Strafprozess-Modus (StPO)
Zweck
Dieser Modus-Skill aktiviert die verfahrensspezifischen Einstellungen für Strafverfahren nach der Strafprozessordnung (StPO). Strafakten haben eine andere Struktur als Zivilakten — Ermittlungsakte, Anklageschrift, Hauptverhandlungsprotokoll und Urteil sind die zentralen Dokumente.
Triage — kläre vor Aktivierung des Modus
- Stadium: Ermittlungsverfahren / Zwischenverfahren / Hauptverhandlung / Rechtsmittelverfahren?
- Ist der Mandant Beschuldigter / Angeklagter / Nebenkläger / Zeuge?
- Besteht Untersuchungshaft? (Haftverlängerungsbeschlüsse und Haftdauer hervorheben!)
- Welche Revisionsrügen sind geplant oder bereits erhoben?
- Liegt ein Beweisantrag nach § 244 StPO vor oder ist einer geplant?
Zentrale Normen (StPO)
- §§ 160-170 StPO — Ermittlungsverfahren (Ermittlungsauftrag der StA, Einstellung, Anklage)
- § 200 StPO — Inhalt der Anklageschrift (wesentliches Ergebnis der Ermittlungen)
- §§ 226-275 StPO — Hauptverhandlung (Eröffnung, Vernehmung, Beweisaufnahme, Schluss)
- § 244 Abs. 2 StPO — Aufklärungspflicht des Gerichts; § 244 Abs. 3-6 StPO — Beweisantragsrecht
- §§ 333-358 StPO — Revision; § 341 StPO — Revisionsfrist 1 Woche; § 345 — Begründungsfrist 1 Monat
- §§ 314-332 StPO — Berufung (Landgericht als Berufungsgericht)
- §§ 112-130 StPO — Untersuchungshaft (Haftgründe, Haftprüfung, Haftverschonung)
Rechtsprechung (BGH — Leitsätze Strafprozessrecht)
- BGH, Beschl. v. 08.09.2021 - 1 StR 188/21, BGHSt 66, 185 — Zu den Anforderungen an die Revisionsbegründung nach § 344 Abs. 2 StPO: Verfahrensrüge muss den Mangel so klar beschreiben dass das Revisionsgericht ohne Aktenkenntnis prüfen kann.
- BGH, Urt. v. 03.03.2022 - 4 StR 410/21, NStZ 2022, 440 — Zur Ablehnung von Beweisanträgen nach § 244 Abs. 3 StPO: gerichtliche Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit setzt voraus dass die unter Beweis gestellte Tatsache selbst dann den Schuldspruch nicht berührt wenn sie wahr ist.
- BGH, Beschl. v. 11.11.2020 - 1 StR 328/20, NJW 2021, 411 — Zur Untersuchungshaft und dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz: bei langer Verfahrensdauer steigen die Anforderungen an die Aufrechterhaltung des Haftbefehls.
- BGH, Urt. v. 21.07.2021 - 5 StR 420/20, BGHSt 66, 118 — Verwertungsverbote bei rechtswidrig erlangten Beweismitteln: Abwägung nach dem Schweregrad des Strafvorwurfs und der Intensität des Verfahrensverstosses.
Kommentarliteratur
- Löwe/Rosenberg StPO, § 244 Rn. 1 ff. (Beweisantragsrecht und Aufklärungspflicht)
- MüKo StPO/Peters § 200 Rn. 1 ff. (Anklageschrift)
- KK-StPO/Fischer § 341 Rn. 1 ff. (Revisionsfrist)
- Schönke/Schröder StGB — allgemein bei materiell-rechtlichen Fragen
Typischer Verfahrensablauf
- Ermittlungsverfahren (Staatsanwaltschaft / Polizei)
- Anklageschrift der Staatsanwaltschaft
- Zwischenverfahren — Eröffnungsbeschluss (§ 207 StPO)
- Terminsladung zur Hauptverhandlung
- Hauptverhandlung (§§ 226 ff. StPO)
- Urteilsverkündung
- Rechtsmittel (Berufung oder Revision)
Besonderheiten der Strafakte
Ermittlungsakte
Die Ermittlungsakte umfasst Vernehmungsprotokolle, Observationsberichte, Beschlagnahmeverzeichnisse, Gutachten der Ermittlungsbehörden und sonstige Beweismittel. Sie bildet die Grundlage der Anklage.
Im Aktenauszug:
- Umfang der Ermittlungsakte (Bände und Blätter)
- Wesentliche Ermittlungsschritte (Durchsuchungen, Festnahmen, TKÜ)
- Sachverständigengutachten der Ermittlungsbehörden
Anklageschrift
Zu erfassen:
- Anklagebehörde und Datum
- Angeklagte mit vollständigen Personalien
- Vorgeworfene Taten mit Tatzeit Tatort und Norm
- Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen (§ 200 Abs. 2 StPO)
Hauptverhandlung
- Termine mit Verhandlungsdauer und wesentlichem Inhalt
- Beweisanträge der Verteidigung (§ 244 StPO)
- Ablehnungsbeschlüsse des Gerichts
- Zeugenaussagen (kurze Zusammenfassung)
- Sachverständige in der Hauptverhandlung
Kritische Fristen (StPO)
| Frist |
Norm |
Dauer |
| Revisionsfrist |
§ 341 StPO |
1 Woche ab Urteilsverkündung |
| Revisionsbegründungsfrist |
§ 345 StPO |
1 Monat ab Zustellung Urteil |
| Berufungsfrist |
§ 314 StPO |
1 Woche ab Urteilsverkündung |
| Haftprüfungsantrag |
§ 117 StPO |
jederzeit |
Besondere Hervorhebung: Die Revisionsfrist von einer Woche ab Urteilsverkündung ist eine der kürzesten Fristen im deutschen Prozessrecht und wird im Aktenauszug besonders prominent hervorgehoben.
Wiederaufnahme (§§ 359 ff. StPO)
Gesondert darzustellen:
- Wiederaufnahmegrund (§ 359 Nrn. 1 bis 6 StPO)
- Neue Tatsachen oder Beweismittel
- Vorheriger Verfahrensverlauf
Besonderheiten im Aktenauszug
- Parteibezeichnungen: „Angeklagter", „Staatsanwaltschaft", „Nebenkläger"
- Keine Schuldvermutung im Aktenauszug
- Freispruch und Verurteilung neutral darstellen
- Bei laufender Untersuchungshaft: Haftverlängerungsbeschlüsse und Haftdauer hervorheben
1---2name: strafprozess-modus3description: Aktenauszug für StPO-Verfahren erstellen: Anklage Hauptverhandlung Revision §§ 333 ff. StPO Wiederaufnahme. Anklageschrift Eroeffnungsbeschluss Beweisantragsrecht Rechtsmittelfristen. Normen StPO §§ 200 203 333 359 BGH-Leitsaetze StPO. Prüfraster StPO-spezifische Besonderheiten Verfahrenschronologie Rechtsmittel. Output StPO-spezifischer Aktenauszug. Abgrenzung zu zivilprozess-modus (ZPO) und verwaltungsprozess-modus (VwGO).4---5
6# Strafprozess-Modus (StPO)
7
8## Zweck
9
10Dieser Modus-Skill aktiviert die verfahrensspezifischen Einstellungen für Strafverfahren nach der Strafprozessordnung (StPO). Strafakten haben eine andere Struktur als Zivilakten — Ermittlungsakte, Anklageschrift, Hauptverhandlungsprotokoll und Urteil sind die zentralen Dokumente.
11
12## Triage — kläre vor Aktivierung des Modus
13
141. Stadium: Ermittlungsverfahren / Zwischenverfahren / Hauptverhandlung / Rechtsmittelverfahren?
152. Ist der Mandant Beschuldigter / Angeklagter / Nebenkläger / Zeuge?
163. Besteht Untersuchungshaft? (Haftverlängerungsbeschlüsse und Haftdauer hervorheben!)
174. Welche Revisionsrügen sind geplant oder bereits erhoben?
185. Liegt ein Beweisantrag nach § 244 StPO vor oder ist einer geplant?
19
20## Zentrale Normen (StPO)
21
22- §§ 160-170 StPO — Ermittlungsverfahren (Ermittlungsauftrag der StA, Einstellung, Anklage)
23- § 200 StPO — Inhalt der Anklageschrift (wesentliches Ergebnis der Ermittlungen)
24- §§ 226-275 StPO — Hauptverhandlung (Eröffnung, Vernehmung, Beweisaufnahme, Schluss)
25- § 244 Abs. 2 StPO — Aufklärungspflicht des Gerichts; § 244 Abs. 3-6 StPO — Beweisantragsrecht
26- §§ 333-358 StPO — Revision; § 341 StPO — Revisionsfrist 1 Woche; § 345 — Begründungsfrist 1 Monat
27- §§ 314-332 StPO — Berufung (Landgericht als Berufungsgericht)
28- §§ 112-130 StPO — Untersuchungshaft (Haftgründe, Haftprüfung, Haftverschonung)
29
30## Rechtsprechung (BGH — Leitsätze Strafprozessrecht)
31
32- BGH, Beschl. v. 08.09.2021 - 1 StR 188/21, BGHSt 66, 185 — Zu den Anforderungen an die Revisionsbegründung nach § 344 Abs. 2 StPO: Verfahrensrüge muss den Mangel so klar beschreiben dass das Revisionsgericht ohne Aktenkenntnis prüfen kann.
33- BGH, Urt. v. 03.03.2022 - 4 StR 410/21, NStZ 2022, 440 — Zur Ablehnung von Beweisanträgen nach § 244 Abs. 3 StPO: gerichtliche Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit setzt voraus dass die unter Beweis gestellte Tatsache selbst dann den Schuldspruch nicht berührt wenn sie wahr ist.
34- BGH, Beschl. v. 11.11.2020 - 1 StR 328/20, NJW 2021, 411 — Zur Untersuchungshaft und dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz: bei langer Verfahrensdauer steigen die Anforderungen an die Aufrechterhaltung des Haftbefehls.
35- BGH, Urt. v. 21.07.2021 - 5 StR 420/20, BGHSt 66, 118 — Verwertungsverbote bei rechtswidrig erlangten Beweismitteln: Abwägung nach dem Schweregrad des Strafvorwurfs und der Intensität des Verfahrensverstosses.
36
37## Kommentarliteratur
38
39- Löwe/Rosenberg StPO, § 244 Rn. 1 ff. (Beweisantragsrecht und Aufklärungspflicht)
40- MüKo StPO/Peters § 200 Rn. 1 ff. (Anklageschrift)
41- KK-StPO/Fischer § 341 Rn. 1 ff. (Revisionsfrist)
42- Schönke/Schröder StGB — allgemein bei materiell-rechtlichen Fragen
43
44## Typischer Verfahrensablauf
45
461. Ermittlungsverfahren (Staatsanwaltschaft / Polizei)
472. Anklageschrift der Staatsanwaltschaft
483. Zwischenverfahren — Eröffnungsbeschluss (§ 207 StPO)
494. Terminsladung zur Hauptverhandlung
505. Hauptverhandlung (§§ 226 ff. StPO)
516. Urteilsverkündung
527. Rechtsmittel (Berufung oder Revision)
53
54## Besonderheiten der Strafakte
55
56### Ermittlungsakte
57
58Die Ermittlungsakte umfasst Vernehmungsprotokolle, Observationsberichte, Beschlagnahmeverzeichnisse, Gutachten der Ermittlungsbehörden und sonstige Beweismittel. Sie bildet die Grundlage der Anklage.
59
60**Im Aktenauszug:**
61
62- Umfang der Ermittlungsakte (Bände und Blätter)
63- Wesentliche Ermittlungsschritte (Durchsuchungen, Festnahmen, TKÜ)
64- Sachverständigengutachten der Ermittlungsbehörden
65
66### Anklageschrift
67
68**Zu erfassen:**
69
70- Anklagebehörde und Datum
71- Angeklagte mit vollständigen Personalien
72- Vorgeworfene Taten mit Tatzeit Tatort und Norm
73- Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen (§ 200 Abs. 2 StPO)
74
75### Hauptverhandlung
76
77- Termine mit Verhandlungsdauer und wesentlichem Inhalt
78- Beweisanträge der Verteidigung (§ 244 StPO)
79- Ablehnungsbeschlüsse des Gerichts
80- Zeugenaussagen (kurze Zusammenfassung)
81- Sachverständige in der Hauptverhandlung
82
83## Kritische Fristen (StPO)
84
85| Frist | Norm | Dauer |
86|---|---|---|
87| Revisionsfrist | § 341 StPO | 1 Woche ab Urteilsverkündung |
88| Revisionsbegründungsfrist | § 345 StPO | 1 Monat ab Zustellung Urteil |
89| Berufungsfrist | § 314 StPO | 1 Woche ab Urteilsverkündung |
90| Haftprüfungsantrag | § 117 StPO | jederzeit |
91
92**Besondere Hervorhebung:** Die Revisionsfrist von einer Woche ab Urteilsverkündung ist eine der kürzesten Fristen im deutschen Prozessrecht und wird im Aktenauszug besonders prominent hervorgehoben.
93
94## Wiederaufnahme (§§ 359 ff. StPO)
95
96Gesondert darzustellen:
97- Wiederaufnahmegrund (§ 359 Nrn. 1 bis 6 StPO)
98- Neue Tatsachen oder Beweismittel
99- Vorheriger Verfahrensverlauf
100
101## Besonderheiten im Aktenauszug
102
103- Parteibezeichnungen: „Angeklagter", „Staatsanwaltschaft", „Nebenkläger"
104- Keine Schuldvermutung im Aktenauszug
105- Freispruch und Verurteilung neutral darstellen
106- Bei laufender Untersuchungshaft: Haftverlängerungsbeschlüsse und Haftdauer hervorheben