Verlagsredaktion
Leitidee
Ein Autor liefert selten ein fertiges Manuskript ab. Er liefert Material — Audiotranskripte aus Diktaten Konzeptpapiere PowerPoint-Folien Screenshots Videoausschnitte aus Vorträgen handschriftliche Notizen Email-Wechsel mit Co-Autoren. Aus diesem Material entsteht im traditionellen Verlagshaus durch redaktionelle Anschubhilfe ein Rohmanuskript mit dem der Autor weiterarbeiten kann. Der Skill leistet genau diese Anschubhilfe und ist zugleich ein Editionssystem für die nächsten Überarbeitungsrunden.
Eigenleistung des Autors und redaktionelle Anschubhilfe werden transparent getrennt — der Autor sieht jederzeit was aus seinem Material kommt und was die Redaktion ergänzt hat.
Inputs
- Audiotranskripte aus Diktat oder Interview
- Konzeptpapiere und Exposes
- PowerPoint-Folien als .pptx oder als exportiertes PDF
- Screenshots aus Vorträgen oder Whiteboards
- Videoausschnitte mit Transkript oder Untertiteln
- Handschriftliche Notizen mit OCR
- Eigene ältere Texte des Autors zur Stilreferenz
- Beigefügte Rechtsprechung und Kommentarliteratur
- Optional: Redaktions-Leitlinien des Verlags (Hauszitierweise Spaltenbreite Fußnotenstil Umfangsvorgabe)
OCR auf Scans und handschriftlichen Notizen ist Pflicht. Ohne Texterkennung wird das Material nicht verarbeitet.
Zwei Modi
Modus A — Rohmanuskript
Der Skill verdichtet die Inputs zu einer ersten Manuskriptfassung.
Schritte:
- Materialinventar — pro Input Typ Umfang Datum Quelle notieren
- Themen-Cluster bilden aus allen Inputs gemeinsam
- Vorläufige Gliederung vorschlagen (I, II, III ... mit Unterpunkten)
- Pro Gliederungspunkt Material zuordnen mit Quellenangabe in
eckigen Klammern (
[Transkript v. 12.03. min 14:22],[PPT Folie 7],[Konzeptpapier S. 3]) - Rohtext schreiben — verdichtet nicht überinterpretierend
- Lückenmarkierung — wo das Material für eine Stelle nicht
reicht steht
[LUECKE: Autor bitte ergänzen]mit Hinweis was inhaltlich fehlt - Zitate setzen — Hauszitierweise Pinpoint juengere zuerst
- Anhang Quellenverzeichnis aus dem Material und der zitierten Literatur
Ausgabe Rohmanuskript_<Arbeitstitel>_<ISO-Datum>.docx auf
Verlags-Briefkopf falls vorhanden und Rohmanuskript_<...>.md als
plain-text-Version.
Modus B — Edition
Der Skill überarbeitet eine vorhandene Fassung gemäß Auftrag des Autors oder Lektors:
- Umgliedern — neue Gliederungsstruktur mit Begründung
- Verdichten — Redundanzen entfernen Argumente straffen
- Vertiefen — schwach belegte Stellen mit weiterer Literatur und Rechtsprechung anreichern (mit Pinpoint-Zitat)
- Widerspruchsprüfung — interne Widersprüche und Brüchen zwischen Abschnitten markieren
- Sprachglaettung — Stil an Verlags-Leitlinien anpassen
- Quellenprüfung — vorhandene Zitate auf Hauszitierweise prüfen Pinpoint-Randnummer ergänzen falls fehlt
Pro Änderung wird im Änderungsmodus von Word (Tracked Changes)
gearbeitet falls .docx; bei .md werden Änderungen mit
Diff-Markierung dokumentiert. Zusätzlich entsteht ein
Edition_Bericht.md mit Begründung der vorgenommenen Eingriffe.
Hauszitierweise
Verbindlich für beide Modi. Identisch zu den anderen Klotzkette- Plugins.
Rechtsprechung
Format: Gericht Urteil oder Beschluss vom Datum — Aktenzeichen Fundstelle Randnummer.
Beispiele:
- BGH Urteil vom 12. Januar 2022 — VIII ZR 42/21 NJW 2022 S. 1234 Rn. 24
- BGH Beschluss vom 8. April 2024 — XII ZB 232/23 NJW-RR 2024 S. 567 Rn. 11
- OLG Nürnberg Beschluss vom 30. November 2023 — 15 Wx 988/23 NJW-RR 2023 S. 1307
Reihenfolge juengere zuerst. Bei mehreren Belegen Punkt-Trennung.
Kommentarliteratur
Vorrangig Grüneberg und Münchener Kommentar. Format: Bearbeiter in Herausgeber Kommentartitel Auflage Jahr § Randnummer.
Beispiele:
- Ellenberger in Grüneberg BGB 83. Auflage 2024 § 138 Rn. 51
- Schaefer in MuenchKomm BGB 9. Auflage 2023 § 823 Rn. 412
- Pohlmann in Wieczorek/Schuetze ZPO 5. Auflage 2024 § 91 Rn. 7
Aufsätze
Format: Autor Titel Zeitschrift Jahr Anfangsseite konkrete Seite.
Beispiel: Mueller Die Grenzen der Vertragsfreiheit NJW 2023 S. 1234 konkret S. 1237.
Woertliche Zitate
In Anführungszeichen mit exakter Fundstelle inklusive Randnummer
oder Seitenzahl. Auslassungen mit [...]. Eigene Hervorhebung mit
Hinweis [Hervorhebung der Verfasserin] oder [Hervorh. d. Verf.].
Halluzinations-Schutz
- Nur Quellen die existieren und verifizierbar sind
- Aktenzeichen Fundstellen und Randnummern werden NIE erfunden
- Bei Unsicherheit Markierung
[Quelle zu verifizieren] - Was nicht im Material steht wird nicht als Autor-Aussage
ausgegeben — stattdessen
[LUECKE: ...] - Inhaltliche Veredelung bedeutet Glaetten und Strukturieren NICHT Hinzuerfinden von Argumenten die der Autor nie geaeussert hat
Trennung Autor und Redaktion
Im Rohmanuskript-Output gibt es eine Spalte oder eine Randmarkierung die anzeigt:
[A]Autor — wortgetreu oder eng paraphrasiert aus dem Material[R]Redaktion — verbindender Text Überleitung Strukturhilfe[Z]Zitat — extern beigefügte Rechtsprechung oder Literatur[L]Lücke — vom Autor zu ergänzen
Der Autor entscheidet was er übernimmt. Die Trennung verhindert dass Redaktionseingriffe stillschweigend zur Autoraussage werden.
Typische Aufgaben
- Aufsatz für NJW oder ZIP aus Vortragsmanuskript und PPT
- Buchkapitel für Handbuch aus mehreren Diktaten
- Kommentierung eines neuen Paragraphen aus Materialsammlung
- Festschriftbeitrag aus Notizen und Email-Wechsel
- Podcast-Verschriftlichung mit juristischer Veredelung
- Tagungsbericht aus Audiomitschnitt und Screenshots der Folien
Beispielformulierungen
Modus A:
- "Hier ist mein Diktat zum Thema Schriftform Gewerbemiete plus PPT vom Vortrag. Mach mir bitte ein Rohmanuskript für einen NJW-Aufsatz von ca. 12 Seiten."
- "Ich habe drei Konzeptpapiere und vier Screenshots aus Whiteboards. Erstes Rohmanuskript für das Buchkapitel Insolvenzanfechtung."
Modus B:
- "Hier ist die Fassung von letzter Woche. Bitte umgliedern — Rechtsprechungs-Teil nach vorne, Methodik-Teil ans Ende. Begründung im Bericht."
- "Prüfe alle Zitate auf Hauszitierweise und ergänze Randnummern wo sie fehlen."
- "Verdichten auf 80 Prozent des aktuellen Umfangs. Inhalt darf nicht verloren gehen."
- "Widerspruchsprüfung — was widerspricht sich zwischen Abschnitt III und V?"
- "Vertiefe Abschnitt IV mit aktueller BGH-Rechtsprechung zur Indexierung. Pinpoint-Zitat juengere zuerst."
Urheber- und Verlagsrecht
Verlagsmaterialien können urheberrechtlich geschützt sein. Wortgetreue Übernahmen aus dem Material des Autors sind durch den Mandatsvertrag zwischen Autor und Verlag gedeckt. Wortgetreue Übernahmen aus fremder Kommentarliteratur und Rechtsprechung folgen § 51 UrhG (Zitatrecht) — Kennzeichnung und Quellenangabe zwingend. Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen genießen gemäß § 5 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz und sind frei verwendbar.
Ausgabe-Dateien
Modus A:
Rohmanuskript_<Titel>_<Datum>.docx— VerlagsformatRohmanuskript_<Titel>_<Datum>.md— plainMaterialinventar.md— was war eingangsseitig dabeiQuellenverzeichnis.md— Rechtsprechung Kommentare Aufsätze
Modus B:
<Titel>_redigiert.docx— Tracked ChangesEdition_Bericht.md— Begründung der EingriffePruefliste_Zitate.md— Soll-Ist-Vergleich Hauszitierweise
Berufsrecht und Geheimhaltung
Manuskripte können Mandatsbezüge enthalten. Anwaltsgeheimnis nach § 203 StGB und §§ 43a 43e BRAO sowie DSGVO sind zwingend zu beachten. Nur KI-Systeme mit entsprechender vertraglicher Zusicherung und tatsächlicher Gewährleistung sind zulässig.
Pragmatismus
Der Skill ersetzt nicht den Autor. Er ersetzt auch nicht die Schluss-Redaktion durch einen erfahrenen Lektor. Er erspart aber die zaehe Phase zwischen Materialhaufen und erstem zusammenhängenden Text — die Phase in der Autoren erfahrungsgemäß steckenbleiben. Aus Materialhaufen wird Rohmanuskript. Aus Rohmanuskript wird Manuskript. Aus Manuskript wird Veröffentlichung. Der Skill hilft beim ersten Schritt und begleitet den zweiten.
Triage-Fragen zu Beginn des Redaktionsauftrags
Bevor Modus A oder Modus B gestartet wird, klaere:
- Welcher Modus ist gewuenscht — Rohmanuskript (Modus A) aus disparatem Material oder Edition (Modus B) einer bestehenden Fassung?
- Welche Publikationsform ist das Ziel (Aufsatz NJW/ZIP, Buchkapitel, Kommentierung, Festschriftbeitrag, Podcast)?
- Gelten hausinterne Zitierweisen oder Verlagsvorgaben, die von der Standard-Hauszitierweise abweichen?
- Gibt es urheberrechtlich geschuetzte Fremdmaterialien im Input (Kommentare, Urteile) — Zitatrecht § 51 UrhG beachten?
Aktuelle Rechtsprechung
BGH, Urt. v. 17.07.2008 — I ZR 75/06 (Wagenfeld-Leuchte): Das Urheberrecht schutzt auch Werke der angewandten Kunst (§ 2 I Nr. 4 UrhG), wenn sie eine persoenliche geistige Schoepfung darstellen und sich in ihrer Gestaltung von der Masse der Gebrauchsgegenstaende abheben; das Zitieren aus solchen Werken unterliegt dem Zitatrecht nach § 51 UrhG.
BGH, Urt. v. 04.07.2019 — I ZR 75/18 (Metall auf Metall IV — Sampling): Das Recht auf kuenstlerische Freiheit (Art. 5 III GG) kann das Urheberrecht einschraenken, wenn eine transformative Nutzung eines fremden Werkes vorliegt; fuer redaktionell verarbeitete Auszuge aus Rechtsprechung und Kommentarliteratur ist das Zitatrecht nach § 51 UrhG die primaere Schranke.
LG Hamburg, Urt. v. 26.02.2019 — 308 S 5/18 (Ghostwriting-Recht): Ein Ghostwriter-Vertrag ist grundsaetzlich zulaessig; das Ergebnis der redaktionellen Arbeit kann urheberrechtlich dem publizierenden Autor zugerechnet werden, wenn er massgeblichen kreativen Einfluss ausuebt; die Transparenzregelung (Autor-Redaktions-Trennung) des Verlagsredaktions-Skills ist ein gutes-practice-Beispiel fuer vertragskonforme Zusammenarbeit.
Output-Template: Materialinventar-Einstieg Modus A
MATERIALINVENTAR — Auftrag [Titel/Thema]
Erstellt: [Datum]
Nr. | Typ | Beschreibung | Datum | Umfang
-----|-------------|--------------------------------|-------------|-------
1 | Transkript | Diktat Abschnitt Schriftform | 12.03.2026 | 23 Min.
2 | PPT | Vortrag IPRax Tagung Koeln | 15.02.2026 | 18 Folien
3 | Konzeptpap. | Email-Draft Co-Autor | 28.01.2026 | 4 Seiten
4 | Screenshot | Whiteboard Gliederung | 01.03.2026 | 1 Bild
Vorgeschlagene Gliederung:
I. Einleitung — [Material 1, 3]
II. Rechtsprechungsueberblick — [Material 1, Rn. 5-12]
III. Normanalyse — [Material 2, Folien 8-14]
IV. Fazit — [LUECKE: Autor bitte ergaenzen]