wiederholungstermine ignorieren: Das Leitner-System funktioniert nur, wenn die Abstände eingehalten werden. Ausgefallene Tage akkumulieren Rückstand.
- Keine Normangabe: Jede Karte muss die einschlägige Norm nennen. Definitionen ohne Norm sind im Examen wertlos.
Quellenpflicht
Jede Karte, die aus eigenen Unterlagen generiert wurde, trägt die Quellangabe dieser Unterlagen. Karten, die aus meinem Wissen ohne bereitgestellte Quelle generiert werden, erhalten [PRÜFEN] — vor dem Einlernen gegen Skript, Lehrbuch oder Kommentar abgleichen. Falsch eingeübte Definitionen schaden mehr als Lücken.
Kanonische Definitionen-Quellen:
- Skripten: Alpmann Schmidt, Hemmer/Wüst, Jura Intensiv, Kaiser-Skripten
- Lehrbücher: s. Rechtlicher Rahmen
- Kommentare: Grüneberg (vormals Palandt), MüKoBGB, BeckOK BGB
Hinweis: Diese Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
1---2name: karteikarten-23description: Erstellt oder übt Karteikarten für die Gedächtnisleistung im Jurastudium — Leitner-System, fachspezifische Definitionen (§-genaue Formulierungen), Drill-Modus mit Selbsteinschätzung. Lädt, wenn der Nutzer „Karteikarten erstellen", „Definition üben", „Wiederholung starten" oder „Anki-Karten für [Rechtsgebiet]" sagt.4---56# Karteikarten-Drill78## Zweck910Definitionen, Tatbestandsmerkmale und Normstrukturen für das Staatsexamen müssen exakt und abrufbar sein — nicht „ungefähr bekannt". Diese Skill erzeugt Karteikarten aus eigenen Materialien (Skripten, Lernblättern, Definitionen-Sammlungen) oder aus eigenen Notizen, übt sie im Leitner-System und zeigt, welche Wissenslücken bestehen.1112Nicht diese Skill: Anki selbst ersetzen. Wer Anki bereits nutzt, sollte es behalten. Diese Skill ist für den Direkteinstieg im Chat — ohne Programmwechsel.1314Modi: `--erstellen` | `--üben` (Standard) | `--durchsehen` | `--statistik` | `--einheit <n>`1516## Eingaben1718- **Rechtsgebiet oder Thema** (z. B. „BGB AT Willenserklärung", „§ 242 StGB", „Allgemeines Verwaltungsrecht Ermessen")19- **Quelle** (Skript, Lernblatt, eigene Notizen — optional, aber für genaue Karten erforderlich)20- **Kartenanzahl** (Standard: 10–20 pro Einheit)21- **Prüfungsziel** (Erstes Staatsexamen, Zweites Staatsexamen, Klausur, Hausarbeit)2223## Rechtlicher Rahmen2425Die Karteikarten folgen der kanonischen Definitionsliteratur des deutschen Rechts. Definitionen ohne zuverlässige Quellenangabe werden mit `[PRÜFEN]` markiert.2627**Maßgebliche Literatur und Rechtsprechung:**2829- Larenz/Wolf, BGB Allgemeiner Teil, 9. Aufl. 2004 — Grundlagendefinitionen BGB AT30- Medicus/Lorenz, Schuldrecht I Allgemeiner Teil, 22. Aufl. 2021 — Schuldrecht31- Roxin/Greco, Strafrecht Allgemeiner Teil, Bd. I, 5. Aufl. 2020 — StGB AT32- Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 20. Aufl. 2020 — VerwR33- Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 46. Aufl. 202234- Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht AT, 53. Aufl. 202335- Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025 (vormals Palandt) — maßgeblich für Kurzformeln3637**Leitentscheidungen (Beispiele für Kartenkontexte):**3839- BGH, Urt. v. 07.06.1984 – IX ZR 66/83, BGHZ 91, 324 — Schweigen als Willenserklärung40- BGH, Urt. v. 08.03.2005 – XI ZR 170/04, NJW 2005, 1579 Rn. 14 — Anfechtung § 119 BGB41- BGH, Urt. v. 26.11.2015 – I ZR 174/14, NJW 2016, 1575 — Bestimmtheitsgrundsatz42- BGH BGHZ 213, 374 Rn. 26 ff. — Vorsatz und dolus eventualis im Zivilrecht4344**Kommentare:**4546- Ellenberger, in: Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 119 Rn. 447- Armbrüster, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2021, § 123 Rn. 1248- Wendtland, in: BeckOK BGB, 70. Ed. (Stand 01.08.2024), § 133 Rn. 54950## Ablauf5152### Schritt 1: Modus bestimmen5354- `--erstellen`: Karten aus bereitgestellter Quelle generieren55- `--üben` (Standard): Fällige Karten + neue Karten üben; Frage zeigen → antworten → Antwort zeigen → Selbsteinschätzung → Bucket aktualisieren56- `--durchsehen`: Gesamte Kartei nach Bucket anzeigen57- `--statistik`: Fortschritt je Rechtsgebiet; hängen gebliebene Karten für mündlichen Drill markieren58- `--einheit <n>`: Fokussierte Einheit mit n Karten, priorisiert nach früheren Fehlern5960### Schritt 2: Kartenerstellung (`--erstellen`)6162**Kartenformat:**6364```markdown65### Karte [N]66**F:** [Frage — ein Begriff, ein Tatbestandsmerkmal]67**A:** [Definition oder Regel — ein bis zwei Sätze, exakte Formulierung]68**Norm:** [§ / Art. — z. B. § 119 BGB]69**Quelle:** [Skript-Seite, Literatur, Urteil]70**Bucket:** neu71**Zuletzt geübt:** —72**Nächste Wiederholung:** [heutiges Datum]73**Hinweise:** [Abgrenzungen, Ausnahmen, Klausurfallen]74```7576**Kartenregeln:**771. Ein Begriff, ein Tatbestandsmerkmal = eine Karte. Nie mehrere Definitionen auf einer Karte.782. Die Forderseite stellt eine Frage, kein Stichwort. Nicht „Vorsatz" — sondern „Was ist Vorsatz im Sinne des § 15 StGB?"793. Die Rückseite enthält die Definition in Examensqualität — so wie sie in der Klausur gefordert wird.804. Paragraphenangabe immer mit §-Zeichen: `§ 242 StGB`, `§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB`.815. Karten aus eigenen Quellen sind zuverlässig. Karten aus meinem Wissen ohne Quelle erhalten `[PRÜFEN: Definition bestätigen]`.8283**Beispiel-Karte:**8485```86F: Was ist Beleidigung im Sinne des § 185 StGB?87A: Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung gegenüber einer bestimmten Person88 durch Erklärung oder tätliches Verhalten.89Norm: § 185 StGB90Quelle: Wessels/Hettinger/Engländer, Strafrecht BT 1, 46. Aufl. 2023, Rn. 40191```9293### Schritt 3: Drill-Modus (`--üben`)9495**Priorisierung:**961. Karten mit `nächste_wiederholung <= heute` und Bucket ≠ gekonnt972. Neue, noch nicht versuchte Karten983. Kein Fälliges mehr: Fragen, ob gekonnte Karten zur Verfallsprävention wiederholt werden sollen99100**Drill-Ablauf je Karte:**1011. Frage zeigen. Auf Antwort warten.1022. Nutzer antwortet (oder: „weiß nicht" / „überspringen")1033. Antwort und Norm zeigen1044. Selbsteinschätzung: `gewusst` / `teilweise` / `nicht gewusst` / `weiß nicht`1055. Bucket und Wiederholungstermin aktualisieren:106107| Einschätzung | Bucket | Nächste Wiederholung |108|---|---|---|109| gewusst | aufsteigen (neu → lernend → überprüfend → gekonnt) | +1 Tag neu, +3 lernend, +7 überprüfend, +21 gekonnt |110| teilweise | gleich | +1 Tag |111| nicht gewusst | absteigen | heute +4 Stunden |112| weiß nicht | absteigen | heute +4 Stunden |113114## Ausgabeformat115116- Karten im Markdown-Format, ein Block je Karte117- Statistik als Tabelle: Rechtsgebiet / Gesamt / Bucket-Verteilung / Heute fällig118- Sitzungsbericht am Ende einer `--einheit`:119120```yaml121sitzungs_verlauf:122 - datum: 2026-05-08123 rechtsgebiet: Schuldrecht BT124 typ: karteikarten125 karten_anzahl: 10126 gewusst: 7127 teilweise: 2128 nicht_gewusst: 1129 problemthemen: [§ 823 Abs. 2 BGB Schutzgesetze]130```131132## Beispiel133134**Einheit BGB AT — 5 Karten:**135136> F: Wann liegt eine Willenserklärung vor?137> A: Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die unmittelbar auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist (Handlungswille, Erklärungsbewusstsein [str.], Geschäftswille).138> Norm: §§ 116 ff. BGB; Ellenberger, in: Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, Vor § 116 Rn. 1.139140> F: Was ist der Unterschied zwischen Anfechtung nach § 119 und § 123 BGB?141> A: § 119 BGB: Irrtum über Inhalt oder Erklärungsinhalt (ohne Verschulden des Anfechtungsgegners); § 123 BGB: arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung (Verschulden des Täuschenden erforderlich). Ausschlussfrist: § 119 „unverzüglich", § 123 Abs. 1 i.V.m. § 124 BGB ein Jahr.142> Norm: §§ 119, 123, 124 BGB.143144## Risiken und typische Fehler145146- **Ungenaue Definitionen lernen**: Eine Karte mit einer im Wesentlichen richtigen, aber examensuntauglichen Definition ist schlimmer als keine Karte. Definitionen aus Skripten sind oft schärfer als solche aus meinem Wissen — Skripte bevorzugen.147- **Zu viel auf eine Karte**: Tatbestandsmerkmale sind einzeln zu üben, nicht als Block. Wer „Betrug § 263 StGB: alle Merkmale" auf eine Karte schreibt, hat sechs Karten in eine gepresst.148- **Karte als Lernersatz**: Karteikarten sind Abruftraining für bereits Verstandenes. Eine Karte, die regelmäßig falsch beantwortet wird, zeigt ein Verständnisproblem — dann ist mündliches Durcharbeiten mit `sokratisches-drillen` angezeigt.149- **Wiederholungstermine ignorieren**: Das Leitner-System funktioniert nur, wenn die Abstände eingehalten werden. Ausgefallene Tage akkumulieren Rückstand.150- **Keine Normangabe**: Jede Karte muss die einschlägige Norm nennen. Definitionen ohne Norm sind im Examen wertlos.151152## Quellenpflicht153154Jede Karte, die aus eigenen Unterlagen generiert wurde, trägt die Quellangabe dieser Unterlagen. Karten, die aus meinem Wissen ohne bereitgestellte Quelle generiert werden, erhalten `[PRÜFEN]` — vor dem Einlernen gegen Skript, Lehrbuch oder Kommentar abgleichen. Falsch eingeübte Definitionen schaden mehr als Lücken.155156**Kanonische Definitionen-Quellen:**157- Skripten: Alpmann Schmidt, Hemmer/Wüst, Jura Intensiv, Kaiser-Skripten158- Lehrbücher: s. Rechtlicher Rahmen159- Kommentare: Grüneberg (vormals Palandt), MüKoBGB, BeckOK BGB160161Hinweis: Diese Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.