Bußgeldbescheid prüfen
Kaltstart-Rückfragen
- Welche Tat liegt zugrunde — Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Handyverstoß, Alkohol § 24a StVG, Drogen?
- Wann war die Tatzeit und wann wurde der Bußgeldbescheid zugestellt? Einspruchsfrist § 67 Abs. 1 OWiG zwei Wochen; Verjährungsprüfung § 26 Abs. 3 StVG drei Monate ab Tatzeit.
- Welches Messverfahren wurde eingesetzt — Lasergerät, Radar, ProViDa, Section Control, ESO, PoliScan, TraffiStar? Liegt Eichschein und Schulungsnachweis des Bedieners vor?
- Wurde der Mandant als Fahrer anhand des Lichtbilds identifiziert oder nur als Halter angeschrieben?
- Ist ein Fahrverbot festgesetzt und besteht berufliche Härte (Existenzgefährdung)? Gibt es Voreintragungen im FAER?
- Wurde eine Anhörung gemäß § 55 OWiG vor Bescheiderlass durchgeführt? Anhörungsbogen ausgefüllt?
- Bestehen formelle Fehler im Bescheid — fehlerhafte Tatzeit, Tatort, Geschwindigkeit, Rechtsbehelfsbelehrung?
- Liegt die Tat bereits nahe der Verjährungsgrenze (3 Monate Basis + Unterbrechungen nach § 33 OWiG)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Normtexte (Kernauszug)
- § 26 Abs. 3 StVG — Verjährungsfrist drei Monate ab Tatzeit bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr; nach Erlass des Bußgeldbescheids verlängerte Frist.
- § 33 OWiG — Unterbrechungsgründe: Bekanntgabe Verfahrenseinleitung an Betroffenen; schriftliche Aufnahme Sachverhalt für Protokoll; Anordnung Auskunft über Betroffenen; Erlass Bußgeldbescheid; Einlegung Einspruch. Nach jeder Unterbrechung beginnt neue volle Frist.
- Volltext-Verifikation: Rspr. zu § 33 OWiG (Unterbrechungswirkung) und zu standardisierten Messverfahren in BGH-eigener Datenbank, dejure.org oder openjur.de aufrufen; nicht aus Modellwissen zitieren.
- § 55 OWiG — Anhörungsrecht Betroffener; Verletzung kann zur Rechtswidrigkeit des Bußgeldbescheids führen; Heilung möglich wenn Betroffener im Einspruchsverfahren gehört wird.
- § 65 OWiG — Bußgeldbescheid; Mindestinhalt: Personalien, Tatbeschreibung, Tatzeit, Tatort, angewandte Vorschriften, Bußgeldhöhe, Fahrverbot.
- § 67 Abs. 1 OWiG — Einspruch innerhalb zwei Wochen nach Bekanntgabe; schriftlich oder zur Niederschrift bei erlassender Behörde.
- § 24a StVG — Alkohol- und Drogenfahrt als OWi; 0,5 bis 1,09 Promille EUR 500, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot; Drogen-Grenzwert nach Verordnung.
- § 25 StVG — Fahrverbot; Regelfahrverbot nach BKatV; Wegfall bei atypischem Fall und erhöhter Geldbuße.
- § 25 Abs. 2a StVG — Fahrverbotsbeginn frei wählbar bis 4 Monate nach Rechtskraft.
- § 4 Abs. 4 BKatV — Absehen vom Fahrverbot bei Verhängung höherer Geldbuße.
BGH und BVerfG-Leitentscheidungen (Stand Mai 2026; offene Quellen)
| Gericht |
Aktenzeichen |
Datum |
Kernaussage |
Offene Quelle |
| BVerfG |
2 BvR 1167/20 |
20.6.2023 |
Standardisierte Geschwindigkeitsmessung; keine Pflicht zur Speicherung von Rohmessdaten; Recht auf erweiterten Informationszugang im Einzelfall |
bundesverfassungsgericht.de |
| BVerfG |
2 BvR 1616/18 |
12.11.2020 |
Informationszugang OWi-Verfahren; Akteneinsicht in Messunterlagen |
bundesverfassungsgericht.de |
| BVerwG |
3 B 2.24 |
8.1.2025 |
KCanG ab 1.4.2024: Cannabis ist kein BtM mehr; § 14 FeV neu zu lesen |
bverwg.de |
Hinweis: BGH (4. Strafsenat) zu Geschwindigkeitsmessverfahren ist standardisiert anerkannt; konkrete Mess-Fehler im Einzelfall müssen substantiiert vorgetragen werden. Aktenzeichen vor Versand in BGH-eigener Datenbank, dejure.org oder openjur.de verifizieren.
Prüfschema in Tabellenform
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Nr. |
Prüfschritt |
Norm |
Konsequenz |
| 1 |
Verjährung geprüft? (3 Monate ab Tatzeit) |
§ 26 Abs. 3 StVG |
Abgelaufen und keine Unterbrechung: Einstellung § 46 OWiG |
| 2 |
Unterbrechungshandlungen belegt? |
§ 33 OWiG |
Lücke in Unterbrechungskette → Verjährung |
| 3 |
Einspruchsfrist gewahrt? (2 Wochen + 4-Tage-Fiktion) |
§ 67 OWiG; PostModG |
Versäumt: Wiedereinsetzung § 52 OWiG prüfen |
| 4 |
Anhörung ordnungsgemäß? |
§ 55 OWiG |
Heilung im Einspruchsverfahren möglich |
| 5 |
Mindestinhalt Bescheid vollständig § 65 OWiG? |
§ 65 OWiG |
Fehlt wesentlicher Inhalt: Aufhebung rügbar |
| 6 |
Fahreridentifizierung belegt? |
Darlegungslast Behörde |
Zweifelhaftes Lichtbild: Sachverständigen-Beweisangebot |
| 7 |
Messverfahren standardisiert? |
BGHSt 39, 291 |
Nicht standardisiert: volle Beweislast Behörde |
| 8 |
Eichschein gültig zur Tatzeit? |
§ 31 MessEG |
Abgelaufen: Verwertungsverbot prüfen |
| 9 |
Recht auf Akteneinsicht in Rohmessdaten geltend gemacht? |
Art. 103 GG; BVerfG 2 BvR 1616/18 (12.11.2020), BVerfG 2 BvR 1167/20 (20.6.2023) |
Antrag schriftlich; keine pauschale Speicherungspflicht, aber Anspruch auf vorhandene Daten |
| 10 |
Cannabis-Beteiligung? |
§ 24a StVG, KCanG (seit 1.4.2024); BVerwG 3 B 2.24 (8.1.2025) |
THC-Grenzwert 3.5 ng/ml im Serum (§ 24a Abs. 1a StVG seit 22.8.2024) |
| 11 |
Toleranzabzug korrekt vorgenommen? |
BGHSt 39, 291; BKatV |
Zu gering: Neuberechnung; ggf. anderes Tatbild |
| 12 |
Bußgeld korrekt nach BKatV? |
BKatV Anlage 1, 2 |
Fehler: unmittelbare Rüge |
| 13 |
Fahrverbot: Regelfall oder Atypik? |
§ 25 StVG; § 4 Abs. 4 BKatV |
Härtefall: erhöhte Geldbuße statt Fahrverbot |
| 14 |
§ 25 Abs. 2a StVG-Aufschub genutzt? |
§ 25 Abs. 2a StVG |
Bis 4 Monate nach Rechtskraft; Ferienzeit wählen |
| 15 |
FAER-Punkte korrekt? Tilgungsfristen? |
§ 29 StVG |
2,5 Jahre Tilgung bei 1-2 Punkten |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation |
Empfohlener Weg |
| Standard — Mandant will Bussgeldbescheid pruefen lassen |
Formelle und materielle Pruefung; Schriftsatz unten |
| Variante A — Bescheid ohne Messfehler Akzeptanz guenstiger |
Keine weiteren Massnahmen; Zahlung empfehlen |
| Variante B — Fahrverbot mit Haertefall Elternzeit Fernpendler |
Einspruch nur wegen Fahrverbot; Geldbusse akzeptieren |
| Variante C — Standardisiertes Messverfahren fehlerhafte Geeichung |
Einspruch mit technischer Ruege; Akte anfordern |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Baustein 1 — Einspruch mit Akteneinsicht und Rohmessdaten-Antrag
An die [Bußgeldstelle]
[Adresse]
Aktenzeichen: [Az]
EINSPRUCH § 67 OWiG
In der Bußgeldsache gegen
[Name, Adresse, geb. Datum]
namens und in Vollmacht des Betroffenen lege ich gegen den
Bußgeldbescheid vom [Datum], zugestellt am [Datum],
EINSPRUCH
ein. Eine Begründung bleibt nach Akteneinsicht vorbehalten.
ANTRÄGE
1. Akteneinsicht § 49 OWiG
Ich beantrage vollständige Akteneinsicht einschließlich:
a) Sämtlicher Rohmessdaten des Falldatensatzes und der
Falldatensätze der Messreihe (konkret: alle Einzelmessungen,
sofern vom Gerät gespeichert; vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020,
2 BvR 1616/18; BVerfG, Beschl. v. 20.6.2023, 2 BvR 1167/20 — kein
Anspruch auf nicht gespeicherte Daten, aber Anspruch auf alle
vorhandenen Daten);
b) Eichschein des Messgeräts mit Gültigkeitsdauer zur Tatzeit;
c) Schulungsnachweis des messenden Beamten (Name, Gerätekurs);
d) Messprotokoll mit Aufstellungsort, -bedingungen und -dauer;
e) Betriebsanleitung des eingesetzten Geräts [Bezeichnung].
2. Aussetzung der Vollziehung des Fahrverbots
bis zur rechtskräftigen Entscheidung, da berufliche Härte
droht (Begründung nach Akteneinsicht).
Mit freundlichen Grüßen
[Rechtsanwalt]
Baustein 2 — Begründung nach Akteneinsicht: Verjährung
Begründung des Einspruchs
I. Verjährung
Die Ordnungswidrigkeit vom [Tatdatum] ist verjährt.
Gemäß § 26 Abs. 3 StVG beträgt die Verjährungsfrist drei Monate
ab Tatzeit ([Tatdatum]).
Die Akte enthält folgende Unterbrechungshandlungen:
- Anhörungsbogen versandt am [Datum]
- Eingang Anhörungsbogen am [Datum] (Unterschrift des Mandanten)
- Bußgeldbescheid erlassen am [Datum]
Nach der Unterbrechung durch Absendung des Anhörungsbogens am
[Datum] begann die neue 3-Monats-Frist. Diese lief ab am [Datum +
3 Monate]. Der Bußgeldbescheid wurde am [Datum] erlassen, also
NACH Ablauf der Verjährungsfrist.
Die Ordnungswidrigkeit ist verjährt. Der Einspruch ist begründet.
Das Verfahren ist einzustellen.
Baustein 3 — Begründung Messfehler / Rohmessdaten
II. Messung nicht verwertbar
Das eingesetzte Messgerät [Bezeichnung, Gerätenummer] misst nach
dem standardisierten Verfahren (BGHSt 39, 291). Allerdings sind
folgende Fehler zu verzeichnen:
1. Eichschein abgelaufen:
Laut beigebrachtem Eichschein war das Gerät zuletzt am
[Datum] geeicht. Die Eichgültigkeitsdauer beträgt nach
§ 32 MessEV 12 Monate. Die Tatzeit [Datum] liegt nach
Ablauf der Eichgültigkeit. Das Messergebnis ist nicht
verwertbar.
2. Rohmessdaten verweigert:
Trotz konkretem Antrag vom [Datum] (Anlage K1) wurden die
Rohmessdaten des Falldatensatzes nicht vorgelegt. Nach der
Rechtsprechung des BVerfG (Beschl. v. 12.11.2020, 2 BvR 1616/18;
Beschl. v. 20.6.2023, 2 BvR 1167/20) hat der Betroffene einen
Anspruch auf Zugang zu den vorhandenen Messdaten und
Begleitunterlagen; jedenfalls bei konkret dargelegtem
Aufklärungsbedarf greift ein Verwertungsverbot, wenn die
Verteidigung nachvollziehbar darlegt, dass sie ohne diese
Daten die Messung nicht überprüfen kann.
(Volltext der Beschlüsse vor Versand in
bundesverfassungsgericht.de aufrufen und Randnummern
ergänzen.)
3. Sachverständigengutachten wird beantragt:
Zum Nachweis der Unverwertbarkeit der Messung beantragen
wir die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur
Frage, ob das eingesetzte Gerät am Tattag zuverlässige
Messergebnisse liefern konnte.
--- vor Versand klaeren ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]
Schlussabsatz Variante A (kooperativ):
Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen fuer ein klaerenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng):
Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.
Beweislast und Darlegungslast
| Frage |
Beweislast |
| Tatbestand, Schuld |
Bußgeldstelle / Gericht |
| Fahreridentität |
Bußgeldstelle; Halterschaft allein genügt nicht |
| Standardisiertes Messverfahren korrekt angewendet |
Grundsatzvermutung BGHSt 39, 291; Verteidigung muss konkrete Fehler benennen |
| Verjährungsunterbrechung |
Bußgeldstelle (Zugangsnachweise für Anhörung etc.) |
| Härtefall Fahrverbot |
Betroffener (konkrete Existenzgefährdung) |
| Ordnungsgemäße Anhörung |
Bußgeldstelle |
Fristen und Verjährung
| Frist |
Dauer |
Anker |
Norm |
| Verjährung OWi Straßenverkehr |
3 Monate ab Tatzeit |
Tatzeit |
§ 26 Abs. 3 StVG |
| Verlängerte Verjährung nach Bußgeldbescheid |
6 Monate nach Rechtskraft |
VerfH § 26 Abs. 3 StVG |
|
| Einspruchsfrist |
2 Wochen (+ 4 Tage Zustellungsfiktion) |
Zustellung |
§ 67 OWiG; PostModG |
| Wiedereinsetzung |
2 Wochen |
Hindernis entfallen |
§ 52 OWiG |
| Fahrverbotsbeginn (Wahlrecht) |
bis 4 Monate nach Rechtskraft |
Rechtskraft |
§ 25 Abs. 2a StVG |
| Tilgung FAER |
2,5 / 5 / 10 Jahre |
Rechtskraft |
§ 29 StVG |
Typische Gegenargumente und Reaktion
| Einwand |
Reaktion |
| Standardisiertes Verfahren — kein Fehler möglich |
Konkrete Benennung: Eichablauf, fehlender Schulungsnachweis, Rohmessdaten-Verweigerung |
| Fahrerbild eindeutig |
Sachverständigen-Lichtbildvergleich beantragen; Beweiswürdigung dem Gericht überlassen |
| Verjährung durch Anhörungsversand unterbrochen |
Beweislast Bußgeldstelle für Zugangszeitpunkt; Versandtag ist nicht Zugangstag |
| Keine Anhörungspflichtverletzung — heilbar |
Im Hauptverfahren Gelegenheit gegeben; aber: formelle Pflicht des Bescheids unberührt |
| Härtefall nicht beweisbar |
Arbeitgeberbestätigung + Gehaltsnachweis + Routenplan + Bescheinigung ÖPNV-Unzumutbarkeit |
Streitwert und Kosten
- Kein Kostenrisiko für Betroffenen bei Einspruch; Kosten bei Verurteilung nach OWiG-Gebührentabelle.
- Anwaltsgebühren: Nr. 5100 ff. VV RVG; Grundgebühr + Verfahrensgebühr + ggf. Terminsgebühr; gesamt ca. EUR 400–1500 nach Bußgeldhöhe.
- Sachverständigengutachten Messung: EUR 800–2500; bei Freispruch: Staatskasse trägt Kosten § 467 StPO i.V.m. § 46 OWiG.
Strategische Empfehlung
- Bei klarer Messung ohne Fehler: Einspruch nur bezüglich Fahrverbot (§ 4 Abs. 4 BKatV); Geldbuße akzeptieren.
- Bei Identitätszweifel: Vollenspruch; Sachverständigen-Beweisangebot im Einspruch benennen.
- Bei Verjährungs-Verdacht: Fristberechnung exakt; Unterbrechungskette der Bußgeldstelle anfordern.
- Bei Messfehler-Verdacht: BVerfG-Antrag auf Rohmessdaten konkret formulieren; nach Verweigerung sofort Verwertungsverbot geltend machen.
- Bei Fahrverbot + Beruf: Immer § 4 Abs. 4 BKatV Antrag; Arbeitgeberbestätigung sofort einholen; § 25 Abs. 2a StVG-Aufschub erklären.
Anschluss-Skills
bussgeld-einspruch-pruefen — detailliertes Messverfahrens-Prüfschema
fachanwalt-verkehrsrecht-fahrerlaubnis-entzug — bei Fahrerlaubnisfolgen
fachanwalt-strafrecht-hauptverhandlung-vorbereiten — Vorbereitung AG-Verhandlung
Quellen
Verbindlich references/zitierweise.md. Erlaubte offene Quellen: bundesverfassungsgericht.de, bundesgerichtshof.de (juris.bundesgerichtshof.de), bverwg.de, dejure.org, openjur.de, BGBl. Beck-RS und juris-Fundstellen ohne offene Quelle sind nicht zu zitieren.
Aktueller Stand Mai 2026 (verifizierte Aktenzeichen):
- BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020, 2 BvR 1616/18 — Akteneinsicht / Informationszugang OWi
- BVerfG, Beschl. v. 20.6.2023, 2 BvR 1167/20 — Keine Rohmessdaten-Speicherungspflicht; aber Anspruch auf vorhandene Daten
- BVerwG, Beschl. v. 8.1.2025, 3 B 2.24 — Cannabis und KCanG ab 1.4.2024
- KCanG vom 27.3.2024, BGBl. I 2024 Nr. 109; § 24a Abs. 1a StVG i. d. F. vom 21.8.2024, BGBl. I 2024 Nr. 274 (3.5 ng/ml THC-Grenzwert)
1---2name: fachanwalt-verkehrsrecht-bussgeldbescheid-pruefen3description: Mandant hat OWi-Bußgeldbescheid erhalten und Anwalt prüft ob Einspruch sinnvoll ist. OWiG §§ 65 ff. StVG § 26 Abs. 3 Verjährung. Prüfraster: Form- und Verfahrensfehler Verjährung 3 Monate ab Tat unterbrochen § 33 OWiG Messverfahren standardisiert/nicht-standardisiert Toleranzabzug Anhoerung § 55 OWiG Akteneinsicht Fahrverbot § 25 StVG Ausnahmen. Output: Bescheid-Prüfprotokoll und Einspruchsempfehlung. Abgrenzung zu bußgeld-einspruch-prüfen (Schnell-Triage) und fachanwalt-verkehrsrecht-fahrerlaubnis-entzug.4license: Apache-2.05---67# Bußgeldbescheid prüfen89## Kaltstart-Rückfragen10111. Welche Tat liegt zugrunde — Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Handyverstoß, Alkohol § 24a StVG, Drogen?122. Wann war die Tatzeit und wann wurde der Bußgeldbescheid zugestellt? Einspruchsfrist § 67 Abs. 1 OWiG zwei Wochen; Verjährungsprüfung § 26 Abs. 3 StVG drei Monate ab Tatzeit.133. Welches Messverfahren wurde eingesetzt — Lasergerät, Radar, ProViDa, Section Control, ESO, PoliScan, TraffiStar? Liegt Eichschein und Schulungsnachweis des Bedieners vor?144. Wurde der Mandant als Fahrer anhand des Lichtbilds identifiziert oder nur als Halter angeschrieben?155. Ist ein Fahrverbot festgesetzt und besteht berufliche Härte (Existenzgefährdung)? Gibt es Voreintragungen im FAER?166. Wurde eine Anhörung gemäß § 55 OWiG vor Bescheiderlass durchgeführt? Anhörungsbogen ausgefüllt?177. Bestehen formelle Fehler im Bescheid — fehlerhafte Tatzeit, Tatort, Geschwindigkeit, Rechtsbehelfsbelehrung?188. Liegt die Tat bereits nahe der Verjährungsgrenze (3 Monate Basis + Unterbrechungen nach § 33 OWiG)?19- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)2021## Rechtsgrundlagen2223### Normtexte (Kernauszug)2425- **§ 26 Abs. 3 StVG** — Verjährungsfrist drei Monate ab Tatzeit bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr; nach Erlass des Bußgeldbescheids verlängerte Frist.26- **§ 33 OWiG** — Unterbrechungsgründe: Bekanntgabe Verfahrenseinleitung an Betroffenen; schriftliche Aufnahme Sachverhalt für Protokoll; Anordnung Auskunft über Betroffenen; Erlass Bußgeldbescheid; Einlegung Einspruch. Nach jeder Unterbrechung beginnt neue volle Frist.27- Volltext-Verifikation: Rspr. zu § 33 OWiG (Unterbrechungswirkung) und zu standardisierten Messverfahren in BGH-eigener Datenbank, dejure.org oder openjur.de aufrufen; nicht aus Modellwissen zitieren.28- **§ 55 OWiG** — Anhörungsrecht Betroffener; Verletzung kann zur Rechtswidrigkeit des Bußgeldbescheids führen; Heilung möglich wenn Betroffener im Einspruchsverfahren gehört wird.29- **§ 65 OWiG** — Bußgeldbescheid; Mindestinhalt: Personalien, Tatbeschreibung, Tatzeit, Tatort, angewandte Vorschriften, Bußgeldhöhe, Fahrverbot.30- **§ 67 Abs. 1 OWiG** — Einspruch innerhalb zwei Wochen nach Bekanntgabe; schriftlich oder zur Niederschrift bei erlassender Behörde.31- **§ 24a StVG** — Alkohol- und Drogenfahrt als OWi; 0,5 bis 1,09 Promille EUR 500, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot; Drogen-Grenzwert nach Verordnung.32- **§ 25 StVG** — Fahrverbot; Regelfahrverbot nach BKatV; Wegfall bei atypischem Fall und erhöhter Geldbuße.33- **§ 25 Abs. 2a StVG** — Fahrverbotsbeginn frei wählbar bis 4 Monate nach Rechtskraft.34- **§ 4 Abs. 4 BKatV** — Absehen vom Fahrverbot bei Verhängung höherer Geldbuße.3536### BGH und BVerfG-Leitentscheidungen (Stand Mai 2026; offene Quellen)3738| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage | Offene Quelle |39|---|---|---|---|---|40| BVerfG | 2 BvR 1167/20 | 20.6.2023 | Standardisierte Geschwindigkeitsmessung; keine Pflicht zur Speicherung von Rohmessdaten; Recht auf erweiterten Informationszugang im Einzelfall | bundesverfassungsgericht.de |41| BVerfG | 2 BvR 1616/18 | 12.11.2020 | Informationszugang OWi-Verfahren; Akteneinsicht in Messunterlagen | bundesverfassungsgericht.de |42| BVerwG | 3 B 2.24 | 8.1.2025 | KCanG ab 1.4.2024: Cannabis ist kein BtM mehr; § 14 FeV neu zu lesen | bverwg.de |4344Hinweis: BGH (4. Strafsenat) zu Geschwindigkeitsmessverfahren ist standardisiert anerkannt; konkrete Mess-Fehler im Einzelfall müssen substantiiert vorgetragen werden. Aktenzeichen vor Versand in BGH-eigener Datenbank, dejure.org oder openjur.de verifizieren.4546## Prüfschema in Tabellenform474849**Vorab:** Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.5051| Nr. | Prüfschritt | Norm | Konsequenz |52|---|---|---|---|53| 1 | Verjährung geprüft? (3 Monate ab Tatzeit) | § 26 Abs. 3 StVG | Abgelaufen und keine Unterbrechung: Einstellung § 46 OWiG |54| 2 | Unterbrechungshandlungen belegt? | § 33 OWiG | Lücke in Unterbrechungskette → Verjährung |55| 3 | Einspruchsfrist gewahrt? (2 Wochen + 4-Tage-Fiktion) | § 67 OWiG; PostModG | Versäumt: Wiedereinsetzung § 52 OWiG prüfen |56| 4 | Anhörung ordnungsgemäß? | § 55 OWiG | Heilung im Einspruchsverfahren möglich |57| 5 | Mindestinhalt Bescheid vollständig § 65 OWiG? | § 65 OWiG | Fehlt wesentlicher Inhalt: Aufhebung rügbar |58| 6 | Fahreridentifizierung belegt? | Darlegungslast Behörde | Zweifelhaftes Lichtbild: Sachverständigen-Beweisangebot |59| 7 | Messverfahren standardisiert? | BGHSt 39, 291 | Nicht standardisiert: volle Beweislast Behörde |60| 8 | Eichschein gültig zur Tatzeit? | § 31 MessEG | Abgelaufen: Verwertungsverbot prüfen |61| 9 | Recht auf Akteneinsicht in Rohmessdaten geltend gemacht? | Art. 103 GG; BVerfG 2 BvR 1616/18 (12.11.2020), BVerfG 2 BvR 1167/20 (20.6.2023) | Antrag schriftlich; keine pauschale Speicherungspflicht, aber Anspruch auf vorhandene Daten |62| 10 | Cannabis-Beteiligung? | § 24a StVG, KCanG (seit 1.4.2024); BVerwG 3 B 2.24 (8.1.2025) | THC-Grenzwert 3.5 ng/ml im Serum (§ 24a Abs. 1a StVG seit 22.8.2024) |63| 11 | Toleranzabzug korrekt vorgenommen? | BGHSt 39, 291; BKatV | Zu gering: Neuberechnung; ggf. anderes Tatbild |64| 12 | Bußgeld korrekt nach BKatV? | BKatV Anlage 1, 2 | Fehler: unmittelbare Rüge |65| 13 | Fahrverbot: Regelfall oder Atypik? | § 25 StVG; § 4 Abs. 4 BKatV | Härtefall: erhöhte Geldbuße statt Fahrverbot |66| 14 | § 25 Abs. 2a StVG-Aufschub genutzt? | § 25 Abs. 2a StVG | Bis 4 Monate nach Rechtskraft; Ferienzeit wählen |67| 15 | FAER-Punkte korrekt? Tilgungsfristen? | § 29 StVG | 2,5 Jahre Tilgung bei 1-2 Punkten |6869## Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)7071Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist **eine** moegliche Form — nicht die einzige.7273| Konstellation | Empfohlener Weg |74|---|---|75| Standard — Mandant will Bussgeldbescheid pruefen lassen | Formelle und materielle Pruefung; Schriftsatz unten |76| Variante A — Bescheid ohne Messfehler Akzeptanz guenstiger | Keine weiteren Massnahmen; Zahlung empfehlen |77| Variante B — Fahrverbot mit Haertefall Elternzeit Fernpendler | Einspruch nur wegen Fahrverbot; Geldbusse akzeptieren |78| Variante C — Standardisiertes Messverfahren fehlerhafte Geeichung | Einspruch mit technischer Ruege; Akte anfordern |7980Wenn die Mandantenkonstellation **nicht** ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.818283## Schriftsatzbausteine8485### Baustein 1 — Einspruch mit Akteneinsicht und Rohmessdaten-Antrag8687```88An die [Bußgeldstelle]89[Adresse]90Aktenzeichen: [Az]9192EINSPRUCH § 67 OWiG9394In der Bußgeldsache gegen95[Name, Adresse, geb. Datum]9697namens und in Vollmacht des Betroffenen lege ich gegen den98Bußgeldbescheid vom [Datum], zugestellt am [Datum],99100 EINSPRUCH101102ein. Eine Begründung bleibt nach Akteneinsicht vorbehalten.103104ANTRÄGE1051061. Akteneinsicht § 49 OWiG107108Ich beantrage vollständige Akteneinsicht einschließlich:109a) Sämtlicher Rohmessdaten des Falldatensatzes und der110 Falldatensätze der Messreihe (konkret: alle Einzelmessungen,111 sofern vom Gerät gespeichert; vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020,112 2 BvR 1616/18; BVerfG, Beschl. v. 20.6.2023, 2 BvR 1167/20 — kein113 Anspruch auf nicht gespeicherte Daten, aber Anspruch auf alle114 vorhandenen Daten);115b) Eichschein des Messgeräts mit Gültigkeitsdauer zur Tatzeit;116c) Schulungsnachweis des messenden Beamten (Name, Gerätekurs);117d) Messprotokoll mit Aufstellungsort, -bedingungen und -dauer;118e) Betriebsanleitung des eingesetzten Geräts [Bezeichnung].1191202. Aussetzung der Vollziehung des Fahrverbots121 bis zur rechtskräftigen Entscheidung, da berufliche Härte122 droht (Begründung nach Akteneinsicht).123124Mit freundlichen Grüßen125[Rechtsanwalt]126```127128### Baustein 2 — Begründung nach Akteneinsicht: Verjährung129130```131Begründung des Einspruchs132133I. Verjährung134135Die Ordnungswidrigkeit vom [Tatdatum] ist verjährt.136137Gemäß § 26 Abs. 3 StVG beträgt die Verjährungsfrist drei Monate138ab Tatzeit ([Tatdatum]).139140Die Akte enthält folgende Unterbrechungshandlungen:141- Anhörungsbogen versandt am [Datum]142- Eingang Anhörungsbogen am [Datum] (Unterschrift des Mandanten)143- Bußgeldbescheid erlassen am [Datum]144145Nach der Unterbrechung durch Absendung des Anhörungsbogens am146[Datum] begann die neue 3-Monats-Frist. Diese lief ab am [Datum +1473 Monate]. Der Bußgeldbescheid wurde am [Datum] erlassen, also148NACH Ablauf der Verjährungsfrist.149150Die Ordnungswidrigkeit ist verjährt. Der Einspruch ist begründet.151Das Verfahren ist einzustellen.152```153154### Baustein 3 — Begründung Messfehler / Rohmessdaten155156```157II. Messung nicht verwertbar158159Das eingesetzte Messgerät [Bezeichnung, Gerätenummer] misst nach160dem standardisierten Verfahren (BGHSt 39, 291). Allerdings sind161folgende Fehler zu verzeichnen:1621631. Eichschein abgelaufen:164 Laut beigebrachtem Eichschein war das Gerät zuletzt am165 [Datum] geeicht. Die Eichgültigkeitsdauer beträgt nach166 § 32 MessEV 12 Monate. Die Tatzeit [Datum] liegt nach167 Ablauf der Eichgültigkeit. Das Messergebnis ist nicht168 verwertbar.1691702. Rohmessdaten verweigert:171 Trotz konkretem Antrag vom [Datum] (Anlage K1) wurden die172 Rohmessdaten des Falldatensatzes nicht vorgelegt. Nach der173 Rechtsprechung des BVerfG (Beschl. v. 12.11.2020, 2 BvR 1616/18;174 Beschl. v. 20.6.2023, 2 BvR 1167/20) hat der Betroffene einen175 Anspruch auf Zugang zu den vorhandenen Messdaten und176 Begleitunterlagen; jedenfalls bei konkret dargelegtem177 Aufklärungsbedarf greift ein Verwertungsverbot, wenn die178 Verteidigung nachvollziehbar darlegt, dass sie ohne diese179 Daten die Messung nicht überprüfen kann.180 (Volltext der Beschlüsse vor Versand in181 bundesverfassungsgericht.de aufrufen und Randnummern182 ergänzen.)1831843. Sachverständigengutachten wird beantragt:185 Zum Nachweis der Unverwertbarkeit der Messung beantragen186 wir die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur187 Frage, ob das eingesetzte Gerät am Tattag zuverlässige188 Messergebnisse liefern konnte.189```190191--- vor Versand klaeren ---1921. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]1932. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]1943. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]195196Schlussabsatz Variante A (kooperativ):197Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen fuer ein klaerenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.198199Schlussabsatz Variante B (formal-streng):200Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.201202203## Beweislast und Darlegungslast204205| Frage | Beweislast |206|---|---|207| Tatbestand, Schuld | Bußgeldstelle / Gericht |208| Fahreridentität | Bußgeldstelle; Halterschaft allein genügt nicht |209| Standardisiertes Messverfahren korrekt angewendet | Grundsatzvermutung BGHSt 39, 291; Verteidigung muss konkrete Fehler benennen |210| Verjährungsunterbrechung | Bußgeldstelle (Zugangsnachweise für Anhörung etc.) |211| Härtefall Fahrverbot | Betroffener (konkrete Existenzgefährdung) |212| Ordnungsgemäße Anhörung | Bußgeldstelle |213214## Fristen und Verjährung215216| Frist | Dauer | Anker | Norm |217|---|---|---|---|218| Verjährung OWi Straßenverkehr | 3 Monate ab Tatzeit | Tatzeit | § 26 Abs. 3 StVG |219| Verlängerte Verjährung nach Bußgeldbescheid | 6 Monate nach Rechtskraft | VerfH § 26 Abs. 3 StVG | |220| Einspruchsfrist | 2 Wochen (+ 4 Tage Zustellungsfiktion) | Zustellung | § 67 OWiG; PostModG |221| Wiedereinsetzung | 2 Wochen | Hindernis entfallen | § 52 OWiG |222| Fahrverbotsbeginn (Wahlrecht) | bis 4 Monate nach Rechtskraft | Rechtskraft | § 25 Abs. 2a StVG |223| Tilgung FAER | 2,5 / 5 / 10 Jahre | Rechtskraft | § 29 StVG |224225## Typische Gegenargumente und Reaktion226227| Einwand | Reaktion |228|---|---|229| Standardisiertes Verfahren — kein Fehler möglich | Konkrete Benennung: Eichablauf, fehlender Schulungsnachweis, Rohmessdaten-Verweigerung |230| Fahrerbild eindeutig | Sachverständigen-Lichtbildvergleich beantragen; Beweiswürdigung dem Gericht überlassen |231| Verjährung durch Anhörungsversand unterbrochen | Beweislast Bußgeldstelle für Zugangszeitpunkt; Versandtag ist nicht Zugangstag |232| Keine Anhörungspflichtverletzung — heilbar | Im Hauptverfahren Gelegenheit gegeben; aber: formelle Pflicht des Bescheids unberührt |233| Härtefall nicht beweisbar | Arbeitgeberbestätigung + Gehaltsnachweis + Routenplan + Bescheinigung ÖPNV-Unzumutbarkeit |234235## Streitwert und Kosten236237- Kein Kostenrisiko für Betroffenen bei Einspruch; Kosten bei Verurteilung nach OWiG-Gebührentabelle.238- Anwaltsgebühren: Nr. 5100 ff. VV RVG; Grundgebühr + Verfahrensgebühr + ggf. Terminsgebühr; gesamt ca. EUR 400–1500 nach Bußgeldhöhe.239- Sachverständigengutachten Messung: EUR 800–2500; bei Freispruch: Staatskasse trägt Kosten § 467 StPO i.V.m. § 46 OWiG.240241## Strategische Empfehlung242243- Bei klarer Messung ohne Fehler: Einspruch nur bezüglich Fahrverbot (§ 4 Abs. 4 BKatV); Geldbuße akzeptieren.244- Bei Identitätszweifel: Vollenspruch; Sachverständigen-Beweisangebot im Einspruch benennen.245- Bei Verjährungs-Verdacht: Fristberechnung exakt; Unterbrechungskette der Bußgeldstelle anfordern.246- Bei Messfehler-Verdacht: BVerfG-Antrag auf Rohmessdaten konkret formulieren; nach Verweigerung sofort Verwertungsverbot geltend machen.247- Bei Fahrverbot + Beruf: Immer § 4 Abs. 4 BKatV Antrag; Arbeitgeberbestätigung sofort einholen; § 25 Abs. 2a StVG-Aufschub erklären.248249## Anschluss-Skills250251- `bussgeld-einspruch-pruefen` — detailliertes Messverfahrens-Prüfschema252- `fachanwalt-verkehrsrecht-fahrerlaubnis-entzug` — bei Fahrerlaubnisfolgen253- `fachanwalt-strafrecht-hauptverhandlung-vorbereiten` — Vorbereitung AG-Verhandlung254255## Quellen256257Verbindlich `references/zitierweise.md`. Erlaubte offene Quellen: bundesverfassungsgericht.de, bundesgerichtshof.de (juris.bundesgerichtshof.de), bverwg.de, dejure.org, openjur.de, BGBl. Beck-RS und juris-Fundstellen ohne offene Quelle sind nicht zu zitieren.258259Aktueller Stand Mai 2026 (verifizierte Aktenzeichen):260- BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020, 2 BvR 1616/18 — Akteneinsicht / Informationszugang OWi261- BVerfG, Beschl. v. 20.6.2023, 2 BvR 1167/20 — Keine Rohmessdaten-Speicherungspflicht; aber Anspruch auf vorhandene Daten262- BVerwG, Beschl. v. 8.1.2025, 3 B 2.24 — Cannabis und KCanG ab 1.4.2024263- KCanG vom 27.3.2024, BGBl. I 2024 Nr. 109; § 24a Abs. 1a StVG i. d. F. vom 21.8.2024, BGBl. I 2024 Nr. 274 (3.5 ng/ml THC-Grenzwert)