Mandantenkommunikation
Aufgabe
Dieser Workflow-Skill für insolvenzrecht Mandantenkommunikation im Plugin insolvenzrecht: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten.. Er ist dazu da, den Nutzer schneller und sicherer in die richtige Bearbeitung zu führen.
Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
- Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
- Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
- Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
Mandantenbrief-Bausteine Insolvenzrecht
- Adressat: Geschäftsführer / Vorstand persönlich (Hinweis auf persönliche Haftung), in CC keine Vertraulichkeitsbedenken (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB).
- Eröffnung: "In dem Mandat … / In Sachen Insolvenzantrag/Sanierung … senden wir Ihnen folgende Einschätzung."
- Inhalt nach Triage-Ergebnis:
- Status: liegt eine materielle Insolvenz vor (§§ 17, 18, 19 InsO)?
- Frist: Antragspflicht § 15a InsO — 3 Wochen ab Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen ab Überschuldung; bei Aussichtslosigkeit der Sanierung kürzer.
- Haftung: persönliche Haftung Geschäftsführer für verspäteten Antrag (§ 15a Abs. 4 InsO Strafbarkeit; § 15b InsO Zahlungsverbot und Erstattungspflicht für nach Insolvenzreife erfolgte Zahlungen, ehemals § 64 GmbHG).
- Alternativen: Eigenverwaltung § 270 InsO, Schutzschirm § 270d InsO, StaRUG (nur drohende ZU § 18 InsO).
- Empfehlung: klare Handlungsoption — antragstellen, Sanierungskonzept, Beraterhinzuziehung.
- Nächste Schritte mit konkreter Frist: Tag der nächsten Besprechung, Liste der benötigten Unterlagen.
- Kostenhinweis: Hinweis auf RVG / Honorarvereinbarung; bei Insolvenz Gerichtsverfahren-Wertgebühr nach RVG, vorinsolvenzliche Beratung nach Honorarvereinbarung.
Heikle Themen
- Verschwiegenheit § 43a BRAO: Mandantengeheimnis auch nach Insolvenzeröffnung; Verwalter wird nicht automatisch Mandant.
- Aufklärungspflicht: Geschäftsführer ist über § 15a, § 15b InsO und § 266a StGB (Sozialversicherungsbeiträge) ausdrücklich aufzuklären — Beweissicherung der Aufklärung (E-Mail, Protokoll).
- Eilkommunikation: Bei akuter Antragspflicht keine Beratung nur per E-Mail; telefonische Aufklärung dokumentieren.
1---2name: workflow-mandantenkommunikation3description: Mandantenkommunikation im Plugin insolvenzrecht: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten.4---5
6# Mandantenkommunikation
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8## Aufgabe
9Dieser Workflow-Skill für `insolvenzrecht` Mandantenkommunikation im Plugin insolvenzrecht: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten.. Er ist dazu da, den Nutzer schneller und sicherer in die richtige Bearbeitung zu führen.
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11## Kaltstart
12Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
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141. Wer fragt in welcher Rolle?
152. Was ist das gewünschte Ergebnis?
163. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
174. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
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19## Arbeitsworkflow
201. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
212. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
223. Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
234. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
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25## Output-Standard
26- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
27- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
28- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
29- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
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31## Quellenregel
32- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
33- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
34- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
35- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
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37## Mandantenbrief-Bausteine Insolvenzrecht
38- **Adressat:** Geschäftsführer / Vorstand persönlich (Hinweis auf persönliche Haftung), in CC keine Vertraulichkeitsbedenken (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB).
39- **Eröffnung:** "In dem Mandat … / In Sachen Insolvenzantrag/Sanierung … senden wir Ihnen folgende Einschätzung."
40- **Inhalt nach Triage-Ergebnis:**
41 - Status: liegt eine materielle Insolvenz vor (§§ 17, 18, 19 InsO)?
42 - Frist: Antragspflicht § 15a InsO — 3 Wochen ab Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen ab Überschuldung; bei Aussichtslosigkeit der Sanierung kürzer.
43 - Haftung: persönliche Haftung Geschäftsführer für verspäteten Antrag (§ 15a Abs. 4 InsO Strafbarkeit; § 15b InsO Zahlungsverbot und Erstattungspflicht für nach Insolvenzreife erfolgte Zahlungen, ehemals § 64 GmbHG).
44 - Alternativen: Eigenverwaltung § 270 InsO, Schutzschirm § 270d InsO, StaRUG (nur drohende ZU § 18 InsO).
45- **Empfehlung:** klare Handlungsoption — antragstellen, Sanierungskonzept, Beraterhinzuziehung.
46- **Nächste Schritte mit konkreter Frist:** Tag der nächsten Besprechung, Liste der benötigten Unterlagen.
47- **Kostenhinweis:** Hinweis auf RVG / Honorarvereinbarung; bei Insolvenz Gerichtsverfahren-Wertgebühr nach RVG, vorinsolvenzliche Beratung nach Honorarvereinbarung.
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49## Heikle Themen
50- **Verschwiegenheit § 43a BRAO:** Mandantengeheimnis auch nach Insolvenzeröffnung; Verwalter wird nicht automatisch Mandant.
51- **Aufklärungspflicht:** Geschäftsführer ist über § 15a, § 15b InsO und § 266a StGB (Sozialversicherungsbeiträge) ausdrücklich aufzuklären — Beweissicherung der Aufklärung (E-Mail, Protokoll).
52- **Eilkommunikation:** Bei akuter Antragspflicht keine Beratung nur per E-Mail; telefonische Aufklärung dokumentieren.