Anspruchstabelle
Zweck
Systematische Prüfung und Visualisierung aller Tatbestandsmerkmale eines zivilrechtlichen Anspruchs oder einer Einrede (z. B. § 280 Abs. 1, 3, § 281 BGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 1 UWG) oder einer patentrechtlichen Verletzungsanalyse (Anspruchsmerkmal für Anspruchsmerkmal). Das Plugin erstellt eine Tabelle mit dem aktuellen Beweisstand, markiert Lücken und gibt Handlungsempfehlungen zur Schließung offener Punkte.
Zwei Modi:
--zivil: Zivilrechtliche Ansprüche und Einreden (BGB, HGB, UWG, MarkenG etc.)
--patent: Patentrechtliche Verletzungs- (§§ 9 ff. PatG) oder Nichtigkeitsanalyse (§ 22 PatG i. V. m. §§ 1–5 PatG)
Eingaben
- Aktives Mandat (Slug)
- Modus:
--zivil [Anspruchsnorm] oder --patent [--verletzung | --nichtigkeit] [Patentanspruch-Nr.]
- Relevante Dokumente (Vertrag, Korrespondenz, Zeugenliste, Sachverständigengutachten, Patentschrift, angegriffene Ausführungsform)
- Aktueller Beweisstand (was liegt vor, was ist streitig)
Ablauf
Modus Zivilrecht (--zivil)
Norm zerlegen: Tatbestandsmerkmale des Anspruchs vollständig aufführen (z. B. § 280 Abs. 1 BGB: Schuldverhältnis, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Kausalität). Einreden und Einwendungen des Gegners separat tabellarisieren.
Beweisstand erfassen: Für jedes Element: belegt/unbelegt/streitig; vorhandene Beweismittel (Urkunde, Zeugenaussage, Sachverständigengutachten, Geständnisfiktion § 138 Abs. 3 ZPO, Augenschein § 371 ZPO) eintragen.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Lücken markieren: Fehlende Belege und Beweismittel als [LÜCKE] mit Handlungsempfehlung (z. B. "Beauftragung Sachverständiger", "Auskunftsklage § 242 BGB / § 254 ZPO", "§ 142 ZPO Antrag auf Urkundenvorlage").
Gegenargumente eintragen: Bekannte oder antizipatierte Gegenargumente in Gegenargument-Spalte.
Zusammenfassung: Gesamtbewertung des Beweisrisikos (stark / mittel / schwach) mit Begründung.
Modus Patent (--patent)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Lücken und Risiken: Unklare Merkmale, fehlende Dokumente zur angegriffenen Ausführungsform.
Quellen und Zitierweise
Verbindlich: ../references/zitierweise.md.
Zivilrecht:
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Patent:
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Mes, PatG, 5. Aufl. 2020, § 9 Rn. 22 ff.
- Schulte/Voß, PatG, 10. Aufl. 2017, § 9 Rn. 48 ff.
Ausgabeformat
Zivilrechtliche Anspruchstabelle
Anspruch: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB)
| Nr. |
Tatbestandsmerkmal |
Beweislast |
Beweismittel (vorhanden) |
Status |
Lücke / Maßnahme |
| 1 |
Schuldverhältnis (Vertrag) |
Kläger |
Anlage K1 (Werkvertrag v. 12.03.2022) |
✅ belegt |
– |
| 2 |
Pflichtverletzung (Nichtleistung) |
Kläger |
Mahnung Anlage K3; Zeuge Müller |
⚠️ streitig |
Bekl. bestreitet Verzug; Zugang prüfen |
| 3 |
Fristsetzung (§ 281 Abs. 1) |
Kläger |
Anlage K3 |
⚠️ Zugang bestritten |
[LÜCKE: Rückschein fehlt → Aufgabe Zustellungsnachweis] |
| 4 |
Vertretenmüssen (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB) |
Schuldner (Umkehr) |
– |
✅ vermutet |
Bekl. muss Exkulpation vortragen |
| 5 |
Schaden |
Kläger |
Rechnungen Anlage K5–K7 |
✅ belegt |
– |
| 6 |
Kausalität |
Kläger |
Gutachten (§ 286 ZPO) |
⚠️ offen |
[LÜCKE: SV-Gutachten erforderlich] |
Gesamtbewertung: Mittel – Kernproblem: Nachweis des Zugangs der Fristsetzung und Kausalitätsbeleg durch Sachverständigengutachten.
Risiken / typische Fehler
- Beweislastumkehr übersehen: Bei § 280 Abs. 1 S. 2 BGB liegt Entlastungspflicht beim Schuldner; nicht als Klägeraufgabe eintragen.
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Patentanspruch zu weit ausgelegt: Merkmalsanalyse muss wortsinngemäß beginnen; Äquivalenz erst im zweiten Schritt (BGH – "Schneidmesser II").
- Auskunfts-/Stufenklage nicht berücksichtigt: Bei fehlender Kenntnis des Schadens kann Stufenklage (§ 254 ZPO) sinnvoll sein; Anspruchstabelle sollte Auskunftsstufe separat ausweisen.
1---2name: anspruchstabelle3description: Anspruchstabelle für zivilprozessuales Mandat erstellen: alle Ansprüche und Gegenansprüche tabellarisch erfassen. Normen: §§ 253 261 ZPO. Prüfraster: Anspruchsgrundlage, Betrag, Verjaebrung, Beweisstatus. Output: Anspruchstabelle als Grundlage für Klageschrift oder Erwiderung. Abgrenzung: nicht Streitwertberechnung.4license: Apache-2.05---67# Anspruchstabelle89## Zweck1011Systematische Prüfung und Visualisierung aller Tatbestandsmerkmale eines zivilrechtlichen Anspruchs oder einer Einrede (z. B. § 280 Abs. 1, 3, § 281 BGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 1 UWG) oder einer patentrechtlichen Verletzungsanalyse (Anspruchsmerkmal für Anspruchsmerkmal). Das Plugin erstellt eine Tabelle mit dem aktuellen Beweisstand, markiert Lücken und gibt Handlungsempfehlungen zur Schließung offener Punkte.1213Zwei Modi:14- `--zivil`: Zivilrechtliche Ansprüche und Einreden (BGB, HGB, UWG, MarkenG etc.)15- `--patent`: Patentrechtliche Verletzungs- (§§ 9 ff. PatG) oder Nichtigkeitsanalyse (§ 22 PatG i. V. m. §§ 1–5 PatG)1617## Eingaben1819- Aktives Mandat (Slug)20- Modus: `--zivil [Anspruchsnorm]` oder `--patent [--verletzung | --nichtigkeit] [Patentanspruch-Nr.]`21- Relevante Dokumente (Vertrag, Korrespondenz, Zeugenliste, Sachverständigengutachten, Patentschrift, angegriffene Ausführungsform)22- Aktueller Beweisstand (was liegt vor, was ist streitig)2324## Ablauf2526### Modus Zivilrecht (`--zivil`)27281. **Norm zerlegen:** Tatbestandsmerkmale des Anspruchs vollständig aufführen (z. B. § 280 Abs. 1 BGB: Schuldverhältnis, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Kausalität). Einreden und Einwendungen des Gegners separat tabellarisieren.29302. **Beweisstand erfassen:** Für jedes Element: belegt/unbelegt/streitig; vorhandene Beweismittel (Urkunde, Zeugenaussage, Sachverständigengutachten, Geständnisfiktion § 138 Abs. 3 ZPO, Augenschein § 371 ZPO) eintragen.31323. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.33344. **Lücken markieren:** Fehlende Belege und Beweismittel als **[LÜCKE]** mit Handlungsempfehlung (z. B. "Beauftragung Sachverständiger", "Auskunftsklage § 242 BGB / § 254 ZPO", "§ 142 ZPO Antrag auf Urkundenvorlage").35365. **Gegenargumente eintragen:** Bekannte oder antizipatierte Gegenargumente in Gegenargument-Spalte.37386. **Zusammenfassung:** Gesamtbewertung des Beweisrisikos (stark / mittel / schwach) mit Begründung.3940### Modus Patent (`--patent`)41421. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.432. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.443. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.454. **Lücken und Risiken:** Unklare Merkmale, fehlende Dokumente zur angegriffenen Ausführungsform.4647## Quellen und Zitierweise4849Verbindlich: `../references/zitierweise.md`.5051Zivilrecht:52- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.53- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.5455Patent:56- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.57- Mes, PatG, 5. Aufl. 2020, § 9 Rn. 22 ff.58- Schulte/Voß, PatG, 10. Aufl. 2017, § 9 Rn. 48 ff.5960## Ausgabeformat6162### Zivilrechtliche Anspruchstabelle6364**Anspruch:** Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB)6566| Nr. | Tatbestandsmerkmal | Beweislast | Beweismittel (vorhanden) | Status | Lücke / Maßnahme |67|---|---|---|---|---|---|68| 1 | Schuldverhältnis (Vertrag) | Kläger | Anlage K1 (Werkvertrag v. 12.03.2022) | ✅ belegt | – |69| 2 | Pflichtverletzung (Nichtleistung) | Kläger | Mahnung Anlage K3; Zeuge Müller | ⚠️ streitig | Bekl. bestreitet Verzug; Zugang prüfen |70| 3 | Fristsetzung (§ 281 Abs. 1) | Kläger | Anlage K3 | ⚠️ Zugang bestritten | [LÜCKE: Rückschein fehlt → Aufgabe Zustellungsnachweis] |71| 4 | Vertretenmüssen (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB) | Schuldner (Umkehr) | – | ✅ vermutet | Bekl. muss Exkulpation vortragen |72| 5 | Schaden | Kläger | Rechnungen Anlage K5–K7 | ✅ belegt | – |73| 6 | Kausalität | Kläger | Gutachten (§ 286 ZPO) | ⚠️ offen | [LÜCKE: SV-Gutachten erforderlich] |7475**Gesamtbewertung:** Mittel – Kernproblem: Nachweis des Zugangs der Fristsetzung und Kausalitätsbeleg durch Sachverständigengutachten.7677## Risiken / typische Fehler7879- **Beweislastumkehr übersehen:** Bei § 280 Abs. 1 S. 2 BGB liegt Entlastungspflicht beim Schuldner; nicht als Klägeraufgabe eintragen.80- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.81- **Patentanspruch zu weit ausgelegt:** Merkmalsanalyse muss wortsinngemäß beginnen; Äquivalenz erst im zweiten Schritt (BGH – "Schneidmesser II").82- **Auskunfts-/Stufenklage nicht berücksichtigt:** Bei fehlender Kenntnis des Schadens kann Stufenklage (§ 254 ZPO) sinnvoll sein; Anspruchstabelle sollte Auskunftsstufe separat ausweisen.