Einsprachige Vertragsfassung (nur DE)
Zweck
Dieser Skill erzeugt aus der bilingualen Fassung eine rein deutsche Vertragsfassung in einspaltigem, lesefreundlichem Word-Dokument. Der materielle Inhalt ist identisch – keine inhaltlichen Unterschiede. Phase A des Lebenszyklus.
Eingaben
- Fertiger Inhalt der deutschen Spalte der bilingualen Fassung (aus
bilinguale-vertragserstellung) - Zieldatei: DOCX, einspaltig
- Gewünschte Schriftgröße und Zeilenabstand (Standard: Times New Roman 12 pt, 1.5-facher Zeilenabstand)
- Seitenränder: Standard 2.5 cm ringsum
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
- § 126b BGB (Textform), § 126 BGB (Schriftform)
- § 10.1 Sprachklausel (nur DE-Fassung ohne EN-Spalte – dennoch materiell identisch mit bilingualer Fassung)
- Keine gesonderten Anforderungen: Die einsprachige Fassung unterliegt denselben Formregeln wie die bilinguale Fassung.
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Vorgehen
1. Extraktion der deutschen Textspalte
Aus der bilingualen Tabelle wird exakt der deutsche Text extrahiert. Keine Umformulierungen, keine Kürzungen, keine Ergänzungen.
2. Formatierung mit Heading-Stilen
- Heading 1: Vertragsüberschrift (z. B. "Wandeldarlehensvertrag")
- Heading 2: Paragrafenüberschriften (§ 0 Präambel, § 1 Darlehensgewährung, …)
- Heading 3: Unterabschnitte
- Normal: Vertragstext
- Tabellen: nur für Bankverbindung und Berechnungsformeln
3. Signaturblock
Vier separate Signaturblöcke mit Platz für Ort, Datum und Unterschrift. DocuSign-Hinweis beibehalten.
4. Abschließende Qualitätsprüfung
Prüfen: Alle Paragrafenverweise korrekt? Keine Querverweise auf englische Begriffe? Alle Zahlen konsistent mit bilingualer Fassung?
5. Dokument speichern und benennen
Dateiname nach Konvention: Wandeldarlehen-[Gesellschaft]-[Darlehensgeber]-nur-deutsch.docx.
6. Vergleich mit bilingualer Fassung
Automatischer Abgleich: Jede inhaltlich tragende Aussage der DE-Spalte muss in der einsprachigen Fassung vorhanden sein (1:1-Übertragung). Abweichungen sind Fehler.
Beispiel-Dokumentstruktur
WANDELDARLEHENSVERTRAG
zwischen
[Parteien]
§ 0 Präambel
§ 1 Darlehensgewährung und Auszahlung
§ 2 Laufzeit und Rückzahlung
§ 3 Verzinsung
§ 4 Wandlung
§ 5 Mitwirkungspflichten der Gesellschafterinnen
§ 6 Qualifizierter Rangrücktritt
§ 7 Informationsrechte
§ 8 Vertraulichkeit
§ 9 Form, Beurkundung und Ausfertigung
§ 10 Schlussbestimmungen
[Signaturblock: Gesellschaft, Gesellschafterin 1, Gesellschafterin 2, Darlehensgeber]
Risiken und Red Flags
| Konstellation | Rot | Orange | Grün |
|---|---|---|---|
| Inhalt weicht von bilingualer Fassung ab | Zwei verschiedene Vertragsfassungen in Umlauf | Einzelne Formulierungen abweichend | Identischer Inhalt |
| Paragrafenverweise falsch | Lückenhaftes Dokument | Ein Verweis fehlerhaft | Alle Verweise korrekt |
| Signaturblock unvollständig | Unterzeichnung verhindert | Ein Block fehlend | Alle vier Blöcke vollständig |
| Schriftgröße und Layout unleserlich | Professioneller Eindruck fehlt | Geringfügige Formatmängel | Lesefreundliches Layout |
Querverweise
wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/bilinguale-vertragserstellung/SKILL.mdwandeldarlehen-lebenszyklus/skills/unterzeichnung-elektronisch-docusign/SKILL.mdwandeldarlehen-lebenszyklus/skills/textform-vs-schriftform-vs-notariell/SKILL.md
Quellen und Updates
Stand: 05/2026. Bei Änderung BGB-Formvorschriften aktualisieren.
Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung
Leitsatz-Zitate
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Normen-Ergänzung
§§ 133, 157 BGB (Auslegung) → § 305c Abs. 2 BGB (Unklarheitenregelung AGB) → § 184 GVG (Amtssprache) → §§ 55 Abs. 2, 56 GmbHG (Beurkundung, Sacheinlage)