Aktenzeichen und Verknüpfungen
Triage zu Beginn
- Liegt ein eigenes Kanzlei-Aktenzeichen, ein gerichtliches Aktenzeichen oder ein behördliches Zeichen vor?
- Gibt es Kollisionsgefahr bei aehnlichen Aktenzeichen-Varianten in derselben Akte?
- Soll das Aktenzeichen einem bereits vorhandenen Mandat zugeordnet oder als neues Mandat angelegt werden?
- Sind fremde Aktenzeichen (Gegner, Versicherung, Rechtsschutz) mit dem eigenen verknuepft?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 51 BRAO — Berufshaftpflicht des Rechtsanwalts; Aktenzeichen-Fehler als Pflichtverletzung
- § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO — Bezeichnungspflicht der Parteien und Sache in der Klageschrift
- § 319 ZPO — Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten in Urteilen (auch Aktenzeichen)
- § 130a ZPO — Pflichtangaben beim elektronischen Dokument, inkl. Aktenzeichen
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Dieser Skill verhindert Suchchaos. Er erkennt Aktenzeichen aus Texten, Dateinamen, Betreffzeilen, beA-Nachrichten, PDFs, Screenshots und Notizen und verknüpft sie mit der richtigen Kanzleiakte.
Typen von Aktenzeichen
- Eigenes Kanzlei-Aktenzeichen.
- Gerichtliches Aktenzeichen.
- Behördenzeichen.
- Gegnerisches Aktenzeichen.
- Versicherungs- oder Schadennummer.
- Rechtsschutz-Schadennummer.
- Mandanteninterne Projektnummer.
- Altaktenzeichen.
Ablauf
- Alle Kandidaten extrahieren.
- Varianten normalisieren: Leerzeichen, Schrägstrich, Bindestrich, führende Nullen.
- Kontext prüfen: Name, Gericht, Gegner, Datum, Betreff.
- Kollisionen markieren.
- Eindeutige Verknüpfung vorschlagen.
- Unsichere Zuordnung als Rückfrage ausgeben.
Ausgabe
## Aktenzeichen-Verknüpfung
| Typ | Aktenzeichen | Quelle | Akte | Sicherheit | Notiz |
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Sicherheitsregel
Wenn zwei Akten plausibel sind, nicht automatisch ablegen. Immer nachfragen.