Rechtsquellen-Livecheck
Aufgabe
Dieser Workflow-Skill für vertragsrecht Rechtsquellen-Livecheck im Plugin vertragsrecht: zwingt vor tragenden Aussagen zum aktuellen Quellencheck bei Gesetzen, Behörden, Gerichten und Formularen.. Er ist dazu da, den Nutzer schneller und sicherer in die richtige Bearbeitung zu führen.
Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
- Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
- Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
- Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
Pflichtquellen für Livecheck (Vertragsrecht)
- Gesetzgebung (frei zugänglich):
www.gesetze-im-internet.de(BMJ): BGB §§ 145 ff. (Antrag/Annahme), §§ 305 ff. (AGB), §§ 312 ff. (Verbraucherverträge), §§ 433 ff. (Kauf), §§ 631 ff. (Werk), § 535 (Miete), §§ 611 ff. (Dienst), § 126 ff. (Form).- EGBGB Anlagen 1, 2 (Muster-Widerrufsbelehrung und -formular).
- Rechtsprechung (frei):
www.bundesgerichtshof.de(Volltexte BGH ab 2000).www.rechtsprechung-im-internet.de(BVerfG, BVerwG, BFH, BSG).- EuGH:
curia.europa.eu.
- Verbraucherschutz:
www.evz.de(Europäisches Verbraucherzentrum), Bundesnetzagentur (Telekommunikation, Energie).
- UN-Kaufrecht (CISG):
www.uncitral.orgundwww.cisg-online.org.
- EU-Recht:
eur-lex.europa.eufür Richtlinien (insb. Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU, Pauschalreiserichtlinie 2015/2302, Klausel-Richtlinie 93/13/EWG).
Konkrete Livecheck-Anker je Konstellation
- Bei Fernabsatz: § 312c BGB, §§ 355 ff. BGB, Art. 246a § 1 EGBGB live prüfen; Anlage 1 EGBGB (Muster-Widerrufsbelehrung) auf aktuelle Fassung verifizieren.
- Bei Form: § 126 BGB (Schriftform), § 126a BGB (qES), § 126b BGB (Textform), eIDAS-VO Art. 25 ff.
- Bei Verzug: §§ 286, 288 BGB; aktuelle Basiszinssätze über Deutsche Bundesbank
www.bundesbank.de. - Bei Verjährung: §§ 195, 199, 203 BGB; Sonderfristen (§ 438 BGB Kauf, § 634a BGB Werk).
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.