Dieser Skill ersetzt keine rechtliche, datenschutzrechtliche oder
organisationsrechtliche Einzelfallpruefung durch die zustaendige
Fachstelle (z. B. Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte,
Organisationsreferat) und keine verbindliche Entscheidung der
zustaendigen Behoerde. Die Ausgabe ist eine Arbeitshilfe ohne Gewaehr. Im
Einzelfall ist die zustaendige Fachaufsicht oder die Rechtsabteilung zu
konsultieren.
Pruefung der laenderuebergreifenden Nachnutzbarkeit eines Standards
Zweck / Anwendungsfall
Pruefung, ob ein in einem Land oder Bundesressort bereits entwickelter
Standard, eine Schnittstelle oder eine IT-Plattform von einer anderen
Behoerde oder einem anderen Land nachgenutzt werden kann, angelehnt an
die Logik des "Einer-fuer-Alle" (EfA)-Prinzips und der
IT-Planungsrat-Beschlusspraxis.
Eingaben
- Beschreibung des bestehenden Standards bzw. der Plattform (Zweck,
Betreiber, Reifegrad, Rechtsgrundlage der Bereitstellung).
- Eigener Bedarf: welches Problem soll mit der Nachnutzung geloest werden.
- Technische Rahmenbedingungen der eigenen Behoerde (vorhandene
IT-Infrastruktur, Schnittstellenstandards).
- Bekannte vertragliche oder finanzielle Rahmenbedingungen der
Nachnutzung (Betreibermodell, Kostenbeteiligung), soweit bekannt.
- Zeithorizont fuer eine etwaige Migration.
Ablauf / Checkliste
- Sachverhalt aufbereiten: bestehenden Standard/Plattform und eigenen
Bedarf gegenueberstellen.
- Bestandsaufnahme: Reifegrad, Betreiberstruktur und bisherige
Nachnutzer des Standards erfassen.
- Eignungspruefung: fachliche und technische Passung zum eigenen Bedarf
bewerten (Funktionsumfang, Schnittstellenkompatibilitaet,
Barrierefreiheit, Mehrsprachigkeit falls relevant).
- Governance-Rahmen einordnen: welche Gremien (IT-Planungsrat,
Fachministerkonferenzen, gemeinsame Lenkungsausschuesse) haben den
Standard beschlossen oder verantworten den Betrieb.
- Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen pruefen: Verwaltungs-
abkommen, Kostenbeteiligungsmodell, Datenschutzkonformitaet als
Pruefhinweis benennen (keine abschliessende Rechtspruefung).
- Migrationsaufwand abschaetzen: technischer und organisatorischer
Aufwand fuer Anbindung bzw. Umstieg.
- Schnittstelle zur Kooperationsfrage herstellen: Hinweis auf Skill
laenderkooperation-projekt-aufsetzen, falls die Nachnutzung eine neue
Gremienstruktur erfordert.
- Ergebnis ausformulieren mit Nachnutzungsempfehlung, Voraussetzungen und
verbleibenden Risiken.
Quellenpflicht
Verbindlich: ../../../references/zitierweise-verwaltung.md. Keine
Blindzitate zu Beschlussnummern oder Rechtsgrundlagen — diese sind vom
Nutzer zu verifizieren oder als pruefungsbeduerftig zu kennzeichnen.
Ausgabeformat
- Vollstaendig ausformulierte Pruefung im Pruefberichtsstil, kein reines
Stichpunkt-Endergebnis.
- Stand-Datum angeben.
- Klar abgegrenztes Ergebnis am Ende ("Ergebnis: ...").
- Hinweis auf verbleibende Unsicherheiten.
Beispiele
Beispiel (fiktiv): Eine Landesbehoerde prueft, ob ein in einem anderen
Bundesland entwickelter Online-Dienst fuer eine Antragsart nach dem
EfA-Prinzip uebernommen werden kann. Die Eignungspruefung zeigt
grundsaetzliche fachliche Passung, jedoch Anpassungsbedarf bei
landesspezifischen Formularfeldern. Die Governance-Pruefung ergibt, dass
eine Beitrittsvereinbarung mit dem Betreiberland sowie eine
Kostenbeteiligung erforderlich sind. Empfehlung: Nachnutzung unter der
Bedingung einer vertraglichen Klaerung der Kostenbeteiligung und eines
Anpassungsprojekts fuer die landesspezifischen Formularfelder.
Normen und Standards
- IT-Planungsrat-Beschluesse zum "Einer-fuer-Alle"-Prinzip und zur
OZG-Nachnutzung (Fundstelle und Beschlussnummer vor Verwendung
verifizieren).
- Vertrag zur Ausfuehrung des Onlinezugangsgesetzes (OZG-Aenderungsgesetz)
bzw. dessen Nachfolgeregelungen (Fundstelle vor Verwendung
verifizieren).
- Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Laendern zu gemeinsamen
IT-Vorhaben, soweit einschlaegig (Fundstelle vor Verwendung
verifizieren).
1---2name: foederale-standardisierung-nachnutzung-pruefung3description: Pruefung ob ein bestehender Standard bzw. eine Plattform laenderuebergreifend nachnutzbar ist nach der Logik von IT-Planungsrat-Beschluessen. Methodik Bestandsaufnahme Eignungspruefung Governance Migrationsaufwand. Output ausformulierte Nachnutzungsempfehlung mit Voraussetzungen.4---56> Dieser Skill ersetzt keine rechtliche, datenschutzrechtliche oder7> organisationsrechtliche Einzelfallpruefung durch die zustaendige8> Fachstelle (z. B. Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte,9> Organisationsreferat) und keine verbindliche Entscheidung der10> zustaendigen Behoerde. Die Ausgabe ist eine Arbeitshilfe ohne Gewaehr. Im11> Einzelfall ist die zustaendige Fachaufsicht oder die Rechtsabteilung zu12> konsultieren.1314# Pruefung der laenderuebergreifenden Nachnutzbarkeit eines Standards1516## Zweck / Anwendungsfall1718Pruefung, ob ein in einem Land oder Bundesressort bereits entwickelter19Standard, eine Schnittstelle oder eine IT-Plattform von einer anderen20Behoerde oder einem anderen Land nachgenutzt werden kann, angelehnt an21die Logik des "Einer-fuer-Alle" (EfA)-Prinzips und der22IT-Planungsrat-Beschlusspraxis.2324## Eingaben2526- Beschreibung des bestehenden Standards bzw. der Plattform (Zweck,27 Betreiber, Reifegrad, Rechtsgrundlage der Bereitstellung).28- Eigener Bedarf: welches Problem soll mit der Nachnutzung geloest werden.29- Technische Rahmenbedingungen der eigenen Behoerde (vorhandene30 IT-Infrastruktur, Schnittstellenstandards).31- Bekannte vertragliche oder finanzielle Rahmenbedingungen der32 Nachnutzung (Betreibermodell, Kostenbeteiligung), soweit bekannt.33- Zeithorizont fuer eine etwaige Migration.3435## Ablauf / Checkliste36371. Sachverhalt aufbereiten: bestehenden Standard/Plattform und eigenen38 Bedarf gegenueberstellen.392. Bestandsaufnahme: Reifegrad, Betreiberstruktur und bisherige40 Nachnutzer des Standards erfassen.413. Eignungspruefung: fachliche und technische Passung zum eigenen Bedarf42 bewerten (Funktionsumfang, Schnittstellenkompatibilitaet,43 Barrierefreiheit, Mehrsprachigkeit falls relevant).444. Governance-Rahmen einordnen: welche Gremien (IT-Planungsrat,45 Fachministerkonferenzen, gemeinsame Lenkungsausschuesse) haben den46 Standard beschlossen oder verantworten den Betrieb.475. Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen pruefen: Verwaltungs-48 abkommen, Kostenbeteiligungsmodell, Datenschutzkonformitaet als49 Pruefhinweis benennen (keine abschliessende Rechtspruefung).506. Migrationsaufwand abschaetzen: technischer und organisatorischer51 Aufwand fuer Anbindung bzw. Umstieg.527. Schnittstelle zur Kooperationsfrage herstellen: Hinweis auf Skill53 `laenderkooperation-projekt-aufsetzen`, falls die Nachnutzung eine neue54 Gremienstruktur erfordert.558. Ergebnis ausformulieren mit Nachnutzungsempfehlung, Voraussetzungen und56 verbleibenden Risiken.5758## Quellenpflicht5960Verbindlich: `../../../references/zitierweise-verwaltung.md`. Keine61Blindzitate zu Beschlussnummern oder Rechtsgrundlagen — diese sind vom62Nutzer zu verifizieren oder als pruefungsbeduerftig zu kennzeichnen.6364## Ausgabeformat6566- Vollstaendig ausformulierte Pruefung im Pruefberichtsstil, kein reines67 Stichpunkt-Endergebnis.68- Stand-Datum angeben.69- Klar abgegrenztes Ergebnis am Ende ("Ergebnis: ...").70- Hinweis auf verbleibende Unsicherheiten.7172## Beispiele7374Beispiel (fiktiv): Eine Landesbehoerde prueft, ob ein in einem anderen75Bundesland entwickelter Online-Dienst fuer eine Antragsart nach dem76EfA-Prinzip uebernommen werden kann. Die Eignungspruefung zeigt77grundsaetzliche fachliche Passung, jedoch Anpassungsbedarf bei78landesspezifischen Formularfeldern. Die Governance-Pruefung ergibt, dass79eine Beitrittsvereinbarung mit dem Betreiberland sowie eine80Kostenbeteiligung erforderlich sind. Empfehlung: Nachnutzung unter der81Bedingung einer vertraglichen Klaerung der Kostenbeteiligung und eines82Anpassungsprojekts fuer die landesspezifischen Formularfelder.8384## Normen und Standards8586- IT-Planungsrat-Beschluesse zum "Einer-fuer-Alle"-Prinzip und zur87 OZG-Nachnutzung (Fundstelle und Beschlussnummer vor Verwendung88 verifizieren).89- Vertrag zur Ausfuehrung des Onlinezugangsgesetzes (OZG-Aenderungsgesetz)90 bzw. dessen Nachfolgeregelungen (Fundstelle vor Verwendung91 verifizieren).92- Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Laendern zu gemeinsamen93 IT-Vorhaben, soweit einschlaegig (Fundstelle vor Verwendung94 verifizieren).