Rechtsquellen-Livecheck
V90 Fachkern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Rechtsquellen-Livecheckund löse die dort angelegte Fachfrage; keine Flucht in allgemeines Routing, außer eine echte Frist oder Zuständigkeit ist unklar. - Normenradar: InsO §§ 1, 13, 15a, 17, 18, 19, 21, 38 ff., 47, 49 ff., 55, 80, 103 ff., 129-147, 165 ff., 217 ff., 270 ff., 343; StaRUG; COVInsAG/Übergangsrecht nur bei Altzeiträumen; SGB III § 165.
- Verifizierte Anker: BGH, Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02 (Grenzen § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung/verschlepptem Antrag als Klassiker); ausländische Verfahren: § 343 InsO Anerkennung, kein deutsches Chapter-15-Verfahren, häufig inzidente Prüfung durch Register, Grundbuch, Prozessgericht und Banken.
- Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Aufgabe
Dieser Workflow-Skill für insolvenzrecht Rechtsquellen-Livecheck im Plugin insolvenzrecht: zwingt vor tragenden Aussagen zum aktuellen Quellencheck bei Gesetzen, Behörden, Gerichten und Formularen.. Er ist dazu da, den Nutzer schneller und sicherer in die richtige Bearbeitung zu führen.
Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
- Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
- Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
- Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
Insolvenzrechtliche Live-Quellen (immer aktuell)
- Gesetze: gesetze-im-internet.de für InsO (insb. §§ 1, 15a, 17, 18, 19, 22, 80, 129–147, 217, 270 InsO), EGInsO, StaRUG, AnfG.
- Bekanntmachungen: insolvenzbekanntmachungen.de (öffentliche Zustellung, Verfahrensstand, Insolvenzverwalter, Termine).
- Handelsregister: handelsregister.de (Auflösungseintrag, Geschäftsführerwechsel, Liquidator).
- EU-Recht: EuInsVO 2015/848 (Verordnung über Insolvenzverfahren) bei grenzüberschreitenden Fällen, COMI-Prüfung Art. 3.
- Standards: IDW S6 (Sanierungskonzept), IDW S11 (Insolvenzgründe), IDW EPS 11 (Fortbestehensprognose) — Stand stets prüfen, da regelmäßig fortgeschrieben.
- Behörden: BMJ (Gesetzentwürfe, SanInsFoG-Nachfolgen), Finanzämter (steuerliche Behandlung Sanierungsgewinn § 3a EStG).
Verifikations-Checkliste BGH-Zitate
- Vor Ausgabe: Datum, Az., Fundstelle in BGH-Datenbank (bundesgerichtshof.de) oder NJW/NZI gegenprüfen.
- Bei Unsicherheit: "BGH-Linie zu [Norm]" statt erfundenes Az.
- Wichtige Linien: Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO (Drei-Wochen-Liquiditätslücke ≥ 10 Prozent), Vorsatzanfechtung § 133 InsO (Indizien-Rechtsprechung), Insolvenzantragspflicht § 15a InsO (Haftungsmaßstab Geschäftsführer).