Dieser Skill ersetzt keine rechtliche, datenschutzrechtliche oder
IT-sicherheitsrechtliche Einzelfallpruefung durch die zustaendige
Fachstelle (z. B. Rechtsamt/Justiziariat, Datenschutzbeauftragte,
IT-Sicherheitsbeauftragte) und keine verbindliche Entscheidung der
zustaendigen Behoerde. Die Ausgabe ist eine Arbeitshilfe ohne Gewaehr. Im
Einzelfall ist die zustaendige Fachaufsicht, die bzw. der
Datenschutzbeauftragte oder die Rechtsabteilung zu konsultieren.
Pruefung des Digitalisierungsstands der Schulverwaltung
Zweck / Anwendungsfall
Strukturierte Pruefung des Digitalisierungsstands von
Schulverwaltungsprozessen eines Schultraegers bzw. einer Kommune, etwa der
digitalen Schulanmeldung, der Anbindung einer Lernplattform oder des
Einsatzes einer Schulverwaltungssoftware. Dieser Skill wird genutzt, wenn
ein Schultraeger, ein Schulamt oder eine Kommune vor einer
Beschaffungsentscheidung, einer Pflichtenheft-Erstellung oder einem
Digitalisierungs-Statusbericht strukturiert pruefen moechte, welche
fachlichen, datenschutzrechtlichen und technischen Anforderungen erfuellt
sind und wo Luecken bestehen. Schulrecht ist in Deutschland Landesrecht;
dieser Skill liefert daher keine abschliessende rechtliche Einordnung,
sondern einen strukturierten Pruefrahmen, der mit dem jeweils
einschlaegigen Landesschulgesetz und den ergaenzenden Verordnungen des
betroffenen Bundeslandes abzugleichen ist.
Eingaben
- Betroffenes Bundesland und Schulform (z. B. Grundschule,
weiterfuehrende Schule, Berufsschule), da Schulrecht Landesrecht ist.
- Traegerschaft der Schule (kommunaler Schultraeger, freier Traeger) und
Zustaendigkeit fuer die jeweiligen Verwaltungsprozesse.
- Zu pruefende Prozesse (z. B. Schulanmeldung/Schuelerverwaltung,
Anbindung einer Lernplattform, Einsatz einer
Schulverwaltungssoftware, Kommunikation mit Eltern, Verwaltung von
Noten/Zeugnissen, Vertretungsplanung).
- Aktueller Digitalisierungsstand je Prozess (papierbasiert, hybrid,
vollstaendig digital, Medienbrueche).
- Eingesetzte oder geplante Software/Plattformen und deren
Betreibermodell (Eigenbetrieb, Landes-/Kommunalrechenzentrum, externer
Anbieter, Auftragsverarbeitung).
- Angaben zu verarbeiteten personenbezogenen Daten von Schuelerinnen,
Schuelern und Erziehungsberechtigten sowie zu Lehrkraeftedaten.
- Angaben zur Hosting-Umgebung und zum Serverstandort.
- Vorhandene Beschluesse, Konzepte oder Vorgaben des zustaendigen
Schultraegers, Schulamts oder Kultusministeriums (z. B.
Medienentwicklungsplan, IT-Sicherheitskonzept der Schule).
Ablauf / Checkliste
- Sachverhalt aufbereiten: Bundesland, Schulform, Traegerschaft und zu
pruefende Prozesse dokumentieren.
- Einordnen, welches Landesschulgesetz und welche ergaenzenden
Verordnungen bzw. Erlasse des betroffenen Bundeslandes fuer die
jeweiligen Prozesse einschlaegig sind (z. B. Vorgaben zur
Schuelerdatenverarbeitung, zu Medienentwicklungsplaenen oder zu
zugelassener Schulverwaltungssoftware); konkrete Fundstellen sind vom
Nutzer zu verifizieren.
- Digitalisierungsstand je Prozess erfassen: Schulanmeldung,
Lernplattform-Anbindung, Schulverwaltungssoftware,
Eltern-/Schueler-Kommunikation, Noten- und Zeugnisverwaltung,
Vertretungsplanung; jeweils unterscheiden zwischen papierbasiert,
hybrid (Medienbruch) und durchgaengig digital.
- Pruefen, ob Medienbrueche bestehen (z. B. digitale Anmeldung, aber
anschliessende manuelle Uebertragung in ein papierbasiertes
Schuelerverzeichnis) und welche Prozessschritte davon betroffen sind.
- Datenschutzrechtliche Grundpruefung vornehmen: Rechtsgrundlage der
Verarbeitung von Schueler- und Lehrkraeftedaten, Einwilligungs- oder
Informationspflichten gegenuber Erziehungsberechtigten,
Auftragsverarbeitungsvertrag bei externem Anbieter, Serverstandort,
Loeschkonzept fuer Schuelerdaten nach Schulabgang.
- IT-sicherheitsrechtliche Grundpruefung vornehmen: Authentifizierung
von Lehrkraeften, Schuelerinnen/Schuelern und Erziehungsberechtigten,
Verschluesselung der Datenuebertragung, Update- und
Patch-Management, Schnittstellen zwischen Schulverwaltungssoftware,
Lernplattform und ggf. dem Schulamt bzw. der Kommune.
- Pruefen, ob die eingesetzte oder geplante Software den Vorgaben des
zustaendigen Kultusministeriums bzw. Schultraegers entspricht (z. B.
Zulassung/Empfehlung bestimmter Schulverwaltungs- oder
Lernplattform-Loesungen im jeweiligen Bundesland).
- Pruefen, ob Barrierefreiheit und Zugaenglichkeit fuer
Erziehungsberechtigte und Schuelerinnen/Schueler mit
Beeintraechtigungen bei den digitalen Angeboten beruecksichtigt sind.
- Pruefen, ob ein Beteiligungsprozess mit relevanten Gremien erfolgt ist
(z. B. Schulleitung, Schulträger, Datenschutzbeauftragte,
Elternbeirat/Schulkonferenz, IT-Sicherheitsbeauftragte).
- Ergebnis formulieren: Digitalisierungsgrad je Prozess, identifizierte
Medienbrueche und Luecken, priorisierte Handlungsempfehlungen,
Hinweis auf zu verifizierendes Landesschulrecht.
Quellenpflicht
Verbindlich: ../../../references/zitierweise-verwaltung.md. Keine
Blindzitate zu Paragrafen, Fristen oder Aktenzeichen — diese sind vom
Nutzer zu verifizieren oder als pruefungsbeduerftig zu kennzeichnen. Dies
gilt insbesondere fuer das jeweils einschlaegige Landesschulgesetz, da
sich Norminhalte und Paragrafennummerierung zwischen den Bundeslaendern
unterscheiden und regelmaessig geaendert werden.
Ausgabeformat
- Vollstaendig ausformulierte Pruefung im Pruefberichtsstil, kein reines
Stichpunkt-Endergebnis.
- Stand-Datum angeben.
- Klar abgegrenztes Ergebnis am Ende ("Ergebnis: ...").
- Hinweis auf verbleibende Unsicherheiten, insbesondere auf das zu
verifizierende Landesschulrecht des betroffenen Bundeslandes.
Beispiele
Beispiel (FIKTIV): Eine fiktive Kommune als Schultraeger einer fiktiven
weiterfuehrenden Schule in einem nicht genannten Bundesland prueft den
Digitalisierungsstand der Schulanmeldung und der Lernplattform-Anbindung.
Die Schulanmeldung erfolgt bislang papierbasiert mit anschliessender
manueller Erfassung in der Schulverwaltungssoftware; die
Lernplattform wird von einem externen Anbieter betrieben, ein
Auftragsverarbeitungsvertrag liegt vor, ein Loeschkonzept fuer
Schuelerdaten nach Schulabgang fehlt bislang. Ergebnis (fiktiv): Bei der
Schulanmeldung besteht ein Medienbruch durch die manuelle Nacherfassung;
bei der Lernplattform-Anbindung ist die vertragliche Grundlage
vorhanden, jedoch fehlt ein Loeschkonzept, das vor einer
Weiternutzung mit der zustaendigen Datenschutzbeauftragten und dem
zustaendigen Schulamt zu klaeren ist; die Vereinbarkeit mit dem
einschlaegigen Landesschulgesetz und etwaigen Vorgaben des
Kultusministeriums ist im Einzelfall noch zu pruefen.
Normen und Standards
- Das jeweils einschlaegige Landesschulgesetz des betroffenen
Bundeslandes (Schulrecht ist Landesrecht; Fundstelle und
Paragrafennummerierung vor Verwendung verifizieren).
- Ergaenzende Verordnungen, Erlasse oder Verwaltungsvorschriften des
zustaendigen Kultusministeriums bzw. der Schulaufsicht (z. B. zu
zugelassener Schulverwaltungssoftware oder Medienentwicklungsplaenen).
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere zu Rechtsgrundlagen
der Verarbeitung von Schueler- und Lehrkraeftedaten, Auftrags-
verarbeitung und Drittlandtransfers (Fundstelle vor Verwendung
verifizieren).
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und ggf. Landesdatenschutzgesetz des
betroffenen Bundeslandes.
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) bzw. die
entsprechende Landesverordnung zur digitalen Barrierefreiheit.
- IT-Sicherheitsstandards (z. B. BSI-Grundschutz), soweit von der
Kommune, dem Schultraeger oder dem zustaendigen IT-Dienstleister
angewendet.
- Hinweis: Zustaendigkeiten und ergaenzende Vorgaben koennen je
Bundesland, Schultraeger und Kommune erheblich variieren — das jeweils
einschlaegige Landesrecht ist zu pruefen.
1---2name: digitales-bildungswesen-schulverwaltung-pruefung3description: Prueft den Digitalisierungsstand von Schulverwaltungsprozessen eines Schultraegers bzw. einer Kommune zum Beispiel Schulanmeldung Lernplattform-Anbindung und Schulverwaltungssoftware. Methodik Sachverhaltsaufbereitung Einordnung Anforderungen Umsetzungsschritte Ergebnis. Output ausformulierte Pruefung mit Ergebnis zum Digitalisierungsstand.4---56> Dieser Skill ersetzt keine rechtliche, datenschutzrechtliche oder7> IT-sicherheitsrechtliche Einzelfallpruefung durch die zustaendige8> Fachstelle (z. B. Rechtsamt/Justiziariat, Datenschutzbeauftragte,9> IT-Sicherheitsbeauftragte) und keine verbindliche Entscheidung der10> zustaendigen Behoerde. Die Ausgabe ist eine Arbeitshilfe ohne Gewaehr. Im11> Einzelfall ist die zustaendige Fachaufsicht, die bzw. der12> Datenschutzbeauftragte oder die Rechtsabteilung zu konsultieren.1314# Pruefung des Digitalisierungsstands der Schulverwaltung1516## Zweck / Anwendungsfall1718Strukturierte Pruefung des Digitalisierungsstands von19Schulverwaltungsprozessen eines Schultraegers bzw. einer Kommune, etwa der20digitalen Schulanmeldung, der Anbindung einer Lernplattform oder des21Einsatzes einer Schulverwaltungssoftware. Dieser Skill wird genutzt, wenn22ein Schultraeger, ein Schulamt oder eine Kommune vor einer23Beschaffungsentscheidung, einer Pflichtenheft-Erstellung oder einem24Digitalisierungs-Statusbericht strukturiert pruefen moechte, welche25fachlichen, datenschutzrechtlichen und technischen Anforderungen erfuellt26sind und wo Luecken bestehen. Schulrecht ist in Deutschland Landesrecht;27dieser Skill liefert daher keine abschliessende rechtliche Einordnung,28sondern einen strukturierten Pruefrahmen, der mit dem jeweils29einschlaegigen Landesschulgesetz und den ergaenzenden Verordnungen des30betroffenen Bundeslandes abzugleichen ist.3132## Eingaben3334- Betroffenes Bundesland und Schulform (z. B. Grundschule,35 weiterfuehrende Schule, Berufsschule), da Schulrecht Landesrecht ist.36- Traegerschaft der Schule (kommunaler Schultraeger, freier Traeger) und37 Zustaendigkeit fuer die jeweiligen Verwaltungsprozesse.38- Zu pruefende Prozesse (z. B. Schulanmeldung/Schuelerverwaltung,39 Anbindung einer Lernplattform, Einsatz einer40 Schulverwaltungssoftware, Kommunikation mit Eltern, Verwaltung von41 Noten/Zeugnissen, Vertretungsplanung).42- Aktueller Digitalisierungsstand je Prozess (papierbasiert, hybrid,43 vollstaendig digital, Medienbrueche).44- Eingesetzte oder geplante Software/Plattformen und deren45 Betreibermodell (Eigenbetrieb, Landes-/Kommunalrechenzentrum, externer46 Anbieter, Auftragsverarbeitung).47- Angaben zu verarbeiteten personenbezogenen Daten von Schuelerinnen,48 Schuelern und Erziehungsberechtigten sowie zu Lehrkraeftedaten.49- Angaben zur Hosting-Umgebung und zum Serverstandort.50- Vorhandene Beschluesse, Konzepte oder Vorgaben des zustaendigen51 Schultraegers, Schulamts oder Kultusministeriums (z. B.52 Medienentwicklungsplan, IT-Sicherheitskonzept der Schule).5354## Ablauf / Checkliste55561. Sachverhalt aufbereiten: Bundesland, Schulform, Traegerschaft und zu57 pruefende Prozesse dokumentieren.582. Einordnen, welches Landesschulgesetz und welche ergaenzenden59 Verordnungen bzw. Erlasse des betroffenen Bundeslandes fuer die60 jeweiligen Prozesse einschlaegig sind (z. B. Vorgaben zur61 Schuelerdatenverarbeitung, zu Medienentwicklungsplaenen oder zu62 zugelassener Schulverwaltungssoftware); konkrete Fundstellen sind vom63 Nutzer zu verifizieren.643. Digitalisierungsstand je Prozess erfassen: Schulanmeldung,65 Lernplattform-Anbindung, Schulverwaltungssoftware,66 Eltern-/Schueler-Kommunikation, Noten- und Zeugnisverwaltung,67 Vertretungsplanung; jeweils unterscheiden zwischen papierbasiert,68 hybrid (Medienbruch) und durchgaengig digital.694. Pruefen, ob Medienbrueche bestehen (z. B. digitale Anmeldung, aber70 anschliessende manuelle Uebertragung in ein papierbasiertes71 Schuelerverzeichnis) und welche Prozessschritte davon betroffen sind.725. Datenschutzrechtliche Grundpruefung vornehmen: Rechtsgrundlage der73 Verarbeitung von Schueler- und Lehrkraeftedaten, Einwilligungs- oder74 Informationspflichten gegenuber Erziehungsberechtigten,75 Auftragsverarbeitungsvertrag bei externem Anbieter, Serverstandort,76 Loeschkonzept fuer Schuelerdaten nach Schulabgang.776. IT-sicherheitsrechtliche Grundpruefung vornehmen: Authentifizierung78 von Lehrkraeften, Schuelerinnen/Schuelern und Erziehungsberechtigten,79 Verschluesselung der Datenuebertragung, Update- und80 Patch-Management, Schnittstellen zwischen Schulverwaltungssoftware,81 Lernplattform und ggf. dem Schulamt bzw. der Kommune.827. Pruefen, ob die eingesetzte oder geplante Software den Vorgaben des83 zustaendigen Kultusministeriums bzw. Schultraegers entspricht (z. B.84 Zulassung/Empfehlung bestimmter Schulverwaltungs- oder85 Lernplattform-Loesungen im jeweiligen Bundesland).868. Pruefen, ob Barrierefreiheit und Zugaenglichkeit fuer87 Erziehungsberechtigte und Schuelerinnen/Schueler mit88 Beeintraechtigungen bei den digitalen Angeboten beruecksichtigt sind.899. Pruefen, ob ein Beteiligungsprozess mit relevanten Gremien erfolgt ist90 (z. B. Schulleitung, Schulträger, Datenschutzbeauftragte,91 Elternbeirat/Schulkonferenz, IT-Sicherheitsbeauftragte).9210. Ergebnis formulieren: Digitalisierungsgrad je Prozess, identifizierte93 Medienbrueche und Luecken, priorisierte Handlungsempfehlungen,94 Hinweis auf zu verifizierendes Landesschulrecht.9596## Quellenpflicht9798Verbindlich: `../../../references/zitierweise-verwaltung.md`. Keine99Blindzitate zu Paragrafen, Fristen oder Aktenzeichen — diese sind vom100Nutzer zu verifizieren oder als pruefungsbeduerftig zu kennzeichnen. Dies101gilt insbesondere fuer das jeweils einschlaegige Landesschulgesetz, da102sich Norminhalte und Paragrafennummerierung zwischen den Bundeslaendern103unterscheiden und regelmaessig geaendert werden.104105## Ausgabeformat106107- Vollstaendig ausformulierte Pruefung im Pruefberichtsstil, kein reines108 Stichpunkt-Endergebnis.109- Stand-Datum angeben.110- Klar abgegrenztes Ergebnis am Ende ("Ergebnis: ...").111- Hinweis auf verbleibende Unsicherheiten, insbesondere auf das zu112 verifizierende Landesschulrecht des betroffenen Bundeslandes.113114## Beispiele115116Beispiel (FIKTIV): Eine fiktive Kommune als Schultraeger einer fiktiven117weiterfuehrenden Schule in einem nicht genannten Bundesland prueft den118Digitalisierungsstand der Schulanmeldung und der Lernplattform-Anbindung.119Die Schulanmeldung erfolgt bislang papierbasiert mit anschliessender120manueller Erfassung in der Schulverwaltungssoftware; die121Lernplattform wird von einem externen Anbieter betrieben, ein122Auftragsverarbeitungsvertrag liegt vor, ein Loeschkonzept fuer123Schuelerdaten nach Schulabgang fehlt bislang. Ergebnis (fiktiv): Bei der124Schulanmeldung besteht ein Medienbruch durch die manuelle Nacherfassung;125bei der Lernplattform-Anbindung ist die vertragliche Grundlage126vorhanden, jedoch fehlt ein Loeschkonzept, das vor einer127Weiternutzung mit der zustaendigen Datenschutzbeauftragten und dem128zustaendigen Schulamt zu klaeren ist; die Vereinbarkeit mit dem129einschlaegigen Landesschulgesetz und etwaigen Vorgaben des130Kultusministeriums ist im Einzelfall noch zu pruefen.131132## Normen und Standards133134- Das jeweils einschlaegige Landesschulgesetz des betroffenen135 Bundeslandes (Schulrecht ist Landesrecht; Fundstelle und136 Paragrafennummerierung vor Verwendung verifizieren).137- Ergaenzende Verordnungen, Erlasse oder Verwaltungsvorschriften des138 zustaendigen Kultusministeriums bzw. der Schulaufsicht (z. B. zu139 zugelassener Schulverwaltungssoftware oder Medienentwicklungsplaenen).140- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere zu Rechtsgrundlagen141 der Verarbeitung von Schueler- und Lehrkraeftedaten, Auftrags-142 verarbeitung und Drittlandtransfers (Fundstelle vor Verwendung143 verifizieren).144- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und ggf. Landesdatenschutzgesetz des145 betroffenen Bundeslandes.146- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) bzw. die147 entsprechende Landesverordnung zur digitalen Barrierefreiheit.148- IT-Sicherheitsstandards (z. B. BSI-Grundschutz), soweit von der149 Kommune, dem Schultraeger oder dem zustaendigen IT-Dienstleister150 angewendet.151- Hinweis: Zustaendigkeiten und ergaenzende Vorgaben koennen je152 Bundesland, Schultraeger und Kommune erheblich variieren — das jeweils153 einschlaegige Landesrecht ist zu pruefen.