Dieser Skill ersetzt keine rechtliche, datenschutzrechtliche oder
IT-sicherheitsrechtliche Einzelfallpruefung durch die zustaendige
Fachstelle (z. B. Rechtsamt/Justiziariat, Datenschutzbeauftragte,
IT-Sicherheitsbeauftragte) und keine verbindliche Entscheidung der
zustaendigen Behoerde. Die Ausgabe ist eine Arbeitshilfe ohne Gewaehr. Im
Einzelfall ist die zustaendige Fachaufsicht, die bzw. der
Datenschutzbeauftragte oder die Rechtsabteilung zu konsultieren.
Pruefung des Wallet-Einsatzes (EUDI-Wallet) fuer eine Verwaltungsleistung
Zweck / Anwendungsfall
Pruefung, ob fuer eine konkrete Verwaltungsleistung Nachweise oder
Attribute ueber eine digitale Wallet, insbesondere die European Digital
Identity Wallet (EUDI-Wallet) im Rahmen des eIDAS-Rechtsrahmens, entgegen-
genommen oder ausgestellt werden koennen. Der Skill wird genutzt, wenn
eine Behoerde prueft, ob sie als ausstellende Stelle (z. B. fuer
Bescheinigungen, Berechtigungen, Fuehrerscheine) oder als pruefende Stelle
(Verifizierer von vorgelegten Nachweisen) im Wallet-Oekosystem auftreten
soll oder kann.
Eingaben
- Bezeichnung der Verwaltungsleistung und der dabei benoetigten oder
ausgestellten Nachweise (z. B. Meldebescheinigung, Fuehrerschein,
Studienbescheinigung, Gewerbeerlaubnis).
- Angabe, ob die Behoerde als ausstellende Stelle (Issuer), als pruefende
Stelle (Verifier) oder beides auftreten soll.
- Aktueller Nachweisweg (Papierdokument, PDF, bereits vorhandene
digitale Bescheinigung).
- Informationen zum technischen Reifegrad der Behoerde (vorhandene
PKI-Infrastruktur, Anbindung an nationale eID-Vertrauensdienste).
- Angabe, ob der Nachweis bereits in einem strukturierten Datenmodell
(z. B. FIM-Datenfeldbaustein) vorliegt.
Ablauf / Checkliste
- Sachverhalt aufbereiten: Verwaltungsleistung, betroffener Nachweis und
gewuenschte Rolle der Behoerde (Issuer/Verifier) erfassen.
- Pruefen, ob der Nachweis inhaltlich fuer eine Attestierung (Attribute
Attestation) im Sinne des eIDAS-Rahmens geeignet ist, d. h. ob es sich
um ein klar abgrenzbares, von der Behoerde bestaetigtes Attribut oder
Dokument handelt.
- Pruefen, welche Vertrauensstufe fuer die Ausstellung erforderlich ist
und ob die Behoerde bereits ueber die notwendige technische und
organisatorische Infrastruktur (qualifizierte elektronische Siegel/
Signatur, Anbindung an einen Vertrauensdienst) verfuegt — Bezug zu
Skill
elektronische-signatur-siegel-einordnung.
- Pruefen, ob fuer den Empfang vorgelegter Wallet-Nachweise eine
Verifikationsschnittstelle (z. B. ueber einen OpenID4VP-basierten
Pruefdienst) vorgesehen oder bereits vorhanden ist.
- Datenschutzrechtliche Aspekte pruefen: Datenminimierung bei selektiver
Offenlegung (selective disclosure), Speicherung und Loeschung
uebermittelter Attribute bei der Behoerde — Bezug zu Skill
datenschutz-folgenabschaetzung-pruefung.
- Pruefen, ob eine Once-Only-faehige Anbindung an bestehende Register
sinnvoll ist, statt Attribute doppelt zu erfassen — Bezug zu Skill
registermodernisierung-once-only-pruefung.
- Technische und organisatorische Voraussetzungen sowie offene Fragen
(z. B. nationale Umsetzung, Zertifizierungspflichten, Zeitplan der
eIDAS-2.0-Einfuehrung) benennen.
- Ergebnis mit Eignungseinschaetzung je Nachweis ausformulieren.
Quellenpflicht
Verbindlich: ../../../references/zitierweise-verwaltung.md. Keine
Blindzitate zu Beschlussnummern, Versionsstaenden oder Paragrafen — diese
sind vom Nutzer zu verifizieren oder als pruefungsbeduerftig zu
kennzeichnen. Der eIDAS-2.0-Rahmen und die zugehoerigen
Durchfuehrungsrechtsakte entwickeln sich laufend weiter; Fundstellen und
Anwendbarkeitsdaten sind vor Verwendung zu verifizieren.
Ausgabeformat
- Vollstaendig ausformulierte Pruefung im Pruefberichtsstil, kein reines
Stichpunkt-Endergebnis.
- Stand-Datum angeben.
- Klar abgegrenztes Ergebnis am Ende ("Ergebnis: ...").
- Hinweis auf verbleibende Unsicherheiten, insbesondere zum laufenden
nationalen Umsetzungsstand der eIDAS-2.0-Vorgaben.
Beispiele
Beispiel (FIKTIV): Eine fiktive Kreisverwaltung prueft, ob sie
Fuehrerscheine zukuenftig zusaetzlich als digitalen Nachweis in einer
EUDI-Wallet ausstellen kann, damit Buergerinnen und Buerger den Nachweis
bei einer Verkehrskontrolle oder Fahrzeuganmietung digital vorlegen
koennen. Die Pruefung ergibt: Der Fuehrerschein ist inhaltlich fuer eine
Attestierung geeignet (klar abgrenzbares, amtlich bestaetigtes Attribut),
die Kreisverwaltung verfuegt jedoch noch nicht ueber eine Anbindung an
einen qualifizierten Vertrauensdienst fuer die Ausstellung signierter
Attestierungen. Empfehlung: Abstimmung mit der zustaendigen Landesbehoerde
zur geplanten Pilotierung des digitalen Fuehrerscheins, keine
eigenstaendige technische Umsetzung vor Klaerung der zentralen
Infrastruktur und des nationalen Zeitplans.
Normen und Standards
- Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) in der durch die
eIDAS-2.0-Novelle geaenderten Fassung (Fundstelle und Anwendbarkeitsdatum
vor Verwendung verifizieren).
- Durchfuehrungsrechtsakte zum European Digital Identity Framework
(technische Spezifikationen, Architecture and Reference Framework;
Versionsstand vor Verwendung verifizieren).
- Allgemeine Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinsichtlich
Datenminimierung und Zweckbindung bei der Attributuebermittlung.
- Nationales Umsetzungsgesetz zur eIDAS-2.0-Novelle, soweit vorhanden
(Fundstelle vor Verwendung verifizieren).
1---2name: eudi-wallet-einsatzpruefung3description: Pruefung ob und wie eine digitale Wallet zum Beispiel die EUDI-Wallet zur Vorlage von Nachweisen oder Attributen fuer eine Verwaltungsleistung genutzt werden kann. Methodik Analyse der benoetigten Nachweise Pruefung der Ausstellung als Attestierung Pruefung des Empfangs und der Verifikation durch die Behoerde Einordnung in den eIDAS-Rahmen. Output ausformulierter Pruefbericht mit Eignungseinschaetzung je Nachweis und offenen technischen Voraussetzungen.4---56> Dieser Skill ersetzt keine rechtliche, datenschutzrechtliche oder7> IT-sicherheitsrechtliche Einzelfallpruefung durch die zustaendige8> Fachstelle (z. B. Rechtsamt/Justiziariat, Datenschutzbeauftragte,9> IT-Sicherheitsbeauftragte) und keine verbindliche Entscheidung der10> zustaendigen Behoerde. Die Ausgabe ist eine Arbeitshilfe ohne Gewaehr. Im11> Einzelfall ist die zustaendige Fachaufsicht, die bzw. der12> Datenschutzbeauftragte oder die Rechtsabteilung zu konsultieren.1314# Pruefung des Wallet-Einsatzes (EUDI-Wallet) fuer eine Verwaltungsleistung1516## Zweck / Anwendungsfall1718Pruefung, ob fuer eine konkrete Verwaltungsleistung Nachweise oder19Attribute ueber eine digitale Wallet, insbesondere die European Digital20Identity Wallet (EUDI-Wallet) im Rahmen des eIDAS-Rechtsrahmens, entgegen-21genommen oder ausgestellt werden koennen. Der Skill wird genutzt, wenn22eine Behoerde prueft, ob sie als ausstellende Stelle (z. B. fuer23Bescheinigungen, Berechtigungen, Fuehrerscheine) oder als pruefende Stelle24(Verifizierer von vorgelegten Nachweisen) im Wallet-Oekosystem auftreten25soll oder kann.2627## Eingaben2829- Bezeichnung der Verwaltungsleistung und der dabei benoetigten oder30 ausgestellten Nachweise (z. B. Meldebescheinigung, Fuehrerschein,31 Studienbescheinigung, Gewerbeerlaubnis).32- Angabe, ob die Behoerde als ausstellende Stelle (Issuer), als pruefende33 Stelle (Verifier) oder beides auftreten soll.34- Aktueller Nachweisweg (Papierdokument, PDF, bereits vorhandene35 digitale Bescheinigung).36- Informationen zum technischen Reifegrad der Behoerde (vorhandene37 PKI-Infrastruktur, Anbindung an nationale eID-Vertrauensdienste).38- Angabe, ob der Nachweis bereits in einem strukturierten Datenmodell39 (z. B. FIM-Datenfeldbaustein) vorliegt.4041## Ablauf / Checkliste42431. Sachverhalt aufbereiten: Verwaltungsleistung, betroffener Nachweis und44 gewuenschte Rolle der Behoerde (Issuer/Verifier) erfassen.452. Pruefen, ob der Nachweis inhaltlich fuer eine Attestierung (Attribute46 Attestation) im Sinne des eIDAS-Rahmens geeignet ist, d. h. ob es sich47 um ein klar abgrenzbares, von der Behoerde bestaetigtes Attribut oder48 Dokument handelt.493. Pruefen, welche Vertrauensstufe fuer die Ausstellung erforderlich ist50 und ob die Behoerde bereits ueber die notwendige technische und51 organisatorische Infrastruktur (qualifizierte elektronische Siegel/52 Signatur, Anbindung an einen Vertrauensdienst) verfuegt — Bezug zu53 Skill `elektronische-signatur-siegel-einordnung`.544. Pruefen, ob fuer den Empfang vorgelegter Wallet-Nachweise eine55 Verifikationsschnittstelle (z. B. ueber einen OpenID4VP-basierten56 Pruefdienst) vorgesehen oder bereits vorhanden ist.575. Datenschutzrechtliche Aspekte pruefen: Datenminimierung bei selektiver58 Offenlegung (selective disclosure), Speicherung und Loeschung59 uebermittelter Attribute bei der Behoerde — Bezug zu Skill60 `datenschutz-folgenabschaetzung-pruefung`.616. Pruefen, ob eine Once-Only-faehige Anbindung an bestehende Register62 sinnvoll ist, statt Attribute doppelt zu erfassen — Bezug zu Skill63 `registermodernisierung-once-only-pruefung`.647. Technische und organisatorische Voraussetzungen sowie offene Fragen65 (z. B. nationale Umsetzung, Zertifizierungspflichten, Zeitplan der66 eIDAS-2.0-Einfuehrung) benennen.678. Ergebnis mit Eignungseinschaetzung je Nachweis ausformulieren.6869## Quellenpflicht7071Verbindlich: `../../../references/zitierweise-verwaltung.md`. Keine72Blindzitate zu Beschlussnummern, Versionsstaenden oder Paragrafen — diese73sind vom Nutzer zu verifizieren oder als pruefungsbeduerftig zu74kennzeichnen. Der eIDAS-2.0-Rahmen und die zugehoerigen75Durchfuehrungsrechtsakte entwickeln sich laufend weiter; Fundstellen und76Anwendbarkeitsdaten sind vor Verwendung zu verifizieren.7778## Ausgabeformat7980- Vollstaendig ausformulierte Pruefung im Pruefberichtsstil, kein reines81 Stichpunkt-Endergebnis.82- Stand-Datum angeben.83- Klar abgegrenztes Ergebnis am Ende ("Ergebnis: ...").84- Hinweis auf verbleibende Unsicherheiten, insbesondere zum laufenden85 nationalen Umsetzungsstand der eIDAS-2.0-Vorgaben.8687## Beispiele8889Beispiel (FIKTIV): Eine fiktive Kreisverwaltung prueft, ob sie90Fuehrerscheine zukuenftig zusaetzlich als digitalen Nachweis in einer91EUDI-Wallet ausstellen kann, damit Buergerinnen und Buerger den Nachweis92bei einer Verkehrskontrolle oder Fahrzeuganmietung digital vorlegen93koennen. Die Pruefung ergibt: Der Fuehrerschein ist inhaltlich fuer eine94Attestierung geeignet (klar abgrenzbares, amtlich bestaetigtes Attribut),95die Kreisverwaltung verfuegt jedoch noch nicht ueber eine Anbindung an96einen qualifizierten Vertrauensdienst fuer die Ausstellung signierter97Attestierungen. Empfehlung: Abstimmung mit der zustaendigen Landesbehoerde98zur geplanten Pilotierung des digitalen Fuehrerscheins, keine99eigenstaendige technische Umsetzung vor Klaerung der zentralen100Infrastruktur und des nationalen Zeitplans.101102## Normen und Standards103104- Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) in der durch die105 eIDAS-2.0-Novelle geaenderten Fassung (Fundstelle und Anwendbarkeitsdatum106 vor Verwendung verifizieren).107- Durchfuehrungsrechtsakte zum European Digital Identity Framework108 (technische Spezifikationen, Architecture and Reference Framework;109 Versionsstand vor Verwendung verifizieren).110- Allgemeine Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinsichtlich111 Datenminimierung und Zweckbindung bei der Attributuebermittlung.112- Nationales Umsetzungsgesetz zur eIDAS-2.0-Novelle, soweit vorhanden113 (Fundstelle vor Verwendung verifizieren).