/ki-inventar
Zweck
Dieses Inventar dient der strukturierten Erfassung aller KI-Systeme einer Organisation nach
Art. 6 ff. KI-VO (VO 2024/1689). Der zentrale Grundsatz: Rolle und Risikoklasse werden
je KI-System bewertet, nicht je Unternehmen. Eine Organisation kann Anbieter von System A,
Betreiber von System B und Einführer von System C sein. Jede Kombination löst nach der KI-VO
unterschiedliche Pflichten aus (z. B. Art. 16 ff. für Anbieter, Art. 26 für Betreiber).
Verstöße können nach Art. 99 KI-VO mit Bußgeldern bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten
Jahresumsatzes geahndet werden. Das Inventar dient als Basis für alle nachgelagerten Pflichten;
die eigentliche Obligationenanalyse erfolgt im Gespräch, nicht aus einer fest codierten Tabelle.
Eingaben
- Konfiguration aus
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/ki-governance/CLAUDE.md
- Bestehendes Inventar unter
ki-systeme.yaml (gleicher Konfigurationspfad)
- Systembeschreibung des Nutzers oder vorhandene Unterlagen (technische Dokumentation, Verträge)
Ablauf
Konfiguration lesen. Prüfen, ob das Praxisprofil vorhanden und befüllt ist. Fehlen
[PLATZHALTER]-Marker, Nutzer an /ki-governance:ki-governance-kaltstart-interview verweisen.
Inventar lesen. Liegt unter ki-systeme.yaml. Existiert die Datei nicht, bei erstem
add-Befehl mit leerem systeme:-Block anlegen.
Befehl ausführen:
- Kein Argument oder
list → Inventartabelle anzeigen (siehe Listenformat)
add → Aufnahmefluss starten
edit <id> → aktuellen Datensatz zeigen, Änderungsfrage stellen, ein Feld ändern,
bestätigen, schreiben
classify <id> → Klassifizierungsdurchlauf für bestehenden Datensatz starten,
rolle, klasse, rollenbasis und klassenbasis aktualisieren
show <id> → vollständigen Datensatz anzeigen
Nach list Dashboard anbieten:
"Dashboard gewünscht? Filterbar nach Status / Klasse / EU-Nexus / Eigentümer. Auf Wunsch."
Jede Aktion mit Anschlusshinweis abschließen:
Erfasst. Wenn Sie die Pflichten für dieses System durcharbeiten möchten, fragen Sie
einfach – ich führe die Analyse im Gespräch durch und markiere, wo die Artikel-Zuordnung
Ihre Verifizierung erfordert. Pflichten werden nicht aus einer Tabelle abgeleitet, weil
die Zuordnung komplex und die KI-VO noch in der Einführungsphase (bis 2027) ist.
Listenformat
Kompakte Tabelle:
| ID |
Name |
Eigentümer |
Status |
EU-Nexus |
Rolle |
Klasse |
Nächste Prüfung |
| sys-001 |
Lebenslauf-Screening |
HR / Schmidt |
in_produktion |
ja |
Betreiber |
hochrisiko |
2026-08-01 |
| sys-002 |
E-Mail-Drafting-Assistent |
IT / Meier |
in_produktion |
nein |
Betreiber |
begrenzt |
2026-12-01 |
Unter der Tabelle: Zählung nach Klasse und: "N Systeme zur Prüfung innerhalb von 30 Tagen."
Außerdem: Bußgeldrahmen kurz einblenden: Art. 99 Abs. 3 KI-VO – bis 35 Mio. EUR oder 7 %
des weltweiten Jahresumsatzes bei schwerwiegenden Verstößen; den Pinpoint im Quellenlog auf EUR-Lex vermerken.
Aufnahmefluss (Interview)
Felder einzeln abfragen (oder Einfügen akzeptieren). Pflichtfelder: name, eigentümer,
beschreibung, status, eu_nexus. Rest kann zurückgestellt werden – explizit darauf
hinweisen: "Sie können die Klassifizierung mit /ki-governance:ki-inventar classify <id>
nachholen."
- Name. Kurzbezeichnung des Systems.
- Eigentümer. Person oder Team, das täglich für das System verantwortlich ist.
- Beschreibung. Ein bis zwei Sätze: Was tut es, und mit welchen Daten?
- Status.
geplant | in_entwicklung | in_produktion | ausgemustert
- EU-Nexus. Wird das System in der EU/EWR betrieben, EU/EWR-Nutzern angeboten oder
erzeugt es Ausgaben, die Personen in der EU/EWR betreffen? Wenn ja, gilt die KI-VO.
Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO beachten (z. B. Offenlegung bei Chatbots,
Deepfake-Kennzeichnung).
- Klassifizierung jetzt? Anbieten, den Durchlauf sofort zu starten oder zurückzustellen.
ID vergeben: sys-NNN (nächste aufsteigende Nummer in der Datei).
Klassifizierungsdurchlauf
Der Durchlauf ergibt rolle, rollenbasis, klasse, klassenbasis. Beide Begründungen
brauchen eine sichtbare Quellenbasis mit Artikel, Anhangspunkt und Datum der Prüfung, weil
die Artikel-Zuordnung komplex ist und die KI-VO noch in der Einführungsphase ist. Der Anwalt
trägt die Verantwortung für die finale Verifizierung.
Schritt 1: Rolle
Wer macht was mit diesem System?
Optionen mit unterscheidendem Merkmal:
- Anbieter (Art. 3 Nr. 3 KI-VO) – Sie entwickeln das KI-System (oder lassen es entwickeln)
und bringen es unter eigenem Namen oder Warenzeichen auf den EU-Markt oder in Betrieb.
- Betreiber (Art. 3 Nr. 4 KI-VO) – Sie nutzen das KI-System in eigener Verantwortung,
nicht zu rein persönlichen nicht-beruflichen Zwecken. (Häufigster Fall innerhalb von
Unternehmen.) Betreiberpflichten: Art. 26 KI-VO.
- Einführer (Art. 3 Nr. 6 KI-VO) – Sie bringen ein KI-System aus einem Nicht-EU-Anbieter
in die EU/EWR.
- Händler (Art. 3 Nr. 7 KI-VO) – Sie machen ein KI-System auf dem EU-Markt verfügbar,
ohne Anbieter oder Einführer zu sein.
- Bevollmächtigter (Art. 3 Nr. 5 KI-VO) – Sie handeln im Auftrag eines Nicht-EU-Anbieters
und sind in der EU/EWR ansässig.
- Produkthersteller (Art. 3 Nr. 15 KI-VO) – Sie integrieren ein KI-System in ein Produkt
unter eigenem Namen/Warenzeichen. Werden wie ein Anbieter behandelt.
Doppelrollen-Flag. Wenn der Nutzer ein Anbieter-System wesentlich ändert (Fine-Tuning auf
eigenen Daten, Änderung des vorgesehenen Verwendungszwecks, Rebranding), kann er zum
Anbieter des geänderten Systems werden – auch wenn er als Betreiber begann. Hinweis
geben, wann immer eine Änderung über die Konfiguration hinausgeht. [gegen aktuellen KI-VO-Text prüfen – Art. 25 KI-VO, Anbieterpflichten und wesentliche Änderung]
Rolle schreiben. rollenbasis in einem Satz schreiben.
Schritt 2: Risikoklasse
Was tut das System, und fällt der Anwendungsfall in eine regulierte Kategorie?
In dieser Reihenfolge prüfen:
A. Art. 5 KI-VO – Verbotene Praktiken
Zusammenfassungen, kein endgültiger Text:
- Unterschwellige oder täuschende Techniken, die das Verhalten wesentlich verzerren
- Ausnutzung von Schwachstellen (Alter, Behinderung, sozioökonomische Lage) zur wesentlichen
Verhaltensbeeinflussung
- Social Scoring durch öffentliche Stellen mit nachteiligen Folgen
- Echtzeit-Fernidentifizierung biometrischer Merkmale in öffentlich zugänglichen Räumen zur
Strafverfolgung (enge Ausnahmen)
- Biometrische Kategorisierung zur Ableitung von Rasse, politischen Meinungen,
Gewerkschaftszugehörigkeit, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, Sexualleben
oder sexueller Orientierung
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen (Ausnahmen: Medizin, Sicherheit)
- Anlegen von Gesichtserkennungs-Datenbanken durch Scraping aus Internet oder CCTV
- Prädiktive Polizeiarbeit allein auf Basis von Persönlichkeitsmerkmalen
Trifft zu → Klasse ist verboten. Anwendungsfall als Stopp markieren und an den
Prohibited-Practice-Ablauf des Governance-Teams übergeben.
B. Anhang III – Hochrisiko-Bereiche
- Biometrische Identifizierung und Kategorisierung
- Kritische Infrastruktur (digitale Infrastruktur, Straßenverkehr, Wasser, Gas, Heizung,
Strom)
- Allgemeine und berufliche Bildung (Zugang, Bewertung, Proctoring, Überwachung auf
unerlaubtes Verhalten)
- Beschäftigung, Arbeitnehmerverwaltung, Selbständigkeit – Einstellung, Auswahl, Beförderung,
Kündigung, Aufgabenzuweisung, Überwachung, Leistung
- Wesentliche private und öffentliche Dienste (Sozialleistungen, Kreditwürdigkeit natürlicher
Personen, Risikobewertung und -bepreisung bei Leben-/Krankenversicherung, Notfallmanagement)
- Strafverfolgung (Risikobewertung, Polygraphie, Deepfake-Erkennung, Zuverlässigkeit von
Beweisen, Profiling)
- Migration, Asyl, Grenzkontrolle (Risikobewertung, Reisedokumentenprüfung, Antragsbearbeitung)
- Justiz und demokratische Prozesse (Recherche und Auslegung, Beeinflussung von Wahlen)
Trifft zu → Klasse ist hochrisiko. Anhang-III-Bereich und Unterabschnitt notieren.
Betreiber-Pflichten gemäß Art. 26 KI-VO prüfen; bei öffentlichen Stellen oder öffentlich
finanzierten Diensten gilt Art. 27 KI-VO (FRIA – Folgenabschätzung für Grundrechte).
C. Allzweck-KI (Art. 51 KI-VO und folgende)
- Allzweck-KI: Auf großen Datenmengen trainiertes Modell, auf Allgemeinheit ausgelegt,
in der Lage, kompetent eine breite Palette verschiedener Aufgaben zu erfüllen.
- Allzweck-KI + systemisches Risiko: Kumulierter Rechenaufwand > 10^25 FLOPs oder von
der Kommission als systemisch eingestuft.
D. Begrenzte Risikoklasse. Chatbots im Kontakt mit natürlichen Personen, Deepfakes,
Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung außerhalb des Anwendungsbereichs von
Art. 5 – Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO gelten.
E. Minimale Risikoklasse. Alles andere.
Klasse schreiben. klassenbasis in einem Satz schreiben unter Angabe des Artikels oder
Anhang-Eintrags; Quelle und Prüfdatum im Durchlauf-Protokoll festhalten.
Schritt 3: Empfehlungen
Drei nächste Schritte anbieten:
- "Möchten Sie, dass ich die Pflichten für dieses System durcharbeite? Ich mache das im
Gespräch – keine Tabelle."
- "Möchten Sie
/ki-governance:ki-folgenabschaetzung starten, um eine vollständige
KI-Folgenabschätzung zu erstellen?"
- "Möchten Sie ein nächstes Prüfdatum setzen? Ich füge es dem Inventar hinzu."
Datensatzformat
systeme:
- id: sys-001
name: "Lebenslauf-Screening-Tool"
eigentuemer: "HR / Schmidt"
beschreibung: "Filtert eingehende Lebensläufe nach Stellenkriterien"
status: in_produktion # geplant | in_entwicklung | in_produktion | ausgemustert
eu_nexus: true # betrieben, angeboten oder betrifft Personen in der EU/EWR
rolle: betreiber # anbieter | betreiber | einführer | händler | bevollmächtigter | produkthersteller
rollenbasis: "Wir lizenzieren von AnbieterX und betreiben intern; Rollenbasis im Quellenlog auf Art. 3 Nr. 4 KI-VO vermerkt"
klasse: hochrisiko # verboten | hochrisiko | begrenzt | minimal | allzweck | allzweck_systemisch
klassenbasis: "Art. 6 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 4 lit. a KI-VO – Beschäftigung, Einstellungsauswahl"
pflichten_bewertet: false
pflichten_hinweis: "Als Betreiber eines Hochrisiko-Systems Art. 26 KI-VO prüfen; Anbieterunterlagen zu Art. 14 KI-VO, Eingabedatenqualität, Überwachung, Aufzeichnung, Unterrichtung von Arbeitnehmern und ggf. FRIA nach Art. 27 KI-VO anfordern."
art50_transparenz: "Offenlegungspflicht nach Art. 50 KI-VO gesondert prüfen und dokumentieren"
naechste_pruefung: "2026-08-01"
pruef_ausloeser: "bei wesentlicher Änderung oder jährlich"
erstellt: "2026-05-18"
aktualisiert: "2026-05-18"
Quellen und Zitierweise
Verbindliche Zitierweise gemäß ../references/zitierweise.md.
Leitende Normen:
- Art. 3 Nr. 3, 4, 5, 6, 7 KI-VO (VO 2024/1689) – Definitionen
[Primärquelle – EUR-Lex]
- Art. 5 KI-VO – Verbotene Praktiken
[Primärquelle – EUR-Lex]
- Art. 6 KI-VO i.V.m. Anhang III – Hochrisiko-KI-Systeme
[Primärquelle – EUR-Lex]
- Art. 14, 16, 26 KI-VO – Betreiber- und Anbieterpflichten
[Primärquelle – EUR-Lex]
- Art. 27 KI-VO – Folgenabschätzung für Grundrechte (FRIA)
[Primärquelle – EUR-Lex]
- Art. 50 KI-VO – Transparenzpflichten
[Primärquelle – EUR-Lex]
- Art. 99 KI-VO – Bußgeldrahmen
[Primärquelle – EUR-Lex]
Ausgabeformat
- List: Kompakte Inventartabelle mit Zählung nach Klasse und 30-Tage-Flag
- Add/Edit/Classify: YAML-Datensatz + Durchlauf-Protokoll im Gespräch
- Show: Vollständiger Datensatz mit allen Feldern
Beispiel
/ki-governance:ki-inventar classify sys-001
Klassifizierungsdurchlauf – sys-001: Lebenslauf-Screening-Tool
Schritt 1: Rolle
Sie lizenzieren das System von VendorX und setzen es intern für HR ein. Sie bestimmen den
Verwendungszweck und tragen die operative Verantwortung → Betreiber nach Art. 3 Nr. 4
KI-VO.
Rollenbasis: "Lizenziertes System von VendorX, interner Betrieb durch HR-Team."
Schritt 2: Risikoklasse
Kein Treffer in Art. 5 (kein Verbot erkennbar).
Anhang III Nr. 4 lit. a: KI-Systeme für Einstellung, Auswahl, Beförderung → hochrisiko
Klassenbasis: "Anhang III Nr. 4 lit. a KI-VO – Einstellungsauswahl."
Empfehlungen:
- Pflichten als Betreiber eines hochriskanten Systems durcharbeiten? (Art. 26, 14 KI-VO)
- KI-Folgenabschätzung erstellen?
/ki-governance:ki-folgenabschaetzung
- Nächstes Prüfdatum: 2027-05-18 (Jahresprüfung)?
Risiken / typische Fehler
- Stille Klassifizierung. Klassifizierungsdurchlauf muss sichtbar sein; kein Auto-Klassifizieren
aus einer Systembeschreibung.
- Quellenbasis unterschlagen. Artikel, Anhangspunkt und Prüfdatum gehören in die Ausgabe;
keine bloßen Bauchklassifikationen ohne Normanker.
- Wesentliche Änderung ignorieren. Wenn ein System über die Konfiguration hinaus geändert
wird,
/ki-inventar classify erneut ausführen – Änderungen können die Rolle verschieben.
- Pflichten aus Tabelle ableiten. Bei Anfragen die Analyse im Gespräch durchführen und
an
/ki-folgenabschaetzung für alles weiterleiten, das einen formellen Nachweis benötigt.
- Art. 99 KI-VO unterschätzen. Bußgeldrahmen von bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des
weltweiten Jahresumsatzes nicht als theoretisch behandeln – im Kontext jeder Klassifizierung
erwähnen.
[Modellwissen – prüfen]
Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation (Nr. 1-8)
- Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber Definitionen
- Art. 16 ff. KI-VO — Anbieterpflichten (technische Dokumentation, Konformitaetsbewertung)
- Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten (menschliche Aufsicht, Protokollierung)
- Art. 99 KI-VO — Bussgeld bis 35 Mio. EUR / 7 % weltweiter Jahresumsatz
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Triage zu Beginn
- Ist das Inventar bereits vorhanden oder wird es neu angelegt?
- Welche Systeme sind bereits produktiv — und wurden diese nach KI-VO klassifiziert?
- Hat das Unternehmen EU-Nexus fuer jedes System (Betreiber/Anbieter in der EU)?
- Sind Hochrisiko-Systeme (Anhang III Nr. 1-8) im Inventar — welche Betreiberpflichten (Art. 26 KI-VO) greifen?
- Ist fuer jedes System ein Systemeigentuemer benannt?
Output-Template — KI-System-Inventar
Adressat: KI-Governance-Verantwortlicher — Tonfall: strukturiert-tabellarisch
KI-SYSTEM-INVENTAR
[UNTERNEHMEN / NAME MANDANT] — Stand: [DATUM]
| ID | System | Eigentuemer | Status | EU-Nexus | Rolle | Risikoklasse | Naechste Pruefung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| sys-001 | [SYSTEM] | [NAME] | in_produktion | ja | Betreiber | [KLASSE] | [DATUM] |
| sys-002 | [SYSTEM] | [NAME] | pilotbetrieb | nein | Anbieter | [KLASSE] | [DATUM] |
ZUSAMMENFASSUNG:
- Hochrisiko (Art. 6 i.V.m. Anhang III): [ANZAHL] Systeme
- Begrenzt riskant: [ANZAHL] Systeme
- Minimal riskant: [ANZAHL] Systeme
- Systeme zur Pruefung in 30 Tagen: [ANZAHL]
AUSSTEHENDE PFLICHTEN:
- [SYSTEM-ID]: [PFLICHT — Art. X KI-VO — Frist: DATUM]
Stand: [DATUM] — Naechste Vollpruefung: [DATUM]
1---2name: ki-inventar3description: KI-System-Inventar nach EU-KI-VO (VO 2024/1689) – erfasst je KI-System Rolle (Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller) und Risikoklasse (verboten, hochrisiko, begrenzt, minimal, Allzweck-KI, systemisch). Rolle und Klasse werden je System bewertet, nicht je Unternehmen. Verwenden, wenn der Nutzer sagt "KI-Inventar", "KI-System hinzufügen", "welche Systeme haben wir", "KI-System klassifizieren", "KI-VO-Register" oder "KI-System-Verzeichnis".4---5
6# /ki-inventar
7
8## Zweck
9
10Dieses Inventar dient der strukturierten Erfassung aller KI-Systeme einer Organisation nach
11Art. 6 ff. KI-VO (VO 2024/1689). Der zentrale Grundsatz: **Rolle und Risikoklasse werden
12je KI-System bewertet, nicht je Unternehmen.** Eine Organisation kann Anbieter von System A,
13Betreiber von System B und Einführer von System C sein. Jede Kombination löst nach der KI-VO
14unterschiedliche Pflichten aus (z. B. Art. 16 ff. für Anbieter, Art. 26 für Betreiber).
15Verstöße können nach Art. 99 KI-VO mit Bußgeldern bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten
16Jahresumsatzes geahndet werden. Das Inventar dient als Basis für alle nachgelagerten Pflichten;
17die eigentliche Obligationenanalyse erfolgt im Gespräch, nicht aus einer fest codierten Tabelle.
18
19## Eingaben
20
21- Konfiguration aus `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/ki-governance/CLAUDE.md`
22- Bestehendes Inventar unter `ki-systeme.yaml` (gleicher Konfigurationspfad)
23- Systembeschreibung des Nutzers oder vorhandene Unterlagen (technische Dokumentation, Verträge)
24
25## Ablauf
26
271. **Konfiguration lesen.** Prüfen, ob das Praxisprofil vorhanden und befüllt ist. Fehlen
28 `[PLATZHALTER]`-Marker, Nutzer an `/ki-governance:ki-governance-kaltstart-interview` verweisen.
29
302. **Inventar lesen.** Liegt unter `ki-systeme.yaml`. Existiert die Datei nicht, bei erstem
31 `add`-Befehl mit leerem `systeme:`-Block anlegen.
32
333. **Befehl ausführen:**
34 - Kein Argument oder `list` → Inventartabelle anzeigen (siehe **Listenformat**)
35 - `add` → **Aufnahmefluss** starten
36 - `edit <id>` → aktuellen Datensatz zeigen, Änderungsfrage stellen, ein Feld ändern,
37 bestätigen, schreiben
38 - `classify <id>` → **Klassifizierungsdurchlauf** für bestehenden Datensatz starten,
39 `rolle`, `klasse`, `rollenbasis` und `klassenbasis` aktualisieren
40 - `show <id>` → vollständigen Datensatz anzeigen
41
424. **Nach `list` Dashboard anbieten:**
43 "Dashboard gewünscht? Filterbar nach Status / Klasse / EU-Nexus / Eigentümer. Auf Wunsch."
44
455. **Jede Aktion mit Anschlusshinweis abschließen:**
46 > Erfasst. Wenn Sie die Pflichten für dieses System durcharbeiten möchten, fragen Sie
47 > einfach – ich führe die Analyse im Gespräch durch und markiere, wo die Artikel-Zuordnung
48 > Ihre Verifizierung erfordert. Pflichten werden nicht aus einer Tabelle abgeleitet, weil
49 > die Zuordnung komplex und die KI-VO noch in der Einführungsphase (bis 2027) ist.
50
51## Listenformat
52
53Kompakte Tabelle:
54
55| ID | Name | Eigentümer | Status | EU-Nexus | Rolle | Klasse | Nächste Prüfung |
56|----|------|-----------|--------|----------|-------|--------|-----------------|
57| sys-001 | Lebenslauf-Screening | HR / Schmidt | in_produktion | ja | Betreiber | hochrisiko | 2026-08-01 |
58| sys-002 | E-Mail-Drafting-Assistent | IT / Meier | in_produktion | nein | Betreiber | begrenzt | 2026-12-01 |
59
60Unter der Tabelle: Zählung nach Klasse und: "N Systeme zur Prüfung innerhalb von 30 Tagen."
61Außerdem: Bußgeldrahmen kurz einblenden: Art. 99 Abs. 3 KI-VO – bis 35 Mio. EUR oder 7 %
62des weltweiten Jahresumsatzes bei schwerwiegenden Verstößen; den Pinpoint im Quellenlog auf EUR-Lex vermerken.
63
64## Aufnahmefluss (Interview)
65
66Felder einzeln abfragen (oder Einfügen akzeptieren). Pflichtfelder: `name`, `eigentümer`,
67`beschreibung`, `status`, `eu_nexus`. Rest kann zurückgestellt werden – explizit darauf
68hinweisen: "Sie können die Klassifizierung mit `/ki-governance:ki-inventar classify <id>`
69nachholen."
70
711. **Name.** Kurzbezeichnung des Systems.
722. **Eigentümer.** Person oder Team, das täglich für das System verantwortlich ist.
733. **Beschreibung.** Ein bis zwei Sätze: Was tut es, und mit welchen Daten?
744. **Status.** `geplant | in_entwicklung | in_produktion | ausgemustert`
755. **EU-Nexus.** Wird das System in der EU/EWR betrieben, EU/EWR-Nutzern angeboten oder
76 erzeugt es Ausgaben, die Personen in der EU/EWR betreffen? Wenn ja, gilt die KI-VO.
77 Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO beachten (z. B. Offenlegung bei Chatbots,
78 Deepfake-Kennzeichnung).
796. **Klassifizierung jetzt?** Anbieten, den Durchlauf sofort zu starten oder zurückzustellen.
80
81ID vergeben: `sys-NNN` (nächste aufsteigende Nummer in der Datei).
82
83## Klassifizierungsdurchlauf
84
85Der Durchlauf ergibt `rolle`, `rollenbasis`, `klasse`, `klassenbasis`. Beide Begründungen
86brauchen eine sichtbare Quellenbasis mit Artikel, Anhangspunkt und Datum der Prüfung, weil
87die Artikel-Zuordnung komplex ist und die KI-VO noch in der Einführungsphase ist. Der Anwalt
88trägt die Verantwortung für die finale Verifizierung.
89
90### Schritt 1: Rolle
91
92> **Wer macht was mit diesem System?**
93
94Optionen mit unterscheidendem Merkmal:
95
96- **Anbieter (Art. 3 Nr. 3 KI-VO)** – Sie entwickeln das KI-System (oder lassen es entwickeln)
97 und bringen es unter eigenem Namen oder Warenzeichen auf den EU-Markt oder in Betrieb.
98- **Betreiber (Art. 3 Nr. 4 KI-VO)** – Sie nutzen das KI-System in eigener Verantwortung,
99 nicht zu rein persönlichen nicht-beruflichen Zwecken. (Häufigster Fall innerhalb von
100 Unternehmen.) Betreiberpflichten: Art. 26 KI-VO.
101- **Einführer (Art. 3 Nr. 6 KI-VO)** – Sie bringen ein KI-System aus einem Nicht-EU-Anbieter
102 in die EU/EWR.
103- **Händler (Art. 3 Nr. 7 KI-VO)** – Sie machen ein KI-System auf dem EU-Markt verfügbar,
104 ohne Anbieter oder Einführer zu sein.
105- **Bevollmächtigter (Art. 3 Nr. 5 KI-VO)** – Sie handeln im Auftrag eines Nicht-EU-Anbieters
106 und sind in der EU/EWR ansässig.
107- **Produkthersteller (Art. 3 Nr. 15 KI-VO)** – Sie integrieren ein KI-System in ein Produkt
108 unter eigenem Namen/Warenzeichen. Werden wie ein Anbieter behandelt.
109
110**Doppelrollen-Flag.** Wenn der Nutzer ein Anbieter-System wesentlich ändert (Fine-Tuning auf
111eigenen Daten, Änderung des vorgesehenen Verwendungszwecks, Rebranding), kann er zum
112**Anbieter** des geänderten Systems werden – auch wenn er als Betreiber begann. Hinweis
113geben, wann immer eine Änderung über die Konfiguration hinausgeht. `[gegen aktuellen
114KI-VO-Text prüfen – Art. 25 KI-VO, Anbieterpflichten und wesentliche Änderung]`
115
116Rolle schreiben. `rollenbasis` in einem Satz schreiben.
117
118### Schritt 2: Risikoklasse
119
120> **Was tut das System, und fällt der Anwendungsfall in eine regulierte Kategorie?**
121
122In dieser Reihenfolge prüfen:
123
124**A. Art. 5 KI-VO – Verbotene Praktiken**
125
126Zusammenfassungen, kein endgültiger Text:
127- Unterschwellige oder täuschende Techniken, die das Verhalten wesentlich verzerren
128- Ausnutzung von Schwachstellen (Alter, Behinderung, sozioökonomische Lage) zur wesentlichen
129 Verhaltensbeeinflussung
130- Social Scoring durch öffentliche Stellen mit nachteiligen Folgen
131- Echtzeit-Fernidentifizierung biometrischer Merkmale in öffentlich zugänglichen Räumen zur
132 Strafverfolgung (enge Ausnahmen)
133- Biometrische Kategorisierung zur Ableitung von Rasse, politischen Meinungen,
134 Gewerkschaftszugehörigkeit, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, Sexualleben
135 oder sexueller Orientierung
136- Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen (Ausnahmen: Medizin, Sicherheit)
137- Anlegen von Gesichtserkennungs-Datenbanken durch Scraping aus Internet oder CCTV
138- Prädiktive Polizeiarbeit allein auf Basis von Persönlichkeitsmerkmalen
139
140Trifft zu → Klasse ist `verboten`. Anwendungsfall als Stopp markieren und an den
141Prohibited-Practice-Ablauf des Governance-Teams übergeben.
142
143**B. Anhang III – Hochrisiko-Bereiche**
144
1451. Biometrische Identifizierung und Kategorisierung
1462. Kritische Infrastruktur (digitale Infrastruktur, Straßenverkehr, Wasser, Gas, Heizung,
147 Strom)
1483. Allgemeine und berufliche Bildung (Zugang, Bewertung, Proctoring, Überwachung auf
149 unerlaubtes Verhalten)
1504. Beschäftigung, Arbeitnehmerverwaltung, Selbständigkeit – Einstellung, Auswahl, Beförderung,
151 Kündigung, Aufgabenzuweisung, Überwachung, Leistung
1525. Wesentliche private und öffentliche Dienste (Sozialleistungen, Kreditwürdigkeit natürlicher
153 Personen, Risikobewertung und -bepreisung bei Leben-/Krankenversicherung, Notfallmanagement)
1546. Strafverfolgung (Risikobewertung, Polygraphie, Deepfake-Erkennung, Zuverlässigkeit von
155 Beweisen, Profiling)
1567. Migration, Asyl, Grenzkontrolle (Risikobewertung, Reisedokumentenprüfung, Antragsbearbeitung)
1578. Justiz und demokratische Prozesse (Recherche und Auslegung, Beeinflussung von Wahlen)
158
159Trifft zu → Klasse ist `hochrisiko`. Anhang-III-Bereich und Unterabschnitt notieren.
160Betreiber-Pflichten gemäß Art. 26 KI-VO prüfen; bei öffentlichen Stellen oder öffentlich
161finanzierten Diensten gilt Art. 27 KI-VO (FRIA – Folgenabschätzung für Grundrechte).
162
163**C. Allzweck-KI (Art. 51 KI-VO und folgende)**
164
165- **Allzweck-KI:** Auf großen Datenmengen trainiertes Modell, auf Allgemeinheit ausgelegt,
166 in der Lage, kompetent eine breite Palette verschiedener Aufgaben zu erfüllen.
167- **Allzweck-KI + systemisches Risiko:** Kumulierter Rechenaufwand > 10^25 FLOPs oder von
168 der Kommission als systemisch eingestuft.
169
170**D. Begrenzte Risikoklasse.** Chatbots im Kontakt mit natürlichen Personen, Deepfakes,
171Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung außerhalb des Anwendungsbereichs von
172Art. 5 – Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO gelten.
173
174**E. Minimale Risikoklasse.** Alles andere.
175
176Klasse schreiben. `klassenbasis` in einem Satz schreiben unter Angabe des Artikels oder
177Anhang-Eintrags; Quelle und Prüfdatum im Durchlauf-Protokoll festhalten.
178
179### Schritt 3: Empfehlungen
180
181Drei nächste Schritte anbieten:
1821. "Möchten Sie, dass ich die Pflichten für dieses System durcharbeite? Ich mache das im
183 Gespräch – keine Tabelle."
1842. "Möchten Sie `/ki-governance:ki-folgenabschaetzung` starten, um eine vollständige
185 KI-Folgenabschätzung zu erstellen?"
1863. "Möchten Sie ein nächstes Prüfdatum setzen? Ich füge es dem Inventar hinzu."
187
188## Datensatzformat
189
190```yaml
191systeme:
192 - id: sys-001
193 name: "Lebenslauf-Screening-Tool"
194 eigentuemer: "HR / Schmidt"
195 beschreibung: "Filtert eingehende Lebensläufe nach Stellenkriterien"
196 status: in_produktion # geplant | in_entwicklung | in_produktion | ausgemustert
197 eu_nexus: true # betrieben, angeboten oder betrifft Personen in der EU/EWR
198 rolle: betreiber # anbieter | betreiber | einführer | händler | bevollmächtigter | produkthersteller
199 rollenbasis: "Wir lizenzieren von AnbieterX und betreiben intern; Rollenbasis im Quellenlog auf Art. 3 Nr. 4 KI-VO vermerkt"
200 klasse: hochrisiko # verboten | hochrisiko | begrenzt | minimal | allzweck | allzweck_systemisch
201 klassenbasis: "Art. 6 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 4 lit. a KI-VO – Beschäftigung, Einstellungsauswahl"
202 pflichten_bewertet: false
203 pflichten_hinweis: "Als Betreiber eines Hochrisiko-Systems Art. 26 KI-VO prüfen; Anbieterunterlagen zu Art. 14 KI-VO, Eingabedatenqualität, Überwachung, Aufzeichnung, Unterrichtung von Arbeitnehmern und ggf. FRIA nach Art. 27 KI-VO anfordern."
204 art50_transparenz: "Offenlegungspflicht nach Art. 50 KI-VO gesondert prüfen und dokumentieren"
205 naechste_pruefung: "2026-08-01"
206 pruef_ausloeser: "bei wesentlicher Änderung oder jährlich"
207 erstellt: "2026-05-18"
208 aktualisiert: "2026-05-18"
209```
210
211## Quellen und Zitierweise
212
213Verbindliche Zitierweise gemäß `../references/zitierweise.md`.
214
215**Leitende Normen:**
216- Art. 3 Nr. 3, 4, 5, 6, 7 KI-VO (VO 2024/1689) – Definitionen `[Primärquelle – EUR-Lex]`
217- Art. 5 KI-VO – Verbotene Praktiken `[Primärquelle – EUR-Lex]`
218- Art. 6 KI-VO i.V.m. Anhang III – Hochrisiko-KI-Systeme `[Primärquelle – EUR-Lex]`
219- Art. 14, 16, 26 KI-VO – Betreiber- und Anbieterpflichten `[Primärquelle – EUR-Lex]`
220- Art. 27 KI-VO – Folgenabschätzung für Grundrechte (FRIA) `[Primärquelle – EUR-Lex]`
221- Art. 50 KI-VO – Transparenzpflichten `[Primärquelle – EUR-Lex]`
222- Art. 99 KI-VO – Bußgeldrahmen `[Primärquelle – EUR-Lex]`
223
224## Ausgabeformat
225
226- **List:** Kompakte Inventartabelle mit Zählung nach Klasse und 30-Tage-Flag
227- **Add/Edit/Classify:** YAML-Datensatz + Durchlauf-Protokoll im Gespräch
228- **Show:** Vollständiger Datensatz mit allen Feldern
229
230## Beispiel
231
232```
233/ki-governance:ki-inventar classify sys-001
234```
235
236> **Klassifizierungsdurchlauf – sys-001: Lebenslauf-Screening-Tool**
237>
238> **Schritt 1: Rolle**
239> Sie lizenzieren das System von VendorX und setzen es intern für HR ein. Sie bestimmen den
240> Verwendungszweck und tragen die operative Verantwortung → **Betreiber** nach Art. 3 Nr. 4
241> KI-VO.
242> Rollenbasis: "Lizenziertes System von VendorX, interner Betrieb durch HR-Team."
243>
244> **Schritt 2: Risikoklasse**
245> Kein Treffer in Art. 5 (kein Verbot erkennbar).
246> Anhang III Nr. 4 lit. a: KI-Systeme für Einstellung, Auswahl, Beförderung → **hochrisiko**
247> Klassenbasis: "Anhang III Nr. 4 lit. a KI-VO – Einstellungsauswahl."
248>
249> **Empfehlungen:**
250> 1. Pflichten als Betreiber eines hochriskanten Systems durcharbeiten? (Art. 26, 14 KI-VO)
251> 2. KI-Folgenabschätzung erstellen? `/ki-governance:ki-folgenabschaetzung`
252> 3. Nächstes Prüfdatum: 2027-05-18 (Jahresprüfung)?
253
254## Risiken / typische Fehler
255
256- **Stille Klassifizierung.** Klassifizierungsdurchlauf muss sichtbar sein; kein Auto-Klassifizieren
257 aus einer Systembeschreibung.
258- **Quellenbasis unterschlagen.** Artikel, Anhangspunkt und Prüfdatum gehören in die Ausgabe;
259 keine bloßen Bauchklassifikationen ohne Normanker.
260- **Wesentliche Änderung ignorieren.** Wenn ein System über die Konfiguration hinaus geändert
261 wird, `/ki-inventar classify` erneut ausführen – Änderungen können die Rolle verschieben.
262- **Pflichten aus Tabelle ableiten.** Bei Anfragen die Analyse im Gespräch durchführen und
263 an `/ki-folgenabschaetzung` für alles weiterleiten, das einen formellen Nachweis benötigt.
264- **Art. 99 KI-VO unterschätzen.** Bußgeldrahmen von bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des
265 weltweiten Jahresumsatzes nicht als theoretisch behandeln – im Kontext jeder Klassifizierung
266 erwähnen. `[Modellwissen – prüfen]`
267
268## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
269- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
270
271## Zentrale Normen (Paragrafenkette)
272- Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation (Nr. 1-8)
273- Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber Definitionen
274- Art. 16 ff. KI-VO — Anbieterpflichten (technische Dokumentation, Konformitaetsbewertung)
275- Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten (menschliche Aufsicht, Protokollierung)
276- Art. 99 KI-VO — Bussgeld bis 35 Mio. EUR / 7 % weltweiter Jahresumsatz
277
278## Quellenregel
279
280Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
281## Triage zu Beginn
2821. Ist das Inventar bereits vorhanden oder wird es neu angelegt?
2832. Welche Systeme sind bereits produktiv — und wurden diese nach KI-VO klassifiziert?
2843. Hat das Unternehmen EU-Nexus fuer jedes System (Betreiber/Anbieter in der EU)?
2854. Sind Hochrisiko-Systeme (Anhang III Nr. 1-8) im Inventar — welche Betreiberpflichten (Art. 26 KI-VO) greifen?
2865. Ist fuer jedes System ein Systemeigentuemer benannt?
287
288## Output-Template — KI-System-Inventar
289**Adressat:** KI-Governance-Verantwortlicher — Tonfall: strukturiert-tabellarisch
290```
291KI-SYSTEM-INVENTAR
292[UNTERNEHMEN / NAME MANDANT] — Stand: [DATUM]
293
294| ID | System | Eigentuemer | Status | EU-Nexus | Rolle | Risikoklasse | Naechste Pruefung |
295|---|---|---|---|---|---|---|---|
296| sys-001 | [SYSTEM] | [NAME] | in_produktion | ja | Betreiber | [KLASSE] | [DATUM] |
297| sys-002 | [SYSTEM] | [NAME] | pilotbetrieb | nein | Anbieter | [KLASSE] | [DATUM] |
298
299ZUSAMMENFASSUNG:
300- Hochrisiko (Art. 6 i.V.m. Anhang III): [ANZAHL] Systeme
301- Begrenzt riskant: [ANZAHL] Systeme
302- Minimal riskant: [ANZAHL] Systeme
303- Systeme zur Pruefung in 30 Tagen: [ANZAHL]
304
305AUSSTEHENDE PFLICHTEN:
306- [SYSTEM-ID]: [PFLICHT — Art. X KI-VO — Frist: DATUM]
307
308Stand: [DATUM] — Naechste Vollpruefung: [DATUM]
309```