Rechtsquellen-Livecheck
Aufgabe
Dieser Workflow-Skill für liquiditaetsplanung Rechtsquellen-Livecheck im Plugin liquiditaetsplanung: zwingt vor tragenden Aussagen zum aktuellen Quellencheck bei Gesetzen, Behörden, Gerichten und Formularen.. Er ist dazu da, den Nutzer schneller und sicherer in die richtige Bearbeitung zu führen.
Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
- Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
- Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
- Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
Quellen Liquiditätsplanung
- Gesetze:
- § 17 InsO Zahlungsunfähigkeit — BGH-Linie zur 10-Prozent-Schwelle und 3-Wochen-Liquiditätslücke ist tragender Maßstab (Az. zu verifizieren in BGH-Datenbank).
- § 18 InsO drohende Zahlungsunfähigkeit, 24 Monate Prognosezeitraum.
- § 1 StaRUG Krisenfrüherkennung — Planung als Pflicht der Geschäftsleitung.
- § 15a InsO Antragspflicht, § 15b InsO Zahlungsverbot.
- Standards:
- IDW EPS 11 (Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen) — Methodik zur Liquiditätsstatusprüfung und -planung.
- IDW S6 (Sanierungskonzept) — integrierte Liquiditätsplanung als Pflichtbestandteil.
- IDW S11 (Insolvenzgründe) — Vorgänger von EPS 11.
- DRS 21 (Kapitalflussrechnung) — methodischer Hintergrund Cashflow.
- Praxisstandards (keine Gesetze, aber etablierter Standard):
- 13-Wochen-Liquidität als Krisensteuerungsinstrument — wöchentliche Aktualisierung.
- Direkte Methode (Cash-In/-Out aus OPOS und Fälligkeit) gegenüber indirekter Methode (aus GuV abgeleitet) — direkte Methode robust gegen Bilanzeffekte.
Rechtsprechung (verifizierungspflichtig)
- BGH-Linie zur 10-Prozent-Schwelle: bei Liquiditätslücke ≥ 10 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten über 3 Wochen wird Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO indiziert; Schwelle als Vermutungsregel, im Einzelfall widerleglich. Verifikation des konkreten Az. erforderlich.
- BGH-Linie zur Zahlungsstockung: vorübergehende Liquiditätslücke unter 3 Wochen ist Zahlungsstockung, keine Zahlungsunfähigkeit.
Anti-Halluzinations-Hinweise
- 10-Prozent / 3 Wochen sind durch BGH ständige Rechtsprechung — keine erfundenen Az.
- Liquiditätsstatus (Stichtagsbetrachtung) ≠ Liquiditätsplan (Vorausschau) — Begriffe sauber trennen.
- Direkte Methode ist in der Krise zwingend, indirekte Methode nur für langfristige strategische Planung geeignet.
1---2name: workflow-rechtsquellen-livecheck-83description: Rechtsquellen-Livecheck im Plugin liquiditaetsplanung: zwingt vor tragenden Aussagen zum aktuellen Quellencheck bei Gesetzen, Behörden, Gerichten und Formularen.4---5
6# Rechtsquellen-Livecheck
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8## Aufgabe
9Dieser Workflow-Skill für `liquiditaetsplanung` Rechtsquellen-Livecheck im Plugin liquiditaetsplanung: zwingt vor tragenden Aussagen zum aktuellen Quellencheck bei Gesetzen, Behörden, Gerichten und Formularen.. Er ist dazu da, den Nutzer schneller und sicherer in die richtige Bearbeitung zu führen.
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11## Kaltstart
12Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
13
141. Wer fragt in welcher Rolle?
152. Was ist das gewünschte Ergebnis?
163. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
174. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
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19## Arbeitsworkflow
201. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
212. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
223. Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
234. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
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25## Output-Standard
26- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
27- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
28- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
29- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
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31## Quellenregel
32- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
33- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
34- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
35- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
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37## Quellen Liquiditätsplanung
38- **Gesetze:**
39 - § 17 InsO Zahlungsunfähigkeit — BGH-Linie zur **10-Prozent-Schwelle** und **3-Wochen-Liquiditätslücke** ist tragender Maßstab (Az. zu verifizieren in BGH-Datenbank).
40 - § 18 InsO drohende Zahlungsunfähigkeit, **24 Monate** Prognosezeitraum.
41 - § 1 StaRUG Krisenfrüherkennung — Planung als Pflicht der Geschäftsleitung.
42 - § 15a InsO Antragspflicht, § 15b InsO Zahlungsverbot.
43- **Standards:**
44 - **IDW EPS 11** (Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen) — Methodik zur Liquiditätsstatusprüfung und -planung.
45 - **IDW S6** (Sanierungskonzept) — integrierte Liquiditätsplanung als Pflichtbestandteil.
46 - **IDW S11** (Insolvenzgründe) — Vorgänger von EPS 11.
47 - **DRS 21** (Kapitalflussrechnung) — methodischer Hintergrund Cashflow.
48- **Praxisstandards (keine Gesetze, aber etablierter Standard):**
49 - **13-Wochen-Liquidität** als Krisensteuerungsinstrument — wöchentliche Aktualisierung.
50 - Direkte Methode (Cash-In/-Out aus OPOS und Fälligkeit) gegenüber indirekter Methode (aus GuV abgeleitet) — direkte Methode robust gegen Bilanzeffekte.
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52## Rechtsprechung (verifizierungspflichtig)
53- BGH-Linie zur **10-Prozent-Schwelle**: bei Liquiditätslücke ≥ 10 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten über 3 Wochen wird Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO indiziert; Schwelle als Vermutungsregel, im Einzelfall widerleglich. Verifikation des konkreten Az. erforderlich.
54- BGH-Linie zur **Zahlungsstockung**: vorübergehende Liquiditätslücke unter 3 Wochen ist Zahlungsstockung, keine Zahlungsunfähigkeit.
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56## Anti-Halluzinations-Hinweise
57- 10-Prozent / 3 Wochen sind durch BGH ständige Rechtsprechung — keine erfundenen Az.
58- Liquiditätsstatus (Stichtagsbetrachtung) ≠ Liquiditätsplan (Vorausschau) — Begriffe sauber trennen.
59- Direkte Methode ist in der Krise zwingend, indirekte Methode nur für langfristige strategische Planung geeignet.