Auslösendes Ereignis erfassen
Zweck
Die Fortbestehensprognose ist kein Selbstzweck — sie ist die Antwort auf einen konkreten Anlass. Der Anlass wird dokumentiert weil er Beweis ist: bei späteren Haftungsfragen (§ 15b InsO, § 43 GmbHG, § 826 BGB ggue Gläubigern) zeigt die Dokumentation dass der Geschäftsführer zeitnah auf Anzeichen reagiert hat.
Typische Auslöser
1. Hinweis des Steuerberaters nach § 102 StaRUG
Seit 01.01.2021 hat der Steuerberater eine Hinweispflicht: wenn ihm bei der Bilanzaufstellung Anhaltspunkte für einen möglichen Insolvenzeröffnungsgrund auffallen muss er den Mandanten darauf hinweisen.
- Datum des Hinweises (schriftlich / mündlich / im Gespräch)
- Wortlaut wenn schriftlich
- Konkrete Anhaltspunkte die der StB genannt hat
- Quittierung des Hinweises durch den Mandanten
2. Hinweis des Wirtschaftsprüfers
Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften (mittelgroße oder große KapGes nach § 267 HGB) kann der Prüfer im Rahmen des Jahresabschlusses einen Hinweis zur Going-Concern-Annahme geben oder den Bestätigungsvermerk einschraenken oder versagen.
3. Eigene Feststellung bei der Bilanzaufstellung
- Eigenkapital negativ (Aktiva kleiner als Passiva).
- Wesentliche stille Lasten im Status (z. B. Pensionsrückstellungen außerbilanziell).
- Erhebliche außergewöhnliche Verluste im laufenden Geschäftsjahr.
4. Liquiditätsengpass
- Mahnungen Gerichtsbeschlüsse oder Zahlungsverzug bei wesentlichen Gläubigern.
- Kreditlinie ausgeschoepft Kontoüberziehung.
- Lohn- und Gehaltszahlungen knapp.
- Steuer- und Sozialversicherungsabgaben nicht puenktlich.
5. Gesellschafterhinweis
- Brief oder E-Mail des Gesellschafters mit Sorge über Lage.
- Gesellschafterbeschluss zur Prüfung der Fortbestehensprognose.
6. Eigene Sorge des Geschäftsführers
- Subjektive Wahrnehmung dass die Lage kritisch wird.
- Wichtig: auch ohne externen Hinweis muss der Geschäftsführer aktiv prüfen — Sorgfaltspflicht § 43 GmbHG, § 93 AktG.
7. Externes Ereignis
- Wegfall Hauptkunde.
- Kreditlinien-Kündigung der Bank.
- Markteinbruch.
- Insolvenz eines wesentlichen Lieferanten / Abnehmers.
Dokumentation
fall-id: FP-2026-0001
stichtag-pruefung: 2026-05-20
ausloeser:
typ: hinweis-steuerberater # hinweis-steuerberater / hinweis-wp / eigene-feststellung-bilanz / liquiditätsengpass / gesellschafterhinweis / eigene-sorge / externes-ereignis
datum: 2026-05-15
hinweisgeber: Steuerberater Mueller, Kanzlei XYZ
mitteilungsform: schriftlich # schriftlich / muendlich / e-mail
wortlaut: |
"Nach Aufstellung des Jahresabschlusses 2025 ergibt sich ein negatives
Eigenkapital von 82.000 EUR. Wir weisen Sie nach § 102 StaRUG auf die
Pflicht zur Prüfung einer Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO
hin."
konkrete-anhaltspunkte:
- Eigenkapital negativ 82.000 EUR Stichtag 31.12.2025
- SuSa weist Lieferantenverbindlichkeiten 410.000 EUR (Vorjahr 180.000)
- Sozialversicherungsbeitraege drei Monate offen 45.000 EUR
reaktion-geschaeftsfuehrung:
erste-reaktion-am: 2026-05-20
schritte:
- Beauftragung Erstellung Fortbestehensprognose
- Aktivierung Plugin fortbestehensprognose
- Termin mit Insolvenzanwalt vereinbart für 2026-05-27 als Sicherheit
Pflichthinweis Frist
Mit Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit § 17 oder Überschuldung § 19 InsO) beginnen die Antragsfristen des § 15a InsO. Die Fortbestehensprognose ist nicht zu verwechseln mit dieser Frist — sie ist die Prüfung ob Überschuldung trotz negativen Bilanzbildes verneint werden kann.
- Frist Zahlungsunfähigkeit: drei Wochen (§ 15a Abs. 1 S. 2 InsO).
- Frist Überschuldung: sechs Wochen (§ 15a Abs. 1 S. 2 InsO seit SanInsFoG 2021).
Im Zweifel vor Ablauf der Frist Insolvenzanwalt zu Rate ziehen.
Ausgabe
ausloesendes-ereignis.yamlmit allen Pflichtfeldern.- Erste Risikobewertung (grün / gelb / rot).
- Empfehlung: bei rot direkt zu
wenn-prognose-negativ-naechste-schritteund Insolvenzanwalt einschalten — diese Prüfung kann fortgesetzt werden aber nicht ohne anwaltliche Begleitung.
Aktuelle Leitentscheidungen — Ausloesende Ereignisse
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette Ausloesende Ereignisse
§ 102 StaRUG (Warnpflicht Rechtsberater) → § 19 InsO (Ueberschuldung als Eröffnungsground) → § 15a InsO (Antragspflicht 3/6 Wochen) → § 15b InsO (Haftung GF) → § 43 GmbHG (Sorgfaltspflicht)
Triage — Ausloesende Ereignisse
- Wer hat das Signal gesandt? Steuerberater (§ 102 StaRUG), Wirtschaftspruefer, eigene Erkenntnis GF, Bank-Gespraech?
- Datum des Signals? Tag-genau dokumentieren → Beginn der Haftungszeit-Uhr.
- Schriftliche Dokumentation? E-Mail, Aktenvermerk, Protokoll vorhanden?
- Sofortmassnahmen? Liquiditaetsplanung starten, Anwalt einschalten, Steuerberater beauftragen?
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.