Mandats-Aktualisierung
Zweck
Ein Prozessportfolio bleibt nur dann nützlich, wenn es aktuell ist. Dieser Skill macht das Einpflegen einer Entwicklung effizient — strukturiertes Erfassen in wenigen Minuten, ohne freien Textdrift. Lädt bei jeder Anfrage, einen neuen Vorgang in ein laufendes Prozessmandat einzutragen.
Eingaben
- Mandatsbezeichnung (Slug) (erforderlich): Kurzbezeichnung des Mandats. Falls nicht angegeben, wird eine Liste zuletzt aktualisierter Mandate zur Auswahl angeboten.
- Ereignistyp: Auswahl aus Kategorien oder Freitext.
- Datum: Standardmäßig heute; kann für rückwirkende Einträge überschrieben werden.
- Zusammenfassung: Ein kurzer Absatz — was ist passiert, was bedeutet es, welche unmittelbaren Folgen hat es.
- Feldupdates (soweit durch das Ereignis berührt): Status, Verfahrensstadium, Risikoeinstufung, Wesentlichkeit, Streitwert/Exposure, nächste Frist, externe Bevollmächtigte, interne Verantwortliche.
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften
- §§ 214–229 ZPO — Fristen, Versäumnis, Wiedereinsetzung; zentral für die Fristenkontrolle im Prozessmandat.
- §§ 516, 548, 569 ZPO — Berufungs-, Revisions- und Beschwerdebegründungsfristen (Monats- bzw. Zwei-Monats-Fristen nach Zustellung); jede Fristverlängerung ist einzutragen.
- § 116 VwGO — Zustellung und Fristen im Verwaltungsgerichtsverfahren.
- §§ 317–329 StPO — Rechtsmittelfristen im Strafverfahren (Berufungsfrist: eine Woche ab Urteilsverkündung, § 317 StPO).
- § 43a Abs. 1, 4 BRAO — Sachkundige, gewissenhafte Berufsausübung; Pflicht zur lückenlosen Aktenführung als Berufspflicht.
- § 11 BORA — Sorgfaltspflicht bei Fristnotierung und Aktenführung.
- §§ 257, 261 HGB; § 147 AO — Aufbewahrungspflichten für Handels- und Steuerunterlagen (6–10 Jahre); relevant für den Beweissicherungsaspekt.
Leitentscheidungen
- BGH, Urt. v. 22.04.2010 – IX ZR 160/09, NJW 2010, 2655 Rn. 14 ff. — Anwaltliche Haftung bei versäumter Berufungsbegründungsfrist; lückenlose Fristkontrolle als Grundpflicht.
- BGH, Beschl. v. 26.11.2019 – VIII ZB 61/19, NJW 2020, 765 Rn. 10 — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Voraussetzungen und Dokumentationspflichten bei Fristversäumnis.
- BVerwG, Beschl. v. 08.03.2018 – 2 B 31/17, NVwZ-RR 2018, 591 Rn. 6 — Fristenberechnungsgrundlagen im verwaltungsgerichtlichen Rechtsmittelverfahren.
Kommentarliteratur
Greger, in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 233 Rn. 12 — Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis; Anforderungen an die Fristenkontrolle einer Kanzlei.
Gehrlein, in: MüKoZPO, 6. Aufl. 2020, § 214 Rn. 5 — Fristberechnung und Fristenkontrolle; organisatorische Anforderungen.
Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl. 2024, § 317 Rn. 3 — Berufungsfrist im Strafverfahren; Beginn und Wahrung (Doppelautoren-Kommentar).
Ablauf
Schritt 0: Konfliktsschranke
Vor dem Einpflegen eines Eintrags wird geprüft, ob das Mandat in _log.yaml enthalten ist. Fehlt es:
„Das Mandat [Bezeichnung] ist nicht im Mandatsprotokoll erfasst. Bitte zunächst /prozessrecht:mandat-aufnahme ausführen, damit die Interessenkonfliktprüfung erfolgt und die Mandatsakte angelegt wird."
Schritt 1: Ereignistyp
Angebotene Kategorien:
- Verfahrensrechtlich — Schriftsatz eingereicht/erhalten, Beschluss ergangen, Termin stattgefunden, Frist gesetzt
- Beweiserhebung — Urkunden vorgelegt/erhalten, Zeugenvernehmung, § 142 ZPO-Anordnung
- Sachlich — neue Tatsachen, relevantes Dokument aufgetaucht, Entscheidung zur Sache
- Strategie — Positionswechsel, Vergleichsangebot gemacht/erhalten, Änderung der Vergleichskompetenz
- Risikoneubewertung — Schwere oder Wahrscheinlichkeit hat sich geändert
- Beteiligte — Neue Person einbezogen, Wechsel der externen Bevollmächtigten
- Administrativ — Mandatsvertrag geschlossen, Budget angepasst, Beweissicherungsanordnung erneuert
Freitext möglich, wenn keine Kategorie passt.
Schritt 2: Datum
Standard: heute. Überschreibung möglich (z. B. für die Nacherfassung eines Ereignisses der letzten Woche).
Schritt 3: Zusammenfassung
Ein Absatz: Was ist passiert, was bedeutet es, welche unmittelbaren Folgen sind erkennbar.
Schritt 4: Protokollfelder aktualisieren
Nur die durch das Ereignis betroffenen Felder werden abgefragt:
status: — Hat sich das Stadium verschoben (z. B. Klageerhebung → Beweisaufnahme)?
verfahrensstadium: — Detailangabe zum Unterstand
risiko: — Neubewertung erforderlich?
wesentlichkeit: — Änderung? (neue Tatsachen können Rückstellungs- oder Offenlegungspflicht auslösen)
streitwert_exposure: — Anpassen bei neuen Erkenntnissen
nächste_frist: — Neues kommendes Datum, falls bekannt
externe_bevollmaechtigte: — Wechsel?
interne_verantwortliche: — Neu oder ausgeschieden?
beweissicherung: — Erneuert, erweitert, aufgehoben?
Verfahrensrechtliche Updates berühren in der Regel nur verfahrensstadium und nächste_frist; ein Vergleichsangebot kann wesentlichkeit, streitwert_exposure und status berühren.
Schritt 4a: Vergleichsannahmeschranke
Handelt es sich um eine Vergleichsannahme (die Partei nimmt ein Vergleichsangebot an, unterzeichnet einen Vergleich oder erteilt grundsätzlich Vollmacht zur Annahme — nicht bloßes Erfassen eines Angebots oder Gegenentwurfs):
Ein Vergleich hat endgültige Rechtswirkungen — er beseitigt den Klagegegenstand, erfordert typischerweise eine gegenseitige Erlassklausel und kann steuerliche sowie versicherungsrechtliche Folgen haben. Wurde dies mit einem Anwalt besprochen? Falls ja: bitte bestätigen. Falls nein, hier ist ein Briefing für das Gespräch:
[Zusammenfassung: Mandat, Vergleichskonditionen (Betrag, Struktur, Erlassumfang, Vertraulichkeit), gefährdetes Interesse, Stand der Vergleichskompetenz, Risiken, Fragen an den Anwalt.]
Ohne ausdrückliche Bestätigung wird die Annahme nicht eingetragen und die Wesentlichkeit nicht auf Vergleichsbasis umklassifiziert.
Schritt 4b: Wesentlichkeitsprüfung
Bei bestimmten Ereignistypen ist eine Wesentlichkeitsprüfung obligatorisch — der Nutzer muss explizit antworten:
| Ereignistyp |
Hinweistext |
| Sachlich (neue Tatsachen, relevantes Dokument, Entscheidung zur Sache) |
„Dieses Ereignis ist sachlicher Natur. Ändert es die Wesentlichkeitseinstufung? Aktuell: [X]. Optionen: rückgestellt / offengelegt / beobachtet / keine. Änderung?" |
| Strategie (Positionswechsel, Vergleichsangebot gemacht oder erhalten) |
„Vergleichsaktivität kann eine Wesentlichkeitsumstufung auslösen. Aktuell: [X]. Wenn das Angebot die Exposure verschiebt oder den Streit von 'bestritten' auf 'wahrscheinlich und schätzbar' bewegt, bitte umklassifizieren." |
| Risikoneubewertung |
„Risiko hat sich verändert. Die Wesentlichkeit sollte folgen. Aktuell: [X]. Umklassifizieren?" |
| Behördliche Maßnahme |
„Behördenhandeln (Durchsuchung, Vorladung, Ordnungsverfügung) löst regelmäßig eine Offenlegungsanalyse aus. Aktuell: [X]. Änderung?" |
„Keine Änderung" muss explizit bestätigt werden. Im Verlaufseintrag wird festgehalten:
**Wesentlichkeitsprüfung:** [keine Änderung / geändert von X nach Y]
**Begründung:** [ein Satz]
Schritt 5: Belegdokument (optional)
Falls das Update ein Dokument betrifft (Beschluss, Schriftsatz, Korrespondenz), wird gefragt, ob ein Pfad verlinkt werden soll.
Ausgabeformat
Verlaufseintrag in verlauf.md
Jüngster Eintrag oben, direkt unter dem --- nach dem Header:
## [JJJJ-MM-TT] — [Ereignistyp]: [Kurztitel]
[Zusammenfassung in einem Absatz.]
**Geänderte Felder:**
- [Feld]: [alt → neu]
- [Feld]: [alt → neu]
**Verweisung Dokument:** [Pfad, falls angegeben]
Falls keine Felder geändert wurden, entfällt der Block „Geänderte Felder".
Protokolldatei _log.yaml
- Geänderte Felder werden übernommen.
zuletzt_aktualisiert: wird auf heute gesetzt (oder das Ereignisdatum, falls überschrieben).
Bestätigung vor dem Speichern
Der Verlaufseintrag und die Yaml-Diff werden dem Nutzer zur Freigabe vorgelegt:
„Das ist, was ich eintragen und aktualisieren werde. Soll ich das festschreiben?"
Beispiel
Sachverhalt: Im Verfahren Müller ./. Beta GmbH (ZPO-Berufungsverfahren, OLG Frankfurt) ist am 12.05.2025 die Berufungsbegründungsfrist abgelaufen. Die Begründung wurde fristgerecht eingereicht. Keine Risikoänderung.
Eintrag:
## [2025-05-12] — Verfahrensrechtlich: Berufungsbegründung eingereicht
Berufungsbegründung fristgerecht beim OLG Frankfurt eingereicht (§ 520 Abs. 2 ZPO). Keine inhaltlichen Änderungen zur bisherigen Positionierung. Nächster Termin: Eingang der Berufungserwiderung der Gegenseite erwartet bis 12.07.2025.
**Geänderte Felder:**
- naechste_frist: 2025-07-12
- verfahrensstadium: Berufungsbegründung eingereicht → Berufungserwiderung ausstehend
**Wesentlichkeitsprüfung:** keine Änderung
**Begründung:** Verfahrensrechtlicher Schritt ohne neue Tatsachen oder Risikoverschiebung.
Risiken und typische Fehler
- Fristversäumnis durch verzögerten Eintrag: Der Eintrag ersetzt kein Fristenkontrollsystem; die Kanzlei muss separate Fristenkalender nach § 11 BORA führen. Dieser Skill dokumentiert — er sichert keine Fristen.
- Stillschweigendes Wesentlichkeitsupdating: Unterbleibt die explizite Wesentlichkeitsprüfung, kann eine Rückstellungspflicht oder eine kapitalmarktrechtliche Offenlegungspflicht übersehen werden.
- Einträge in nicht-aufgenommene Mandate: Ohne vorherige Interessenkonfliktprüfung (
/prozessrecht:mandat-aufnahme) werden keine Einträge angelegt.
- Vergleichsannahme ohne anwaltliche Prüfung: Die Schranke ist unüberwindbar für Nicht-Juristen; nur ein explizites Ja entsperrt den Eintrag.
- Rückwirkende Einträge: Das Datum kann überschrieben werden;
zuletzt_aktualisiert in _log.yaml zeigt jedoch immer das Bearbeitungsdatum, nicht das Ereignisdatum.
- Korrekturen: Vergangene Einträge werden nicht bearbeitet. Korrekturen erfolgen als neuer Eintrag mit Verweis auf den zu korrigierenden Eintrag.
Quellenpflicht
In der Verlaufsakte und bei Wesentlichkeitsprüfungen sind folgende Quellen heranzuziehen und, soweit angegeben, zu zitieren:
- Gesetzestexte: §§ 214 ff., 516, 520, 548, 569 ZPO; §§ 317 ff. StPO; § 116 VwGO; § 43a BRAO; § 11 BORA
- Rechtsprechung: BGH, Urt. v. 22.04.2010 – IX ZR 160/09, NJW 2010, 2655; BGH, Beschl. v. 26.11.2019 – VIII ZB 61/19, NJW 2020, 765
- Kommentare: Greger, in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 233; Gehrlein, in: MüKoZPO, 6. Aufl. 2020, § 214
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
1---2name: mandat-aktualisierung3description: Fügt einem Prozessmandat einen datierten Eintrag in die Verlaufsakte hinzu und aktualisiert den Protokolleintrag — erfasst neue Entwicklungen, Statusänderungen, Risikoneubewertungen, Fristverschiebungen und Änderungen bei der Vergleichskompetenz. Lädt, wenn der Nutzer eine Aktualisierung zu einem Prozessmandat eintragen, eine neue Entwicklung notieren oder eine Statusänderung im Portfolio festhalten möchte.4---5
6# Mandats-Aktualisierung
7
8## Zweck
9
10Ein Prozessportfolio bleibt nur dann nützlich, wenn es aktuell ist. Dieser Skill macht das Einpflegen einer Entwicklung effizient — strukturiertes Erfassen in wenigen Minuten, ohne freien Textdrift. Lädt bei jeder Anfrage, einen neuen Vorgang in ein laufendes Prozessmandat einzutragen.
11
12## Eingaben
13
14- **Mandatsbezeichnung (Slug)** (erforderlich): Kurzbezeichnung des Mandats. Falls nicht angegeben, wird eine Liste zuletzt aktualisierter Mandate zur Auswahl angeboten.
15- **Ereignistyp**: Auswahl aus Kategorien oder Freitext.
16- **Datum**: Standardmäßig heute; kann für rückwirkende Einträge überschrieben werden.
17- **Zusammenfassung**: Ein kurzer Absatz — was ist passiert, was bedeutet es, welche unmittelbaren Folgen hat es.
18- **Feldupdates** (soweit durch das Ereignis berührt): Status, Verfahrensstadium, Risikoeinstufung, Wesentlichkeit, Streitwert/Exposure, nächste Frist, externe Bevollmächtigte, interne Verantwortliche.
19
20## Rechtlicher Rahmen
21
22### Kernvorschriften
23
24- **§§ 214–229 ZPO** — Fristen, Versäumnis, Wiedereinsetzung; zentral für die Fristenkontrolle im Prozessmandat.
25- **§§ 516, 548, 569 ZPO** — Berufungs-, Revisions- und Beschwerdebegründungsfristen (Monats- bzw. Zwei-Monats-Fristen nach Zustellung); jede Fristverlängerung ist einzutragen.
26- **§ 116 VwGO** — Zustellung und Fristen im Verwaltungsgerichtsverfahren.
27- **§§ 317–329 StPO** — Rechtsmittelfristen im Strafverfahren (Berufungsfrist: eine Woche ab Urteilsverkündung, § 317 StPO).
28- **§ 43a Abs. 1, 4 BRAO** — Sachkundige, gewissenhafte Berufsausübung; Pflicht zur lückenlosen Aktenführung als Berufspflicht.
29- **§ 11 BORA** — Sorgfaltspflicht bei Fristnotierung und Aktenführung.
30- **§§ 257, 261 HGB; § 147 AO** — Aufbewahrungspflichten für Handels- und Steuerunterlagen (6–10 Jahre); relevant für den Beweissicherungsaspekt.
31
32### Leitentscheidungen
33
34- **BGH, Urt. v. 22.04.2010 – IX ZR 160/09, NJW 2010, 2655 Rn. 14 ff.** — Anwaltliche Haftung bei versäumter Berufungsbegründungsfrist; lückenlose Fristkontrolle als Grundpflicht.
35- **BGH, Beschl. v. 26.11.2019 – VIII ZB 61/19, NJW 2020, 765 Rn. 10** — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Voraussetzungen und Dokumentationspflichten bei Fristversäumnis.
36- **BVerwG, Beschl. v. 08.03.2018 – 2 B 31/17, NVwZ-RR 2018, 591 Rn. 6** — Fristenberechnungsgrundlagen im verwaltungsgerichtlichen Rechtsmittelverfahren.
37
38### Kommentarliteratur
39
40- `Greger, in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 233 Rn. 12` — Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis; Anforderungen an die Fristenkontrolle einer Kanzlei.
41- `Gehrlein, in: MüKoZPO, 6. Aufl. 2020, § 214 Rn. 5` — Fristberechnung und Fristenkontrolle; organisatorische Anforderungen.
42- `Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl. 2024, § 317 Rn. 3` — Berufungsfrist im Strafverfahren; Beginn und Wahrung (Doppelautoren-Kommentar).
43
44## Ablauf
45
46### Schritt 0: Konfliktsschranke
47
48Vor dem Einpflegen eines Eintrags wird geprüft, ob das Mandat in `_log.yaml` enthalten ist. Fehlt es:
49
50> „Das Mandat [Bezeichnung] ist nicht im Mandatsprotokoll erfasst. Bitte zunächst `/prozessrecht:mandat-aufnahme` ausführen, damit die Interessenkonfliktprüfung erfolgt und die Mandatsakte angelegt wird."
51
52### Schritt 1: Ereignistyp
53
54Angebotene Kategorien:
55
56- **Verfahrensrechtlich** — Schriftsatz eingereicht/erhalten, Beschluss ergangen, Termin stattgefunden, Frist gesetzt
57- **Beweiserhebung** — Urkunden vorgelegt/erhalten, Zeugenvernehmung, § 142 ZPO-Anordnung
58- **Sachlich** — neue Tatsachen, relevantes Dokument aufgetaucht, Entscheidung zur Sache
59- **Strategie** — Positionswechsel, Vergleichsangebot gemacht/erhalten, Änderung der Vergleichskompetenz
60- **Risikoneubewertung** — Schwere oder Wahrscheinlichkeit hat sich geändert
61- **Beteiligte** — Neue Person einbezogen, Wechsel der externen Bevollmächtigten
62- **Administrativ** — Mandatsvertrag geschlossen, Budget angepasst, Beweissicherungsanordnung erneuert
63
64Freitext möglich, wenn keine Kategorie passt.
65
66### Schritt 2: Datum
67
68Standard: heute. Überschreibung möglich (z. B. für die Nacherfassung eines Ereignisses der letzten Woche).
69
70### Schritt 3: Zusammenfassung
71
72Ein Absatz: Was ist passiert, was bedeutet es, welche unmittelbaren Folgen sind erkennbar.
73
74### Schritt 4: Protokollfelder aktualisieren
75
76Nur die durch das Ereignis betroffenen Felder werden abgefragt:
77
78- `status:` — Hat sich das Stadium verschoben (z. B. Klageerhebung → Beweisaufnahme)?
79- `verfahrensstadium:` — Detailangabe zum Unterstand
80- `risiko:` — Neubewertung erforderlich?
81- `wesentlichkeit:` — Änderung? (neue Tatsachen können Rückstellungs- oder Offenlegungspflicht auslösen)
82- `streitwert_exposure:` — Anpassen bei neuen Erkenntnissen
83- `nächste_frist:` — Neues kommendes Datum, falls bekannt
84- `externe_bevollmaechtigte:` — Wechsel?
85- `interne_verantwortliche:` — Neu oder ausgeschieden?
86- `beweissicherung:` — Erneuert, erweitert, aufgehoben?
87
88Verfahrensrechtliche Updates berühren in der Regel nur `verfahrensstadium` und `nächste_frist`; ein Vergleichsangebot kann `wesentlichkeit`, `streitwert_exposure` und `status` berühren.
89
90### Schritt 4a: Vergleichsannahmeschranke
91
92Handelt es sich um eine **Vergleichsannahme** (die Partei nimmt ein Vergleichsangebot an, unterzeichnet einen Vergleich oder erteilt grundsätzlich Vollmacht zur Annahme — nicht bloßes Erfassen eines Angebots oder Gegenentwurfs):
93
94> Ein Vergleich hat endgültige Rechtswirkungen — er beseitigt den Klagegegenstand, erfordert typischerweise eine gegenseitige Erlassklausel und kann steuerliche sowie versicherungsrechtliche Folgen haben. Wurde dies mit einem Anwalt besprochen? Falls ja: bitte bestätigen. Falls nein, hier ist ein Briefing für das Gespräch:
95>
96> [Zusammenfassung: Mandat, Vergleichskonditionen (Betrag, Struktur, Erlassumfang, Vertraulichkeit), gefährdetes Interesse, Stand der Vergleichskompetenz, Risiken, Fragen an den Anwalt.]
97
98Ohne ausdrückliche Bestätigung wird die Annahme nicht eingetragen und die Wesentlichkeit nicht auf Vergleichsbasis umklassifiziert.
99
100### Schritt 4b: Wesentlichkeitsprüfung
101
102Bei bestimmten Ereignistypen ist eine Wesentlichkeitsprüfung obligatorisch — der Nutzer muss explizit antworten:
103
104| Ereignistyp | Hinweistext |
105|---|---|
106| Sachlich (neue Tatsachen, relevantes Dokument, Entscheidung zur Sache) | „Dieses Ereignis ist sachlicher Natur. Ändert es die Wesentlichkeitseinstufung? Aktuell: [X]. Optionen: rückgestellt / offengelegt / beobachtet / keine. Änderung?" |
107| Strategie (Positionswechsel, Vergleichsangebot gemacht oder erhalten) | „Vergleichsaktivität kann eine Wesentlichkeitsumstufung auslösen. Aktuell: [X]. Wenn das Angebot die Exposure verschiebt oder den Streit von 'bestritten' auf 'wahrscheinlich und schätzbar' bewegt, bitte umklassifizieren." |
108| Risikoneubewertung | „Risiko hat sich verändert. Die Wesentlichkeit sollte folgen. Aktuell: [X]. Umklassifizieren?" |
109| Behördliche Maßnahme | „Behördenhandeln (Durchsuchung, Vorladung, Ordnungsverfügung) löst regelmäßig eine Offenlegungsanalyse aus. Aktuell: [X]. Änderung?" |
110
111„Keine Änderung" muss explizit bestätigt werden. Im Verlaufseintrag wird festgehalten:
112
113```markdown
114**Wesentlichkeitsprüfung:** [keine Änderung / geändert von X nach Y]
115**Begründung:** [ein Satz]
116```
117
118### Schritt 5: Belegdokument (optional)
119
120Falls das Update ein Dokument betrifft (Beschluss, Schriftsatz, Korrespondenz), wird gefragt, ob ein Pfad verlinkt werden soll.
121
122## Ausgabeformat
123
124### Verlaufseintrag in `verlauf.md`
125
126Jüngster Eintrag oben, direkt unter dem `---` nach dem Header:
127
128```markdown
129## [JJJJ-MM-TT] — [Ereignistyp]: [Kurztitel]
130
131[Zusammenfassung in einem Absatz.]
132
133**Geänderte Felder:**
134- [Feld]: [alt → neu]
135- [Feld]: [alt → neu]
136
137**Verweisung Dokument:** [Pfad, falls angegeben]
138```
139
140Falls keine Felder geändert wurden, entfällt der Block „Geänderte Felder".
141
142### Protokolldatei `_log.yaml`
143
144- Geänderte Felder werden übernommen.
145- `zuletzt_aktualisiert:` wird auf heute gesetzt (oder das Ereignisdatum, falls überschrieben).
146
147### Bestätigung vor dem Speichern
148
149Der Verlaufseintrag und die Yaml-Diff werden dem Nutzer zur Freigabe vorgelegt:
150
151> „Das ist, was ich eintragen und aktualisieren werde. Soll ich das festschreiben?"
152
153## Beispiel
154
155**Sachverhalt:** Im Verfahren Müller ./. Beta GmbH (ZPO-Berufungsverfahren, OLG Frankfurt) ist am 12.05.2025 die Berufungsbegründungsfrist abgelaufen. Die Begründung wurde fristgerecht eingereicht. Keine Risikoänderung.
156
157**Eintrag:**
158
159```markdown
160## [2025-05-12] — Verfahrensrechtlich: Berufungsbegründung eingereicht
161
162Berufungsbegründung fristgerecht beim OLG Frankfurt eingereicht (§ 520 Abs. 2 ZPO). Keine inhaltlichen Änderungen zur bisherigen Positionierung. Nächster Termin: Eingang der Berufungserwiderung der Gegenseite erwartet bis 12.07.2025.
163
164**Geänderte Felder:**
165- naechste_frist: 2025-07-12
166- verfahrensstadium: Berufungsbegründung eingereicht → Berufungserwiderung ausstehend
167
168**Wesentlichkeitsprüfung:** keine Änderung
169**Begründung:** Verfahrensrechtlicher Schritt ohne neue Tatsachen oder Risikoverschiebung.
170```
171
172## Risiken und typische Fehler
173
174- **Fristversäumnis durch verzögerten Eintrag:** Der Eintrag ersetzt kein Fristenkontrollsystem; die Kanzlei muss separate Fristenkalender nach § 11 BORA führen. Dieser Skill dokumentiert — er sichert keine Fristen.
175- **Stillschweigendes Wesentlichkeitsupdating:** Unterbleibt die explizite Wesentlichkeitsprüfung, kann eine Rückstellungspflicht oder eine kapitalmarktrechtliche Offenlegungspflicht übersehen werden.
176- **Einträge in nicht-aufgenommene Mandate:** Ohne vorherige Interessenkonfliktprüfung (`/prozessrecht:mandat-aufnahme`) werden keine Einträge angelegt.
177- **Vergleichsannahme ohne anwaltliche Prüfung:** Die Schranke ist unüberwindbar für Nicht-Juristen; nur ein explizites Ja entsperrt den Eintrag.
178- **Rückwirkende Einträge:** Das Datum kann überschrieben werden; `zuletzt_aktualisiert` in `_log.yaml` zeigt jedoch immer das Bearbeitungsdatum, nicht das Ereignisdatum.
179- **Korrekturen:** Vergangene Einträge werden nicht bearbeitet. Korrekturen erfolgen als neuer Eintrag mit Verweis auf den zu korrigierenden Eintrag.
180
181## Quellenpflicht
182
183In der Verlaufsakte und bei Wesentlichkeitsprüfungen sind folgende Quellen heranzuziehen und, soweit angegeben, zu zitieren:
184
185- Gesetzestexte: §§ 214 ff., 516, 520, 548, 569 ZPO; §§ 317 ff. StPO; § 116 VwGO; § 43a BRAO; § 11 BORA
186- Rechtsprechung: BGH, Urt. v. 22.04.2010 – IX ZR 160/09, NJW 2010, 2655; BGH, Beschl. v. 26.11.2019 – VIII ZB 61/19, NJW 2020, 765
187- Kommentare: Greger, in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 233; Gehrlein, in: MüKoZPO, 6. Aufl. 2020, § 214
188
189Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.