Goldplating vermeiden
"Eine deutsche Eichenholz-Tür da, wo eine Wellblech-Tür der EU genuegt hätte."
Was ist Goldplating?
Eine nationale Regelung, die über den Mindeststandard einer EU-Richtlinie hinausgeht. Es ist nicht per se unzulaessig, aber:
- Politisch verpflichtet sich die Bundesregierung (seit 2014) zur "1 zu 1 Umsetzung"
- Goldplating belastet Wirtschaft und Verwaltung ohne EU-Vorgabe
- Goldplating kann Wettbewerbsnachteile schaffen
Wann ist Abweichung legitim?
- Verbraucherschutz: höheres Schutzniveau ist meist EU-rechtlich ausdruecklich erlaubt
- Datenschutz: DSGVO erlaubt teilweise Oeffnungsklauseln für schaerferes Recht
- Politische Entscheidung des Gesetzgebers: muss dann aber begründet werden
Prüfverfahren
Schritt 1 - Pflicht-Anteil ermitteln
Was muss die RL mindestens umgesetzt werden?
Schritt 2 - Kann-Anteil ermitteln
Welche Optionen laesst die RL? Welche Oeffnungsklauseln?
Schritt 3 - Nationaler Entwurf - was geht darüber hinaus?
Tabelle:
| RL-Vorgabe | Entwurf | Abweichung | Begründung | Bewertung |
|---|---|---|---|---|
| Art. 5 RL: Pflicht ab 50 MA | Pflicht ab 10 MA | strenger | Soziales Anliegen | gewollt |
| Art. 7 RL: Frist 30 Tage | Frist 14 Tage | strenger | Mandantenschutz | gewollt |
| - | Bußgeld 5000 EUR | nationale Sanktion | erforderlich für Vollzug | OK |
Schritt 4 - Notwendigkeit prüfen
Pro Abweichung: notwendig für die Funktion der nationalen Rechtsordnung? Oder Versehen?
Sonderfall vollharmonisierende RL
Bei vollharmonisierenden Richtlinien (z.B. Verbraucherrechte-RL 2011/83) ist Goldplating in der Regel unzulaessig.
Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
§ 62 Abs. 2 GGO (Goldplating-Vermeidungsgebot) — Art. 288 AEUV (Richtlinien-Regelungs-Spielraum) — §§ 1-3 GoldplatingV (Bundesregierung 2012, Berichtspflicht) — Art. 5 EUV (Verhaeltnismaessigkeit, Subsidiaritaet)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Ausgabe
Goldplating-Liste mit Empfehlungen pro Abweichungspunkt.
Anschluss
verfassungsmaessigkeit-quercheck.