Schiedsklausel — Prüfung und Gestaltung
Kaltstart-Rückfragen
- Welche Streitsachen sollen erfasst werden — alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag oder nur bestimmte (z. B. Qualitätsstreitigkeiten, Preis, IP-Verletzungen)? Begründung: zu enge Fassung führt zu parallelen Verfahren, zu weite Fassung kann ungewollte Streitigkeiten erfassen.
- Welche Schiedsinstitution wird bevorzugt — DIS, ICC, LCIA, HKIAC, SCC, SIAC, Ad-hoc-UNCITRAL? Begründung: Institutionenwahl beeinflusst Kosten, Verfahrensdauer, Vollstreckbarkeit in Zielstaat.
- Welcher Schiedsort (Sitz des Schiedsgerichts — entscheidend für lex arbitri, Aufhebungsrecht, staatliche Unterstützung) und Verfahrenssprache? Begründung: Schiedsort ≠ Verhandlungsort; deutsches Recht als lex arbitri bei Frankfurt/München/Hamburg.
- Anzahl der Schiedsrichter — Einzelschiedsrichter bis ca. 500.000 EUR Streitwert, Dreiergremium bei höherem Streitwert und mehreren Parteien? Begründung: Kosten und Zeitrahmen erheblich beeinflusst.
- Anwendbares materielles Recht — Parteiwahl § 1051 ZPO; bei internationalem Kaufvertrag CISG beachten (ggf. abwählen); Begründung: lex arbitri und lex causae auseinanderhalten.
- Liegt Verbraucherbeteiligung vor? § 1031 Abs. 5 ZPO — schärfere Formanforderungen zwingend.
- Soll Streitschlichtung (Mediation, Conciliation) als vorgeschaltete Pflichtphase vereinbart werden (so genannte Multi-Tier-Klausel)? Begründung: wirkt kostenmindernd, muss präzise formuliert sein um Zuständigkeitsfragen zu vermeiden.
- Notwendigkeit von Interim Relief (einstweilige Maßnahmen) — Zuständigkeit des Schiedsgerichts, Notfallschiedsrichter ICC Art. 29, DIS § 23, oder staatliche Gerichte weiterhin offen?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Nationales Recht
- § 1029 ZPO — Schiedsvereinbarung, Begriff: Vertrag über privat-rechtlichen Rechtsstreit mit Schiedsgericht anstelle von staatlichem Gericht.
- § 1030 ZPO — Schiedsfähigkeit: vermögensrechtliche Ansprüche stets; nicht vermögensrechtliche soweit vergleichsfähig.
- § 1031 ZPO — Schriftform: Abs. 1 eigene Urkunde oder gewechselte Schreiben; Abs. 2 Telekommunikation genügt; Abs. 3 Bezugnahme auf Dokument mit Schiedsklausel ausreichend; Abs. 5 Verbraucher gesonderte eigenhändig unterzeichnete Urkunde zwingend.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- § 1040 ZPO — Kompetenz-Kompetenz: Schiedsgericht entscheidet selbst über eigene Zuständigkeit; Trennungsprinzip (Severability): Schiedsvereinbarung ist selbständig vom Hauptvertrag zu beurteilen.
- § 1051 ZPO — Anwendbares materielles Recht nach Parteiwahl; subsidiär Recht mit engster Verbindung.
- § 1059 ZPO — Aufhebungsantrag für inländische Schiedssprüche: abschließender Katalog; Frist drei Monate ab Empfang des Schiedsspruchs.
- §§ 1061 ff. ZPO — Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche i. V. m. NYC.
Internationales Recht
- New Yorker Übereinkommen (NYC) 1958 (über 170 Vertragsstaaten): Art. II Schriftformerfordernis; Art. III Vollstreckbarerklärung; Art. V Anerkennungsversagungsgründe (ordre public, nicht schiedsfähig, Formfehler, Versagung rechtlichen Gehörs).
- UNCITRAL-Modellgesetz 1985/2006 — Basis der meisten modernen nationalen Schiedsgesetze.
- UNCITRAL-Schiedsregeln 2010/2013 für Ad-hoc-Verfahren.
Schiedsordnungen
Wichtige BGH-Entscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Prüfschema
| Nr. |
Prüfschritt |
Norm |
Kernfrage |
| 1 |
Schiedsfähigkeit |
§ 1030 ZPO |
Vermögensrechtlicher Anspruch? Vergleichsfähig? |
| 2 |
Schriftform |
§ 1031 ZPO / Art. II NYC |
Eigene Urkunde, gewechselte Schreiben, Bezugnahme, Telekommunikation? |
| 3 |
Verbraucherbeteiligung |
§ 1031 Abs. 5 ZPO |
Gesonderte handschriftlich unterzeichnete Urkunde? |
| 4 |
Bestimmtheit |
§ 1029 ZPO |
Streitgegenstand, Institution, Sitz, Sprache, Anzahl Schiedsrichter hinreichend bestimmt? |
| 5 |
Trennungsprinzip / Kompetenz-Kompetenz |
§ 1040 ZPO |
Selbständige Beurteilung der Schiedsvereinbarung unabhängig vom Hauptvertrag? |
| 6 |
Anwendbares Verfahrensrecht (lex arbitri) |
§ 1025 ZPO |
Schiedsort = Deutschland → deutsches Schiedsrecht; Ausland → ausländisches Recht? |
| 7 |
Schiedsordnung gewählt? |
Parteiwahl |
DIS / ICC / LCIA / Ad-hoc-UNCITRAL? |
| 8 |
Anwendbares materielles Recht |
§ 1051 ZPO |
Rechtswahl wirksam? CISG abgewählt? |
| 9 |
NYC-Mitgliedschaft Vollstreckungsstaat |
Art. V NYC |
Anerkennungsversagungsgründe antizipiert? |
| 10 |
Aufhebungsgründe antizipiert |
§ 1059 ZPO |
Ordre public, Formfehler, mangelnde Schiedsfähigkeit? |
| 11 |
Interim Relief |
Schiedsordnung / §§ 1041 f. ZPO |
Zuständigkeit Notfallschiedsrichter oder staatliches Gericht offen? |
| 12 |
Multi-Tier-Klausel |
Parteiwahl |
Mediation / Conciliation als Voraussetzung? Präzise Formulierung? |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation |
Empfohlener Weg |
| Standard — Schiedsklausel formulieren oder pruefen |
Template unten; ICC oder DIS als Institution empfehlen |
| Variante A — Mandant will staatliche Gerichtsbarkeit |
Kein Schiedsverfahren; Gerichtsstandsklausel nach Art. 25 Bruessel Ia |
| Variante B — Schiedsklausel unklar / pathologisch |
Reparatur durch Auslegung oder Neuvereinbarung; Risiko Nichtzustaendigkeit beachten |
| Variante C — Investitionsstreit |
ICSID pruefen; Achmea-Problematik bei Intra-EU-BIT beachten |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Musterklausel DIS (Standard)
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder
ueber seine Gueltigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichts-
ordnung der Deutschen Institution fuer Schiedsgerichtsbarkeit e.V.
(DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgueltig
entschieden.
Das Schiedsgericht besteht aus [einem Schiedsrichter / drei
Schiedsrichtern].
Schiedsort ist [Frankfurt am Main / Muenchen / Hamburg].
Verfahrenssprache ist [Deutsch / Englisch / Deutsch und Englisch].
Anwendbares materielles Recht ist das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Musterklausel ICC (international)
All disputes arising out of or in connection with the present
contract, including disputes on its conclusion, binding effect,
amendment and termination, shall be finally settled under the Rules
of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or
three arbitrators appointed in accordance with the said Rules.
Place of arbitration: [city, country].
Language of arbitration: [English / German].
Governing law: [law of state / country].
Einrede der Schiedsvereinbarung § 1032 ZPO
An das [Landgericht / Amtsgericht] [Ort]
Aktenzeichen: [Az]
Klage der [Klaeger] gegen [Beklagte]
namens und in Vollmacht der Beklagten erheben wir die Einrede der
Schiedsvereinbarung gemaess § 1032 Abs. 1 ZPO.
Begruendung:
Die Parteien haben in Ziffer [X] des Vertrages vom [Datum] eine
wirksame Schiedsvereinbarung zugunsten der [DIS / ICC]-Schieds-
gerichtsbarkeit mit Sitz in [Ort] vereinbart.
1. Formwirksamkeit § 1031 ZPO: Die Klausel ist in der schriftlichen
Vertragsurkunde vom [Datum] enthalten, die beide Parteien
unterzeichnet haben.
2. Schiedsfaehigkeit § 1030 ZPO: Der geltend gemachte Anspruch
[Beschreibung] ist vermogensrechtlicher Natur und damit
schiedsfaehig.
3. Keine Verbrauchereigenschaft: Beide Parteien handeln im Rahmen
gewerblicher/beruflicher Taetigkeit.
4. Bestimmtheit: Schiedsort, Schiedsordnung, Sprache und Streit-
gegenstand sind hinreichend bestimmt.
Wir beantragen daher, die Klage als unzulaessig abzuweisen.
Vorsorglich und bedingt fuer den Fall, dass das Gericht die Einrede
zurueckweist, beantragen wir Klageabweisung in der Sache.
[Unterschrift]
Aufhebungsantrag § 1059 ZPO (Skeleton)
An das Oberlandesgericht [Ort]
Aufhebungsantrag gemaess § 1059 ZPO
Antragsteller: [Partei]
Antragsgegnerin: [Partei]
Schiedsspruch vom [Datum], Az. [Az DIS/ICC]
I. Antrag
Der Schiedsspruch vom [Datum] wird aufgehoben.
II. Aufhebungsgrund § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. b) ZPO
Dem Antragsteller wurde das rechtliche Gehoer im Schiedsverfahren
versagt. [Sachverhalt: welche Beweisangebote wurden abgelehnt, welche
Vortraege wurden nicht beruecksichtigt]
Alternativ: § 1059 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) ZPO (ordre public)
Die Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs verstoesst gegen
den ordre public der Bundesrepublik Deutschland, weil [Begruendung].
III. Frist
Der Schiedsspruch wurde dem Antragsteller am [Datum] zugestellt.
Die Dreimonatsfrist des § 1059 Abs. 3 ZPO endet am [Datum].
[Unterschrift]
--- vor Versand klaeren ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Beweislast und Darlegungslast
| Frage |
Beweislast |
Beweismittel |
| Abschluss und Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung |
Wer sich auf die Klausel beruft |
Vertragsausfertigung, gewechselte Schreiben |
| Formverstoß § 1031 ZPO |
Rügende Partei |
Vorlage aller Korrespondenz |
| Aufhebungsgrund § 1059 ZPO |
Antragsteller |
Verfahrensunterlagen, Protokoll, Schriftsätze |
| Versagungsgrund Art. V NYC |
Versagungspartei |
Stattliche Unterlagen, ordre-public-Argumente |
| Wirksamkeit nach Handelsrecht |
Gericht von Amts wegen |
Parteivortrag, Sachverständige |
Fristen und Verjährung
| Maßnahme |
Frist |
Anker |
| Einrede Schiedsvereinbarung § 1032 ZPO |
Spätestens erster Sachvortrag (rügelose Einlassung = Verlust) |
§ 1032 Abs. 1 ZPO |
| Aufhebungsantrag § 1059 ZPO |
3 Monate ab Empfang des Schiedsspruchs |
§ 1059 Abs. 3 Satz 1 ZPO |
| Vollstreckbarerklärungsantrag § 1061 ZPO |
Keine Frist; materiell-rechtliche Verjährung des Anspruchs läuft weiter |
§§ 1061 ff. ZPO / NYC |
| Zwischenfeststellungsklage § 1032 Abs. 2 ZPO |
Bis Schiedsverfahren begonnen |
§ 1032 Abs. 2 ZPO |
| Notfall-Schiedsrichter ICC |
Vor Konstituierung des Schiedsgerichts |
Art. 29 ICC-SchO 2021 |
Typische Gegenargumente und Reaktion
| Einwand |
Reaktion |
| Rechtsprechung live prüfen |
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |
| Verbraucherschutz § 1031 Abs. 5 ZPO |
Parteieigenschaft als Unternehmer prüfen und belegen; bei echtem Verbraucher Klausel unwirksam — staatliche Gerichte |
| Schiedsvereinbarung durch Insolvenz erlöschen |
§ 116 InsO analog: Schiedsvereinbarung bleibt grds. bestehen; Insolvenzverwalter kann eintreten |
| Rechtsprechung live prüfen |
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |
| Schiedsverfahren dauert zu lange — einstweiliger Rechtsschutz |
§§ 1041, 1033 ZPO — staatliche Gerichte weiterhin für einstweiligen Rechtsschutz zuständig, sofern Schiedsvereinbarung nicht ausschließt |
Streitwert und Kosten
- DIS: Registrierungsgebühr 700 EUR + Schiedsrichtergebühren nach DIS-Kostenordnung (Anlage zu § 35 DIS-SchO 2021): bei 1 Mio. EUR Streitwert ca. 40.000–80.000 EUR für Dreiergremium.
- ICC: Verwaltungsgebühr + Schiedsrichtergebühren nach ICC-Tabelle; bei 1 Mio. EUR ca. 60.000–120.000 EUR (Dreiergremium) + Anwaltskosten.
- RVG: Anwaltshonorar in Deutschland nach Streitwert; GKG-Gebühren für Vollstreckbarerklärung / Aufhebungsantrag (§ 3 ZPO, Wert = Streitwert).
- Prozesskostenhilfe: im Schiedsverfahren selbst grundsätzlich keine PKH; für Vollstreckbarerklärungsverfahren vor OLG nach §§ 114 ff. ZPO möglich.
- Streitwertberechnung: Hauptforderung + Zinsen soweit bezifferbar; Feststellungsanträge 50–80 % des Hauptantrags nach Ermessen.
Strategische Empfehlung
| Situation |
Empfehlung |
| Neuer Vertrag mit internationalem Partner |
DIS-Klausel bei Deutschland-Bezug; ICC bei globalem Geschäft; HKIAC bei Asien-Bezug |
| Partner in Nicht-NYC-Staat |
State Courts empfehlen oder NYC-Mitgliedschaft prüfen |
| Eilrechtsschutz erforderlich |
Notfallschiedsrichter ICC Art. 29 / DIS § 23 oder staatliches Gericht ausdrücklich offen halten |
| Klage vor staatlichem Gericht trotz Schiedsklausel |
Einrede § 1032 Abs. 1 ZPO sofort, Schiedsverfahren parallel einleiten |
| Schiedsspruch vollstrecken im Ausland |
Vollstreckbarerklärungsantrag in Vollstreckungsstaat; NYC-Formblatt beachten |
| Aufhebungsantrag |
Dreimonatsfrist unbedingt wahren; Aufhebungsgründe § 1059 ZPO erschöpfend |
Anschluss-Skills
fachanwalt-iwr-embargo-pruefung-russland — bei Sanktions-Bezug im Schiedsstreit
fachanwalt-iwr-cisg-anwendbarkeit — bei Kaufvertrag mit Schiedsklausel
fachanwalt-prozessrecht-vollstreckung-ausland — bei Vollstreckung des Schiedsspruchs
Quellen
- ZPO §§ 1025–1066 (Zehntes Buch)
- New Yorker Übereinkommen 1958
- UNCITRAL-Modellgesetz 2006
- DIS-Schiedsgerichtsordnung 2021
- ICC Rules of Arbitration 2021
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl.
- Born International Commercial Arbitration, 3rd ed.
- Reithmann/Martiny Internationales Vertragsrecht
Vertiefung: Triage und Output-Template Schiedsklausel
Triage — Bevor losgelegt wird, klaere:
- Liegt schriftliche Schiedsvereinbarung vor (§ 1031 ZPO)?
- Schiedsinstitution und Schiedssitz bestimmt?
- Anzahl Schiedsrichter (1 oder 3)? → Streitwert bestimmt oft; ICC: 3 ab ca. 1 Mio. EUR
- Ist Schiedsklausel pathologisch (unklar oder widerspruchlich)?
- Was ist materiell anwendbares Recht?
Ergaenzende Leitsaetze Schiedsklausel
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Output-Template Schiedsklausel (ICC-Standard)
Adressat: Vertragspartner — Tonfall: sachlich-vertraglich
Schiedsklausel / Arbitration Clause
Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag, einschliesslich Fragen seiner Gueltigkeit, werden
nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen
Handelskammer (ICC) durch ein oder mehrere gemass dieser
Ordnung ernannte Schiedsrichter endgueltig entschieden.
Schiedsort: [ORT, LAND]
Sprache: [DEUTSCH / ENGLISCH]
Anzahl Schiedsrichter:[EIN / DREI]
Anwendbares Recht: [RECHTSORDNUNG]
1---2name: fachanwalt-internationales-wirtschaftsrecht-schiedsklausel3description: Mandant verhandelt internationalen Vertrag und fragt: Sollen wir eine Schiedsklausel aufnehmen und wie formulieren wir sie richtig? § 1031 ZPO Schiedsklausel. Prüfraster: Formvorschrift Art. II UN-Übereinkommen New York 1958 Schriftform Schiedsfähigkeit § 1030 ZPO Vollstreckung auslaendischer Schiedsspruch §§ 1061 ff. ZPO DIS- bzw. ICC-Schiedsordnung Trennungsprinzip Kompetenz-Kompetenz. Output: Schiedsklausel-Entwurf und Vergleich instituionell vs. ad hoc. Abgrenzung zu fachanwalt-iwr-icc-uncitral-schiedsverfahren (laufendes Verfahren).4license: Apache-2.05---67# Schiedsklausel — Prüfung und Gestaltung89## Kaltstart-Rückfragen10111. Welche Streitsachen sollen erfasst werden — alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag oder nur bestimmte (z. B. Qualitätsstreitigkeiten, Preis, IP-Verletzungen)? Begründung: zu enge Fassung führt zu parallelen Verfahren, zu weite Fassung kann ungewollte Streitigkeiten erfassen.122. Welche Schiedsinstitution wird bevorzugt — DIS, ICC, LCIA, HKIAC, SCC, SIAC, Ad-hoc-UNCITRAL? Begründung: Institutionenwahl beeinflusst Kosten, Verfahrensdauer, Vollstreckbarkeit in Zielstaat.133. Welcher Schiedsort (Sitz des Schiedsgerichts — entscheidend für lex arbitri, Aufhebungsrecht, staatliche Unterstützung) und Verfahrenssprache? Begründung: Schiedsort ≠ Verhandlungsort; deutsches Recht als lex arbitri bei Frankfurt/München/Hamburg.144. Anzahl der Schiedsrichter — Einzelschiedsrichter bis ca. 500.000 EUR Streitwert, Dreiergremium bei höherem Streitwert und mehreren Parteien? Begründung: Kosten und Zeitrahmen erheblich beeinflusst.155. Anwendbares materielles Recht — Parteiwahl § 1051 ZPO; bei internationalem Kaufvertrag CISG beachten (ggf. abwählen); Begründung: lex arbitri und lex causae auseinanderhalten.166. Liegt Verbraucherbeteiligung vor? § 1031 Abs. 5 ZPO — schärfere Formanforderungen zwingend.177. Soll Streitschlichtung (Mediation, Conciliation) als vorgeschaltete Pflichtphase vereinbart werden (so genannte Multi-Tier-Klausel)? Begründung: wirkt kostenmindernd, muss präzise formuliert sein um Zuständigkeitsfragen zu vermeiden.188. Notwendigkeit von Interim Relief (einstweilige Maßnahmen) — Zuständigkeit des Schiedsgerichts, Notfallschiedsrichter ICC Art. 29, DIS § 23, oder staatliche Gerichte weiterhin offen?19- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)2021## Rechtsgrundlagen2223### Nationales Recht2425- § 1029 ZPO — Schiedsvereinbarung, Begriff: Vertrag über privat-rechtlichen Rechtsstreit mit Schiedsgericht anstelle von staatlichem Gericht.26- § 1030 ZPO — Schiedsfähigkeit: vermögensrechtliche Ansprüche stets; nicht vermögensrechtliche soweit vergleichsfähig.27- § 1031 ZPO — Schriftform: Abs. 1 eigene Urkunde oder gewechselte Schreiben; Abs. 2 Telekommunikation genügt; Abs. 3 Bezugnahme auf Dokument mit Schiedsklausel ausreichend; Abs. 5 Verbraucher gesonderte eigenhändig unterzeichnete Urkunde zwingend.28- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.29- § 1040 ZPO — Kompetenz-Kompetenz: Schiedsgericht entscheidet selbst über eigene Zuständigkeit; Trennungsprinzip (Severability): Schiedsvereinbarung ist selbständig vom Hauptvertrag zu beurteilen.30- § 1051 ZPO — Anwendbares materielles Recht nach Parteiwahl; subsidiär Recht mit engster Verbindung.31- § 1059 ZPO — Aufhebungsantrag für inländische Schiedssprüche: abschließender Katalog; Frist drei Monate ab Empfang des Schiedsspruchs.32- §§ 1061 ff. ZPO — Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche i. V. m. NYC.3334### Internationales Recht3536- **New Yorker Übereinkommen (NYC) 1958** (über 170 Vertragsstaaten): Art. II Schriftformerfordernis; Art. III Vollstreckbarerklärung; Art. V Anerkennungsversagungsgründe (ordre public, nicht schiedsfähig, Formfehler, Versagung rechtlichen Gehörs).37- **UNCITRAL-Modellgesetz 1985/2006** — Basis der meisten modernen nationalen Schiedsgesetze.38- **UNCITRAL-Schiedsregeln 2010/2013** für Ad-hoc-Verfahren.3940### Schiedsordnungen4142- **DIS-Schiedsgerichtsordnung 2018** (in Kraft seit 01.03.2018; Anhang 2 in Fassung vom 01.07.2021): https://www.disarb.org/werkzeuge-und-tools/dis-regelwerke43- DIS-ERGeS (Ergaenzende Regeln gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten 2018), DIS-Mediationsordnung 2020.44- **ICC-SchO 2021** (in Kraft seit 01.01.2021): https://iccwbo.org/dispute-resolution/dispute-resolution-services/arbitration/rules-procedure/2021-arbitration-rules/45- **LCIA Rules 2020** (London Court of International Arbitration): https://www.lcia.org/dispute_resolution_services/lcia-arbitration-rules-2020.aspx46- **HKIAC Administered Arbitration Rules 2024** (in Kraft 01.06.2024; aktualisiert gegenueber 2018-Fassung): https://www.hkiac.org/arbitration/rules-practice-notes/hkiac-administered-202447- **SIAC Rules 2025** (7. Auflage; in Kraft seit 01.01.2025): https://siac.org.sg/rules/siac-rules-2025/4849### Wichtige BGH-Entscheidungen5051- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.5253## Prüfschema5455| Nr. | Prüfschritt | Norm | Kernfrage |56|---|---|---|---|57| 1 | Schiedsfähigkeit | § 1030 ZPO | Vermögensrechtlicher Anspruch? Vergleichsfähig? |58| 2 | Schriftform | § 1031 ZPO / Art. II NYC | Eigene Urkunde, gewechselte Schreiben, Bezugnahme, Telekommunikation? |59| 3 | Verbraucherbeteiligung | § 1031 Abs. 5 ZPO | Gesonderte handschriftlich unterzeichnete Urkunde? |60| 4 | Bestimmtheit | § 1029 ZPO | Streitgegenstand, Institution, Sitz, Sprache, Anzahl Schiedsrichter hinreichend bestimmt? |61| 5 | Trennungsprinzip / Kompetenz-Kompetenz | § 1040 ZPO | Selbständige Beurteilung der Schiedsvereinbarung unabhängig vom Hauptvertrag? |62| 6 | Anwendbares Verfahrensrecht (lex arbitri) | § 1025 ZPO | Schiedsort = Deutschland → deutsches Schiedsrecht; Ausland → ausländisches Recht? |63| 7 | Schiedsordnung gewählt? | Parteiwahl | DIS / ICC / LCIA / Ad-hoc-UNCITRAL? |64| 8 | Anwendbares materielles Recht | § 1051 ZPO | Rechtswahl wirksam? CISG abgewählt? |65| 9 | NYC-Mitgliedschaft Vollstreckungsstaat | Art. V NYC | Anerkennungsversagungsgründe antizipiert? |66| 10 | Aufhebungsgründe antizipiert | § 1059 ZPO | Ordre public, Formfehler, mangelnde Schiedsfähigkeit? |67| 11 | Interim Relief | Schiedsordnung / §§ 1041 f. ZPO | Zuständigkeit Notfallschiedsrichter oder staatliches Gericht offen? |68| 12 | Multi-Tier-Klausel | Parteiwahl | Mediation / Conciliation als Voraussetzung? Präzise Formulierung? |6970## Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)7172Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist **eine** moegliche Form — nicht die einzige.7374| Konstellation | Empfohlener Weg |75|---|---|76| Standard — Schiedsklausel formulieren oder pruefen | Template unten; ICC oder DIS als Institution empfehlen |77| Variante A — Mandant will staatliche Gerichtsbarkeit | Kein Schiedsverfahren; Gerichtsstandsklausel nach Art. 25 Bruessel Ia |78| Variante B — Schiedsklausel unklar / pathologisch | Reparatur durch Auslegung oder Neuvereinbarung; Risiko Nichtzustaendigkeit beachten |79| Variante C — Investitionsstreit | ICSID pruefen; Achmea-Problematik bei Intra-EU-BIT beachten |8081Wenn die Mandantenkonstellation **nicht** ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.828384## Schriftsatzbausteine8586### Musterklausel DIS (Standard)8788```89Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder90ueber seine Gueltigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichts-91ordnung der Deutschen Institution fuer Schiedsgerichtsbarkeit e.V.92(DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgueltig93entschieden.9495Das Schiedsgericht besteht aus [einem Schiedsrichter / drei96Schiedsrichtern].97Schiedsort ist [Frankfurt am Main / Muenchen / Hamburg].98Verfahrenssprache ist [Deutsch / Englisch / Deutsch und Englisch].99Anwendbares materielles Recht ist das Recht der Bundesrepublik100Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).101```102103### Musterklausel ICC (international)104105```106All disputes arising out of or in connection with the present107contract, including disputes on its conclusion, binding effect,108amendment and termination, shall be finally settled under the Rules109of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or110three arbitrators appointed in accordance with the said Rules.111112Place of arbitration: [city, country].113Language of arbitration: [English / German].114Governing law: [law of state / country].115```116117### Einrede der Schiedsvereinbarung § 1032 ZPO118119```120An das [Landgericht / Amtsgericht] [Ort]121122Aktenzeichen: [Az]123124Klage der [Klaeger] gegen [Beklagte]125126namens und in Vollmacht der Beklagten erheben wir die Einrede der127Schiedsvereinbarung gemaess § 1032 Abs. 1 ZPO.128129Begruendung:130Die Parteien haben in Ziffer [X] des Vertrages vom [Datum] eine131wirksame Schiedsvereinbarung zugunsten der [DIS / ICC]-Schieds-132gerichtsbarkeit mit Sitz in [Ort] vereinbart.1331341. Formwirksamkeit § 1031 ZPO: Die Klausel ist in der schriftlichen135Vertragsurkunde vom [Datum] enthalten, die beide Parteien136unterzeichnet haben.1371382. Schiedsfaehigkeit § 1030 ZPO: Der geltend gemachte Anspruch139[Beschreibung] ist vermogensrechtlicher Natur und damit140schiedsfaehig.1411423. Keine Verbrauchereigenschaft: Beide Parteien handeln im Rahmen143gewerblicher/beruflicher Taetigkeit.1441454. Bestimmtheit: Schiedsort, Schiedsordnung, Sprache und Streit-146gegenstand sind hinreichend bestimmt.147148Wir beantragen daher, die Klage als unzulaessig abzuweisen.149150Vorsorglich und bedingt fuer den Fall, dass das Gericht die Einrede151zurueckweist, beantragen wir Klageabweisung in der Sache.152153[Unterschrift]154```155156### Aufhebungsantrag § 1059 ZPO (Skeleton)157158```159An das Oberlandesgericht [Ort]160161Aufhebungsantrag gemaess § 1059 ZPO162163Antragsteller: [Partei]164Antragsgegnerin: [Partei]165Schiedsspruch vom [Datum], Az. [Az DIS/ICC]166167I. Antrag168Der Schiedsspruch vom [Datum] wird aufgehoben.169170II. Aufhebungsgrund § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. b) ZPO171Dem Antragsteller wurde das rechtliche Gehoer im Schiedsverfahren172versagt. [Sachverhalt: welche Beweisangebote wurden abgelehnt, welche173Vortraege wurden nicht beruecksichtigt]174175Alternativ: § 1059 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) ZPO (ordre public)176Die Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs verstoesst gegen177den ordre public der Bundesrepublik Deutschland, weil [Begruendung].178179III. Frist180Der Schiedsspruch wurde dem Antragsteller am [Datum] zugestellt.181Die Dreimonatsfrist des § 1059 Abs. 3 ZPO endet am [Datum].182183[Unterschrift]184```185186--- vor Versand klaeren ---1871. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]1882. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]1893. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]190191## Beweislast und Darlegungslast192193| Frage | Beweislast | Beweismittel |194|---|---|---|195| Abschluss und Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung | Wer sich auf die Klausel beruft | Vertragsausfertigung, gewechselte Schreiben |196| Formverstoß § 1031 ZPO | Rügende Partei | Vorlage aller Korrespondenz |197| Aufhebungsgrund § 1059 ZPO | Antragsteller | Verfahrensunterlagen, Protokoll, Schriftsätze |198| Versagungsgrund Art. V NYC | Versagungspartei | Stattliche Unterlagen, ordre-public-Argumente |199| Wirksamkeit nach Handelsrecht | Gericht von Amts wegen | Parteivortrag, Sachverständige |200201## Fristen und Verjährung202203| Maßnahme | Frist | Anker |204|---|---|---|205| Einrede Schiedsvereinbarung § 1032 ZPO | Spätestens erster Sachvortrag (rügelose Einlassung = Verlust) | § 1032 Abs. 1 ZPO |206| Aufhebungsantrag § 1059 ZPO | 3 Monate ab Empfang des Schiedsspruchs | § 1059 Abs. 3 Satz 1 ZPO |207| Vollstreckbarerklärungsantrag § 1061 ZPO | Keine Frist; materiell-rechtliche Verjährung des Anspruchs läuft weiter | §§ 1061 ff. ZPO / NYC |208| Zwischenfeststellungsklage § 1032 Abs. 2 ZPO | Bis Schiedsverfahren begonnen | § 1032 Abs. 2 ZPO |209| Notfall-Schiedsrichter ICC | Vor Konstituierung des Schiedsgerichts | Art. 29 ICC-SchO 2021 |210211## Typische Gegenargumente und Reaktion212213| Einwand | Reaktion |214|---|---|215| Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |216| Verbraucherschutz § 1031 Abs. 5 ZPO | Parteieigenschaft als Unternehmer prüfen und belegen; bei echtem Verbraucher Klausel unwirksam — staatliche Gerichte |217| Schiedsvereinbarung durch Insolvenz erlöschen | § 116 InsO analog: Schiedsvereinbarung bleibt grds. bestehen; Insolvenzverwalter kann eintreten |218| Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |219| Schiedsverfahren dauert zu lange — einstweiliger Rechtsschutz | §§ 1041, 1033 ZPO — staatliche Gerichte weiterhin für einstweiligen Rechtsschutz zuständig, sofern Schiedsvereinbarung nicht ausschließt |220221## Streitwert und Kosten222223- **DIS**: Registrierungsgebühr 700 EUR + Schiedsrichtergebühren nach DIS-Kostenordnung (Anlage zu § 35 DIS-SchO 2021): bei 1 Mio. EUR Streitwert ca. 40.000–80.000 EUR für Dreiergremium.224- **ICC**: Verwaltungsgebühr + Schiedsrichtergebühren nach ICC-Tabelle; bei 1 Mio. EUR ca. 60.000–120.000 EUR (Dreiergremium) + Anwaltskosten.225- **RVG**: Anwaltshonorar in Deutschland nach Streitwert; GKG-Gebühren für Vollstreckbarerklärung / Aufhebungsantrag (§ 3 ZPO, Wert = Streitwert).226- **Prozesskostenhilfe**: im Schiedsverfahren selbst grundsätzlich keine PKH; für Vollstreckbarerklärungsverfahren vor OLG nach §§ 114 ff. ZPO möglich.227- **Streitwertberechnung**: Hauptforderung + Zinsen soweit bezifferbar; Feststellungsanträge 50–80 % des Hauptantrags nach Ermessen.228229## Strategische Empfehlung230231| Situation | Empfehlung |232|---|---|233| Neuer Vertrag mit internationalem Partner | DIS-Klausel bei Deutschland-Bezug; ICC bei globalem Geschäft; HKIAC bei Asien-Bezug |234| Partner in Nicht-NYC-Staat | State Courts empfehlen oder NYC-Mitgliedschaft prüfen |235| Eilrechtsschutz erforderlich | Notfallschiedsrichter ICC Art. 29 / DIS § 23 oder staatliches Gericht ausdrücklich offen halten |236| Klage vor staatlichem Gericht trotz Schiedsklausel | Einrede § 1032 Abs. 1 ZPO sofort, Schiedsverfahren parallel einleiten |237| Schiedsspruch vollstrecken im Ausland | Vollstreckbarerklärungsantrag in Vollstreckungsstaat; NYC-Formblatt beachten |238| Aufhebungsantrag | Dreimonatsfrist unbedingt wahren; Aufhebungsgründe § 1059 ZPO erschöpfend |239240## Anschluss-Skills241242- `fachanwalt-iwr-embargo-pruefung-russland` — bei Sanktions-Bezug im Schiedsstreit243- `fachanwalt-iwr-cisg-anwendbarkeit` — bei Kaufvertrag mit Schiedsklausel244- `fachanwalt-prozessrecht-vollstreckung-ausland` — bei Vollstreckung des Schiedsspruchs245246## Quellen247248- ZPO §§ 1025–1066 (Zehntes Buch)249- New Yorker Übereinkommen 1958250- UNCITRAL-Modellgesetz 2006251- DIS-Schiedsgerichtsordnung 2021252- ICC Rules of Arbitration 2021253- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.254- Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl.255- Born International Commercial Arbitration, 3rd ed.256- Reithmann/Martiny Internationales Vertragsrecht257258## Vertiefung: Triage und Output-Template Schiedsklausel259260### Triage — Bevor losgelegt wird, klaere:2612621. Liegt schriftliche Schiedsvereinbarung vor (§ 1031 ZPO)?2632. Schiedsinstitution und Schiedssitz bestimmt?2643. Anzahl Schiedsrichter (1 oder 3)? → Streitwert bestimmt oft; ICC: 3 ab ca. 1 Mio. EUR2654. Ist Schiedsklausel pathologisch (unklar oder widerspruchlich)?2665. Was ist materiell anwendbares Recht?267268### Ergaenzende Leitsaetze Schiedsklausel269270- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.271272### Output-Template Schiedsklausel (ICC-Standard)273**Adressat:** Vertragspartner — Tonfall: sachlich-vertraglich274275```276Schiedsklausel / Arbitration Clause277278Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem279Vertrag, einschliesslich Fragen seiner Gueltigkeit, werden280nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen281Handelskammer (ICC) durch ein oder mehrere gemass dieser282Ordnung ernannte Schiedsrichter endgueltig entschieden.283284Schiedsort: [ORT, LAND]285Sprache: [DEUTSCH / ENGLISCH]286Anzahl Schiedsrichter:[EIN / DREI]287Anwendbares Recht: [RECHTSORDNUNG]288```