Intake und Kanalcheck
Aufgabe
Erfasst eingehende Forderungsanmeldungen kanalneutral und bildet ein belastbares Eingangsbuch.
Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.
Startet bei
- Posteingang liegt vor
- Portalexport oder CSV liegt vor
- Gläubiger sendet Nachtrag
- mehrere Kanäle enthalten dieselbe Forderung
Workflow
- Eingangskanal, Eingangsdatum, Dateiname, Absender, Vertreter und Gläubiger-ID erfassen.
- Anmeldung von Begleitschreiben, Anlagen, Rechnungspaketen, Titeln und Zahlungsnachweisen trennen.
- Fristlage prüfen: rechtzeitig, verspätet, geändert oder offensichtlich nur Ergänzung.
- Dublettenindizien markieren: gleicher Gläubiger, gleiche Rechnung, gleicher Betrag, gleicher Zeitraum, gleicher Titel.
- Eingangsbuch und Prüfnummer vergeben, ohne materiell zu entscheiden.
Ausgabe
- Intake-Register
- Dublettenhinweise
- fehlende Mindestdaten
- Zuordnung zu bestehender Prüfnummer
Qualitätsgates
- Nachträge werden an die ursprüngliche Anmeldung geklebt.
- E-Mail-Text und Anlagen werden getrennt ausgewertet.
- Unlesbare Dateien werden nicht stillschweigend ignoriert.
Arbeitsstil
Freundlich, präzise, aktennah. Der Skill trennt interne Bewertung, Tabellenvermerk und Außenkommunikation. Bei echten Mandatsdaten sind Berufsgeheimnis, Datenschutz und Kanzleifreigaben zwingend zu beachten.
Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette (Kernbereich)
§ 174 InsO (Anmeldung) → § 175 InsO (Eintragung) → § 176 InsO (Pruefungstermin) → § 177 InsO (nachtraegliche Anmeldung) → § 178 InsO (Tabellenwirkung) → § 179 InsO (Bestreiten) → § 180 InsO (Feststellungsklage) → § 181 InsO (Klageumfang) → § 184 InsO (Schuldnerwiderspruch) → § 189 InsO (Verteilung bestrittene Forderungen)
Triage
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Pruefungstermin-Datum? § 176 InsO — Ladungsfrist 7 Tage; Tabelle vollstaendig vor Termin.
- Rang der Forderung? § 38 InsO (Regelrang), § 39 InsO (Nachrang), §§ 49-51 InsO (Absonderung).
- Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung? §§ 54-55 InsO vs. § 38 InsO — entscheidend fuer Zahlungsreihenfolge.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
1---2name: ifap-intake-kanalcheck3description: Eingehende Forderungsanmeldungen kanalübergreifend erfassen: Anwendungsfall Insolvenzverwalter-Büro erhält Anmeldungen per Post E-Mail Portal Tabellenexport oder Nachtrag und muss einheitliches Eingangsbuch führen. § 174 InsO Forderungsanmeldung, § 177 InsO Nachtragsanmeldung. Prüfraster Kanal-Identifikation, Metadaten-Erfassung, Eingangs-Zeitstempel, Dubletten-Vorabcheck, Prioritaet bei Fristnaehe. Output strukturiertes Eingangsbuch mit Kanal, Datum, Gläubiger und Status. Abgrenzung zu Aktenanlage-Batchregister für Massenerfassung und zu Formalprüfung.4license: Apache-2.05---67# Intake und Kanalcheck89## Aufgabe1011Erfasst eingehende Forderungsanmeldungen kanalneutral und bildet ein belastbares Eingangsbuch.1213Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.1415## Startet bei1617- Posteingang liegt vor18- Portalexport oder CSV liegt vor19- Gläubiger sendet Nachtrag20- mehrere Kanäle enthalten dieselbe Forderung2122## Workflow23241. Eingangskanal, Eingangsdatum, Dateiname, Absender, Vertreter und Gläubiger-ID erfassen.252. Anmeldung von Begleitschreiben, Anlagen, Rechnungspaketen, Titeln und Zahlungsnachweisen trennen.263. Fristlage prüfen: rechtzeitig, verspätet, geändert oder offensichtlich nur Ergänzung.274. Dublettenindizien markieren: gleicher Gläubiger, gleiche Rechnung, gleicher Betrag, gleicher Zeitraum, gleicher Titel.285. Eingangsbuch und Prüfnummer vergeben, ohne materiell zu entscheiden.2930## Ausgabe3132- Intake-Register33- Dublettenhinweise34- fehlende Mindestdaten35- Zuordnung zu bestehender Prüfnummer3637## Qualitätsgates3839- Nachträge werden an die ursprüngliche Anmeldung geklebt.40- E-Mail-Text und Anlagen werden getrennt ausgewertet.41- Unlesbare Dateien werden nicht stillschweigend ignoriert.4243## Arbeitsstil4445Freundlich, präzise, aktennah. Der Skill trennt interne Bewertung, Tabellenvermerk und Außenkommunikation. Bei echten Mandatsdaten sind Berufsgeheimnis, Datenschutz und Kanzleifreigaben zwingend zu beachten.464748## Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen4950- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.5152## Paragrafenkette (Kernbereich)5354§ 174 InsO (Anmeldung) → § 175 InsO (Eintragung) → § 176 InsO (Pruefungstermin) → § 177 InsO (nachtraegliche Anmeldung) → § 178 InsO (Tabellenwirkung) → § 179 InsO (Bestreiten) → § 180 InsO (Feststellungsklage) → § 181 InsO (Klageumfang) → § 184 InsO (Schuldnerwiderspruch) → § 189 InsO (Verteilung bestrittene Forderungen)5556## Triage5758Bevor losgelegt wird, klaere:591. **Pruefungstermin-Datum?** § 176 InsO — Ladungsfrist 7 Tage; Tabelle vollstaendig vor Termin.602. **Rang der Forderung?** § 38 InsO (Regelrang), § 39 InsO (Nachrang), §§ 49-51 InsO (Absonderung).613. **Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung?** §§ 54-55 InsO vs. § 38 InsO — entscheidend fuer Zahlungsreihenfolge.624. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.6364## Quellenregel6566Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.