/ki-inventar
Zweck
Dieses Inventar dient der strukturierten Erfassung aller KI-Systeme einer Organisation nach
Art. 6 ff. KI-VO (VO 2024/1689). Der zentrale Grundsatz: Rolle und Risikoklasse werden
je KI-System bewertet, nicht je Unternehmen. Eine Organisation kann Anbieter von System A,
Betreiber von System B und Einführer von System C sein. Jede Kombination löst nach der KI-VO
unterschiedliche Pflichten aus (z. B. Art. 16 ff. für Anbieter, Art. 26 für Betreiber).
Verstöße können nach Art. 99 KI-VO mit Bußgeldern bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten
Jahresumsatzes geahndet werden. Das Inventar dient als Basis für alle nachgelagerten Pflichten;
die eigentliche Obligationenanalyse erfolgt im Gespräch, nicht aus einer fest codierten Tabelle.
Eingaben
- Konfiguration aus
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/ki-governance/CLAUDE.md
- Bestehendes Inventar unter
ki-systeme.yaml (gleicher Konfigurationspfad)
- Systembeschreibung des Nutzers oder vorhandene Unterlagen (technische Dokumentation, Verträge)
Ablauf
Konfiguration lesen. Prüfen, ob das Praxisprofil vorhanden und befüllt ist. Fehlen
[PLATZHALTER]-Marker, Nutzer an /ki-governance:ki-governance-kaltstart-interview verweisen.
Inventar lesen. Liegt unter ki-systeme.yaml. Existiert die Datei nicht, bei erstem
add-Befehl mit leerem systeme:-Block anlegen.
Befehl ausführen:
- Kein Argument oder
list → Inventartabelle anzeigen (siehe Listenformat)
add → Aufnahmefluss starten
edit <id> → aktuellen Datensatz zeigen, Änderungsfrage stellen, ein Feld ändern,
bestätigen, schreiben
classify <id> → Klassifizierungsdurchlauf für bestehenden Datensatz starten,
rolle, klasse, rollenbasis und klassenbasis aktualisieren
show <id> → vollständigen Datensatz anzeigen
Nach list Dashboard anbieten:
"Dashboard gewünscht? Filterbar nach Status / Klasse / EU-Nexus / Eigentümer. Auf Wunsch."
Jede Aktion mit Anschlusshinweis abschließen:
Erfasst. Wenn Sie die Pflichten für dieses System durcharbeiten möchten, fragen Sie
einfach – ich führe die Analyse im Gespräch durch und markiere, wo die Artikel-Zuordnung
Ihre Verifizierung erfordert. Pflichten werden nicht aus einer Tabelle abgeleitet, weil
die Zuordnung komplex und die KI-VO noch in der Einführungsphase (bis 2027) ist.
Listenformat
Kompakte Tabelle:
| ID |
Name |
Eigentümer |
Status |
EU-Nexus |
Rolle |
Klasse |
Nächste Prüfung |
| sys-001 |
Lebenslauf-Screening |
HR / Schmidt |
in_produktion |
ja |
Betreiber |
hochrisiko |
2026-08-01 |
| sys-002 |
E-Mail-Drafting-Assistent |
IT / Meier |
in_produktion |
nein |
Betreiber |
begrenzt |
2026-12-01 |
Unter der Tabelle: Zählung nach Klasse und: "N Systeme zur Prüfung innerhalb von 30 Tagen."
Außerdem: Bußgeldrahmen kurz einblenden: Art. 99 Abs. 3 KI-VO – bis 35 Mio. EUR oder 7 %
des weltweiten Jahresumsatzes bei schwerwiegenden Verstößen; den Pinpoint im Quellenlog auf EUR-Lex vermerken.
Aufnahmefluss (Interview)
Felder einzeln abfragen (oder Einfügen akzeptieren). Pflichtfelder: name, eigentümer,
beschreibung, status, eu_nexus. Rest kann zurückgestellt werden – explizit darauf
hinweisen: "Sie können die Klassifizierung mit /ki-governance:ki-inventar classify <id>
nachholen."
- Name. Kurzbezeichnung des Systems.
- Eigentümer. Person oder Team, das täglich für das System verantwortlich ist.
- Beschreibung. Ein bis zwei Sätze: Was tut es, und mit welchen Daten?
- Status.
geplant | in_entwicklung | in_produktion | ausgemustert
- EU-Nexus. Wird das System in der EU/EWR betrieben, EU/EWR-Nutzern angeboten oder
erzeugt es Ausgaben, die Personen in der EU/EWR betreffen? Wenn ja, gilt die KI-VO.
Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO beachten (z. B. Offenlegung bei Chatbots,
Deepfake-Kennzeichnung).
- Klassifizierung jetzt? Anbieten, den Durchlauf sofort zu starten oder zurückzustellen.
ID vergeben: sys-NNN (nächste aufsteigende Nummer in der Datei).
Klassifizierungsdurchlauf
Der Durchlauf ergibt rolle, rollenbasis, klasse, klassenbasis. Beide Begründungen
brauchen eine sichtbare Quellenbasis mit Artikel, Anhangspunkt und Datum der Prüfung, weil
die Artikel-Zuordnung komplex ist und die KI-VO noch in der Einführungsphase ist. Der Anwalt
trägt die Verantwortung für die finale Verifizierung.
Schritt 1: Rolle
Wer macht was mit diesem System?
Optionen mit unterscheidendem Merkmal:
- Anbieter (Art. 3 Nr. 3 KI-VO) – Sie entwickeln das KI-System (oder lassen es entwickeln)
und bringen es unter eigenem Namen oder Warenzeichen auf den EU-Markt oder in Betrieb.
- Betreiber (Art. 3 Nr. 4 KI-VO) – Sie nutzen das KI-System in eigener Verantwortung,
nicht zu rein persönlichen nicht-beruflichen Zwecken. (Häufigster Fall innerhalb von
Unternehmen.) Betreiberpflichten: Art. 26 KI-VO.
- Einführer (Art. 3 Nr. 6 KI-VO) – Sie bringen ein KI-System aus einem Nicht-EU-Anbieter
in die EU/EWR.
- Händler (Art. 3 Nr. 7 KI-VO) – Sie machen ein KI-System auf dem EU-Markt verfügbar,
ohne Anbieter oder Einführer zu sein.
- Bevollmächtigter (Art. 3 Nr. 5 KI-VO) – Sie handeln im Auftrag eines Nicht-EU-Anbieters
und sind in der EU/EWR ansässig.
- Produkthersteller (Art. 3 Nr. 15 KI-VO) – Sie integrieren ein KI-System in ein Produkt
unter eigenem Namen/Warenzeichen. Werden wie ein Anbieter behandelt.
Doppelrollen-Flag. Wenn der Nutzer ein Anbieter-System wesentlich ändert (Fine-Tuning auf
eigenen Daten, Änderung des vorgesehenen Verwendungszwecks, Rebranding), kann er zum
Anbieter des geänderten Systems werden – auch wenn er als Betreiber begann. Hinweis
geben, wann immer eine Änderung über die Konfiguration hinausgeht. [gegen aktuellen KI-VO-Text prüfen – Art. 25 KI-VO, Anbieterpflichten und wesentliche Änderung]
Rolle schreiben. rollenbasis in einem Satz schreiben.
Schritt 2: Risikoklasse
Was tut das System, und fällt der Anwendungsfall in eine regulierte Kategorie?
In dieser Reihenfolge prüfen:
A. Art. 5 KI-VO – Verbotene Praktiken
Zusammenfassungen, kein endgültiger Text:
- Unterschwellige oder täuschende Techniken, die das Verhalten wesentlich verzerren
- Ausnutzung von Schwachstellen (Alter, Behinderung, sozioökonomische Lage) zur wesentlichen
Verhaltensbeeinflussung
- Social Scoring durch öffentliche Stellen mit nachteiligen Folgen
- Echtzeit-Fernidentifizierung biometrischer Merkmale in öffentlich zugänglichen Räumen zur
Strafverfolgung (enge Ausnahmen)
- Biometrische Kategorisierung zur Ableitung von Rasse, politischen Meinungen,
Gewerkschaftszugehörigkeit, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, Sexualleben
oder sexueller Orientierung
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen (Ausnahmen: Medizin, Sicherheit)
- Anlegen von Gesichtserkennungs-Datenbanken durch Scraping aus Internet oder CCTV
- Prädiktive Polizeiarbeit allein auf Basis von Persönlichkeitsmerkmalen
Trifft zu → Klasse ist verboten. Anwendungsfall als Stopp markieren und an den
Prohibited-Practice-Ablauf des Governance-Teams übergeben.
B. Anhang III – Hochrisiko-Bereiche
- Biometrische Identifizierung und Kategorisierung
- Kritische Infrastruktur (digitale Infrastruktur, Straßenverkehr, Wasser, Gas, Heizung,
Strom)
- Allgemeine und berufliche Bildung (Zugang, Bewertung, Proctoring, Überwachung auf
unerlaubtes Verhalten)
- Beschäftigung, Arbeitnehmerverwaltung, Selbständigkeit – Einstellung, Auswahl, Beförderung,
Kündigung, Aufgabenzuweisung, Überwachung, Leistung
- Wesentliche private und öffentliche Dienste (Sozialleistungen, Kreditwürdigkeit natürlicher
Personen, Risikobewertung und -bepreisung bei Leben-/Krankenversicherung, Notfallmanagement)
- Strafverfolgung (Risikobewertung, Polygraphie, Deepfake-Erkennung, Zuverlässigkeit von
Beweisen, Profiling)
- Migration, Asyl, Grenzkontrolle (Risikobewertung, Reisedokumentenprüfung, Antragsbearbeitung)
- Justiz und demokratische Prozesse (Recherche und Auslegung, Beeinflussung von Wahlen)
Trifft zu → Klasse ist hochrisiko. Anhang-III-Bereich und Unterabschnitt notieren.
Betreiber-Pflichten gemäß Art. 26 KI-VO prüfen; bei öffentlichen Stellen oder öffentlich
finanzierten Diensten gilt Art. 27 KI-VO (FRIA – Folgenabschätzung für Grundrechte).
C. Allzweck-KI (Art. 51 KI-VO und folgende)
- Allzweck-KI: Auf großen Datenmengen trainiertes Modell, auf Allgemeinheit ausgelegt,
in der Lage, kompetent eine breite Palette verschiedener Aufgaben zu erfüllen.
- Allzweck-KI + systemisches Risiko: Kumulierter Rechenaufwand > 10^25 FLOPs oder von
der Kommission als systemisch eingestuft.
D. Begrenzte Risikoklasse. Chatbots im Kontakt mit natürlichen Personen, Deepfakes,
Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung außerhalb des Anwendungsbereichs von
Art. 5 – Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO gelten.
E. Minimale Risikoklasse. Alles andere.
Klasse schreiben. klassenbasis in einem Satz schreiben unter Angabe des Artikels oder
Anhang-Eintrags; Quelle und Prüfdatum im Durchlauf-Protokoll festhalten.
Schritt 3: Empfehlungen
Drei nächste Schritte anbieten:
- "Möchten Sie, dass ich die Pflichten für dieses System durcharbeite? Ich mache das im
Gespräch – keine Tabelle."
- "Möchten Sie
/ki-governance:ki-folgenabschaetzung starten, um eine vollständige
KI-Folgenabschätzung zu erstellen?"
- "Möchten Sie ein nächstes Prüfdatum setzen? Ich füge es dem Inventar hinzu."
Datensatzformat
systeme:
- id: sys-001
name: "Lebenslauf-Screening-Tool"
eigentuemer: "HR / Schmidt"
beschreibung: "Filtert eingehende Lebensläufe nach Stellenkriterien"
status: in_produktion # geplant | in_entwicklung | in_produktion | ausgemustert
eu_nexus: true # betrieben, angeboten oder betrifft Personen in der EU/EWR
rolle: betreiber # anbieter | betreiber | einführer | händler | bevollmächtigter | produkthersteller
rollenbasis: "Wir lizenzieren von AnbieterX und betreiben intern; Rollenbasis im Quellenlog auf Art. 3 Nr. 4 KI-VO vermerkt"
klasse: hochrisiko # verboten | hochrisiko | begrenzt | minimal | allzweck | allzweck_systemisch
klassenbasis: "Art. 6 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 4 lit. a KI-VO – Beschäftigung, Einstellungsauswahl"
pflichten_bewertet: false
pflichten_hinweis: "Als Betreiber eines Hochrisiko-Systems Art. 26 KI-VO prüfen; Anbieterunterlagen zu Art. 14 KI-VO, Eingabedatenqualität, Überwachung, Aufzeichnung, Unterrichtung von Arbeitnehmern und ggf. FRIA nach Art. 27 KI-VO anfordern."
art50_transparenz: "Offenlegungspflicht nach Art. 50 KI-VO gesondert prüfen und dokumentieren"
naechste_pruefung: "2026-08-01"
pruef_ausloeser: "bei wesentlicher Änderung oder jährlich"
erstellt: "2026-05-18"
aktualisiert: "2026-05-18"
Quellen und Zitierweise
Verbindliche Zitierweise gemäß ../references/zitierweise.md.
Leitende Normen:
- Art. 3 Nr. 3, 4, 5, 6, 7 KI-VO (VO 2024/1689) – Definitionen
[Primärquelle – EUR-Lex]
- Art. 5 KI-VO – Verbotene Praktiken
[Primärquelle – EUR-Lex]
- Art. 6 KI-VO i.V.m. Anhang III – Hochrisiko-KI-Systeme
[Primärquelle – EUR-Lex]
- Art. 14, 16, 26 KI-VO – Betreiber- und Anbieterpflichten
[Primärquelle – EUR-Lex]
- Art. 27 KI-VO – Folgenabschätzung für Grundrechte (FRIA)
[Primärquelle – EUR-Lex]
- Art. 50 KI-VO – Transparenzpflichten
[Primärquelle – EUR-Lex]
- Art. 99 KI-VO – Bußgeldrahmen
[Primärquelle – EUR-Lex]
Ausgabeformat
- List: Kompakte Inventartabelle mit Zählung nach Klasse und 30-Tage-Flag
- Add/Edit/Classify: YAML-Datensatz + Durchlauf-Protokoll im Gespräch
- Show: Vollständiger Datensatz mit allen Feldern
Beispiel
/ki-governance:ki-inventar classify sys-001
Klassifizierungsdurchlauf – sys-001: Lebenslauf-Screening-Tool
Schritt 1: Rolle
Sie lizenzieren das System von VendorX und setzen es intern für HR ein. Sie bestimmen den
Verwendungszweck und tragen die operative Verantwortung → Betreiber nach Art. 3 Nr. 4
KI-VO.
Rollenbasis: "Lizenziertes System von VendorX, interner Betrieb durch HR-Team."
Schritt 2: Risikoklasse
Kein Treffer in Art. 5 (kein Verbot erkennbar).
Anhang III Nr. 4 lit. a: KI-Systeme für Einstellung, Auswahl, Beförderung → hochrisiko
Klassenbasis: "Anhang III Nr. 4 lit. a KI-VO – Einstellungsauswahl."
Empfehlungen:
- Pflichten als Betreiber eines hochriskanten Systems durcharbeiten? (Art. 26, 14 KI-VO)
- KI-Folgenabschätzung erstellen?
/ki-governance:ki-folgenabschaetzung
- Nächstes Prüfdatum: 2027-05-18 (Jahresprüfung)?
Risiken / typische Fehler
- Stille Klassifizierung. Klassifizierungsdurchlauf muss sichtbar sein; kein Auto-Klassifizieren
aus einer Systembeschreibung.
- Quellenbasis unterschlagen. Artikel, Anhangspunkt und Prüfdatum gehören in die Ausgabe;
keine bloßen Bauchklassifikationen ohne Normanker.
- Wesentliche Änderung ignorieren. Wenn ein System über die Konfiguration hinaus geändert
wird,
/ki-inventar classify erneut ausführen – Änderungen können die Rolle verschieben.
- Pflichten aus Tabelle ableiten. Bei Anfragen die Analyse im Gespräch durchführen und
an
/ki-folgenabschaetzung für alles weiterleiten, das einen formellen Nachweis benötigt.
- Art. 99 KI-VO unterschätzen. Bußgeldrahmen von bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des
weltweiten Jahresumsatzes nicht als theoretisch behandeln – im Kontext jeder Klassifizierung
erwähnen.
[Modellwissen – prüfen]
Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation (Nr. 1-8)
- Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber Definitionen
- Art. 16 ff. KI-VO — Anbieterpflichten (technische Dokumentation, Konformitaetsbewertung)
- Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten (menschliche Aufsicht, Protokollierung)
- Art. 99 KI-VO — Bussgeld bis 35 Mio. EUR / 7 % weltweiter Jahresumsatz
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Triage zu Beginn
- Ist das Inventar bereits vorhanden oder wird es neu angelegt?
- Welche Systeme sind bereits produktiv — und wurden diese nach KI-VO klassifiziert?
- Hat das Unternehmen EU-Nexus fuer jedes System (Betreiber/Anbieter in der EU)?
- Sind Hochrisiko-Systeme (Anhang III Nr. 1-8) im Inventar — welche Betreiberpflichten (Art. 26 KI-VO) greifen?
- Ist fuer jedes System ein Systemeigentuemer benannt?
Output-Template — KI-System-Inventar
Adressat: KI-Governance-Verantwortlicher — Tonfall: strukturiert-tabellarisch
KI-SYSTEM-INVENTAR
[UNTERNEHMEN / NAME MANDANT] — Stand: [DATUM]
| ID | System | Eigentuemer | Status | EU-Nexus | Rolle | Risikoklasse | Naechste Pruefung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| sys-001 | [SYSTEM] | [NAME] | in_produktion | ja | Betreiber | [KLASSE] | [DATUM] |
| sys-002 | [SYSTEM] | [NAME] | pilotbetrieb | nein | Anbieter | [KLASSE] | [DATUM] |
ZUSAMMENFASSUNG:
- Hochrisiko (Art. 6 i.V.m. Anhang III): [ANZAHL] Systeme
- Begrenzt riskant: [ANZAHL] Systeme
- Minimal riskant: [ANZAHL] Systeme
- Systeme zur Pruefung in 30 Tagen: [ANZAHL]
AUSSTEHENDE PFLICHTEN:
- [SYSTEM-ID]: [PFLICHT — Art. X KI-VO — Frist: DATUM]
Stand: [DATUM] — Naechste Vollpruefung: [DATUM]
1---2name: ki-inventar3description: KI-System-Inventar nach EU-KI-VO (VO 2024/1689) – erfasst je KI-System Rolle (Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller) und Risikoklasse (verboten, hochrisiko, begrenzt, minimal, Allzweck-KI, systemisch). Rolle und Klasse werden je System bewertet, nicht je Unternehmen. Verwenden, wenn der Nutzer sagt "KI-Inventar", "KI-System hinzufügen", "welche Systeme haben wir", "KI-System klassifizieren", "KI-VO-Register" oder "KI-System-Verzeichnis".4license: Apache-2.05---67# /ki-inventar89## Zweck1011Dieses Inventar dient der strukturierten Erfassung aller KI-Systeme einer Organisation nach12Art. 6 ff. KI-VO (VO 2024/1689). Der zentrale Grundsatz: **Rolle und Risikoklasse werden13je KI-System bewertet, nicht je Unternehmen.** Eine Organisation kann Anbieter von System A,14Betreiber von System B und Einführer von System C sein. Jede Kombination löst nach der KI-VO15unterschiedliche Pflichten aus (z. B. Art. 16 ff. für Anbieter, Art. 26 für Betreiber).16Verstöße können nach Art. 99 KI-VO mit Bußgeldern bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten17Jahresumsatzes geahndet werden. Das Inventar dient als Basis für alle nachgelagerten Pflichten;18die eigentliche Obligationenanalyse erfolgt im Gespräch, nicht aus einer fest codierten Tabelle.1920## Eingaben2122- Konfiguration aus `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/ki-governance/CLAUDE.md`23- Bestehendes Inventar unter `ki-systeme.yaml` (gleicher Konfigurationspfad)24- Systembeschreibung des Nutzers oder vorhandene Unterlagen (technische Dokumentation, Verträge)2526## Ablauf27281. **Konfiguration lesen.** Prüfen, ob das Praxisprofil vorhanden und befüllt ist. Fehlen29 `[PLATZHALTER]`-Marker, Nutzer an `/ki-governance:ki-governance-kaltstart-interview` verweisen.30312. **Inventar lesen.** Liegt unter `ki-systeme.yaml`. Existiert die Datei nicht, bei erstem32 `add`-Befehl mit leerem `systeme:`-Block anlegen.33343. **Befehl ausführen:**35 - Kein Argument oder `list` → Inventartabelle anzeigen (siehe **Listenformat**)36 - `add` → **Aufnahmefluss** starten37 - `edit <id>` → aktuellen Datensatz zeigen, Änderungsfrage stellen, ein Feld ändern,38 bestätigen, schreiben39 - `classify <id>` → **Klassifizierungsdurchlauf** für bestehenden Datensatz starten,40 `rolle`, `klasse`, `rollenbasis` und `klassenbasis` aktualisieren41 - `show <id>` → vollständigen Datensatz anzeigen42434. **Nach `list` Dashboard anbieten:**44 "Dashboard gewünscht? Filterbar nach Status / Klasse / EU-Nexus / Eigentümer. Auf Wunsch."45465. **Jede Aktion mit Anschlusshinweis abschließen:**47 > Erfasst. Wenn Sie die Pflichten für dieses System durcharbeiten möchten, fragen Sie48 > einfach – ich führe die Analyse im Gespräch durch und markiere, wo die Artikel-Zuordnung49 > Ihre Verifizierung erfordert. Pflichten werden nicht aus einer Tabelle abgeleitet, weil50 > die Zuordnung komplex und die KI-VO noch in der Einführungsphase (bis 2027) ist.5152## Listenformat5354Kompakte Tabelle:5556| ID | Name | Eigentümer | Status | EU-Nexus | Rolle | Klasse | Nächste Prüfung |57|----|------|-----------|--------|----------|-------|--------|-----------------|58| sys-001 | Lebenslauf-Screening | HR / Schmidt | in_produktion | ja | Betreiber | hochrisiko | 2026-08-01 |59| sys-002 | E-Mail-Drafting-Assistent | IT / Meier | in_produktion | nein | Betreiber | begrenzt | 2026-12-01 |6061Unter der Tabelle: Zählung nach Klasse und: "N Systeme zur Prüfung innerhalb von 30 Tagen."62Außerdem: Bußgeldrahmen kurz einblenden: Art. 99 Abs. 3 KI-VO – bis 35 Mio. EUR oder 7 %63des weltweiten Jahresumsatzes bei schwerwiegenden Verstößen; den Pinpoint im Quellenlog auf EUR-Lex vermerken.6465## Aufnahmefluss (Interview)6667Felder einzeln abfragen (oder Einfügen akzeptieren). Pflichtfelder: `name`, `eigentümer`,68`beschreibung`, `status`, `eu_nexus`. Rest kann zurückgestellt werden – explizit darauf69hinweisen: "Sie können die Klassifizierung mit `/ki-governance:ki-inventar classify <id>`70nachholen."71721. **Name.** Kurzbezeichnung des Systems.732. **Eigentümer.** Person oder Team, das täglich für das System verantwortlich ist.743. **Beschreibung.** Ein bis zwei Sätze: Was tut es, und mit welchen Daten?754. **Status.** `geplant | in_entwicklung | in_produktion | ausgemustert`765. **EU-Nexus.** Wird das System in der EU/EWR betrieben, EU/EWR-Nutzern angeboten oder77 erzeugt es Ausgaben, die Personen in der EU/EWR betreffen? Wenn ja, gilt die KI-VO.78 Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO beachten (z. B. Offenlegung bei Chatbots,79 Deepfake-Kennzeichnung).806. **Klassifizierung jetzt?** Anbieten, den Durchlauf sofort zu starten oder zurückzustellen.8182ID vergeben: `sys-NNN` (nächste aufsteigende Nummer in der Datei).8384## Klassifizierungsdurchlauf8586Der Durchlauf ergibt `rolle`, `rollenbasis`, `klasse`, `klassenbasis`. Beide Begründungen87brauchen eine sichtbare Quellenbasis mit Artikel, Anhangspunkt und Datum der Prüfung, weil88die Artikel-Zuordnung komplex ist und die KI-VO noch in der Einführungsphase ist. Der Anwalt89trägt die Verantwortung für die finale Verifizierung.9091### Schritt 1: Rolle9293> **Wer macht was mit diesem System?**9495Optionen mit unterscheidendem Merkmal:9697- **Anbieter (Art. 3 Nr. 3 KI-VO)** – Sie entwickeln das KI-System (oder lassen es entwickeln)98 und bringen es unter eigenem Namen oder Warenzeichen auf den EU-Markt oder in Betrieb.99- **Betreiber (Art. 3 Nr. 4 KI-VO)** – Sie nutzen das KI-System in eigener Verantwortung,100 nicht zu rein persönlichen nicht-beruflichen Zwecken. (Häufigster Fall innerhalb von101 Unternehmen.) Betreiberpflichten: Art. 26 KI-VO.102- **Einführer (Art. 3 Nr. 6 KI-VO)** – Sie bringen ein KI-System aus einem Nicht-EU-Anbieter103 in die EU/EWR.104- **Händler (Art. 3 Nr. 7 KI-VO)** – Sie machen ein KI-System auf dem EU-Markt verfügbar,105 ohne Anbieter oder Einführer zu sein.106- **Bevollmächtigter (Art. 3 Nr. 5 KI-VO)** – Sie handeln im Auftrag eines Nicht-EU-Anbieters107 und sind in der EU/EWR ansässig.108- **Produkthersteller (Art. 3 Nr. 15 KI-VO)** – Sie integrieren ein KI-System in ein Produkt109 unter eigenem Namen/Warenzeichen. Werden wie ein Anbieter behandelt.110111**Doppelrollen-Flag.** Wenn der Nutzer ein Anbieter-System wesentlich ändert (Fine-Tuning auf112eigenen Daten, Änderung des vorgesehenen Verwendungszwecks, Rebranding), kann er zum113**Anbieter** des geänderten Systems werden – auch wenn er als Betreiber begann. Hinweis114geben, wann immer eine Änderung über die Konfiguration hinausgeht. `[gegen aktuellen115KI-VO-Text prüfen – Art. 25 KI-VO, Anbieterpflichten und wesentliche Änderung]`116117Rolle schreiben. `rollenbasis` in einem Satz schreiben.118119### Schritt 2: Risikoklasse120121> **Was tut das System, und fällt der Anwendungsfall in eine regulierte Kategorie?**122123In dieser Reihenfolge prüfen:124125**A. Art. 5 KI-VO – Verbotene Praktiken**126127Zusammenfassungen, kein endgültiger Text:128- Unterschwellige oder täuschende Techniken, die das Verhalten wesentlich verzerren129- Ausnutzung von Schwachstellen (Alter, Behinderung, sozioökonomische Lage) zur wesentlichen130 Verhaltensbeeinflussung131- Social Scoring durch öffentliche Stellen mit nachteiligen Folgen132- Echtzeit-Fernidentifizierung biometrischer Merkmale in öffentlich zugänglichen Räumen zur133 Strafverfolgung (enge Ausnahmen)134- Biometrische Kategorisierung zur Ableitung von Rasse, politischen Meinungen,135 Gewerkschaftszugehörigkeit, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, Sexualleben136 oder sexueller Orientierung137- Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen (Ausnahmen: Medizin, Sicherheit)138- Anlegen von Gesichtserkennungs-Datenbanken durch Scraping aus Internet oder CCTV139- Prädiktive Polizeiarbeit allein auf Basis von Persönlichkeitsmerkmalen140141Trifft zu → Klasse ist `verboten`. Anwendungsfall als Stopp markieren und an den142Prohibited-Practice-Ablauf des Governance-Teams übergeben.143144**B. Anhang III – Hochrisiko-Bereiche**1451461. Biometrische Identifizierung und Kategorisierung1472. Kritische Infrastruktur (digitale Infrastruktur, Straßenverkehr, Wasser, Gas, Heizung,148 Strom)1493. Allgemeine und berufliche Bildung (Zugang, Bewertung, Proctoring, Überwachung auf150 unerlaubtes Verhalten)1514. Beschäftigung, Arbeitnehmerverwaltung, Selbständigkeit – Einstellung, Auswahl, Beförderung,152 Kündigung, Aufgabenzuweisung, Überwachung, Leistung1535. Wesentliche private und öffentliche Dienste (Sozialleistungen, Kreditwürdigkeit natürlicher154 Personen, Risikobewertung und -bepreisung bei Leben-/Krankenversicherung, Notfallmanagement)1556. Strafverfolgung (Risikobewertung, Polygraphie, Deepfake-Erkennung, Zuverlässigkeit von156 Beweisen, Profiling)1577. Migration, Asyl, Grenzkontrolle (Risikobewertung, Reisedokumentenprüfung, Antragsbearbeitung)1588. Justiz und demokratische Prozesse (Recherche und Auslegung, Beeinflussung von Wahlen)159160Trifft zu → Klasse ist `hochrisiko`. Anhang-III-Bereich und Unterabschnitt notieren.161Betreiber-Pflichten gemäß Art. 26 KI-VO prüfen; bei öffentlichen Stellen oder öffentlich162finanzierten Diensten gilt Art. 27 KI-VO (FRIA – Folgenabschätzung für Grundrechte).163164**C. Allzweck-KI (Art. 51 KI-VO und folgende)**165166- **Allzweck-KI:** Auf großen Datenmengen trainiertes Modell, auf Allgemeinheit ausgelegt,167 in der Lage, kompetent eine breite Palette verschiedener Aufgaben zu erfüllen.168- **Allzweck-KI + systemisches Risiko:** Kumulierter Rechenaufwand > 10^25 FLOPs oder von169 der Kommission als systemisch eingestuft.170171**D. Begrenzte Risikoklasse.** Chatbots im Kontakt mit natürlichen Personen, Deepfakes,172Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung außerhalb des Anwendungsbereichs von173Art. 5 – Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO gelten.174175**E. Minimale Risikoklasse.** Alles andere.176177Klasse schreiben. `klassenbasis` in einem Satz schreiben unter Angabe des Artikels oder178Anhang-Eintrags; Quelle und Prüfdatum im Durchlauf-Protokoll festhalten.179180### Schritt 3: Empfehlungen181182Drei nächste Schritte anbieten:1831. "Möchten Sie, dass ich die Pflichten für dieses System durcharbeite? Ich mache das im184 Gespräch – keine Tabelle."1852. "Möchten Sie `/ki-governance:ki-folgenabschaetzung` starten, um eine vollständige186 KI-Folgenabschätzung zu erstellen?"1873. "Möchten Sie ein nächstes Prüfdatum setzen? Ich füge es dem Inventar hinzu."188189## Datensatzformat190191```yaml192systeme:193 - id: sys-001194 name: "Lebenslauf-Screening-Tool"195 eigentuemer: "HR / Schmidt"196 beschreibung: "Filtert eingehende Lebensläufe nach Stellenkriterien"197 status: in_produktion # geplant | in_entwicklung | in_produktion | ausgemustert198 eu_nexus: true # betrieben, angeboten oder betrifft Personen in der EU/EWR199 rolle: betreiber # anbieter | betreiber | einführer | händler | bevollmächtigter | produkthersteller200 rollenbasis: "Wir lizenzieren von AnbieterX und betreiben intern; Rollenbasis im Quellenlog auf Art. 3 Nr. 4 KI-VO vermerkt"201 klasse: hochrisiko # verboten | hochrisiko | begrenzt | minimal | allzweck | allzweck_systemisch202 klassenbasis: "Art. 6 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 4 lit. a KI-VO – Beschäftigung, Einstellungsauswahl"203 pflichten_bewertet: false204 pflichten_hinweis: "Als Betreiber eines Hochrisiko-Systems Art. 26 KI-VO prüfen; Anbieterunterlagen zu Art. 14 KI-VO, Eingabedatenqualität, Überwachung, Aufzeichnung, Unterrichtung von Arbeitnehmern und ggf. FRIA nach Art. 27 KI-VO anfordern."205 art50_transparenz: "Offenlegungspflicht nach Art. 50 KI-VO gesondert prüfen und dokumentieren"206 naechste_pruefung: "2026-08-01"207 pruef_ausloeser: "bei wesentlicher Änderung oder jährlich"208 erstellt: "2026-05-18"209 aktualisiert: "2026-05-18"210```211212## Quellen und Zitierweise213214Verbindliche Zitierweise gemäß `../references/zitierweise.md`.215216**Leitende Normen:**217- Art. 3 Nr. 3, 4, 5, 6, 7 KI-VO (VO 2024/1689) – Definitionen `[Primärquelle – EUR-Lex]`218- Art. 5 KI-VO – Verbotene Praktiken `[Primärquelle – EUR-Lex]`219- Art. 6 KI-VO i.V.m. Anhang III – Hochrisiko-KI-Systeme `[Primärquelle – EUR-Lex]`220- Art. 14, 16, 26 KI-VO – Betreiber- und Anbieterpflichten `[Primärquelle – EUR-Lex]`221- Art. 27 KI-VO – Folgenabschätzung für Grundrechte (FRIA) `[Primärquelle – EUR-Lex]`222- Art. 50 KI-VO – Transparenzpflichten `[Primärquelle – EUR-Lex]`223- Art. 99 KI-VO – Bußgeldrahmen `[Primärquelle – EUR-Lex]`224225## Ausgabeformat226227- **List:** Kompakte Inventartabelle mit Zählung nach Klasse und 30-Tage-Flag228- **Add/Edit/Classify:** YAML-Datensatz + Durchlauf-Protokoll im Gespräch229- **Show:** Vollständiger Datensatz mit allen Feldern230231## Beispiel232233```234/ki-governance:ki-inventar classify sys-001235```236237> **Klassifizierungsdurchlauf – sys-001: Lebenslauf-Screening-Tool**238>239> **Schritt 1: Rolle**240> Sie lizenzieren das System von VendorX und setzen es intern für HR ein. Sie bestimmen den241> Verwendungszweck und tragen die operative Verantwortung → **Betreiber** nach Art. 3 Nr. 4242> KI-VO.243> Rollenbasis: "Lizenziertes System von VendorX, interner Betrieb durch HR-Team."244>245> **Schritt 2: Risikoklasse**246> Kein Treffer in Art. 5 (kein Verbot erkennbar).247> Anhang III Nr. 4 lit. a: KI-Systeme für Einstellung, Auswahl, Beförderung → **hochrisiko**248> Klassenbasis: "Anhang III Nr. 4 lit. a KI-VO – Einstellungsauswahl."249>250> **Empfehlungen:**251> 1. Pflichten als Betreiber eines hochriskanten Systems durcharbeiten? (Art. 26, 14 KI-VO)252> 2. KI-Folgenabschätzung erstellen? `/ki-governance:ki-folgenabschaetzung`253> 3. Nächstes Prüfdatum: 2027-05-18 (Jahresprüfung)?254255## Risiken / typische Fehler256257- **Stille Klassifizierung.** Klassifizierungsdurchlauf muss sichtbar sein; kein Auto-Klassifizieren258 aus einer Systembeschreibung.259- **Quellenbasis unterschlagen.** Artikel, Anhangspunkt und Prüfdatum gehören in die Ausgabe;260 keine bloßen Bauchklassifikationen ohne Normanker.261- **Wesentliche Änderung ignorieren.** Wenn ein System über die Konfiguration hinaus geändert262 wird, `/ki-inventar classify` erneut ausführen – Änderungen können die Rolle verschieben.263- **Pflichten aus Tabelle ableiten.** Bei Anfragen die Analyse im Gespräch durchführen und264 an `/ki-folgenabschaetzung` für alles weiterleiten, das einen formellen Nachweis benötigt.265- **Art. 99 KI-VO unterschätzen.** Bußgeldrahmen von bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des266 weltweiten Jahresumsatzes nicht als theoretisch behandeln – im Kontext jeder Klassifizierung267 erwähnen. `[Modellwissen – prüfen]`268269## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)270- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.271272## Zentrale Normen (Paragrafenkette)273- Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation (Nr. 1-8)274- Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber Definitionen275- Art. 16 ff. KI-VO — Anbieterpflichten (technische Dokumentation, Konformitaetsbewertung)276- Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten (menschliche Aufsicht, Protokollierung)277- Art. 99 KI-VO — Bussgeld bis 35 Mio. EUR / 7 % weltweiter Jahresumsatz278279## Quellenregel280281Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.282## Triage zu Beginn2831. Ist das Inventar bereits vorhanden oder wird es neu angelegt?2842. Welche Systeme sind bereits produktiv — und wurden diese nach KI-VO klassifiziert?2853. Hat das Unternehmen EU-Nexus fuer jedes System (Betreiber/Anbieter in der EU)?2864. Sind Hochrisiko-Systeme (Anhang III Nr. 1-8) im Inventar — welche Betreiberpflichten (Art. 26 KI-VO) greifen?2875. Ist fuer jedes System ein Systemeigentuemer benannt?288289## Output-Template — KI-System-Inventar290**Adressat:** KI-Governance-Verantwortlicher — Tonfall: strukturiert-tabellarisch291```292KI-SYSTEM-INVENTAR293[UNTERNEHMEN / NAME MANDANT] — Stand: [DATUM]294295| ID | System | Eigentuemer | Status | EU-Nexus | Rolle | Risikoklasse | Naechste Pruefung |296|---|---|---|---|---|---|---|---|297| sys-001 | [SYSTEM] | [NAME] | in_produktion | ja | Betreiber | [KLASSE] | [DATUM] |298| sys-002 | [SYSTEM] | [NAME] | pilotbetrieb | nein | Anbieter | [KLASSE] | [DATUM] |299300ZUSAMMENFASSUNG:301- Hochrisiko (Art. 6 i.V.m. Anhang III): [ANZAHL] Systeme302- Begrenzt riskant: [ANZAHL] Systeme303- Minimal riskant: [ANZAHL] Systeme304- Systeme zur Pruefung in 30 Tagen: [ANZAHL]305306AUSSTEHENDE PFLICHTEN:307- [SYSTEM-ID]: [PFLICHT — Art. X KI-VO — Frist: DATUM]308309Stand: [DATUM] — Naechste Vollpruefung: [DATUM]310```