Vergleichsverhandlung: Checkliste Entfristungsklage
Triage zu Beginn — kläre vor der Vergleichsverhandlung
- Will der Mandant Weiterbeschäftigung (unbefristetes Arbeitsverhältnis) oder Beendigung mit Abfindung?
- Welche Abfindungsuntergrenze ist akzeptabel?
- Stehen offene Urlaubstage, Überstunden oder Gehaltsansprüche aus?
- Sperrzeit-Risiko: Auf wessen Veranlassung wird das AV beendet? (§ 159 SGB III)
- Wird ein qualifiziertes Zeugnis benötigt? Welche Note?
- Erledigungsklausel: Gibt es weitere offene Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis?
Zentrale Normen
- §§ 9, 10 KSchG i.V.m. § 17 Satz 2 TzBfG — Auflösungsantrag auf Abfindung
- § 7 Abs. 4 BUrlG — Urlaubsabgeltung bei Beendigung
- § 615 BGB — Annahmeverzugslohn bei Weiterbeschäftigungsverweigerung
- § 159 SGB III — Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag auf eigene Veranlassung
- § 34 EStG — Fünftel-Regelung für Abfindungen (steuerliche Behandlung prüfen)
- § 109 GewO — Zeugnisanspruch
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zweck
Ein Vergleich in der Entfristungsklage kann verschiedene Formen annehmen. Dieser Skill listet alle relevanten Punkte auf.
Option A: Entfristungsbestätigung (Arbeitgeber gibt nach)
Der Arbeitgeber erkennt an, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet ist. Dann:
- Keine Abfindung (es sei denn verhandelt)
- Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen
- Klärung des Beschäftigungszeitraums und der Vergütung für die Zeit nach dem vereinbarten Ende
Praxishinweis: Selten im Vergleich, da Arbeitgeber dann die Konsequenzen (unbefristetes Arbeitsverhältnis, Kündigungsschutz) akzeptieren müssen.
Option B: Beendigung mit Abfindung
Häufigere Vergleichsvariante: Beide Seiten einigen sich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem vereinbarten Datum gegen Abfindung.
Checkliste Vergleichspunkte
1. Beendigungsdatum
- Wann endet das Arbeitsverhältnis?
- Rückwirkend zum vereinbarten Befristungsende, oder zu einem späteren Datum?
- Konsequenz für Sozialversicherung und Arbeitslosengeld beachten.
2. Abfindung
- Höhe der Abfindung (Orientierung an KüSchK-Faustformel auch hier möglich)
- Fälligkeit und Zahlungsweg
- Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung (§ 34 EStG Fünftel-Regelung prüfen)
3. Freistellung
- Ab wann? Unwiderruflich oder widerruflich?
- Anrechnung offener Urlaub auf Freistellung?
4. Urlaubsabgeltung
- Offene Urlaubstage ermitteln und abgelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG)
5. Vergütung für Zeitraum nach vereinbartem Befristungsende
- Falls Weiterbeschäftigung bis Vergleichsdatum: Vergütung regeln
- Falls keine Weiterbeschäftigung: Annahmeverzugslohn § 615 BGB
6. Zeugnis
- Welche Note wird erteilt?
- Formulierung konkret festlegen (Skill
kueschk-zeugnisanspruch-und-vergleich) - Ausstellungsdatum
7. Klageerledigung
- Klage wird erledigt durch Vergleich
- Wechselseitiger Verzicht auf alle weiteren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
- Vorsicht: Erledigungsklausel kann offene Lohnforderungen vernichten
8. Geheimhaltung
- Soll der Vergleichsinhalt geheim bleiben?
Muster-Vergleich Entfristungsklage
Die Parteien schließen zur Erledigung des Rechtsstreits folgenden Vergleich:
Die Parteien sind sich einig, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung der Beklagten mit Ablauf des [DATUM] endet.
Die Beklagte zahlt an den Kläger eine Abfindung in Höhe von [BETRAG] EUR brutto.
Der Kläger erhält für den Zeitraum vom [DATUM BEFRISTUNGSENDE] bis [BEENDIGUNGSDATUM] eine Vergütung in Höhe von [BETRAG] EUR brutto, sofern er tatsächlich weiterbeschäftigt wurde [ANPASSEN].
Die Beklagte erteilt dem Kläger ein qualifiziertes Zeugnis mit der Note gut.
Damit sind alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung vollständig erledigt.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.
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