Beteiligung — frühzeitig und förmlich
Zweck
Audit der zweistufigen Beteiligung. Hier finden sich die meisten Verfahrenshebel: Auslegungsdauer, Bekanntmachung der Auslegung, Identität der ausgelegten Unterlagen, Online-Veröffentlichung, Behandlung der Stellungnahmen.
Schritt 1 — Frühzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
Inhalt
- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
- Hinweis auf wesentliche Auswirkungen
- Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
Form
- Häufig Bürgerversammlung
- Auslegung von Vorentwurf möglich
- Im beschleunigten Verfahren § 13a BauGB kann von früher Beteiligung abgesehen werden
Audit-Punkte
- Wurde frühe Beteiligung durchgeführt? Ja/nein
- Wie wurde sie angekündigt? Anstoßfunktion?
- Wurde die Öffentlichkeit über wesentliche Auswirkungen unterrichtet?
- Gibt es Niederschrift der Äußerungen?
Schritt 2 — Förmliche Beteiligung Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB
Auslegung
- Planentwurf und Begründung einschließlich Umweltbericht
- Auslegungsdauer mindestens ein Monat
- Auslegung an einer für die Öffentlichkeit zugänglichen Stelle
Bekanntmachung der Auslegung
- Mindestens eine Woche vor Beginn (BVerwG-Linie)
- Hinweis auf Art der Stellungnahmen
- Hinweis dass nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können (alte Präklusion)
- Hinweis Auslegungsort, -beginn, -ende
Online-Veröffentlichung § 4a Abs. 4 BauGB
- Seit 2017 zusätzlich Einstellung in das Internet
- Pflicht zur Veröffentlichung auf der Internet-Seite der Gemeinde
- Pflicht zur Veröffentlichung in einem zentralen Internet-Portal des Landes
- In Bayern: zentrales Bauleitplan-Portal
Inhaltliche Identität
- Ausgelegt werden müssen genau die Unterlagen, die im Bekanntmachungstext genannt sind
- Erkenntliche Diskrepanz zwischen Bekanntmachungstext und ausliegender Mappe — beachtlicher Fehler
Schritt 3 — Behördenbeteiligung § 4 BauGB
Frühzeitige Beteiligung § 4 Abs. 1 BauGB
- Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird
- Bei B-Plan in Augsburg z.B. Regierung von Schwaben, Wasserwirtschaftsamt, Untere Naturschutzbehörde, IHK, Handwerkskammer, Deutsche Bahn, Nachbargemeinden
- Aufforderung zur Stellungnahme zu allgemeinen Zielen
Förmliche Beteiligung § 4 Abs. 2 BauGB
- Versendung des förmlichen Planentwurfs
- Frist mindestens ein Monat
- Stellungnahmen sind in die Abwägung einzustellen
Konsultation der Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB
- Bei interkommunaler Abstimmungspflicht
- Bei interkommunal abgestimmten Belangen
Schritt 4 — Erneute Auslegung § 4a Abs. 3 BauGB
Voraussetzung
- Wesentliche Änderung des Entwurfs nach Auslegung
- Substantielle Berührung der Grundzüge der Planung
Verfahren
- Erneute Auslegung im selben Verfahren
- Beschränkung auf geänderte Teile möglich
- Frist mindestens zwei Wochen bei Beschränkung
Häufiger Treffer
- Aufstockung Bauhöhe nach Auslegung
- Hinzufügen neuer Festsetzungen ohne erneute Auslegung
- Gravierende Änderung der Verkehrsführung
- Neuer Vorhabenträger nach Auslegung
Schritt 5 — Behandlung der Stellungnahmen
Eingangsverwaltung
- Eingangsstempel der Gemeinde
- Eingangsverzeichnis
- Eingangsbestätigung gegenüber Bürgern (gute Praxis, nicht zwingend)
Inhaltliche Behandlung
- Jede Stellungnahme ist abwägungsrelevant
- Pauschale Zurückweisungen formelhaft sind Indiz für Abwägungsdefizit
- Substantielle Auseinandersetzung erforderlich
Wegfall der Präklusion 2017
- Vor 2017 konnte Präklusion eintreten wenn nicht fristgerecht eingewendet
- Durch BVerwG-Rechtsprechung und unionsrechtskonforme Auslegung weitgehend abgemildert
- Heute kein Verlust materieller Rüge durch Nicht-Einwendung (BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 – 4 CN 3.10)
- Trotzdem strategisch sinnvoll, eingewendet zu haben
Schritt 6 — Audit Stellungnahmen Mandant
Eigene Einwendungen
- Vollständige Sammlung Mandanten-Einwendungen
- Datum und Eingang bei der Stadt
- Bezugnahme auf den jeweiligen Auslegungsstand
- Eingangsbestätigung
Behandlung
- Welche Aussagen finden sich in der Abwägungsdokumentation zu den Mandantenpunkten?
- Wurde der Belang erkannt? Falsch dargestellt? Mit anderen Belangen vermischt?
- Hat die Stadt einen Gegen-Beleg vorgelegt? Sachgerecht?
Schritt 7 — Online-Pflicht und Barrierefreiheit § 4a Abs. 4 BauGB
Mindestpflicht
- Veröffentlichung auf Gemeinde-Website
- Veröffentlichung im zentralen Landes-Portal
- Vollständigkeit aller auszulegenden Unterlagen
Häufige Treffer
- Nur Planurkunde online, nicht Begründung
- Nur PDF mit niedriger Auflösung
- Fehlende textliche Festsetzungen
- Umweltbericht nicht eingestellt
- BVerwG zur Bedeutung Online-Veröffentlichung in Entwicklung
Schritt 8 — Beachtlichkeit Verfahrensfehler
§ 214 Abs. 1 BauGB
- Beachtlich: Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, soweit ausdrücklich aufgeführt
- Insbesondere § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
§ 215 Abs. 1 BauGB
- Auch beachtliche Verstöße werden unbeachtlich, wenn nicht binnen Jahresfrist gerügt
Strategie
- Sofortige Rüge gegenüber Gemeinde binnen Jahresfrist
- Parallel Normenkontrollantrag binnen Jahresfrist § 47 Abs. 2 VwGO
Quellen
- BauGB §§ 2 3 4 4a 13 13a 214 215
- BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 – 4 CN 3.10 (Präklusion)
- BVerwG, Urteil vom 29.1.2009 – 4 C 16.07 (Auslegung Identität)
- BVerwG, Urteil vom 18.7.2013 – 4 CN 3.12 (erneute Auslegung)
Ergänzende Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
1---2name: beteiligung-frueh-foermlich3description: Mandant greift Bebauungsplan wegen Fehlern in der Buerger- oder Behoerdenbeteiligung an. §§ 3 4 BauGB Beteiligungsverfahren. Prüfraster: fruehzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 foermliche Auslegung § 3 Abs. 2 mindestens 1 Monat Behoerdenbeteiligung §§ 4 Abs. 1 und 2 Wiederholung bei wesentlicher Aenderung § 4a Abs. 3 Online-Pflicht § 4a Abs. 4. Output: Beteiligungsfehler-Prüfprotokoll und Angriffspunkte. Abgrenzung zu aufstellungsbeschluss-bekanntmachung (formelle Verfahrenskette) und planerhaltung-214-215-baugb.4license: Apache-2.05---67# Beteiligung — frühzeitig und förmlich89## Zweck1011Audit der zweistufigen Beteiligung. Hier finden sich die meisten Verfahrenshebel: Auslegungsdauer, Bekanntmachung der Auslegung, Identität der ausgelegten Unterlagen, Online-Veröffentlichung, Behandlung der Stellungnahmen.1213## Schritt 1 — Frühzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 BauGB1415### Inhalt16- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung17- Hinweis auf wesentliche Auswirkungen18- Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung1920### Form21- Häufig Bürgerversammlung22- Auslegung von Vorentwurf möglich23- Im beschleunigten Verfahren § 13a BauGB kann von früher Beteiligung abgesehen werden2425### Audit-Punkte26- Wurde frühe Beteiligung durchgeführt? Ja/nein27- Wie wurde sie angekündigt? Anstoßfunktion?28- Wurde die Öffentlichkeit über wesentliche Auswirkungen unterrichtet?29- Gibt es Niederschrift der Äußerungen?3031## Schritt 2 — Förmliche Beteiligung Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB3233### Auslegung34- Planentwurf und Begründung einschließlich Umweltbericht35- Auslegungsdauer mindestens ein Monat36- Auslegung an einer für die Öffentlichkeit zugänglichen Stelle3738### Bekanntmachung der Auslegung39- Mindestens eine Woche vor Beginn (BVerwG-Linie)40- Hinweis auf Art der Stellungnahmen41- Hinweis dass nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können (alte Präklusion)42- Hinweis Auslegungsort, -beginn, -ende4344### Online-Veröffentlichung § 4a Abs. 4 BauGB45- Seit 2017 zusätzlich Einstellung in das Internet46- Pflicht zur Veröffentlichung auf der Internet-Seite der Gemeinde47- Pflicht zur Veröffentlichung in einem zentralen Internet-Portal des Landes48- In Bayern: zentrales Bauleitplan-Portal4950### Inhaltliche Identität51- Ausgelegt werden müssen genau die Unterlagen, die im Bekanntmachungstext genannt sind52- Erkenntliche Diskrepanz zwischen Bekanntmachungstext und ausliegender Mappe — beachtlicher Fehler5354## Schritt 3 — Behördenbeteiligung § 4 BauGB5556### Frühzeitige Beteiligung § 4 Abs. 1 BauGB57- Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird58- Bei B-Plan in Augsburg z.B. Regierung von Schwaben, Wasserwirtschaftsamt, Untere Naturschutzbehörde, IHK, Handwerkskammer, Deutsche Bahn, Nachbargemeinden59- Aufforderung zur Stellungnahme zu allgemeinen Zielen6061### Förmliche Beteiligung § 4 Abs. 2 BauGB62- Versendung des förmlichen Planentwurfs63- Frist mindestens ein Monat64- Stellungnahmen sind in die Abwägung einzustellen6566### Konsultation der Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB67- Bei interkommunaler Abstimmungspflicht68- Bei interkommunal abgestimmten Belangen6970## Schritt 4 — Erneute Auslegung § 4a Abs. 3 BauGB7172### Voraussetzung73- Wesentliche Änderung des Entwurfs nach Auslegung74- Substantielle Berührung der Grundzüge der Planung7576### Verfahren77- Erneute Auslegung im selben Verfahren78- Beschränkung auf geänderte Teile möglich79- Frist mindestens zwei Wochen bei Beschränkung8081### Häufiger Treffer82- Aufstockung Bauhöhe nach Auslegung83- Hinzufügen neuer Festsetzungen ohne erneute Auslegung84- Gravierende Änderung der Verkehrsführung85- Neuer Vorhabenträger nach Auslegung8687## Schritt 5 — Behandlung der Stellungnahmen8889### Eingangsverwaltung90- Eingangsstempel der Gemeinde91- Eingangsverzeichnis92- Eingangsbestätigung gegenüber Bürgern (gute Praxis, nicht zwingend)9394### Inhaltliche Behandlung95- Jede Stellungnahme ist abwägungsrelevant96- Pauschale Zurückweisungen formelhaft sind Indiz für Abwägungsdefizit97- Substantielle Auseinandersetzung erforderlich9899### Wegfall der Präklusion 2017100- Vor 2017 konnte Präklusion eintreten wenn nicht fristgerecht eingewendet101- Durch BVerwG-Rechtsprechung und unionsrechtskonforme Auslegung weitgehend abgemildert102- Heute kein Verlust materieller Rüge durch Nicht-Einwendung (BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 – 4 CN 3.10)103- Trotzdem strategisch sinnvoll, eingewendet zu haben104105## Schritt 6 — Audit Stellungnahmen Mandant106107### Eigene Einwendungen108- Vollständige Sammlung Mandanten-Einwendungen109- Datum und Eingang bei der Stadt110- Bezugnahme auf den jeweiligen Auslegungsstand111- Eingangsbestätigung112113### Behandlung114- Welche Aussagen finden sich in der Abwägungsdokumentation zu den Mandantenpunkten?115- Wurde der Belang erkannt? Falsch dargestellt? Mit anderen Belangen vermischt?116- Hat die Stadt einen Gegen-Beleg vorgelegt? Sachgerecht?117118## Schritt 7 — Online-Pflicht und Barrierefreiheit § 4a Abs. 4 BauGB119120### Mindestpflicht121- Veröffentlichung auf Gemeinde-Website122- Veröffentlichung im zentralen Landes-Portal123- Vollständigkeit aller auszulegenden Unterlagen124125### Häufige Treffer126- Nur Planurkunde online, nicht Begründung127- Nur PDF mit niedriger Auflösung128- Fehlende textliche Festsetzungen129- Umweltbericht nicht eingestellt130- BVerwG zur Bedeutung Online-Veröffentlichung in Entwicklung131132## Schritt 8 — Beachtlichkeit Verfahrensfehler133134### § 214 Abs. 1 BauGB135- Beachtlich: Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, soweit ausdrücklich aufgeführt136- Insbesondere § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB137138### § 215 Abs. 1 BauGB139- Auch beachtliche Verstöße werden unbeachtlich, wenn nicht binnen Jahresfrist gerügt140141### Strategie142- Sofortige Rüge gegenüber Gemeinde binnen Jahresfrist143- Parallel Normenkontrollantrag binnen Jahresfrist § 47 Abs. 2 VwGO144145## Quellen146147- BauGB §§ 2 3 4 4a 13 13a 214 215148- BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 – 4 CN 3.10 (Präklusion)149- BVerwG, Urteil vom 29.1.2009 – 4 C 16.07 (Auslegung Identität)150- BVerwG, Urteil vom 18.7.2013 – 4 CN 3.12 (erneute Auslegung)151152## Ergänzende Rechtsprechung153154- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.155156## Quellenregel157158Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.