Streitige Forderung und Feststellungsklage
Aufgabe
Hält bestrittene Forderungen nach Prüfungstermin auf Kurs und verhindert verlorene Nachläufe.
Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.
Startet bei
- Forderung wurde bestritten
- Gläubiger verlangt Tabellenauszug
- Titel liegt vor
- Rechtsstreit war anhängig
Workflow
- Bestreitenden identifizieren: Verwalter, Insolvenzgläubiger oder beide.
- Titelstatus prüfen, weil bei Titel oder Endurteil die Verfolgungslast anders liegen kann.
- Zuständigkeit nach § 180 InsO und anhängige Verfahren markieren.
- Umfang nach § 181 InsO prüfen: Feststellung nur wie angemeldet oder im Prüfungstermin bezeichnet.
- Nachlaufakte mit Klagefrist, Verantwortlichem, Prozessstand, Vergleichsoption und Tabellenberichtigung anlegen.
Ausgabe
- Streitnachlaufkarte
- Tabellenauszug-Anforderung
- Feststellungsklage-Checkliste
- Wiedervorlagen
Qualitätsgates
- Klageumfang darf Anmeldung nicht überschreiten.
- Titelumkehr wird ausdrücklich geprüft.
- Anhängige Verfahren werden nicht doppelt neu geklagt.
Arbeitsstil
Freundlich, präzise, aktennah. Der Skill trennt interne Bewertung, Tabellenvermerk und Außenkommunikation. Bei echten Mandatsdaten sind Berufsgeheimnis, Datenschutz und Kanzleifreigaben zwingend zu beachten.
Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)
- BGH IX ZR 114/23 vom 19.12.2024 — Forderungsanmeldung bei Abtretung: Zedent und Zessionar müssen jeweils separat anmelden und einen eigenen Prüfungstermin durchlaufen. Bestreiten kann auch auf Individualisierung gestützt werden. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=19.12.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+114/23
- BGH IX ZR 127/24 vom 13.11.2025 (Wirecard) — Bei Anmeldungen kapitalmarktrechtlicher Schadensersatzforderungen geschädigter Aktionäre den Nachrang einwenden (keine § 38 InsO-Forderung).
Paragrafenkette (Kernbereich)
§ 174 InsO (Anmeldung) → § 175 InsO (Eintragung) → § 176 InsO (Pruefungstermin) → § 177 InsO (nachtraegliche Anmeldung) → § 178 InsO (Tabellenwirkung) → § 179 InsO (Bestreiten) → § 180 InsO (Feststellungsklage) → § 181 InsO (Klageumfang) → § 184 InsO (Schuldnerwiderspruch) → § 189 InsO (Verteilung bestrittene Forderungen)
Triage
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Pruefungstermin-Datum? § 176 InsO — Ladungsfrist 7 Tage; Tabelle vollstaendig vor Termin.
- Rang der Forderung? § 38 InsO (Regelrang), § 39 InsO (Nachrang), §§ 49-51 InsO (Absonderung).
- Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung? §§ 54-55 InsO vs. § 38 InsO — entscheidend fuer Zahlungsreihenfolge.
- Bestreitung substantiiert? Wer bestreitet, muss konkret begründen (Grund, Höhe, Rang). Bei Vorsatz-Forderungen § 184 InsO Schuldnerwiderspruch eigenständig prüfen.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.